Rechtsprechung
BGH, 05.09.2012 - VII ZB 55/11 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 794 Abs 1 Nr 5 ZPO
Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde: Anforderungen an das Konkretisierungsgebot der Unterwerfungserklärung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5
Anforderungen des Konkretisierungsgebots gem. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit einer Klausel in einer notariellen Urkunde mit dem Konkretisierungsgebot bei Unterwerfen des Erwerbers einer Eigentumswohnung der Zwangsvollstreckung "wegen etwaiger Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Geldsummen"
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Konkrete Bezeichnung des im Unterwerfungstitel vollstreckbar gestellten Anspruchs
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zwangsvollstreckung; Bestimmtheit der Unterwerfungsklausel
- rewis.io
Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde: Anforderungen an das Konkretisierungsgebot der Unterwerfungserklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5
Vereinbarkeit einer Klausel in einer notariellen Urkunde mit dem Konkretisierungsgebot bei Unterwerfen des Erwerbers einer Eigentumswohnung der Zwangsvollstreckung "wegen etwaiger Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Geldsummen" - rechtsportal.de
ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5
Vereinbarkeit einer Klausel in einer notariellen Urkunde mit dem Konkretisierungsgebot bei Unterwerfen des Erwerbers einer Eigentumswohnung der Zwangsvollstreckung "wegen etwaiger Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Geldsummen" - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pflicht zur Zahlung bestimmter Geldsummen: Zu unbestimmt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vollstreckungsunterwerfung in Grundstückskaufverträgen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Das Konkretisierungsgebot fordert die konkrete Bezeichnung eines jeden in einer Urkunde begründeten oder erwähnten Anspruchs
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Klausulierte Vollstreckungsunterwerfung "wegen etwaiger Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Geldsummen" verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Gericht lehnt pauschale Klausel ab
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Zwangsvollstreckung aufgrund pauschaler Klausel
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Konkretisierungsgebot verletzt: Zwangsvollstreckung unzulässig! (IMR 2012, 519)
Verfahrensgang
- AG Offenbach, 03.09.2010 - 380 C 43/10
- LG Darmstadt, 29.07.2011 - 5 T 13/11
- BGH, 05.09.2012 - VII ZB 55/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1342
- MDR 2012, 1371
- DNotZ 2013, 120
- WM 2012, 1965
- Rpfleger 2013, 37
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.12.2014 - V ZR 82/13
Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung in einem notariellen …
(2) Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO mit dem Erfordernis der Bezeichnung des Anspruchs ein Konkretisierungsgebot vorsieht, das mit dem Bestimmtheitsgebot nicht gleichzusetzen ist, sondern eine zusätzliche formelle Voraussetzung für die Erteilung der Vollstreckungsklausel darstellt und durch eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung wegen "etwaiger Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Geldbeträge" nicht erfüllt wird (Beschluss vom 5. September 2012- VII ZB 55/11, NJW-RR 2012, 1342 Rn. 14, 18).Er wollte pauschale Unterwerfungserklärungen unterbinden (BGH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII ZB 55/11, NJW-RR 2012, 1342 Rn. 14, 18).
Die Verletzung des Konkretisierungsgebots führt deshalb nicht nur zur Versagung der Vollstreckungsklausel (BGH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII ZB 55/11, NJW-RR 2012, 1342 Rn. 14), sondern auch zur Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung.
- BGH, 21.04.2016 - I ZR 100/15
Notarielle Unterlassungserklärung - Notarielle Unterlassungserklärung in …
(1) Die Vollstreckung aus einer notariellen Urkunde im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO setzt zunächst voraus, dass sich der Schuldner wegen eines Anspruchs, der einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat und konkret und inhaltlich bestimmt bezeichnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII ZB 55/11, MDR 2012, 1371 Rn. 14 ff.), der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft.