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   BGH, 13.10.2011 - VII ZB 27/11   

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https://dejure.org/2011,4181
BGH, 13.10.2011 - VII ZB 27/11 (https://dejure.org/2011,4181)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2011 - VII ZB 27/11 (https://dejure.org/2011,4181)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - VII ZB 27/11 (https://dejure.org/2011,4181)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 520 Abs 2 ZPO, § 524 ZPO
    Unzulässige Hauptberufung: Umdeutung in eine Anschlussberufung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umdeutung einer unzulässigen Hauptberufung der Klägerin in eine zulässige Anschlussberufung

  • rewis.io

    Unzulässige Hauptberufung: Umdeutung in eine Anschlussberufung

  • rewis.io

    Unzulässige Hauptberufung: Umdeutung in eine Anschlussberufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 524 Abs. 2 S. 2; ZPO § 524 Abs. 3
    Umdeutung einer unzulässigen Hauptberufung der Klägerin in eine zulässige Anschlussberufung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivilprozess - Rechtsmittel unzulässig: Umdeutung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2012, 140
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 41/08

    Beginn einer Berufungsbegründungsfrist ab Zustellung eines Ursprungsurteils;

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - VII ZB 27/11
    In aller Regel wird eine Partei eine unzulässige Hauptberufung als zulässige Anschlussberufung retten wollen (BGH, Urteil vom 6. Mai 1987 - IVb ZR 51/86, BGHZ 100, 383, 387; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - III ZB 41/08, NJW 2009, 442).
  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86

    Begründung der Anschlußberufung

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - VII ZB 27/11
    In aller Regel wird eine Partei eine unzulässige Hauptberufung als zulässige Anschlussberufung retten wollen (BGH, Urteil vom 6. Mai 1987 - IVb ZR 51/86, BGHZ 100, 383, 387; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - III ZB 41/08, NJW 2009, 442).
  • LG Würzburg, 23.08.2019 - 52 S 507/19

    Aufhebung des Vorbescheids einer Verwaltungsgemeinschaft wegen gravierender

    Ausweislich § 524 Abs. 3 ZPO muss die Anschlussberufung sodann aber, unbeschadet ihrer Unselbstständigkeit und Abhängigkeit vom Hauptrechtsmittel der Berufung des Gegners, insbesondere hinsichtlich ihrer eigenen Begründung auch die Anforderungen an eine "normale" Berufungsbegründung nach Maßgabe von § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO erfüllen (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.2011 - VII ZB 27/11 -, juris, Rn. 6).

    c) Im vorliegenden Fall kann auch die vorliegende und ausdrücklich als solche bezeichnete Anschlussberufung nicht in eine selbstständige Berufung des Klägers und Berufungsbeklagten gegen das Ersturteil des Amtsgerichts ... umgedeutet werden (zum umgekehrten Fall BGH, Beschl. v. 02.02.2016 - VI ZB 33/15 -, juris, Rn. 5 f.; BGH, Beschl. v. 13.10.2011 - VII ZB 27/11 -, juris, Rn. 5 f.; BGH, Urt. v. 13.10.2011 - VII ZB 27/11 -, juris, Rn. 6), weil die dafür notwendige Wahrung der Berufungseinlegungsfrist des § 517 ZPO nicht gewahrt wäre.

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    a) Auch im Verfahrensrecht gilt entsprechend § 140 BGB der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Prozesshandlung in eine zulässige und wirksame Prozesshandlung umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZN 326/07 - Rn. 19; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 16; vgl. auch BGH 13. Oktober 2011 - VII ZB 27/11 - Rn. 4 und 5; 30. Oktober 2008 - III ZB 41/08 - Rn. 11; zur Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine zulässige Anschlussrevision vgl. BGH 8. Mai 2012 - XI ZR 261/10 - Rn. 9 und 5. Mai 2011 - III ZR 91/10 - Rn. 24) .
  • BGH, 02.02.2016 - VI ZB 33/15

    Umdeutung einer unzulässigen Hauptberufung in eine unselbstständige

    Zu Recht rügt sie aber, dass der angefochtene Beschluss nicht bestehen bleiben könne, weil die unzulässige Berufung in eine zulässige Anschlussberufung im Sinne des § 524 ZPO umgedeutet werden kann und muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - III ZB 41/08, VersR 2010, 89 Rn. 10 ff.; vom 13. Oktober 2011 - VII ZB 27/11, ZfBR 2012, 140; vom 16. Oktober 2014 - VII ZB 15/14, NJW-RR 2015, 700 Rn. 15; jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2020 - 5 U 19/19
    Eine unzulässige Hauptberufung ist regelmäßig in eine zulässige Anschlussberufung umzudeuten, wenn das möglich ist (BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - VII ZB 27/11 = ZfBR 2012, 140).
  • LG Siegen, 27.11.2012 - 1 S 97/10

    Fiktive Schadensabrechnung

    Sofern man dies anders sehen wollte, wäre das Rechtsmittel der Klägerin zumindest als Anschlussberufung im Verhältnis zur Berufung des Beklagten zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - VII ZB 27/11 [zitiert nach BeckRS 2011, 26040]; NJW 2009, 442, 443).
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