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   BGH, 27.05.2020 - VII ZB 33/18   

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https://dejure.org/2020,17129
BGH, 27.05.2020 - VII ZB 33/18 (https://dejure.org/2020,17129)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2020 - VII ZB 33/18 (https://dejure.org/2020,17129)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - VII ZB 33/18 (https://dejure.org/2020,17129)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung als unzulässig

  • rewis.io

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 99 Abs. 1 ; ZPO § 577 Abs. 1 S. 2
    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung als unzulässig

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung kann nicht isoliert angefochten werden!

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Unzulässigkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    (Isolierte) Anfechtung der Entscheidung über die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens?

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    ZPO § 99 Abs 1; ZPO § 485
    Zur Frage, ob in der Auferlegung von Kosten eines mit dem Hauptsacheverfahren nur teilidentischen selbständigen Beweisverfahrens für die im Hauptsacheverfahren voll obsiegende Partei eine eigenständige Beschwer liegt mit der Folge der isolierten Anfechtbarkeit der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1272
  • FamRZ 2020, 1748
  • WM 2021, 197
  • BauR 2020, 1515
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.03.2015 - III ZB 80/13

    Änderungsbeschluss hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens: Isolierte

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - VII ZB 33/18
    § 99 Abs. 1 ZPO setzt damit voraus, dass eine Entscheidung in der Hauptsache ergangen ist, schließt eine Anfechtung aber auch dann aus, wenn der Anfechtende nur durch die Kostenentscheidung beschwert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1995 - V ZB 28/95, BGHZ 131, 185, juris Rn. 7 zu § 20a FGG; Beschluss vom 26. März 2015 - III ZB 80/13 Rn. 7, MDR 2015, 668).

    bb) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird eine isolierte Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung für den Fall in Betracht gezogen, dass die Kostenentscheidung eine eigenständige von der Entscheidung in der Hauptsache unabhängige Beschwer enthält (BGH, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 164/09 Rn. 6 f., MDR 2010, 1209; Beschluss vom 26. März 2015 - III ZB 80/13 Rn. 8, MDR 2015, 668).

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 164/09

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen: Absehen

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - VII ZB 33/18
    bb) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird eine isolierte Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung für den Fall in Betracht gezogen, dass die Kostenentscheidung eine eigenständige von der Entscheidung in der Hauptsache unabhängige Beschwer enthält (BGH, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 164/09 Rn. 6 f., MDR 2010, 1209; Beschluss vom 26. März 2015 - III ZB 80/13 Rn. 8, MDR 2015, 668).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - VII ZB 33/18
    Ein außerordentliches Rechtsmittel ist auch dann nicht statthaft, wenn die Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen greifbar gesetzwidrig ist (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - I ZA 18/10 Rn. 1), so dass es auf sich beruhen kann, ob diese Voraussetzungen hier gegeben wären.
  • BGH, 16.12.2010 - I ZA 18/10

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH wegen greifbarer

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - VII ZB 33/18
    Ein außerordentliches Rechtsmittel ist auch dann nicht statthaft, wenn die Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen greifbar gesetzwidrig ist (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - I ZA 18/10 Rn. 1), so dass es auf sich beruhen kann, ob diese Voraussetzungen hier gegeben wären.
  • BGH, 17.09.2019 - VI ZR 396/18

    Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall;

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - VII ZB 33/18
    Die Rechtsbeschwerde ist in diesem Fall auch dann nicht statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - VII ZB 96/17 Rn. 5 m.w.N., NJW 2020, 236).
  • BGH, 03.09.2013 - VIII ZB 17/12

    Unzulässigkeit der Berufung: Isolierte Anfechtung einer zu Lasten eines

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - VII ZB 33/18
    Denn maßgeblich ist allein die abstrakte Möglichkeit, ein statthaftes Rechtsmittel in der Hauptsache einlegen zu können (BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - VIII ZB 17/12 Rn. 7, MietPrax-AK § 99 ZPO Nr. 1).
  • BGH, 15.01.2020 - VII ZB 96/17

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung zur Anweisung des gerichtlich bestellten

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - VII ZB 33/18
    Die Rechtsbeschwerde ist in diesem Fall auch dann nicht statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - VII ZB 96/17 Rn. 5 m.w.N., NJW 2020, 236).
  • BGH, 23.11.1995 - V ZB 28/95

    Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Abschiebehaftsache

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - VII ZB 33/18
    § 99 Abs. 1 ZPO setzt damit voraus, dass eine Entscheidung in der Hauptsache ergangen ist, schließt eine Anfechtung aber auch dann aus, wenn der Anfechtende nur durch die Kostenentscheidung beschwert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1995 - V ZB 28/95, BGHZ 131, 185, juris Rn. 7 zu § 20a FGG; Beschluss vom 26. März 2015 - III ZB 80/13 Rn. 7, MDR 2015, 668).
  • BGH, 12.09.2013 - VII ZB 4/13

    Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens: Berücksichtigung bei der

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - VII ZB 33/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung eines sich anschließenden Klageverfahrens mitumfasst, wenn zumindest ein Teil der Streitgegenstände und die Parteien der beiden Verfahren identisch sind (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - XII ZB 231/05 Rn. 7, BauR 2007, 747 = NZBau 2007, 248; Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZB 4/13 Rn. 11, BauR 2013, 2053).
  • BGH, 10.01.2007 - XII ZB 231/05

    Entscheidung über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - VII ZB 33/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung eines sich anschließenden Klageverfahrens mitumfasst, wenn zumindest ein Teil der Streitgegenstände und die Parteien der beiden Verfahren identisch sind (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - XII ZB 231/05 Rn. 7, BauR 2007, 747 = NZBau 2007, 248; Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZB 4/13 Rn. 11, BauR 2013, 2053).
  • BGH, 11.10.2023 - VII ZA 3/23

    Antrag auf Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines beim BGH zugelassenen

    Eine außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" oder der Verletzung von Verfahrensgrundrechten ist ebenfalls nicht eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, juris Rn. 10; Beschluss vom 27. Mai 2020 - VII ZB 33/18 Rn. 16, BauR 2020, 1515) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfG, Plenarbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395, juris Rn. 68 ff.).
  • BGH, 11.10.2023 - VII ZA 4/23

    Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines beim BGH

    Eine außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" oder der Verletzung von Verfahrensgrundrechten ist ebenfalls nicht eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, juris Rn. 10; Beschluss vom 27. Mai 2020 - VII ZB 33/18 Rn. 16, BauR 2020, 1515) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfG, Plenarbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395, juris Rn. 68 ff.).
  • BGH, 11.10.2023 - VII ZA 5/23

    Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines beim BGH

    Eine außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" oder der Verletzung von Verfahrensgrundrechten ist ebenfalls nicht eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, juris Rn. 10; Beschluss vom 27. Mai 2020 - VII ZB 33/18 Rn. 16, BauR 2020, 1515) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfG, Plenarbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395, juris Rn. 68 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 W 39/21

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die im Aufhebungsverfahren

    Denn die Regelung in § 99 Abs. 1 ZPO soll verhindern, dass das Gericht im Rahmen einer isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung (als Nebenentscheidung) erneut die Hauptsache beurteilen muss, obwohl diese nicht mehr zur Entscheidung gestellt ist (vgl. dazu BGH, MDR 2020, 1272 Rn. 10).
  • LG Freiburg, 30.05.2023 - 4 T 61/23

    Kostenentscheidung für Verkehrswertbeschwerdeverfahren bei Verfolgung konträrer

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird eine isolierte Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung für den Fall in Betracht gezogen, dass die Kostenentscheidung eine eigenständige von der Entscheidung in der Hauptsache unabhängige Beschwer enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 27.05.2020 - VII ZB 33/18 -, Rn. 15, juris).
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