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   BGH, 10.11.2011 - VII ZB 32/11   

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https://dejure.org/2011,7510
BGH, 10.11.2011 - VII ZB 32/11 (https://dejure.org/2011,7510)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2011 - VII ZB 32/11 (https://dejure.org/2011,7510)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2011 - VII ZB 32/11 (https://dejure.org/2011,7510)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 835 Abs 4 S 1 ZPO, § 850k Abs 1 S 2 ZPO
    Pfändungsschutzkonto: Auszahlung des am Monatsende auf dem Konto befindlichen Guthabens an die Gläubiger

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfügungsmöglichkeit über die auf ein Pfändungsschutzkonto eingegangenen zum Bestreiten des Lebensunterhalts im Folgemonat bestimmten Leistungen der ARGE

  • rewis.io

    Pfändungsschutzkonto: Auszahlung des am Monatsende auf dem Konto befindlichen Guthabens an die Gläubiger

  • rewis.io

    Pfändungsschutzkonto: Auszahlung des am Monatsende auf dem Konto befindlichen Guthabens an die Gläubiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 835 Abs. 4 S. 1; ZPO § 850k Abs. 1 S. 2
    Verfügungsmöglichkeit über die auf ein Pfändungsschutzkonto eingegangenen zum Bestreiten des Lebensunterhalts im Folgemonat bestimmten Leistungen der ARGE

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckungsschutz für ARGE-Leistungen am Monatsende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 362
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.2011 - VII ZB 85/10

    Zwangsvollstreckung: Anwendung der geänderten Regelungen zum Pfändungsschutzkonto

    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - VII ZB 32/11
    Das hat der Senat in einem vergleichbaren Fall inzwischen bereits entschieden (Beschluss vom 14. Juli 2011 - VII ZB 85/10, NJW-RR 2011, 1433).
  • BGH, 04.12.2014 - IX ZR 115/14

    Zwangsvollstreckung: Übertragung von Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto

    Die vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Beschlüsse vom 28. Juli 2011 (VII ZB 92/10, NZI 2011, 717 Rn. 21) und vom 10. November 2011 (VII ZB 32/11, WuM 2012, 113 Rn. 9 f; VII ZB 64/10, BGHZ 191, 270 Rn. 15) befassen sich nicht mit der Frage, ob ein nach § 835 Abs. 4 ZPO gesperrtes Guthaben am Ende der Sperrfrist gemäß § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO pfändungsfrei in den darauf folgenden Monat übertragen werden kann.
  • LG Saarbrücken, 22.01.2013 - 5 T 376/12

    Pfändungsschutzkonto: Übertragung nicht verbrauchten Guthabens in den Folgemonat

    Das Interesse an der begehrten Feststellung ergibt sich, ungeachtet der Tatsache, dass der genannte Geldbetrag von der Vollstreckungsmaßnahme von Gesetzeswegen überhaupt nicht erfasst ist, aus dem Streit der Parteien über den Bedeutung des monatlichen Freibetrages; im Hinblick auf diese gesetzliche Regelung bedarf es weder einer Anordnung nach § 765 a ZPO noch des Erlasses einer einstweiligen Verfügung (vgl. BGH Beschluss vom 10.11.2011, Az VII ZB 32/11).
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