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   BGH, 18.11.2015 - VII ZB 2/15   

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https://dejure.org/2015,37203
BGH, 18.11.2015 - VII ZB 2/15 (https://dejure.org/2015,37203)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15 (https://dejure.org/2015,37203)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2015 - VII ZB 2/15 (https://dejure.org/2015,37203)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 ZPO, § 71 ZPO, § 485 ZPO, § 421 BGB
    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Rechtliches Interesse eines potenziellen Gesamtschuldners; Beschlussentscheidung über einen Zurückweisungsantrag

  • IWW

    § 15 Abs. 2 HOAI, § 426 BGB, § 71 ZPO, § 66 ZPO, §§ 66 ff. ZPO, § 66 Abs. 1, § 71 Abs. 1 ZPO, § 66 Abs. 1 ZPO, § 422 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 426 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 485 Abs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Interesse eines potenziellen Gesamtschuldners am Erfolg einer Klage gegen einen weiteren Schuldner

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Entscheidung über einen Antrag auf Zurückweisung einer Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren; zum rechtlichen Interesse des Nebenintervenienten am Beitritt in einem selbständigen Beweisverfahren

  • Betriebs-Berater

    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten entsprechend § 66 Abs. 1 ZPO am Beitritt in einem selbständigen Beweisverfahren

  • rewis.io

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Rechtliches Interesse eines potenziellen Gesamtschuldners; Beschlussentscheidung über einen Zurückweisungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 66 Abs. 1; ZPO § 71; ZPO § 485; BGB § 421

  • rechtsportal.de

    BGB § 421 ; ZPO § 66 Abs. 1 ; ZPO § 71
    Rechtliches Interesse eines potenziellen Gesamtschuldners am Erfolg einer Klage gegen einen weiteren Schuldner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Wann ist ein Streitbeitritt auf der Gegenseite zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren - und das rechtliche Interesse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Selbständiges Beweisverfahren - und die Entscheidung über eine Nebenintervention

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtschuldnerische Haftung - und die Nebenintervention

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten entsprechend § 66 Abs. 1 ZPO am Beitritt in einem selbständigen Beweisverfahren

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zulässiger Streitbeitritt auf der Gegenseite!

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Selbständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit des Streitbeitrittes durch Nebenintervenient!

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Zulässige Nebenintervention eines Gesamtschuldners auf Klägerseite

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtliches Interesse eines potenziellen Gesamtschuldners am Erfolg einer Klage gegen einen weiteren Schuldner

  • anwaltverein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zurückweisung einer Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des Streitbeitritts eines Fachplaners

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zulässiger Streitbeitritt auf der Gegenseite!

  • hwhlaw.de (Entscheidungsbesprechung)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Wann ist ein Streitbeitritt auf der Gegenseite zulässig? (IBR 2016, 124)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 207, 378
  • NJW 2016, 1020
  • MDR 2016, 347
  • MDR 2016, 379
  • NZBau 2016, 156
  • VersR 2016, 481
  • WM 2016, 1099
  • BB 2016, 257
  • BauR 2016, 705
  • BauR 2016, 723
  • ZfBR 2016, 249
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 11 U 123/15

    Zumutbarkeit eines Zahlungsmittels bei erfoderlicher Eingabe von PIN und TAN in

    Der Begriff des rechtlichen Interesses ist zwar grundsätzlich weit auszulegen (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15).

    Ein Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt demnach ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15; Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09; Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01).

  • BGH, 03.07.2018 - II ZB 28/16

    Rechtliches Interesse eines Gesellschafters am Beitritt zum Rechtsstreit bei

    Dabei ist der Begriff des rechtlichen Interesses weit auszulegen (st. Rspr. BGH, Urteil vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7; Beschluss vom 18. November 2015 - VII ZB 2/15, WM 2016, 532 Rn. 11).

    Der bloße Wunsch eines Nebenintervenienten, der Rechtsstreit möge zugunsten einer Partei entschieden werden, stellt lediglich einen Umstand dar, der ein tatsächliches Interesse am Obsiegen einer Partei zu erklären vermag (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; Beschluss vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, ZIP 2006, 1218 Rn. 8, 12; Beschluss vom 18. November 2015 - VII ZB 2/15, BGHZ 207, 378 Rn. 11).

  • OLG Frankfurt, 13.12.2016 - 11 U 96/14

    Zulässigkeit der Nebenintervention des Plattform-Betreibers im Rechtsstreit über

    Der Begriff des rechtlichen Interesses ist zwar grundsätzlich weit auszulegen (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15).

    Ein Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt demnach ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15; Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09; Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01; Senat, Urteil vom 24.8.16, 11 U 123/15 (Kart)).

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