Rechtsprechung
   BGH, 29.03.2006 - VII ZB 15/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6303
BGH, 29.03.2006 - VII ZB 15/06 (https://dejure.org/2006,6303)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2006 - VII ZB 15/06 (https://dejure.org/2006,6303)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2006 - VII ZB 15/06 (https://dejure.org/2006,6303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung; Beiordnung bei Prozessen ohne Anwaltszwang; Von der Gewährung von ...

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 850 d; ; BGB § 1712

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Vollstreckungsverfahren im Wege der Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vollstreckung: Beistandschaft ersetzt nicht Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 856
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.2003 - IXa ZB 192/03

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Rechtsanwalts für

    Auszug aus BGH, 29.03.2006 - VII ZB 15/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136; vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921 und vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 215/03, FamRZ 2004, 789) darf dem Gläubiger für die Lohnpfändung bzw. die erweiterte Pfändung von Arbeitslohn wegen Unterhalts die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht ohne Prüfung des Einzelfalls versagt werden.

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass bei der nunmehr vorzunehmenden Einzelfallprüfung zu beachten ist, dass die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel wegen der Regelung des § 850 d ZPO es in der Regel geboten erscheinen lassen, einen Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921).

  • BGH, 20.12.2005 - VII ZB 94/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Zwangsvollstreckung durch einen

    Auszug aus BGH, 29.03.2006 - VII ZB 15/06
    bb) Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses am 20. Dezember 2005 (VII ZB 94/05, zur Veröffentlichung bestimmt; in juris dokumentiert) entschieden, dass die Möglichkeit, die Beistandschaft des Jugendamtes für die Vollstreckung eines Unterhaltstitels zu beantragen, die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht ersetzt.
  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 124/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 29.03.2006 - VII ZB 15/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136; vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921 und vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 215/03, FamRZ 2004, 789) darf dem Gläubiger für die Lohnpfändung bzw. die erweiterte Pfändung von Arbeitslohn wegen Unterhalts die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht ohne Prüfung des Einzelfalls versagt werden.
  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 215/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 29.03.2006 - VII ZB 15/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136; vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921 und vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 215/03, FamRZ 2004, 789) darf dem Gläubiger für die Lohnpfändung bzw. die erweiterte Pfändung von Arbeitslohn wegen Unterhalts die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht ohne Prüfung des Einzelfalls versagt werden.
  • BGH, 09.08.2012 - VII ZB 84/11

    Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel: Prozesskostenhilfebewilligung mit

    Nachfolgend hat der Senat wiederholt den Hinweis erteilt, es sei bei der insoweit vorzunehmenden Einzelfallprüfung zu beachten, dass die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel wegen der Regelung des § 850d ZPO es in der Regel geboten erscheinen lassen, einen Rechtsanwalt beizuordnen (BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 94/05, NJW 2006, 1204; vom 29. März 2006 - VII ZB 14/06, FuR 2006, 309 und VII ZB 15/06, FamRZ 2006, 856).
  • OLG Zweibrücken, 20.05.2010 - 3 W 82/10

    Voraussetzungen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe im Grundbuchverfahren;

    Für die Feststellung des Vorliegens dieser Voraussetzungen ist dabei eine Einzelfallprüfung vorzunehmen (BGH FamRZ 2006, 856 ), für die es auch darauf ankommt, ob die Beteiligte nach ihrer Vorbildung, geistigen Befähigung, Schreib- und Redegewandtheit mutmaßlich in der Lage ist, ihr Rechtsanliegen dem Gericht schriftlich oder mündlich ausreichend und ohne Gefahr einer eigenen Rechtsbeeinträchtigung darzustellen (BGH, NJW 2006, 1204 ; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212 ).
  • LG Mainz, 23.08.2007 - 3 T 183/06

    Zwangsvollstreckung wegen eines Unterhaltsanspruchs aufgrund eines

    Hieran anknüpfend (und zum Teil darüber hinausgehend) weist der BGH in neueren Entscheidungen darauf hin, dass die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung von Arbeitseinkommen (oder gleich stehenden Lohnersatzleistungen) aus einem Unterhaltstitel wegen der Regelung des § 850 d ZPO die Beiordnung eines Rechtsanwalts in der Regel geboten erscheinen lassen ( BGH, 29.3.2006 - VII ZB 15/06 - ; BGH 20.12.2005 - VII ZB 94/05 -, NJW 2006, 1204 f, jeweils am Ende).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht