Rechtsprechung
BGH, 05.07.2005 - VII ZB 5/05 |
Volltextveröffentlichungen (28)
- lexetius.com
- Anwaltskanzlei von Olnhausen
Pfändbarkeit einer Internetdomain
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- LawCommunity.de
Pfändung und Verwertung einer Internet-Domain
- Telemedicus
Pfändung von Domains
- Telemedicus
Pfändung von Domains
- webshoprecht.de
Zur Pfändung und Verwertung der schuldrechtlichen Ansprüche des Domain-Inhabers gegenüber der Denic
- IWW
- JurPC
- aufrecht.de
Pfändbarkeit von Domains
- Kanzlei Prof. Schweizer
Pfändung und Verwertung einer Internet-Domain
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pfändung in eine "Internet-Domain"; Umfang des Anspruchs auf Aufrechterhaltung der Registrierung aus einem Vertrag des Domaininhabers ; Pfändbare Vermögensrechte
- online-und-recht.de
- afs-rechtsanwaelte.de
Pfändung einer Domain
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Eine "Internet-Domain" als Gegenstand der Zwangsvollstreckung; zur Frage der Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert
- info-it-recht.de
Zur Pfändung einer Internet-Domain
- Judicialis
- bettinger.de
Pfändbarkeit von Domains
- rechtsanwaltmoebius.de
Zur Pfändung einer Domain
- Prof. Dr. Lorenz
Pfändbarkeit der Internet-Domain: Kein "sonstiges Vermögensrecht" nach § 857 I ZPO; Pfändbarkeit der schuldrechtlichen Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle (hier: DENIC
- jbb.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 844 Abs. 1 § 857 Abs. 1
Pfändung einer Internet-Domain - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Pfändung einer Internet-Domain"
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Domainpfändung: Alles Wichtige im Überblick
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Pfändung von Internet-Domains
- IWW (Leitsatz)
Pfändung und Verwertung einer Internet-Domain
- heise.de (Pressebericht, 05.09.2005)
Bundesgerichtshof bejaht Pfändbarkeit von Internet-Domains
- heise.de (Pressebericht, 05.09.2005)
Pfändbarkeit von Internet-Domains
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
§§ 844 Abs. 1, 857 Abs. 1 ZPO
Pfändung einer Internet-Domain; Internetrecht, Zwangsvollstreckungsrecht - dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Domains sind grundsätzlich pfändbar
- beck.de (Leitsatz)
Pfändbarkeit von Domains
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Domains sind grundsätzlich pfändbar
- 123recht.net (Kurzinformation, 15.9.2005)
Pfändbarkeit von Domains
Besprechungen u.ä. (7)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Streit um Pfändung von Internet-Domains geklärt
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§ 857 Abs. 1 ZPO
Nicht die Internet-Domain als solche, sondern die vertraglichen Ansprüche des Domain-Inhabers gegenüber der DENIC oder einer anderen Vergabestelle sind pfändbar - archive.org
, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)
Domainpfändung
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
ZPO § 857 Abs. 1, § 844 Abs. 1
Verwertung einer gepfändeten Internet-Domain auch durch Überweisung an Gläubiger zum Schätzwert - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Pfändung einer Internetdomain; Rechtspfändung
- afs-rechtsanwaelte.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Drittschuldnereigenschaft der DENIC bei der Domainpfändung (RA Thomas Stadler; MMR 2007, 71)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist eine Internet-Domäne pfändbar? (IBR 2006, 1032)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3353
- MDR 2005, 1311
- MDR 2006, 968
- GRUR 2005, 969
- WM 2005, 1849
- MMR 2005, 685
- BB 2005, 2100 (Ls.)
- BB 2005, 2658
- K&R 2005, 464
- AnwBl 2006, 59
- Rpfleger 2005, 678
- ZUM 2006, 55
Wird zitiert von ... (35)
- BVerwG, 16.09.2020 - 6 C 10.19
Kein datenschutzrechtlicher Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskunft über …
Pfändbare Vermögensrechte sind in der Zwangsvollstreckung nur solche Rechte aller Art, die einen Vermögenswert derart verkörpern, dass die Pfandverwertung zur Befriedigung des Geldanspruchs der Gläubiger führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 5/05 - NJW 2005, 3353). - BGH, 18.01.2012 - I ZR 187/10
gewinn.de
Eine derartige, rein faktische Ausschließlichkeit begründet kein absolutes Recht (vgl. BVerfG, GRUR 2005, 261 - ad-acta.de; BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 5/05, GRUR 2005, 969, 970 = NJW 2005, 3353; BFH, Urteil vom 19. Oktober 2006 - III R 6/05, BFHE 215, 222, 225 = BB 2007, 769, 770;… Bornkamm in FS Schilling aaO S. 39).Gegenstand der Pfändung gemäß § 857 Abs. 1 ZPO ist nicht der Domainname als solcher im Sinne eines absoluten Rechts, sondern vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber des Domainnamens gegenüber der Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag zustehen (vgl. BGH, GRUR 2005, 969, 970).
- BFH, 19.10.2006 - III R 6/05
Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens ("Internet-Adresse")
Eine derartige, rein faktische Ausschließlichkeit begründet kein absolutes Recht (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. Juli 2005 VII ZB 5/05, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 3353, und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 24. November 2004 1 BvR 1306/02, NJW 2005, 589).Die DENIC schuldet dem Domaininhaber daher für die Dauer des Vertragsverhältnisses die Aufrechterhaltung der Eintragung in die Nameserver als Voraussetzung für den Fortbestand der Konnektierung (vgl. BGH-Urteil in NJW 2005, 3353).
- BGH, 11.10.2018 - VII ZR 288/17
Zur Pfändung einer .de-Domain mit der DENIC eG als Drittschuldnerin und zur …
Vielmehr spricht dagegen auch, dass gerade nur die Gesamtheit der Ansprüche ein Vermögensrecht darstellt, auf das in wirtschaftlich sinnvoller Weise im Wege der Zwangsvollstreckung zugegriffen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353, juris Rn. 6 f., 12, 15 f.).Diese Ansprüche sind Gegenstand der Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353, juris Rn. 12;… Urteil vom 18. Januar 2012 - I ZR 187/10 Rn. 29, BGHZ 192, 204;… BFHE 258, 223, juris Rn. 9).
Daneben bestehen weitere Ansprüche des Domaininhabers wie die auf Anpassung des Registers an seine veränderten persönlichen Daten oder ihre Zuordnung zu einem anderen Rechner durch Änderung der IP-Nummer (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353, juris Rn. 13 m.w.N.;… BFHE 258, 223, juris Rn. 9).
bb) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Schuldners gegen die DENIC eG kann nach § 857 Abs. 1, § 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs statt zu einem Schätzwert erfolgen (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353, juris Rn. 16 m.w.N.).
Die dem Schuldner aus diesem Vertragsverhältnis zustehenden Ansprüche sind nicht isoliert verwertbar; die Pfändung und Überweisung umfassen auch alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Nebenrechte (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353, juris Rn. 15).
Die Summe dieser Ansprüche und Rechte gegen die DENIC eG machen deren Inhaber zum "Inhaber" einer Internet-Domain, die selbst lediglich eine technische Adresse im Internet darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353, juris Rn. 11).
Der Gläubiger kann nach seiner Wahl die Domain selbst nutzen oder auf einen Dritten übertragen (Herrmann, Die Zwangsvollstreckung in die Domain, S. 149 f.) und damit wirtschaftlich sinnvoll verwerten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353, juris Rn. 6 f.).
- BFH, 20.06.2017 - VII R 27/15
Pfändung einer Internet-Domain unter Beachtung des …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH-- (Beschluss vom 5. Juli 2005 VII ZB 5/05, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 3353) sei der Gegenstand einer Pfändung in eine Internet-Domain nicht die Internet-Domain selbst, die lediglich eine technische Adresse im Internet darstelle, sondern die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustünden.Entgegen der Ansicht des FG habe der BGH in seiner Entscheidung in NJW 2005, 3353 die Drittschuldnereigenschaft offen gelassen.
Der erkennende Senat schließt sich der Auffassung des BGH (Beschluss in NJW 2005, 3353) und der Vorinstanz an, nach der eine Internet-Domain an sich zwar kein absolutes pfändbares Recht ist, aber die Gesamtheit der zwischen dem Inhaber der Internet-Domain und der jeweiligen Vergabestelle bestehenden schuldrechtlichen Ansprüche als Vermögensrecht i.S. des § 857 Abs. 1 ZPO und § 321 Abs. 1 AO Gegenstand einer Pfändung sein kann.
Die dem Inhaber der Internet-Domain aus dem Registrierungsvertrag zustehenden Ansprüche lassen sich auch verwerten, z.B. durch Überweisung an Zahlungs statt zu einem Schätzwert (BGH-Beschluss in NJW 2005, 3353), durch öffentliche Versteigerung (Beschluss des AG Bad Berleburg vom 16. Mai 2001 6 M 576/00, Rechtspfleger 2001, 560), durch freihändige Veräußerung oder durch entgeltliche Überlassung der Ausübung (…Stöber, a.a.O., Rz 1645b).
Nach dem Sinn und Zweck des § 309 Abs. 1 AO kann sich das Arrestatorium bei der Pfändung der schuldrechtlichen Ansprüche aus einem Domainvertrag nur auf die Unterlassung solcher Handlungen beziehen wie z.B. die Löschung oder die Beendigung der Konnektierung und Übertragung der Domain auf einen Dritten, die dazu führen, dass Ansprüche des Schuldners --insbesondere die Ansprüche auf Aufrechterhaltung der Registrierung sowie auf Umregistrierung (vgl. BGH-Beschluss in NJW 2005, 3353)-- in einer Weise verändert werden, die den Gegenstand der Pfändung beeinträchtigen bzw. dessen Verwertung erschweren oder unmöglich machen.
Offensichtlich hat das FA den Inhalt der Pfändungsverfügung an der Entscheidung des BGH in NJW 2005, 3353 ausgerichtet.
Dabei muss der Zugriff auf die Vermögenswerte des Vollstreckungsschuldners nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sein (BGH-Beschluss in NJW 2005, 3353).
- FG Münster, 16.09.2015 - 7 K 781/14
DENIC ist bei Domainpfändung Drittschuldner
Nach dessen Grundsatzentscheidung, Beschluss vom 05.07.2005 VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353 sei Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustünden.Insbesondere und entgegen der von dem Beklagten geäußerten Rechtsansicht habe der BGH in seiner Entscheidung vom 05.07.2005 VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353 die Frage, ob die Klägerin im Rahmen der Pfändung von Ansprüchen aus Domainverträgen Drittschuldnerin sei, nicht bejaht, sondern ausdrücklich offen gelassen.
Der BGH habe in seiner Entscheidung vom 05.07.2005 VII ZB 5/05, aaO, die Frage der Drittschuldnereigenschaft der Klägerin auch nicht offen gelassen, sondern bejaht.
Der Senat geht dabei zunächst im Einklang mit dem Grundsatzbeschluss des BGH vom 05.07.2005 VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353 davon aus, dass Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO, der der Regelung des § 321 AO entspricht, in eine "Internet-Domain" die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche ist, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen.
Daneben bestehen weitere Ansprüche des Domaininhabers wie die auf Anpassung des Registers an seine veränderten persönlichen Daten oder ihre Zuordnung zu einem anderen Rechner durch Änderung der IP-Nummer, vgl. zu den vorstehenden Ausführungen BGH, Beschluss vom 05.07.2005 VII ZB 5/05 aaO. Der erkennende Senat folgt dieser Rechtsprechung des BGH zur Pfändbarkeit der Ansprüche aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis.
eG geschlossenen Registrierungsvertrag und alle weiteren sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Nebenansprüche." Diese Verfügung entspricht exakt den Vorgaben des BGH in seiner oben angeführten Grundsatzentscheidung vom 05.07.2005 (VII ZB 5/05).
Der BGH hat in seiner bereits mehrfach genannten Grundsatzentscheidung vom 05.07.2005 VII ZB 5/05, aaO, klargestellt, dass bei der Domainpfändung die schuldrechtlichen Ansprüche des Domaininhabers gegenüber der KL.
- BGH, 25.10.2012 - VII ZR 146/11
Internet-Domain: Voraussetzungen eines Providerwechsels nach den …
Aufgrund dessen schuldet die Beklagte nach erfolgter Konnektierung der Domain insbesondere die Aufrechterhaltung der Eintragung im Nameserver (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353, 3354 m.w.N.). - BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 2116/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) …
Als sachlichen Grund dafür hat es insbesondere nach Eintragung der Domain in das Register der Beschwerdeführerin und den Primary Nameserver fortdauernde, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 5/05, WM 2005, S. 1849) anerkannte Leistungs- und Nebenpflichten der Beschwerdeführerin aus dem Domainvertrag mit dem Schuldner sowie das auch bei dem konkret gepfändeten Recht bestehende Interesse des Gläubigers an der unmittelbaren Information über dessen Bestand und Wert durch den Vertragspartner des Schuldners angeführt. - OLG Frankfurt, 09.11.2017 - 1 U 137/16
Anspruch auf Umregistrierung einer Domain nach Pfändung des …
Die Domain "(...).de" existiert nur einmal, denn aus technischen Gründen kann es jede Domain nur einmal geben (vgl. BGH, Beschluss vom 05. Juli 2005 - VII ZB 5/05 -, Rn. 11, juris).a) Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05. Juli 2005 - VII ZB 5/05 - (…BGHReport 2005, 1484-1485) - im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (…Nichtannahmebeschluss vom 24. November 2004 - 1 BvR 1306/02 -, Rn. 9 ff. juris) - ist Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zu Grunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen.
(vgl. BGH, Beschluss vom 05. Juli 2005 - VII ZB 5/05 -, Rn. 12 ff., juris).
b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Schuldners gegen die Vergabestelle kann nach §§ 857 Abs. 1, 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs statt zu einem Schätzwert erfolgen (BGH, Beschluss vom 05. Juli 2005 - VII ZB 5/05 -, Rn. 16, juris).
- OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 164/09
Schutz einer Internet-Domain: Erwerb eines absoluten Rechts durch …
16 Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht übereinstimmend davon aus, dass der Inhaber einer Internet-Adresse an der jeweiligen Domain kein absolutes Recht erwirbt, sondern als Gegenleistung für die der D... oder einer anderen Vergabestelle zu zahlende Vergütung ein - relativ wirkendes - vertragliches Nutzungsrecht von regelmäßig unbestimmter Dauer erhält (…vgl. BVerfG [ adacta.de ] aaO juris-Rdn. 9; BGH, Beschl. v. 05.07.2005, VII ZB 5/05, WM 2005, 1849 = MMR 2005, 685, juris-Rdn. 7 ff.;… BFH, Urt. v. 19.10.2006, III R 6/05, BFHE 215, 222 = BStBl. II 2007, 301, juris-Rdn. 20). - OLG München, 19.01.2015 - 31 Wx 370/14
Keine Erbschaftsannahme durch Gläubiger der Erben
- BGH, 09.02.2012 - VII ZB 117/09
Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit bzw. Mitpfändbarkeit von Ansprüchen auf die …
- OVG Saarland, 28.08.2019 - 1 A 816/17
Vollstreckungsgegenklage: Aufrechnung mit rechtswegfremder noch nicht …
- BVerwG, 15.11.2018 - 6 B 144.18
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu finanzbehördlichen …
- BFH, 15.09.2020 - VII R 42/18
Pfändung einer Internet-Domain
- AG Frankfurt/Main, 08.08.2012 - 31 C 2224/11
IT-Recht: Schadenersatz wegen fehlender Möglichkeit der Verwertung einer …
- BGH, 20.12.2006 - VII ZB 92/05
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in die Anlieferungs-Referenzmenge nach der …
- FG Saarland, 30.08.2018 - 2 K 1282/15
Wirksamkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber einer …
- BVerwG, 15.11.2018 - 6 B 145.18
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu den finanzbehördlichen …
- LG Frankfurt/Main, 09.05.2011 - 1 S 309/10
Zur Domainpfändung und zur Stellung der Denic als Drittschuldner
- BGH, 19.12.2018 - VII ZR 288/17
Prüfung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgrund eines …
- FG Düsseldorf, 10.03.2017 - 1 K 3509/14
Pfändung von Internet-Domains: Unbestimmtheit des Leistungsverbots - Anspruch auf …
- BVerwG, 15.11.2018 - 6 B 143.18
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu finanzbehördlichen …
- OVG Sachsen, 20.09.2018 - 5 A 492/16
Internet-Domain; Ansprüche aus Domainvertrag; Pfändung, Verwertung, …
- OLG Naumburg, 24.06.2010 - 1 U 20/10
Keine Markenrechtsverletzung durch Blockade einer Internetadresse
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 113-IV-19
- OLG München, 15.02.2007 - 29 U 3166/06
Namensanmaßung bei unberechtigter Verwendung der Wort-/Bildmarken "Andechs" bzw. …
- BVerwG, 15.11.2018 - 6 B 147.18
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu den finanzbehördlichen …
- LG Düsseldorf, 20.07.2012 - 6 O 518/10
Zuweisung einer bestimmten Rufnummer im Mobilfunkverkehr
- BVerwG, 15.11.2018 - 6 B 146.18
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu finanzbehördlichen …
- OLG Frankfurt, 09.06.2011 - 16 U 159/10
Priorität bei mehreren Registrierungen durch die DENIC bezüglich derselben Domain
- LG Frankfurt/Main, 24.08.2016 - 13 O 113/15
- VG Schleswig, 11.04.2022 - 10 A 19/22
Ansprüche gegen Finanzbehörden auf Akteneinsicht eines Insolvenzverwalters in …
- LG Zwickau, 12.08.2009 - 8 T 228/09
- LG Hanau, 10.08.2006 - 5 O 72/06