Rechtsprechung
BGH, 27.10.2011 - VII ZB 5/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Prüfung der ordnungsgemäßen Erteilung einer Vollstreckungsklausel sowohl in dinglicher als auch in persönlicher Hinsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfung der ordnungsgemäßen Erteilung einer Vollstreckungsklausel sowohl in dinglicher als auch in persönlicher Hinsicht
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 326/03
Rechtsstellung des Schuldners bei Unwirksamkeit des Vollstreckungstitels
Auszug aus BGH, 27.10.2011 - VII ZB 5/11
Hat ein Vertreter für den Schuldner die Unterwerfungserklärung abgegeben, müssen Erteilung und Umfang der Vollmacht im Klauselerteilungsverfahren in entsprechender Anwendung von § 726 ZPO in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde nachgewiesen werden, weil dies Voraussetzung für das Entstehen des Vollstreckungstitels ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - V ZB 146/07, NJW 2008, 2266, 2267; BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 27/05, MDR 2005, 1432 f.; BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03, NJW-RR 2004, 1718, 1719 m. w. N.).Eine weitergehende Prüfungsbefugnis steht dem Klauselerteilungsorgan grundsätzlich nicht zu (BGH…, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 27/05, aaO; BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03, aaO).
Soweit damit ein materiellrechtlicher Einwand gegen die Wirksamkeit der Vollmacht vorgebracht werden soll, ist dies im Klauselerinnerungsverfahren unbeachtlich, weil es vom Prüfungsumfang im formalisierten Klauselerteilungsverfahren grundsätzlich - wie auch hier - nicht umfasst ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03, aaO).
- BGH, 05.07.2005 - VII ZB 27/05
Prüfungsmaßstab im Verfahren der Klauselerinnerung
Auszug aus BGH, 27.10.2011 - VII ZB 5/11
Hat ein Vertreter für den Schuldner die Unterwerfungserklärung abgegeben, müssen Erteilung und Umfang der Vollmacht im Klauselerteilungsverfahren in entsprechender Anwendung von § 726 ZPO in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde nachgewiesen werden, weil dies Voraussetzung für das Entstehen des Vollstreckungstitels ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - V ZB 146/07, NJW 2008, 2266, 2267; BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 27/05, MDR 2005, 1432 f.; BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03, NJW-RR 2004, 1718, 1719 m. w. N.).Eine weitergehende Prüfungsbefugnis steht dem Klauselerteilungsorgan grundsätzlich nicht zu (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 27/05, aaO; BGH…, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03, aaO).
- BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09
Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer …
Auszug aus BGH, 27.10.2011 - VII ZB 5/11
Andererseits haben sie unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2010 (XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133) vorgetragen, der Gläubigerin habe die Vollstreckungsklausel sowohl in dinglicher als auch in persönlicher Hinsicht nicht erteilt werden dürfen, da sie ihren Eintritt in den Sicherungsvertrag nicht gemäß § 727 ZPO nachgewiesen habe.Es könne dahingestellt bleiben, ob die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2010 (XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133) schon deswegen nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar sei, weil die Grundschuldbestellungsurkunde keinen Hinweis auf einen Sicherungsvertrag enthalte.
- BGH, 29.06.2011 - VII ZB 89/10
Zwangsvollstreckung aus Grundschuld-Unterwerfungserklärungen
Auszug aus BGH, 27.10.2011 - VII ZB 5/11
Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses inzwischen entschieden (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - VII ZB 89/10, NJW 2011, 2803, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), dass im Klauselerteilungsverfahren gemäß § 727 ZPO ein Eintritt des Zessionars in die zwischen Schuldner und Zedenten geschlossene Sicherungsvereinbarung nicht zu prüfen ist.Wegen der weiteren Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 29. Juni 2011 (VII ZB 89/10, aaO) verwiesen.
- BGH, 17.04.2008 - V ZB 146/07
Wirksamkeit einer durch einen Vertreter abgegebenen Unterwerfungserklärung
Auszug aus BGH, 27.10.2011 - VII ZB 5/11
Hat ein Vertreter für den Schuldner die Unterwerfungserklärung abgegeben, müssen Erteilung und Umfang der Vollmacht im Klauselerteilungsverfahren in entsprechender Anwendung von § 726 ZPO in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde nachgewiesen werden, weil dies Voraussetzung für das Entstehen des Vollstreckungstitels ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - V ZB 146/07, NJW 2008, 2266, 2267; BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 27/05, MDR 2005, 1432 f.; BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03, NJW-RR 2004, 1718, 1719 m. w. N.).
- BGH, 16.03.2017 - V ZA 11/17
Zwangsversteigerungsverfahren: Versagung des Zuschlags wegen unrichtiger …
Hierbei handelt es sich nämlich, wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführt, um einen materiell-rechtlichen Einwand, der nur mit einer Klauselgegenklage nach § 768 ZPO geltend gemacht werden kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. Juni 2011 - VII ZB 89/10, BGHZ 190, 172 Rn. 26 f.; Beschluss vom 27. Oktober 2011 - VII ZB 5/11, juris Rn. 9; Senat…, Urteil vom 14. Juni 2013 - V ZR 148/12, MittBayNot 2014, 268 Rn. 13).
Rechtsprechung
BGH, 10.02.2011 - VII ZB 5/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Antrag eines Schuldners auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aufgrund einer erheblichen Schwierigkeit zur nachträglichen Rückerlangung des vollstreckten Betrags
- rechtsportal.de
Antrag eines Schuldners auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aufgrund einer erheblichen Schwierigkeit zur nachträglichen Rückerlangung des vollstreckten Betrags
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Zurückweisung der Einstellung der Zwangsvollstreckung
- juris (Volltext/Leitsatz)