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   BGH, 24.06.2004 - VII ZB 35/03   

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https://dejure.org/2004,1493
BGH, 24.06.2004 - VII ZB 35/03 (https://dejure.org/2004,1493)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2004 - VII ZB 35/03 (https://dejure.org/2004,1493)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - VII ZB 35/03 (https://dejure.org/2004,1493)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • LawCommunity.de

    Falsche Faxnummer in Kanzleisoftware

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Faxnummer eines Gerichts; Benutzung eines EDV-Programms in der jeweils neuesten Fassung; Erforderlichkeit einer organisatorische Anweisung des Anwalts an seine Bürokraft Die Faxnummer des Gerichts zu überprüfen

  • Judicialis

    ZPO § 233 Fd

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Sorgfaltsanforderungen bei Ermittlung der Faxnummer eines Gerichts; Verschulden Benutzung einer Branchen-Software

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung bei Irrtum über Faxnummer des Gerichts?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Ermittlung der Faxnummer des Gerichts durch Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2830
  • FamRZ 2004, 1711 (Ls.)
  • BB 2004, 1930
  • DB 2005, 553 (Ls.)
  • K&R 2004, 446
  • ZfBR 2004, 789
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

    Auszug aus BGH, 24.06.2004 - VII ZB 35/03
    Bei der Verwendung des Telefax handelte es sich um eine einfache technische Verrichtung, die der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin der damit vertrauten Fachangestellten überlassen durfte (BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93, NJW 1994, 329).
  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 109/06

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    d) Die Kläger können sich nicht darauf berufen, dass eine solche Kontrolle im Hinblick auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 2004 (VII ZB 35/03 - NJW 2004, 2830, 2831) entbehrlich wäre.
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - U (Kart) 48/12

    Anforderungen an die Form der Berufungsbegründung; Anbringung in elektronischer

    (2) Die mit Schriftsatz vom 1. Juli 2013 angeführten weiteren Entscheidungen betreffen gleichfalls grundlegend anders gelagerte Sachverhalte, nämlich zum einen die Übersendung eines fristgebundenen Berufungs-Schriftsatzes an das Landgericht, wenn für Landgericht und Oberlandesgericht aufgrund einer ministeriellen Geschäftsanordnungsregelung eine gemeinsame Posteingangsstelle und gemeinsame Telefaxanschlüsse eingerichtet sind und die an einem dieser Anschlüsse eingegangenen Telefaxschreiben als bei der Geschäftsstelle des angeschriebenen Gerichts eingegangen gelten (BVerfG, NJW-RR 2008, 446), zum anderen die Frage, ob die sich aus dem Schriftformerfordernis ergebenden Zulässigkeitsanforderungen überspannt werden, wenn eine handschriftliche Unterzeichnung gefordert wird (BVerfG, NJW 2002, 3524) und schließlich die Frage, ob sich der Rechtsanwalt bei der Ermittlung der Faxnummer eines Gerichts auf ein jahrelang bewährtes EDV-Programm in der jeweils neuesten Version verlassen darf (BGH, NJW 2004, 2830).
  • BGH, 30.03.2021 - VIII ZB 37/19

    A) Ein Rechtsanwalt ist hinsichtlich der fristwahrenden Übermittlung von

    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 2004 (VII ZB 35/03, NJW 2004, 2830) darf sich der Rechtsanwalt zur Ermittlung der Faxnummer eines Gerichts zwar auf ein seit Jahren bewährtes Software-Programm in der jeweils neuesten Fassung in der Regel verlassen.
  • BGH, 26.09.2006 - VIII ZB 101/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts war der Prozessbevollmächtigte des Klägers im vorliegenden Fall auch weder verpflichtet, das Büropersonal zu einer Abgleichung der Empfängernummer anhand "amtlicher" Verzeichnisse anzuhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96, NJW-RR 1997, 952; Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 35/03, NJW 2004, 2830; Beschluss vom 10. Mai 2006, aaO), noch bedurfte es zur Überprüfung des Sendevorgangs einer Anweisung dahin, dass der Empfänger des Schriftsatzes hätte namentlich feststellbar sein und anderenfalls eine fernmündliche Rückfrage bei dem Berufungsgericht hätte erfolgen müssen.
  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 108/06

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender

    d) Der Kläger kann sich nicht darauf berufen, dass eine solche Kontrolle im Hinblick auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 2004 (VII ZB 35/03 - NJW 2004, 2830, 2831) entbehrlich wäre.
  • OLG Hamm, 31.05.2007 - 2 UF 11/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, richtige Telefaxnummer

    Deshalb ist die im Sendebericht angegebene Empfängernummer auch daraufhin zu überprüfen, ob es sich hierbei um die richtige Empfängernummer handelt (BGH, Beschluss vom 24.6.2004 - VII ZB 35/03 - Beschluss vom 22.6.2004 - VI ZB 14/04 - , abgedruckt in NJW 2004 3491, 3492; BGH Beschluss vom 10.5.2006 - XII ZB 267/04 -).
  • OLG Köln, 08.04.2019 - 17 U 8/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Berufungsfrist;

    c) Allerdings hat der Bundesgerichtshof auch entschieden (NJW 2004, 2830; 2007, 996), dass der Rechtsanwalt sich zur Ermittlung der Faxnummer auf ein seit Jahren bewährtes EDV-Programm in der Regel verlassen darf, wenn ihm die neueste Fassung zur Verfügung stehe.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 60 PV 8.05

    Voraussetzung für die Annahme der Verletzung des Mitbestimmungsrechts der

    Diese durften sich vorliegend darauf verlassen, dass das EDV-System die zutreffende - aktuelle - Faxnummer des Oberverwaltungsgerichts enthielt (vgl. dazu auch BGH, Beschluss v. 24. Juni 2004 - VII ZB 35/03 -, NJW 2004, 2830).
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