Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1994 - VII ZB 5/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1445
BGH, 23.06.1994 - VII ZB 5/94 (https://dejure.org/1994,1445)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1994 - VII ZB 5/94 (https://dejure.org/1994,1445)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - VII ZB 5/94 (https://dejure.org/1994,1445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berufungsbegründung - Erster Fristverlängerungsantrag - Wichtiger Grund - Ablehnung des Antrags - Verschulden bei Fristversäumung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Vertrauen auf den Erfolg des erstmaligen Verlängerungsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 233, 85 Abs. 2
    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei notwendiger Besprechung mit der vertretenen Partei; Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei nicht zu erwartender Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2957
  • MDR 1995, 742
  • MDR 1995, 743
  • VersR 1995, 193
  • BB 1994, 2102
  • BauR 1994, 797
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.02.1991 - VII ZB 8/90

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - VII ZB 5/94
    Der Anwalt kann regelmäßig erwarten, daß seinem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn einer der Gründe des § 519 Abs. 2 S. 3 ZPO vorgebracht wird (Bestätigung von Senat VersR 91, 897 = NJW 91, 1359).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Anwalt regelmäßig erwarten, daß seinem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründung entsprochen wird, wenn einer der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgebracht wird (Senatsbeschluß vom 14. Februar 1991 - VII ZB 8/90 = NJW 1991, 1359; Beschluß vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92 = NJW 1993, 134, 135).

  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92

    Ausreichende Begründung des Antrags auf Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - VII ZB 5/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Anwalt regelmäßig erwarten, daß seinem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründung entsprochen wird, wenn einer der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgebracht wird (Senatsbeschluß vom 14. Februar 1991 - VII ZB 8/90 = NJW 1991, 1359; Beschluß vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92 = NJW 1993, 134, 135).

    Auf diesen Grund konnte Rechtsanwalt S. jedoch einen neuen Antrag nicht stützen, da dies auf eine nach § 225 Abs. 3 ZPO nicht statthafte Anfechtung der Entscheidung des Vorsitzenden hinausgelaufen wäre (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92 aaO.).

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 3/84

    Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - VII ZB 5/94
    Zu den Gründen zählt zwar in der Regel nicht, wenn der Anwalt lediglich geltend macht, es sei noch nicht geklärt, ob die Berufung durchgeführt werde (Senatsbeschluß vom 12. Juli 1984 - VII ZB 3/84 = VersR 1984, 894).
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZB 5/84

    Prozeßbevollmächtigter - Amtlich bestellter Vertreter - Rechtsanwalt -

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - VII ZB 5/94
    Zu den Bevollmächtigten im Sinne dieser Vorschrift gehört regelmäßig auch der amtlich bestellte Vertreter des Prozeßbevollmächtigten (BGH, Beschluß vom 11. April 1984 - VIII ZB 5/84 = VersR 1984, 585 m.w.N.).
  • BGH, 16.03.2010 - VI ZB 46/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen des Prozessbevollmächtigten in

    Ein Prozessbevollmächtigter darf auch mit großer Wahrscheinlichkeit dann mit der Bewilligung einer erstmals beantragten Fristverlängerung rechnen, wenn die noch erforderliche Rücksprache oder Informationsbeschaffung bei der Partei nicht innerhalb der Berufungsbegründungsfrist erfolgen konnte, wobei auch hier eine weitere Substantiierung oder Glaubhaftmachung in der Regel nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1994 - VII ZB 5/94 - NJW 1994, 2957, 2958; vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98 - aaO; vom 19. Januar 2000 - XII ZB 22/99 - NJW-RR 2000, 799 f.; vom 1. August 2001 - VIII ZB 24/01 - VersR 2002, 1576, 1577; BVerfG, NJW 1998, 3703 f.).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 42/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Begründung des

    Dass das Berufungsgericht die Sache für rechtlich einfach gelagert und eine Rücksprache des Prozessbevollmächtigten mit seiner Partei daher für nicht notwendig hält, ändert hieran weder etwas, noch führt dies dazu, dass der Fristverlängerungsantrag weiter substantiiert oder glaubhaft gemacht werden müsste (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Juni 1994, VII ZB 5/94, NJW 1994, 2957, 2958; v. 19. Januar 2000, XII ZB 22/99, NJW-RR 2000, 799 f.; v. 1. August 2001, VIII ZB 24/01, VersR 2002, 1576, 1577; BVerfG, NJW 1998, 3703 f.).
  • BGH, 20.02.2003 - V ZB 60/02

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei fehlgeschlagener Übermittlung eines

    Die Beklagten konnten daher darauf vertrauen, daß ihrem Antrag stattgegeben würde (BGH, Beschl. v. 5. Juli 1989, IVb ZB 53/89, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 3; v. 2. November 1989, III ZB 49/89, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 4; v. 23. Juni 1994, VII ZB 5/94 NJW 1994, 2957; u. v. 24. Oktober 1996, VII ZB 25/96, NJW 1997, 400).
  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung der

    Hierzu zählen auch die - hier geltend gemachte - noch erforderliche Rücksprache oder Informationsbeschaffung bei der Partei, die nicht innerhalb der Berufungsbegründungsfrist erfolgen konnte (vgl. BGH, NJW 1994, S. 2957; NJW 1999, S. 430; NJW-RR 2000, S. 799 f.; Gummer, in: Zöller, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 519 Rn. 19; vgl. für das arbeitsgerichtliche Verfahren Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3. Aufl. 1999, § 66 Rn. 33).
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZB 25/96

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Beginn der Zwei-Wochen-Frist für die

    Der Rechtsanwalt kann jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 23. Juni 1994 - VII ZB 5/94 = NJW 1994, 2957 m.w.N.) regelmäßig erwarten, daß einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn einer der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgetragen wird.
  • BGH, 10.06.1998 - XII ZB 47/98

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Übermittlung eines fristwahrenden

    In diesem Sinn hat der Prozeßbevollmächtigte des Beklagten das zur Wahrung der Berufungsbegründungsfrist von seiner Seite aus Erforderliche zunächst damit getan, daß er die Büroangestellte R. am Nachmittag des 12. Januar 1998 anwies, den - näher begründeten - ersten Fristverlängerungsantrag (vgl. dazu BGH Beschluß vom 23. Juni 1994 - VII ZB 5/94 = BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 11), in den er bei der Adressatenangabe die zutreffende Faxnummer des Kammergerichts - 2178-2200 - aufgenommen hatte, sofort per Fax an das Kammergericht zu übermitteln.
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 44/03

    Verschulden des Rechtsanwalts an der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei

    a) Die Beklagte durfte sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darauf verlassen, daß die Fristverlängerung beim - wie hier - ersten Mal antragsgemäß bewilligt werde (BGH, Beschl. v. 5. Juli 1989, IVb ZB 53/89, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 3; Beschl. v. 2. November 1989, III ZB 49/89, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 4; Beschl. v. 23. Juni 1994, VII ZB 5/94 NJW 1994, 2957; Beschl. v. 24. Oktober 1996, VII ZB 25/96, NJW 1997, 400; Beschl. v. 11. November 1998, VIII ZB 24/98, NJW 1999, 430; Beschl. v. 21. September 2000, III ZB 36/00, BGHR ZPO § 233 Mandatsniederlegung 4; Beschl. v. 28. November 2002, III ZB 45/03, BGH-Report 2003, 459; Senatsbeschl. v. 20. Februar 2003, V ZB 60/02, NJW-RR 2003, 861, 862).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZB 19/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im Vertrauen auf Fristverlängerung

    2.a) Der Anwalt kann regelmäßig erwarten, daß seinem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn einer der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgebracht wird (BGH, Beschluß vom 23. Juni 1994 - VII ZB 5/94, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 11).
  • BGH, 19.03.2014 - I ZB 32/13

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: Prüfungsumfang des

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass als Bevollmächtigter einer Partei im Sinne von § 85 Abs. 2 ZPO der nach § 53 BRAO allgemein bestellte Vertreter des Prozessbevollmächtigten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 1994 - VII ZB 5/94, NJW 1994, 2957, 2958) und - wenn er nicht ohnehin zum allgemeinen Vertreter des Prozessbevollmächtigten bestellt worden ist - auch ein Rechtsanwalt anzusehen ist, der als Angestellter oder als freier Mitarbeiter des Prozessbevollmächtigten von diesem mit der selbständigen Bearbeitung eines Rechtsstreits betraut worden und nicht als bloßer Hilfsarbeiter in untergeordneter Funktion tätig geworden ist.
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/00

    Versäumung der Beschwerdefrist nach zugelassener weiterer Beschwerde gegen eine

    Die Beklagte muß sich das Verschulden von Rechtsanwalt H. zurechnen lassen, da dieser als bestellter Vertreter (vgl. BGH, Beschl. v. 23.6.1994 - VII ZB 5/94, NJW 1994, 2957, 2958 m.w.N.) und Sozius (vgl. BGHZ 124, 47, 48 f. m.w.N.) ihres Prozeßbevollmächtigten Rechtsanwalt P. ebenfalls Bevollmächtigter im Sinne des § 85 Abs. 2 ZPO ist.
  • BGH, 12.07.1995 - IV ZB 9/95

    Vertrauen eines Rechtsanwalts auf Entsprechung des ersten Antrags auf

  • BGH, 18.02.1997 - X ZB 1/97

    Fristverlängerung zur Begründung einer Berufung durch den Prozessbevollmächtigten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht