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   BGH, 21.06.2017 - VII ZB 5/14   

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https://dejure.org/2017,24179
BGH, 21.06.2017 - VII ZB 5/14 (https://dejure.org/2017,24179)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2017 - VII ZB 5/14 (https://dejure.org/2017,24179)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - VII ZB 5/14 (https://dejure.org/2017,24179)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 755 ZPO, § 802a Abs 2 ZPO
    Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzung für die Ermittlung des Aufenthalts des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher

  • IWW

    § 755 ZPO, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 754 Abs. 1 ZPO, § 802a Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 802a Abs. 2 ZPO, §§ 753, 754 ZPO, § 755 Abs. 1 ZPO, §§ 802a ff. ZPO, § 754 ZPO, § 802l ZPO, Art. 14 GG, Art. 19 Abs. 4 GG

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsermittlung des Schuldners i.R. der Zwangsvollstreckung; Notwendigkeit eines Vollstreckungsauftrags; Aufenthaltsermittlung als eine den Gerichtsvollzieher bei den ihm zugewiesenen Vollstreckungsmaßnahmen unterstützende Hilfsbefugnis

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzung für die Ermittlung des Aufenthalts des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltsermittlung des Schuldners i.R. der Zwangsvollstreckung; Notwendigkeit eines Vollstreckungsauftrags; Aufenthaltsermittlung als eine den Gerichtsvollzieher bei den ihm zugewiesenen Vollstreckungsmaßnahmen unterstützende Hilfsbefugnis

  • datenbank.nwb.de

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzung für die Ermittlung des Aufenthalts des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Isolierte Aufenthaltsermittlungaufträge an den Gerichtsvollzieher

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufenthaltsermittlung des Schuldners im Rahmen der Zwangsvollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2625
  • NJW-RR 2017, 960
  • MDR 2017, 1080
  • FamRZ 2017, 1708
  • WM 2017, 1424
  • Rpfleger 2017, 637
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Heidelberg, 20.01.2014 - 2 T 89/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzung für die Ermittlung des Aufenthalts

    Auszug aus BGH, 21.06.2017 - VII ZB 5/14
    Der Senat hat bereits zum Ausdruck gebracht, dass er die vom Beschwerdegericht vertretene Rechtsauffassung, die unter anderem derjenigen des Landgerichts Heidelberg (DGVZ 2014, 93) entspricht, teilt (Beschluss vom 14. August 2014 - VII ZB 4/14 Rn. 3).

    Isolierte Aufenthaltsermittlungsaufträge sind unzulässig (vgl. LG Heidelberg, DGVZ 2014, 93, 94, juris Rn. 9 - 15; zustimmend BeckOK ZPO/Ulrici, Stand: 1. März 2017, § 755 Rn. 2, 4; Büttner, DGVZ 2014, 188; Hintzen in Heussen/Hamm, Beck'sches Rechtsanwalts-Handbuch, 11. Aufl., § 5 Rn. 55; Musielak/Voit/Lackmann, ZPO, 14. Aufl., § 755 Rn. 3; Hk-ZPO/Kindl, 7. Aufl., § 755 Rn. 2; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 755 Rn. 2).

    Die Aufenthaltsermittlung ist keine selbstständige Maßnahme der Zwangsvollstreckung, sondern nur eine den Gerichtsvollzieher bei den ihm zugewiesenen Vollstreckungsmaßnahmen unterstützende Hilfsbefugnis (vgl. LG Heidelberg, DGVZ 2014, 93, 94, juris Rn. 12 m.w.N.).

  • BGH, 22.01.2015 - I ZB 77/14

    Abgabe einer Vermögensauskunft: Voraussetzungen für die Einholung von

    Auszug aus BGH, 21.06.2017 - VII ZB 5/14
    c) Bei der Auslegung des Gesetzes ist schließlich zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen des § 755 ZPO das Grundrecht des Schuldners auf informationelle Selbstbestimmung berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - I ZB 77/14, NJW 2015, 2509 Rn. 26 ff. zu § 8021 ZPO).

    Hierfür kommen insbesondere die Grundrechte des Gläubigers auf Schutz des Eigentums (Art. 14 GG) und effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) in Betracht, die den Staat verpflichten, effektive Mittel zur Durchsetzung titulierter Forderungen bereitzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - I ZB 77/14, aaO Rn. 23 m.w.N.).

  • BGH, 14.08.2014 - VII ZB 4/14

    Zwangsvollstreckung: Bezeichnung der konkreten Vollstreckungsmaßnahme bei

    Auszug aus BGH, 21.06.2017 - VII ZB 5/14
    Isolierte Aufenthaltsermittlungsaufträge sind unzulässig (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 14. August 2014, VII ZB 4/14).

    Der Senat hat bereits zum Ausdruck gebracht, dass er die vom Beschwerdegericht vertretene Rechtsauffassung, die unter anderem derjenigen des Landgerichts Heidelberg (DGVZ 2014, 93) entspricht, teilt (Beschluss vom 14. August 2014 - VII ZB 4/14 Rn. 3).

  • BGH, 10.10.2018 - VII ZB 12/15

    Befugnis des Gerichtsvollziehers zur Weitergabe der Anschrift des Schuldners an

    ee) Die gegenüber dem Grundrecht des Schuldners auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigenden Grundrechte des Gläubigers auf Schutz des Eigentums (Art. 14 GG) und effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG), die den Staat verpflichten, effektive Mittel zur Durchsetzung titulierter Forderungen bereitzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZB 5/14 Rn. 9, NJW-RR 2017, 960), werden hinreichend gewahrt.
  • BGH, 18.07.2019 - I ZB 104/18

    Zum einen zur Frage, ob für den Rechtsanwalt für den Antrag auf gütliche Einigung

    Vielmehr handelt es sich um eine der Zeitersparnis und Effektivität der Zwangsvollstreckung dienende Hilfsbefugnis des Gerichtsvollziehers bei den ihm zugewiesenen Vollstreckungsmaßnahmen (zur Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners nach § 755 Abs. 1 ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZB 5/14, NJW-RR 2017, 960 Rn. 7).
  • BGH, 04.07.2019 - I ZB 71/18

    Zur Frage, ob die Aufenthaltsermittlung gemäß Modul L der Anlage zur

    Die Aufenthaltsermittlung gemäß Modul L der Anlage zur Gerichtsvollzieherformular-Verordnung stellt keine selbständige Maßnahme der Zwangsvollstreckung, sondern lediglich eine den Gerichtsvollzieher bei den ihm zugewiesenen Vollstreckungsmaßnahmen unterstützende Hilfsbefugnis dar (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZB 5/14, NJW-RR 2017, 960 Rn. 7 mwN).

    Die vom Gerichtsvollzieher demgemäß vorgenommene Aufenthaltsermittlung stellte keine selbständige Maßnahme der Zwangsvollstreckung, sondern lediglich eine den Gerichtsvollzieher bei den ihm zugewiesenen Vollstreckungsmaßnahmen unterstützende Hilfsbefugnis dar (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZB 5/14, NJW-RR 2017, 960 Rn. 7 mwN).

    Die von den Vorinstanzen vertretene Ansicht steht zudem in Widerspruch zu der Auffassung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in dem vorstehend unter III 2 angeführten Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZB 5/14, wonach Maßnahmen nach § 755 ZPO verhindern sollen, dass der Gerichtsvollzieher abwarten muss, bis der Gläubiger den Aufenthaltsort des Schuldners ermittelt und mitgeteilt hat (BGH, NJW-RR 2017, 960 Rn. 9).

  • LG Aachen, 30.08.2021 - 5 T 46/21

    Aufenthaltsermittlung; Vollstreckungsauftrag; Beendigung; Ruhen; neuer

    Aus der gläubigerseits zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.07.2019 (I ZB 71/18) ergibt sich vielmehr zweifellos, dass (im Auftrag des Gläubigers vorgenommene) Maßnahmen nach § 755 ZPO verhindern sollen, dass der Gerichtsvollzieher abwarten muss, bis der Gläubiger den Aufenthaltsort des Schuldners ermittelt und mitgeteilt hat (BGH NJW-RR 2017, 960 Rn 9).
  • LG Wuppertal, 19.04.2023 - 16 T 139/22
    Die vom Gerichtsvollzieher demgemäß vorgenommene Aufenthaltsermittlung stellte keine selbständige Maßnahme der Zwangsvollstreckung, sondern lediglich eine den Gerichtsvollzieher bei den ihm zugewiesenen Vollstreckungsmaßnahmen unterstützende Hilfsbefugnis dar (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZB 5/14, NJW-RR 2017, 960 Rn. 7 mwN).
  • AG Syke, 20.06.2018 - 20 M 373/18
    Bei dem Adressermittlungsantrag handelt es sich nicht um ein separates und eigenständiges Verfahren, sondern es steht im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung im Sinne §§ 802a ff. ZPO , BGHE vom 21.06.2017 - VII ZB 5/14.
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