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   BGH, 14.01.2010 - VII ZB 56/07   

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https://dejure.org/2010,822
BGH, 14.01.2010 - VII ZB 56/07 (https://dejure.org/2010,822)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - VII ZB 56/07 (https://dejure.org/2010,822)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - VII ZB 56/07 (https://dejure.org/2010,822)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 494a ZPO
    Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmissbräuchlicher Antrag des Antragsgegners auf Klageerhebung nach Verjährung des Anspruchs des Antragstellers

  • IWW
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 494a
    Rechtsmissbräuchlicher Antrag des Antragsgegners auf Klageerhebung nach Abwarten der Verjährung des Anspruchs des Antragstellers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wertung des Wartens mit Antrag auf Klageerhebung bis zur Verjährung eines etwaigen Anspruchs des anderen als rechtsmissbräuchlich - Beachtlichkeit der Erfolgsaussichten einer Klage für den Zeitpunkt der Redlichkeit einer Antragsstellung auf Fristsetzung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren; Erhebung der Klage

  • rewis.io

    Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmissbräuchlicher Antrag des Antragsgegners auf Klageerhebung nach Verjährung des Anspruchs des Antragstellers

  • rewis.io

    Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmissbräuchlicher Antrag des Antragsgegners auf Klageerhebung nach Verjährung des Anspruchs des Antragstellers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 494a
    Wertung des Wartens mit Antrag auf Klageerhebung bis zur Verjährung eines etwaigen Anspruchs des anderen als rechtsmissbräuchlich; Beachtlichkeit der Erfolgsaussichten einer Klage für den Zeitpunkt der Redlichkeit einer Antragsstellung auf Fristsetzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag gemäß § 494a ZPO rechtsmissbräuchlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Selbständiges Beweisverfahren, Klagefrist und Rechtsmißbrauch

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antrag gemäß § 494a ZPO rechtsmissbräuchlich, wenn Verjährung des einzuklagenden Mangelanspruchs abgewartet wird! (IBR 2010, 188)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1460
  • NJW 2010, 8
  • MDR 2010, 459
  • NZBau 2010, 368
  • BauR 2010, 517
  • BauR 2010, 651
  • ZfBR 2010, 357
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZB 14/02

    Antrag auf Klageerhebung nach Beseitigung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - VII ZB 56/07
    b) Der Senat hat bereits entschieden, dass es mit Sinn und Zweck des § 494 a Abs. 1 ZPO nicht zu vereinbaren ist, dem Antragsteller die Erhebung einer Klage aufzugeben, die einen Anspruch zum Gegenstand hat, der aufgrund der Mängelbeseitigung durch den Antragsgegner bereits erfüllt und damit erloschen ist (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - VII ZB 14/02, Baurecht 2003, 575 = NZBau 2003, 216 = ZfBR 2003, 257).
  • BGH, 23.07.2009 - VII ZB 3/07

    Möglichkeit einer Entscheidung über die durch eine Nebenintervention auf Seiten

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - VII ZB 56/07
    Sie ermöglicht es dann, den Antragsgegner kostenrechtlich so zu stellen, als habe er in einem nachfolgenden Klageverfahren obsiegt (BGH, Beschlüsse vom 23. August 2007 - VII ZB 79/06, Baurecht 2007, 1933 = NZBau 2007, 780 = ZfBR 2007, 786 m.w.N.; vom 23. Juli 2009 - VII ZB 3/07, Baurecht 2009, 1619 = ZfBR 2009, 783).
  • BGH, 23.08.2007 - VII ZB 79/06

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren bei Einleitung eines

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - VII ZB 56/07
    Sie ermöglicht es dann, den Antragsgegner kostenrechtlich so zu stellen, als habe er in einem nachfolgenden Klageverfahren obsiegt (BGH, Beschlüsse vom 23. August 2007 - VII ZB 79/06, Baurecht 2007, 1933 = NZBau 2007, 780 = ZfBR 2007, 786 m.w.N.; vom 23. Juli 2009 - VII ZB 3/07, Baurecht 2009, 1619 = ZfBR 2009, 783).
  • OLG Stuttgart, 30.11.2021 - 10 U 58/21

    Selbständiges Beweisverfahren: Enden der Hemmung der Verjährung hinsichtlich

    Das selbstständige Beweisverfahren dient gerade der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und nicht der Provokation zusätzlicher Klagen (BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZB 56/07 Rn 12.; vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2003 - VII ZB 14/03 Rn. 10, juris, OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2011 - 23 U 218/09 Rn. 147, juris; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.11.2009 - 16 W 120/09 Rn. 2, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 11.04.2002 - 3 W 426/02 Rn. 2, juris).
  • BGH, 22.06.2023 - VII ZR 881/21

    Anderweitige Beendigung eines selbständigen Beweisverfahren mit der sachlichen

    Zudem widerspricht es dem jedenfalls mit dem selbständigen Beweisverfahren auch verfolgten Zweck der Vermeidung eines Rechtsstreits (§ 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO; vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - VII ZB 56/07 Rn. 12, BauR 2010, 651 = NZBau 2010, 368), wenn der Antragsteller aus verjährungsrechtlichen Gründen frühzeitig zur Klageerhebung gezwungen wird.
  • OLG Hamm, 05.01.2018 - 12 W 28/17

    Zulässigkeit eines Antrags gem. § 494a Abs. 1 ZPO bei Beseitigung von Mängeln

    (vgl. BGH, MDR 2010, S. 459, 460).

    Soweit in der Literatur und der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt ist, dass für eine Anwendung des § 494a Abs. 1 ZPO kein Raum ist, wenn der Antragsgegner die im selbständigen Beweisverfahren festgestellten Mängel vor Erhebung der Hauptsacheklage beseitigt und damit den Anspruch erfüllt (vgl. BGH, NJW-RR 2003, S. 454 Rn. 6), beruht dies auf dem Gedanken, dass ein Antragsgegner rechtsmissbräuchlich handelt, wenn er zunächst durch sein Verhalten dazu beiträgt, dass ein etwaiger Anspruch erlischt, dann aber von dem Antragsteller verlangt, eben diesen Anspruch ihm gegenüber geltend zu machen (vgl. BGH, MDR 2010, S. 459, 450).

    Der Antragsgegner zu 3. hat auch nicht dadurch rechtsmissbräuchlich gehandelt, dass er nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens mit der Stellung des Antrags nach § 494a Abs. 1 ZPO über eine angemessene Überlegungsfrist hinaus so lange zugewartet hat, dass etwaige Ansprüche des Antragstellers inzwischen verjährt sind und die Klage deshalb - unabhängig von der Frage der Erfüllung - keine Aussicht auf Erfolg mehr haben kann (so BGH, MDR 2010, S. 459, 460).

  • BGH, 08.07.2010 - VII ZB 36/08

    Beweissicherungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Anordnung des Beschwerdegerichts

    Ein Fall der rechtsmissbräuchlichen Antragstellung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - VII ZB 56/07, BauR 2010, 651 = NZBau 2010, 368 = ZfBR 2010, 357; Beschluss vom 19. Dezember 2002 - VII ZB 14/02, BauR 2003, 575 = NZBau 2003, 216 = ZfBR 2003, 257) liegt ersichtlich nicht vor.
  • LG Bonn, 03.04.2013 - 1 OH 2/08

    Antrag auf Setzen einer Frist zur Klageerhebung im Zusammenhang mit einem

    Denn es ist mit Sinn und Zweck des § 494 a ZPO nicht zu vereinbaren, der Antragstellerin die Erhebung einer Klage aufzugeben, die keine Aussicht auf Erfolg haben kann, da etwaige Ansprüche inzwischen verjährt sind, nachdem die Antragsgegner über eine angemessene Überlegungsfrist hinaus so lange mit der Antragstellung nach § 494 a Abs. 1 ZPO gewartet haben, bis die Verjährungsfrist abgelaufen ist (vgl. BGH, B. v. 14.01.2010, VII ZB 56/07, Rn. 10 ff.).

    Für die Beurteilung des Antrags als rechtsmissbräuchlich kommt es entgegen der Ansicht der Antragsgegner auch nicht darauf an, ob eine Klage in dem Zeitpunkt, in dem die Antragsgegner redlicherweise spätestens den Antrag auf Fristsetzung hätten stellen müssen, Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (BGH, B. v. 14.01.2010, VII ZB 56/07, Rn. 14).

  • OLG Köln, 15.07.2013 - 19 W 13/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Antrags auf Anordnung der Klageerhebung im Anschluss

    Wie den Parteien bekannt und vom Landgericht auch berücksichtigt worden ist, hat der Bundesgerichtshof mit einem Beschluss aus dem Jahr 2010 (14.01.2010, -VII ZB 56/07- zitiert nach juris) entschieden, dass ein Antragsgegner, der nach Abschluss eines selbständigen Beweisverfahrens mit seinem Antrag auf Erhebung der Klage über eine angemessene Überlegungsfrist hinaus so lange wartet, bis der etwaige Anspruch des Antragstellers verjährt ist, rechtsmissbräuchlich handelt, wenn es keine triftigen Gründe gab, den Antrag nicht früher zu stellen.
  • OLG Stuttgart, 20.04.2010 - 10 W 45/09

    Selbstständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Kostenentscheidung nach einem

    Zwar ist es mit Sinn und Zweck des § 494a Abs. 1 ZPO nicht zu vereinbaren, dem Antragsteller die Erhebung einer Klage aufzugeben, die einen Anspruch zum Gegenstand hat, der auf Grund der Mängelbeseitigung durch den Antragsgegner bereits erfüllt und damit erloschen ist (BGH BauR 2010, 651).
  • OLG Hamm, 15.11.2013 - 11 W 15/13

    Setzung einer Frist zur Klageerhebung bei Beendigung des selbständigen

    Der Antrag auf Fristsetzung ist auch nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Antragsgegner zu 1) mit der Antragsstellung so lange gewartet hat, bis der Anspruch verjährt ist (vgl. BGH IBR 2010, 188).
  • OLG Hamm, 29.10.2010 - 19 W 24/10

    Wann ist der Kostenantrag rechtsmissbräuchlich?

    Namentlich weicht der vorliegende Fall in der bereits vom Landgericht dargestellten Weise von der vom Antragsteller angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2010, 1460 f.) ab.
  • LG Bonn, 06.06.2013 - 1 OH 2/08

    Antrag zur Setzung einer Frist zur Klageerhebung in einem selbstständigen

    Eine solche Auslegung des § 494 a ZPO widerspräche Sinn und Zweck des selbständigen Beweisverfahrens, das gerade auf die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten angelegt ist (vgl. BGH NJW 2010, 1460 [1461]).
  • LG Bonn, 03.05.2012 - 12 OH 2/09

    Möglichkeit des Vorgehens gemäß § 494a ZPO bei einer Mehrzahl von Antragsgegnern

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