Rechtsprechung
BGH, 18.11.2015 - VII ZB 2/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
- IWW
§ 15 Abs. 2 HOAI, § 426 BGB, § 71 ZPO, § 66 ZPO, §§ 66 ff. ZPO, § 66 Abs. 1, § 71 Abs. 1 ZPO, § 66 Abs. 1 ZPO, § 422 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 426 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 485 Abs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 Abs 1 ZPO, § 71 ZPO, § 485 ZPO, § 421 BGB
Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Rechtliches Interesse eines potenziellen Gesamtschuldners; Beschlussentscheidung über einen Zurückweisungsantrag - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtliches Interesse eines potenziellen Gesamtschuldners am Erfolg einer Klage gegen einen weiteren Schuldner
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Entscheidung über einen Antrag auf Zurückweisung einer Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren; zum rechtlichen Interesse des Nebenintervenienten am Beitritt in einem selbständigen Beweisverfahren
- Betriebs-Berater
Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten entsprechend § 66 Abs. 1 ZPO am Beitritt in einem selbständigen Beweisverfahren
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 421 ; ZPO § 66 Abs. 1 ; ZPO § 71
Rechtliches Interesse eines potenziellen Gesamtschuldners am Erfolg einer Klage gegen einen weiteren Schuldner - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Selbständiges Beweisverfahren: Wann ist ein Streitbeitritt auf der Gegenseite zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- zpoblog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Zurückweisung einer Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren - und das rechtliche Interesse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Selbständiges Beweisverfahren - und die Entscheidung über eine Nebenintervention
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gesamtschuldnerische Haftung - und die Nebenintervention
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten entsprechend § 66 Abs. 1 ZPO am Beitritt in einem selbständigen Beweisverfahren
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Zulässiger Streitbeitritt auf der Gegenseite!
- baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)
Selbständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit des Streitbeitrittes durch Nebenintervenient!
- schluender.info (Kurzinformation)
Zulässige Nebenintervention eines Gesamtschuldners auf Klägerseite
- hwhlaw.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit des Streitbeitritts eines Fachplaners
Besprechungen u.ä. (3)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Zulässiger Streitbeitritt auf der Gegenseite!
- hwhlaw.de (Entscheidungsbesprechung)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahren: Wann ist ein Streitbeitritt auf der Gegenseite zulässig? (IBR 2016, 124)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 31.03.2014 - 2 OH 18/12
- OLG Dresden, 05.01.2015 - 10 W 977/14
- BGH, 18.11.2015 - VII ZB 2/15
Papierfundstellen
- BGHZ 207, 378
- NJW 2016, 1020
- MDR 2016, 347
- MDR 2016, 379
- NZBau 2016, 156
- VersR 2016, 481
- WM 2016, 1099
- BB 2016, 257
- BauR 2016, 705
- BauR 2016, 723
- ZfBR 2016, 249
Wird zitiert von ... (35)
- OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 11 U 123/15
Zumutbarkeit eines Zahlungsmittels bei erfoderlicher Eingabe von PIN und TAN in …
Der Begriff des rechtlichen Interesses ist zwar grundsätzlich weit auszulegen (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15).Ein Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt demnach ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15; Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09; Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01).
- BGH, 03.07.2018 - II ZB 28/16
Rechtliches Interesse eines Gesellschafters am Beitritt zum Rechtsstreit bei …
Dabei ist der Begriff des rechtlichen Interesses weit auszulegen (st. Rspr. BGH…, Urteil vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7; Beschluss vom 18. November 2015 - VII ZB 2/15, WM 2016, 532 Rn. 11).Der bloße Wunsch eines Nebenintervenienten, der Rechtsstreit möge zugunsten einer Partei entschieden werden, stellt lediglich einen Umstand dar, der ein tatsächliches Interesse am Obsiegen einer Partei zu erklären vermag (BGH…, Beschluss vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10;… Beschluss vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, ZIP 2006, 1218 Rn. 8, 12; Beschluss vom 18. November 2015 - VII ZB 2/15, BGHZ 207, 378 Rn. 11).
- OLG Frankfurt, 26.11.2020 - 26 Sch 14/20
Verbot der révision au fond im Aufhebungsverfahren
Der Begriff des rechtlichen Interesses in § 66 Abs. 1 ZPO ist weit auszulegen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15 -, NJW 2016, 1018, 1019).Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15 -, NJW 2016, 1018, 1019).
- OLG Frankfurt, 13.12.2016 - 11 U 96/14
Zulässigkeit der Nebenintervention des Plattform-Betreibers im Rechtsstreit über …
Der Begriff des rechtlichen Interesses ist zwar grundsätzlich weit auszulegen (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15).Ein Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt demnach ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15; Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09; Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01; Senat, Urteil vom 24.8.16, 11 U 123/15 (Kart)).
- LG München I, 02.02.2017 - 11 OH 5865/13
Beteiligung Dritter im selbständigen Beweisverfahren - rechtliches …
Das ist nicht generell unzulässig, sondern dann zulässig, wenn der Streitverkündete sinnvollerweise auf ein Obsiegen des Gegners hofft (so auch BGH 18.11.2015, VII ZB 2/15).Nach anderer Ansicht soll im selbständigen Beweisverfahren stattdessen durch Beschluss zu entscheiden sein; dazu führe eine "entsprechende" Anwendung von § 71 ZPO (BGH 18.11.2015, VII ZB 2/15 = NJW 2015, 1020).
Dle Kammer verkennt nicht, dass der Bundesgerichtshof zum Teil andere Lösungsansätze vertritt (18.11.2015, VII ZB 57/12 = NZBau 2016, 158 und 18.11.2015 VII ZB 2/15 = NJW 2016, 1020).
4.2.3.1 In dem vom BGH entschiedenen Fall VII ZB 2/15 ("Gesamtschuld-Fall") waren solche Folgewirkungen anzunehmen und der Beitritt zulässig:.
Dieser letzte Teil der BGH-"Formel" interessiert die Beitrittswillige hier insofern, als es vorliegend keine vertragliche Beziehung gibt zwischen der Beitrittswilligen und der Antragstellerseite, die sie jetzt unterstützen will - hier liegt der Unterschied zu den vorgenannten BGH-Entscheidungen (VII ZB 2/15 und VII ZB 57/12).
Der BGH (VII ZB 2/15) bekam sie vom Vorgericht geliefert und hat sie nicht kommentiert - sondern dürr bemerkt, "im Ergebnis" halte das der rechtlichen Überprüfung stand.
- OLG Brandenburg, 18.02.2016 - 12 U 118/15
Verkehrsunfall in Großbritannien: Internationale Zuständigkeit des …
Wer zu einem Gläubiger in einem Rechtsverhältnis steht, aufgrund dessen er diesem möglicherweise als Gesamtschuldner mit einem weiteren Schuldner haftet, hat ein rechtliches Interesse daran, dass eine Klage des Gläubigers gegen den weiteren Schuldner Erfolg hat (BGH, Beschluss vom 18.11.2015, VII ZB 2/15). - OLG München, 28.04.2016 - 23 U 1774/15
Erfolgloser Antrag gegen Streitbeitritt bei zulässiger Nebenintervention
Das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO als schriftliches Verfahren (…Heßler in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 522 Rz. 33) ist zudem mit dem selbstständigen Beweisverfahren vergleichbar, bei dem eine Entscheidung gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss als zulässig angesehen wird (BGH, Beschluss vom 18.11.2015, Az. VII ZB 2/15, Leitsatz Ziff. 2; OLG Köln, Beschluss vom 13.10.2009, Az. 9 W 77/09, BauR 2010, 250, 251), zumal auch das Verfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO der Beschleunigung dient (…vgl. Heßler in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 522 Rz. 31). - OLG Frankfurt, 11.12.2017 - 8 W 18/17
Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen …
Allerdings muss das rechtliche Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO an der Feststellung des Zustandes einer Person oder der Ursache eines Personenschadens bestehen, für den eine Haftung gerade des Antragsgegners dem Antragsteller gegenüber in Betracht kommt (in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15, NJW 2016, 1020, 1021; KG, Beschluss vom 15.02.1999 - 25 W 6893/98, NJW-RR 2000, 513, 514; OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.03.2011 - 12 W 456/11, NJW-RR 2011, 1216, 1217). - LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 586/18
Betriebsteilübergang und identitätswahrende Fortführung der wirtschaftlichen …
Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (st. Rspr., vgl. BGH 18.11.2015 - VII ZB 2/15, juris Rn. 11 mwN). - OLG München, 26.01.2017 - 9 W 69/17
Wechsel des Beitritts eines Streithelfers im selbstständigen Beweisverfahren
Es kommt darauf an, ob der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens in diesem Sinne in einem Rechtsverhältnis steht, auf welches das Ergebnis der in dem selbstständigen Beweisverfahren stattfindenden zulässigen Beweiserhebung unmittelbar oder mittelbar rechtlich einwirkt (Vgl. BGH Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15, NJW 2016, 1020).Der BGH stellt stattdessen auf folgende Überlegung ab (…NJW 2016, 1018, Rz. 15 f.; NJW 2016, 1020, Rz. 20 f.): "Ein Antragsteller "obsiegt" in einem selbständigen Beweisverfahren vielmehr dann, wenn die von ihm behaupteten Mängel und deren Verursachung durch den Antragsgegner festgestellt werden.
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 647/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 648/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 729/18
Betriebsteilübergang und identitätswahrende Fortführung der wirtschaftlichen …
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 651/18
Merkmale eines Betriebsteilübergangs bei einem Luftverkehrsunternehmen
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 634/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 652/18
- OLG München, 30.01.2017 - 9 W 2172/16
Zum Vorliegen des Obsiegens im selbständigen Beweisverfahren
- OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 8 W 43/18
Selbständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen
- OLG München, 03.02.2017 - 9 W 153/17
Sofortige Beschwerde- Unzulässiger Wechsel als Streithelfer auf die …
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 742/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 748/18
- OLG München, 26.01.2017 - 9 W 118/17
Interesse am Obsiegen als Nebenintervenient
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 745/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 653/18
- OLG München, 26.01.2017 - 9 W 68/17
Beschwerde, Haftung, Rechtsbeschwerde, Rechtsanwalt, Feststellung, Widerspruch, …
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 747/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 649/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 743/18
- OLG München, 17.01.2017 - 9 W 2077/16
Sofortige Beschwerde - Unzulässige Beitritt der Streithelferin auf Seiten von …
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 744/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 746/18
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 5 W 71/17
Keine Gehörsrüge wegen "Überraschungsentscheidung"!
- OLG München, 25.01.2017 - 9 W 2093/16
Wechsel des Streithelfers auf andere Seite
- AG Berlin-Charlottenburg, 18.06.2019 - 221 C 452/18
- LG München I, 07.11.2016 - 18 OH 8632/13
Unzulässigkeit eines Streitbeitritts auf seiten der Antragsteller im …