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   BGH, 24.07.2008 - VII ZB 34/08   

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https://dejure.org/2008,1980
BGH, 24.07.2008 - VII ZB 34/08 (https://dejure.org/2008,1980)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2008 - VII ZB 34/08 (https://dejure.org/2008,1980)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - VII ZB 34/08 (https://dejure.org/2008,1980)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit der Beiträge zum Versorgungswerk der Architektenkammer bei der Ermittlung der pfändbaren Einkünfte eines selbstständigen Architekten; Berücksichtigung der Möglichkeit einer Beitragsfreistellung zum Versorgungswerk der Architektenkammer bei der Ermittlung ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Pfändungsschutz für die vom Schuldner an das Versorgungswerk der Architekten zu leistenden Pflichtbeiträge

  • Judicialis

    ZPO § 850 i Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 850 i Abs. 1
    Beiträge zum Versorgungswerk der Architektenkammer sind bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens teilweise abzugsfähig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850i Abs. 1
    Ermittlung der pfändbaren Einkünfte eines selbständigen Architekten; Berücksichtigung der Bauträge zum Versorgungswerk der Architektenkammer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versorgungswerk-Beiträge pfändbares Einkommen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 410
  • MDR 2008, 1357
  • MDR 2010, 491
  • NZBau 2008, 720
  • FamRZ 2008, 2021
  • VersR 2009, 1246
  • Rpfleger 2008, 650
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 26.06.2014 - IX ZB 87/13

    Insolvenzverfahren: Pfandfreistellung für Zusatzeinkünfte eines Altersrente

    Hiermit verweist § 850i Abs. 1 ZPO auf die Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff ZPO (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2008 - VII ZB 34/08, FamRZ 2008, 2021 Rn. 9; MünchKomm-ZPO/Smid, 4. Aufl., § 850i Rn. 5; Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO, 6. Aufl., § 850i Rn. 35; Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl., Rn. 1239; Schuschke/Walker/Kessal-Wulf, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 850i Rn. 5), insbesondere auch auf § 850a ZPO (Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO, aaO; vgl. zu § 850a Nr. 3 ZPO auch BGH, Beschluss vom 20. März 2003, aaO).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.10.2008 - 22 Sa 63/07

    Pfändbarkeit der an die VBL abgeführten Arbeitnehmerbeiträge

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 24.07.2008 (VII ZB 34/08, recherchiert nach JURIS) jedoch lediglich festgestellt, dass der Rechtsgedanke des § 850 e Nr. 1 ZPO auch bei der Pfändung der unter § 850 i ZPO fallenden Vergütungen insoweit herangezogen werden muss, als dass vom Schuldner geleistete Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk jedenfalls in der Höhe zu berücksichtigen sind, in der für einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bezogen auf ein entsprechendes Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten wären.
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2022 - 8 LC 134/20

    Geltendmachung von Säumniszuschlägen bei der berufsständischen Altersversorgung

    Drittens handelt es sich nicht um eine Masseverbindlichkeit, wenn dem Insolvenzschuldner durch Gerichtsbeschluss nach § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO i.V.m. § 850i ZPO ein pfandfreier Betrag seiner erzielten Einkünfte belassen worden ist, der auch zur Zahlung der Beiträge an die Versorgungseinrichtung dienen soll (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.9.2011 - 17 A 1258/10 -, GesR 2011, 701, juris Rn. 9 ff.; VG Hannover, Urt. v. 20.1.2010 - 5 A 2615/08 -, ZInsO 2010, 917, juris Rn. 33; zur Zugehörigkeit der Beiträge zum Unterhalt i.S.d. § 850i ZPO BGH, Beschl. v. 24.7.2008 - VII ZB 34/08 -, NJW-RR 2009, 410).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - 17 A 1258/10

    Masseverbindlichkeiten und Pfändbarkeit von Beiträgen zum berufsständischen

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Beschluss vom 24. Juli 2008 - VII ZB 34/08 -, NJW-RR 2009, 410 f., auf die sich der Kläger beruft.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 65/13

    Beitragsschuld als Masseverbindlichkeit; Begriff des Verwaltens der

    Dieser Rechtsgedanke ist auch bei der Pfändung der unter § 850 i ZPO fallenden Vergütungen heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2008 - VII ZB 34/08 -, FamRZ 2008, 2021).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2009 - 5 A 3363/07

    Heranziehung eines Zahnarzts zu Versorgungsbeiträgen; Suspendierung der

    vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2008 - VII ZB 34/08 -, juris, Rn. 9 ff.
  • VG Sigmaringen, 16.10.2013 - 1 K 4293/12

    Zum Ausschluss eines in einem Insolvenzverfahren befindlichen Rechtsanwalts aus

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 24.07.2008 - VII ZB 34/08 - juris Rdnr. 10, 11) sind Pflichtbeiträge für ein Versorgungswerk (dort das Versorgungswerk der Architekten) jedenfalls in der Höhe den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung gleichzustellen, in der für einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bezogen auf ein entsprechendes Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten wäre.
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