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   BGH, 20.12.2006 - VII ZB 58/06   

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https://dejure.org/2006,818
BGH, 20.12.2006 - VII ZB 58/06 (https://dejure.org/2006,818)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2006 - VII ZB 58/06 (https://dejure.org/2006,818)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06 (https://dejure.org/2006,818)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pfändung von Ansprüchen auf gegenwärtiges und künftiges Arbeitseinkommen; Pflicht des Schuldners zur Herausgabe der letzten drei Lohnabrechnungen aus der Zeit vor Zustellung des Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger

  • zvi-online.de

    ZPO § 836 Abs. 3
    Regelmäßige Verpflichtung des Schuldners zur Herausgabe der letzten drei Lohnabrechnungen vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Herausgabe der Lohnabrechnungen bei Lohnpfändung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Pfändung von gegenwärtigem und künftigem Arbeitseinkommen - Herausgabe der Lohnabrechnungen der letzten drei Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger

  • Judicialis

    ZPO § 836 Abs. 3

  • RA Kotz

    Lohnpfändung - Herausgabe der 3 letzten Gehaltsabrechnungen an Gläubiger

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 836 Abs. 3
    Pflicht des Schuldners zur Vorlage von Lohnabrechnungen bei Pfändung des Arbeitseinkommens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Pfändung von Arbeitseinkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 606
  • MDR 2007, 607
  • FamRZ 2007, 462
  • WM 2007, 454
  • Rpfleger 2007, 209
  • NZA-RR 2007, 142
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.2006 - VII ZB 142/05

    Aufnahme der herauszugebenden Urkunden in den Pfändungs- und

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - VII ZB 58/06
    Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen des Schuldners gehören hierzu auch Lohn- oder Gehaltsabrechnungen (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - VII ZB 142/05, FamRZ 2006, 1272 = JurBüro 2006, 547).

    aa) Die Auskunfts- und Herausgabepflicht nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO dient den Interessen des Gläubigers, die zur Durchsetzung der Forderung notwendigen Informationen zu erhalten (BGH, Beschluss von 28. Juni 2006 - VII ZB 142/05 aaO).

  • LG Bochum, 27.03.2000 - 7 T 916/99
    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - VII ZB 58/06
    b) Ob sich die Herausgabepflicht nur auf die laufenden Lohnabrechnungen bezieht oder auch auf diejenigen der letzten drei bis sechs Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, ist umstritten (verneinend: LG Bochum, JurBüro 2000, 437; Stöber, Forderungspfändung, 14. Aufl., Rdn. 945 d; Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 836 Rdn. 13; bejahend: LG Koblenz, DGVZ 1997, 126; Behr, JurBüro 1994, 327; 1995, 626 und 2000, 437; Musielak/Becker, ZPO, 4. Aufl., § 836 Rdn. 7; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 836 Rdn. 14 Fußn. 43 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.02.2012 - VII ZB 49/10

    Reichweite der Kontenpfändung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge;

    Unnötige und risikobehaftete Drittschuldnerklagen sollen vermieden werden (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 8 f.).

    Die Herausgabepflicht des Schuldners betrifft Urkunden, die den Gläubiger als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, sowie solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälligkeit oder Einredefreiheit dienen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 6; Beschluss vom 28. Juni 2006 - VII ZB 142/05, NJW-RR 2006, 1576 Rn. 8; Beschluss vom 14. Februar 2003 - IXa ZB 53/03, NJW 2003, 1256).

    Das hat der Schuldner auf der Grundlage der weit auszulegenden Vorschrift des § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 9) aber grundsätzlich hinzunehmen.

  • BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10

    Pfändung von Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto: Aufnahme der Verpflichtung

    Unnötige und risikobehaftete Drittschuldnerklagen sollen vermieden werden (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10, BGHZ 192, 314 Rn. 7; Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 8 f.).

    Die Herausgabepflicht des Schuldners betrifft Urkunden, die den Gläubiger als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, sowie solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälligkeit oder Einredefreiheit dienen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10, BGHZ 192, 314 Rn. 7; Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 6; Beschluss vom 28. Juni 2006 - VII ZB 142/05, NJW-RR 2006, 1576 Rn. 8; Beschluss vom 14. Februar 2003 - IXa ZB 53/03, NJW 2003, 1256).

    Zu den Urkunden, die zur Ermittlung oder zum Nachweis der Forderungshöhe dienen, gehören die laufenden Lohnabrechnungen, regelmäßig die letzten drei Lohnabrechnungen aus der Zeit vor der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 6), Bescheide über öffentlich-rechtliche Leistungen und Rentenbescheide (MünchKommZPO/Smid, 4. Aufl., § 836 Rn. 124; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 836 Rn. 9; Brehm in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 836 Rn. 14, Fn. 43; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 836 Rn. 13; Musielak/Becker, ZPO, 9. Aufl., § 836 Rn. 7).

  • BGH, 09.02.2012 - VII ZB 54/10

    Reichweite der Kontenpfändung: Uneingeschränkter Anspruch auf Herausgabe der

    Unnötige und risikobehaftete Drittschuldnerklagen sollen vermieden werden (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 8 f.).

    Die Herausgabepflicht des Schuldners betrifft Urkunden, die den Gläubiger als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, sowie solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälligkeit oder Einredefreiheit dienen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 6; Beschluss vom 28. Juni 2006 - VII ZB 142/05, NJW-RR 2006, 1576 Rn. 8; Beschluss vom 14. Februar 2003 - IXa ZB 53/03, NJW 2003, 1256).

    Das hat der Schuldner auf der Grundlage der weit auszulegenden Vorschrift des § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 9) aber grundsätzlich hinzunehmen.

  • LG Stuttgart, 28.09.2007 - 10 T 302/07

    Anspruch des Gläubigers auf Herausgabe von Kontoauszügen im Rahmen der Pfändung

    Die Gläubigerin hat sich hierzu im Wesentlichen auf einen Beschluss des BGH vom 20.12.2006 - VII ZB 58/06 - (= NJW 2007, 606) berufen und hierzu ausgeführt, dass sich die beantragte Anordnung zur Herausgabe der Kontoauszüge durch den Schuldner selbst aus der weit auszulegenden Vorschrift des § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO ergebe, und dass die Wertungen, die der BGH in der genannten Entscheidung zur Herausgabe von Lohnabrechnungen zum Ausdruck gebracht habe, in gleichem Umfang auch für die Herausgabe von Kontoauszügen gelten würden.

    Das Vollstreckungsgericht geht zunächst zutreffend davon aus, dass sich die Gläubigerin für ihre Auffassung nicht auf den Beschluss des BGH vom 20.12.2006 - VII ZB 58/06 - (= NJW 2007, 606) berufen kann, da sich diese Entscheidung ausschließlich auf die Herausgabe von Lohnabrechnungen im Falle der Pfändung von Arbeitseinkommen bezieht und nicht ohne Weiteres im gleichen Umfang auf die Frage der Herausgabe von Kontoauszügen im Falle einer Kontenpfändung übertragen werden kann.

    Diese Herausgabepflicht betrifft Urkunden, die den Gläubiger als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, sowie solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälligkeit oder Einredefreiheit dienen (BGH NJW 2003, 1256; NJW-RR 2006, 1576; NJW 2007, 606).

    Die Auskunfts- und Herausgabepflicht nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO dient den Interessen des Gläubigers, die zur Durchsetzung der Forderung notwendigen Informationen zu erhalten (BGH NJW-RR 2006, 1576; NJW 2007, 606).

  • BGH, 08.03.2012 - VII ZB 99/10

    Anspruch auf Herausgabe von Kontoauszügen ab Zustellung des Pfändungsbeschlusses

    Den Antrag, "die Kontoauszüge seit der Zustellung der Pfändung, sowie des Zeitpunkts ab drei Monate vor der Pfändung (vgl. BGH vom 20.12.2006 - VII ZB 58/06 in NJW 2007, 606) an die Gläubigerin herauszugeben" hat das Amtsgericht zurückgewiesen, indem es diese Passage gestrichen hat.

    Ein Interesse des Gläubigers daran ist anders als bei Lohnabrechnungen, die vor der Pfändung erteilt worden sind (dazu BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606), nicht erkennbar.

  • LG Koblenz, 20.09.2010 - 2 T 499/10

    Kein Anspruch des Gläubigers auf Herausgabe der Nachweise, die zur Erhöhung der

    Die Herausgabepflicht nach § 836 Abs. 3 ZPO betrifft solche Urkunden, die den Gläubiger als zum Empfang der Leistung berechtigt legitimieren (Legitimationspapiere) sowie solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälligkeit und Einredefreiheit dienen (Becker in Musielak, ZPO , 7. Auflage 2009, § 836 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 in NJW 2007, 606 m.w.N.).
  • AG Zeven, 15.12.2017 - 7 M 309/17

    Herausgabeanspruch des Gläubigers hinsichtlich der Gehaltsmitteilungen des

    Die Auskunfts- und Herausgabepflicht des Schuldners gem. § 836 Abs. 3 ZPO dient dem Interesse des Gläubigers, die nötigen Informationen zu erhalten, um die gepfändete und überwiesene Forderung gegen den Drittschuldner durchzusetzen (BGH MDR 2007, 607 [BGH 20.12.2006 - VII ZB 58/06] ).
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