Rechtsprechung
BGH, 27.01.2011 - VII ZB 21/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 511 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 767 ZPO
Vollstreckungsabwehrklage: Wert des Beschwerdegegenstandes eines erstinstanzlich unterlegenen Beklagten - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes eines erstinstanzlich unterlegenen Beklagten einer Vollstreckungsabwehrklage anhand der materiellen Belastung durch den rechtskraftfähigen Inhalt der Entscheidung
- rewis.io
Vollstreckungsabwehrklage: Wert des Beschwerdegegenstandes eines erstinstanzlich unterlegenen Beklagten
- ra.de
- rewis.io
Vollstreckungsabwehrklage: Wert des Beschwerdegegenstandes eines erstinstanzlich unterlegenen Beklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes eines erstinstanzlich unterlegenen Beklagten einer Vollstreckungsabwehrklage anhand der materiellen Belastung durch den rechtskraftfähigen Inhalt der Entscheidung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wert des Beschwerdegegenstandes in Vollstreckungsabwehrklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsmittelstreitwert bei einer Vollstreckungsgegenklage
Verfahrensgang
- LG Kempten, 20.08.2008 - 1 O 949/08
- OLG München, 23.12.2008 - 27 U 596/08
- BGH, 27.01.2011 - VII ZB 21/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 489
- MDR 2011, 505
- FamRZ 2011, 560
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04
Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage
Auszug aus BGH, 27.01.2011 - VII ZB 21/09
Das Berufungsgericht ist von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgewichen (vgl. Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04, NJW-RR 2006, 1146 m.w.N.).Unerheblich ist, ob die titulierte Forderung ganz oder teilweise getilgt ist und ob dies ganz oder teilweise im Verlauf des Prozesses unstreitig wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04, aaO, Rn. 9 m.w.N.).
- BGH, 02.07.2009 - V ZB 40/09
Beschränkung des Gesamtstreitstoffs auf einen tatsächlich und rechtlich …
Auszug aus BGH, 27.01.2011 - VII ZB 21/09
Der Wert des Beschwerdegegenstandes eines erstinstanzlich unterlegenen Beklagten einer Vollstreckungsabwehrklage richtet sich danach, inwieweit die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt worden, er durch den rechtskraftfähigen Inhalt der Entscheidung mithin materiell belastet ist (Bestätigung BGH, 2. Juli 2009, V ZB 40/09, NJW-RR 2009, 1431).a) Der Wert des Beschwerdegegenstandes eines erstinstanzlich unterlegenen Beklagten einer Vollstreckungsabwehrklage richtet sich danach, inwieweit die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt worden ist, er durch den rechtskraftfähigen Inhalt der Entscheidung mithin materiell belastet ist (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZB 40/09, NJW-RR 2009, 1431 m.w.N.).
- BGH, 09.06.2004 - VIII ZB 124/03
Streitwert für Klage auf Herausgabe eines Vollstreckungstitels
Auszug aus BGH, 27.01.2011 - VII ZB 21/09
Hier ist in der Regel maßgeblich das Interesse des Schuldners an dem Besitz des Vollstreckungstitels, das nach einer erfolgreichen Vollstreckungsabwehrklage darauf gerichtet ist, einen Missbrauch des Titels durch den Gläubiger zu verhindern (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2004 - VIII ZB 124/03, NJW 2004, 2904).Die Bewertung des Herausgabeverlangens muss umso niedriger ausfallen, je geringer die Gefahr eines Missbrauchs des Titels im Einzelfall ist (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2004 - VIII ZB 124/03, aaO, m.w.N.).
- BGH, 06.04.2011 - IX ZR 113/08
Bestimmung des Streitwerts einer Vollstreckungsgegenklage gegen einen …
Auf die Frage, ob die titulierte Forderung bereits teilweise durch Zahlung erloschen ist, kommt es möglicherweise nicht an, wobei aber die Auslegung des Klageantrages ergeben kann, dass die Zwangsvollstreckung nur noch wegen des offenen Restbetrages für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zu Grunde zu legen (BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2006, aaO; vom 27. Januar 2011 - VII ZB 21/09, Rn. 8 und 10).Wird dieser Antrag gemeinsam mit einer Vollstreckungsgegenklage erhoben, so kann der Herausgabeantrag bei der Bemessung des Streitwerts außer Betracht bleiben, wenn die Missbrauchsgefahr gering ist (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2004 - VIII ZB 124/03, NJW 2004, 2904 f; vom 27. Januar 2011 - VII ZB 21/09, Rn. 11).
- OLG München, 28.04.2015 - 5 U 3710/14
Vollstreckung gegen den Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Der Streitwertfestsetzung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der Betrag zugrunde zu legen, der in dem Titel enthalten ist, der mit der Vollstreckungsgegenklage angegriffen wird, also der Betrag der Verurteilung des Klägers im Vorprozess (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011, VII ZB 21/09, juris, vom 6. Dezember 2011, II ZR 64/10, juris und vom 26. März 2012, XI ZR 227/11, juris) mithin der als Schadensersatz titulierte Betrag von EUR 11.952,42. - BGH, 29.11.2011 - II ZR 72/10
Glaubhaftmachung einer Beschwer durch Abstellen auf die Streitwertfestsetzung des …
Der Beklagte verkennt, dass der Wert der Beschwer des unterlegenen Beklagten einer Vollstreckungsabwehrklage sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs danach richtet, inwieweit die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt worden, er durch den rechtskräftigen Inhalt der Entscheidung mithin materiell belastet ist (BGH, Beschluss vom 23. September 1987 - III ZR 96/87, NJW-RR 1988, 444; Urteil vom 20. September 1995 - XII ZR 220/94, NJW 1995, 3318;… Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZB 40/09, NJW-RR 2009, 1431 Rn. 18; Beschluss vom 27. Januar 2011 - VII ZB 21/09, NJW-RR 2011, 489 Rn. 8).