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   BGH, 22.11.2017 - VII ZB 67/15   

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https://dejure.org/2017,49449
BGH, 22.11.2017 - VII ZB 67/15 (https://dejure.org/2017,49449)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2017 - VII ZB 67/15 (https://dejure.org/2017,49449)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2017 - VII ZB 67/15 (https://dejure.org/2017,49449)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare technische Störungen einer EDV-Anlage des Prozessbevollmächtigten; Anforderungen an die anwaltliche Sorgfaltspflicht zur Vermeidung des Verlustes wesentlicher Textteile bei etwaigen ...

  • IWW

    § 85 Abs. 2 ZPO, § ... 238 Abs. 2 Satz 1, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 520 Abs. 2 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 286 ZPO, § 233 ZPO

  • JurPC

    Nicht vorhersehbare Störungen der EDV-Anlage des Prozessbevollmächtigten

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Berufung als unzulässig ohne ausreichende Prüfung der Rechtzeitigkeit des Eingangs der Berufungsbegründung; Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes; Nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare technische Störungen ...

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare technische Störungen einer EDV-Anlage des Prozessbevollmächtigten; Anforderungen an die anwaltliche Sorgfaltspflicht zur Vermeidung des Verlustes wesentlicher Textteile bei etwaigen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung der Berufung als unzulässig ohne ausreichende Prüfung der Rechtzeitigkeit des Eingangs der Berufungsbegründung; Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes; Nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare technische Störungen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 281
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 198/15

    Widerrufsrecht bei Verbrauchervertrag: Anforderungen an die Erklärung des

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - VII ZB 67/15
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Berufungsgericht allerdings angenommen, dass die Klägerin als Berufungsführerin den rechtzeitigen Eingang der Berufungsbegründung zu beweisen hat (st. Rspr., vgl. z.B. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - I ZR 198/15, WM 2017, 1120 Rn. 13 m.w.N.).

    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tags der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - I ZR 198/15, WM 2017, 1120 Rn. 13; Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 Rn. 18; Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 62/10 Rn. 3).

    Der Ausdruck durch das Gerät ist nicht maßgeblich (BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - I ZR 198/15, aaO m.w.N.).

  • BGH, 08.10.2013 - VIII ZB 13/13

    Rechtzeitige Einlegung der Berufung: Aufklärungspflicht des Gerichts bei Zweifeln

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - VII ZB 67/15
    Dieses verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG, NJW 2005, 814, 815; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 8, jeweils m.w.N.).

    Die diesbezüglichen Anforderungen dürfen allerdings im Hinblick auf die Beweisnot des Berufungsführers hinsichtlich gerichtsinterner Vorgänge nicht überspannt werden (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2017 - VIII ZR 224/16, NJW 2017, 2285 Rn. 19 f.; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 10, jeweils m.w.N.).

    Da ein Außenstehender in der Regel keinen Einblick in Funktionsweise und Betrieb des gerichtlichen Telefaxgeräts - insbesondere in Bezug auf die Sicherstellung der Einstellung der richtigen Uhrzeit - und damit keinen Anhaltspunkt für etwaige Fehlerquellen hat, ist es zunächst Sache des Gerichts, die insoweit zur Aufklärung nötigen Maßnahmen zu ergreifen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2017 - VIII ZR 224/16, NJW 2017, 2285 Rn. 20; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 14, jeweils m.w.N).

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung wegen eines

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - VII ZB 67/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare technische Störungen einer EDV-Anlage einen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn sie das rechtzeitige Erstellen oder Absenden eines Schriftsatzes verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2015 - V ZB 75/13, NJW-RR 2015, 1196 Rn. 10; Beschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 9; vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 2003, 1439, 1440, juris Rn. 10).

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 9. Mai 2006 (XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 12) steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 224/16

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Beweiskraft des auf einem Schriftsatz

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - VII ZB 67/15
    Die diesbezüglichen Anforderungen dürfen allerdings im Hinblick auf die Beweisnot des Berufungsführers hinsichtlich gerichtsinterner Vorgänge nicht überspannt werden (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2017 - VIII ZR 224/16, NJW 2017, 2285 Rn. 19 f.; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 10, jeweils m.w.N.).

    Da ein Außenstehender in der Regel keinen Einblick in Funktionsweise und Betrieb des gerichtlichen Telefaxgeräts - insbesondere in Bezug auf die Sicherstellung der Einstellung der richtigen Uhrzeit - und damit keinen Anhaltspunkt für etwaige Fehlerquellen hat, ist es zunächst Sache des Gerichts, die insoweit zur Aufklärung nötigen Maßnahmen zu ergreifen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2017 - VIII ZR 224/16, NJW 2017, 2285 Rn. 20; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 14, jeweils m.w.N).

  • BGH, 22.12.2011 - VII ZB 35/11

    Überprüfung der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist: Widerlegung der

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - VII ZB 67/15
    Allerdings bleibt es auch im Rahmen des Freibeweises dabei, dass der dem Berufungsführer obliegende Beweis für den rechtzeitigen Eingang der Berufungsbegründung zur vollen, den Anforderungen des § 286 ZPO genügenden Überzeugung des Gerichts geführt sein muss (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - VII ZB 35/11, BauR 2012, 677 Rn. 9 m.w.N.).

    Die Annahme, der Nachweis des rechtzeitigen Eingangs der Berufungsbegründung sei nicht geführt, ohne vorherige Vernehmung des Zeugen läuft auf eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung hinaus (BGH, Beschlüsse vom 17. November 2015 - VI ZB 38/13, WM 2016, 895 Rn. 9 und vom 22. Dezember 2011 - VII ZB 35/11, BauR 2012, 677 Rn. 12, jeweils m.w.N).

  • BGH, 16.11.2016 - VII ZB 35/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - VII ZB 67/15
    Allerdings hat ein Prozessbevollmächtigter, der eine Frist bis zum Ablauf des letzten Tages ausnutzt, erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2016 - VII ZB 35/14, ZfBR 2017, 144 Rn. 12).
  • BGH, 12.02.2015 - V ZB 75/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlerhafte Spracherkennungssoftware als

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - VII ZB 67/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare technische Störungen einer EDV-Anlage einen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn sie das rechtzeitige Erstellen oder Absenden eines Schriftsatzes verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2015 - V ZB 75/13, NJW-RR 2015, 1196 Rn. 10; Beschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 9; vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 2003, 1439, 1440, juris Rn. 10).
  • BGH, 17.11.2015 - VI ZB 38/13

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsfrist: Hinweis- und Prüfungspflicht

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - VII ZB 67/15
    Die Annahme, der Nachweis des rechtzeitigen Eingangs der Berufungsbegründung sei nicht geführt, ohne vorherige Vernehmung des Zeugen läuft auf eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung hinaus (BGH, Beschlüsse vom 17. November 2015 - VI ZB 38/13, WM 2016, 895 Rn. 9 und vom 22. Dezember 2011 - VII ZB 35/11, BauR 2012, 677 Rn. 12, jeweils m.w.N).
  • BGH, 13.11.2007 - VI ZB 19/07

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - VII ZB 67/15
    In einem solchen Fall erfordert es die anwaltliche Sorgfalt, zur Vermeidung des Verlusts wesentlicher Textteile bei etwaigen technischen Störungen in regelmäßigen Abständen - zumindest in automatisierter Form - Sicherungsdateien erstellen zu lassen, wobei Abstände von etwa 15 Minuten noch angemessen erscheinen (vgl. hierzu, im Ergebnis offen lassend, BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - VI ZB 19/07 Rn. 6).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - VII ZB 67/15
    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tags der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - I ZR 198/15, WM 2017, 1120 Rn. 13; Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 Rn. 18; Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 62/10 Rn. 3).
  • OLG Celle, 30.06.2003 - 14 U 49/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der

  • BGH, 25.11.2004 - VII ZR 320/03

    Verschulden eines Rechtsanwalts an Fristversäumung wegen unerwartet langer

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04

    Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist

  • BGH, 07.07.2011 - I ZB 62/10

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes

  • OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22

    Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils; Sofortige Beschwerde gegen einen

    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gebietet es dabei, die Sorgfaltsanforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, nicht zu überspannen (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - VII ZR 320/03, NJW 2005, 678, 679 und Beschluss vom 22. November 2017 - VII ZB 67/15, FamRZ 2018, 281 Rn. 21).

    Gleiches gilt für nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare technische Störungen einer EDV-Anlage (BGH, Beschluss vom 22. November 2017 aaO Rn. 23 mwN).

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZB 39/19

    Sachverhaltsaufklärung zum fristgerechten Eingang eines Rechtsmittelschriftsatzes

    bb) Der Beklagte hat vorliegend zum Beweis seiner detaillierten Behauptung, die Berufungsschrift sei durch seinen Prozessbevollmächtigten bereits am 18. Februar 2019 und somit fristwahrend in den Nachtbriefkasten des Gerichts eingeworfen worden, neben der Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung - in welcher ohnehin regelmäßig der Antrag zu sehen ist, denjenigen, der die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, als Zeugen zu vernehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2011 - VIII ZB 45/10, WuM 2011, 176 Rn. 9; vom 22. November 2017 - VII ZB 67/15, FamRZ 2018, 281 Rn. 18) - ausdrücklich die Vernehmung seines Prozessbevollmächtigten als Zeugen beantragt.

    Diesen Beweis musste das Berufungsgericht erheben, da die Annahme, der Nachweis des rechtzeitigen Eingangs der Berufung sei nicht geführt, ohne vorherige Vernehmung des Zeugen auf eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung hinausläuft (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2017 - VII ZB 67/15, aaO, mwN).

  • BGH, 06.02.2019 - VII ZB 78/17

    Zulässige Einlegung eines Rechtsmittels durch eine Gesellschaft ohne gesetzlichen

    Dieses verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfG, NJW 2005, 814, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 22. November 2017 - VII ZB 67/15 Rn. 9, FamRZ 2018, 281; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13 Rn. 8, NJW-RR 2014, 179).
  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 228/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der versäumten

    Zwar stellen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare Störungen einer EDV-Anlage einen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn sie das rechtzeitige Erstellen oder Absenden eines Schriftsatzes verhindern (BGH Beschlüsse vom 22. November 2017 - VII ZB 67/15 - FamRZ 2018, 281 Rn. 23 und vom 12. Februar 2015 - V ZB 75/13 - NJW-RR 2015, 1196 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 08.03.2022 - VIII ZB 45/21

    Scheitern der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes am Tag des

    Insoweit unterscheidet sich die Situation der Beklagten im Streitfall nicht von den Fällen, in denen nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare technische Störungen der EDV-Anlage eine Partei beziehungsweise ihren Prozessbevollmächtigten am rechtzeitigen Erstellen oder Absenden eines Schriftsatzes hindern und die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Wiedereinsetzungsgrund anerkannt werden (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2015 - V ZB 75/13, NJW-RR 2015, 1196 Rn. 10; vom 22. November 2017 - VII ZB 67/15, FamRZ 2018, 281 Rn. 23; jeweils mwN).
  • BGH, 26.01.2022 - VII ZB 2/21

    Ordnungsgemäße Organisation einer Anwaltskanzlei; Allgemeine Anordnung zur

    Hinsichtlich der Ausführungen zur fehlenden Glaubhaftmachung beachtet die angefochtene Entscheidung nicht die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2017 - VII ZB 67/15 Rn. 18, FamRZ 2018, 281, vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19 Rn. 13, NJW-RR 2020, 501, und vom 25. November 2020 - XII ZB 200/20, Rn. 18, NJW-RR 2021, 505.

    Unabhängig davon hätte das Berufungsgericht prüfen müssen, ob in der Vorlage der eidesstattlichen Versicherungen zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung des Beklagtenvertreters und seiner Mitarbeiterin als Zeugen liegt (BGH, Beschluss vom 25. November 2020 - XII ZB 200/20, Rn. 19, NJW-RR 2021, 505; Beschluss vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19, Rn. 13, NJW-RR 2020, 501 jeweils m.w.N.), wovon regelmäßig auszugehen ist (BGH, Beschluss vom 22. November 2017 - VII ZB 67/15 Rn. 18, FamRZ 2018, 281).

  • BGH, 08.07.2020 - IV ZB 10/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

    Auch ist in der Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung regelmäßig der Antrag zu sehen, denjenigen, der die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, als Zeugen zu vernehmen (BGH, Beschlüsse vom 22. November 2017 - VII ZB 67/15, FamRZ 2018, 281 Rn. 18; vom 18. Januar 2011 - VIII ZB 45/10, WuM 2011, 176 Rn. 9; jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 21.03.2019 - 9 U 248/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts

    Der Ausdruck durch das Gerät ist nicht maßgeblich (BGH, Beschl. v. 22. November 2017 - VII ZB 67/15 FamRZ 2018, 281).
  • OLG Braunschweig, 30.06.2020 - 11 U 64/20

    Antrag auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Den Rechtsmittelführer trifft die Darlegungs- und Beweislast, ob die Berufungsbegründungsfrist eingehalten worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22.11.2017 - VII ZB 67/15 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 22.11.2011 - VII ZB 35/11 - NJW-RR 2012, 509, 510 zur Beweislast), worüber das Gericht ggf. im Wege des Freibeweises zu befinden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22.11.2011, a. a. O.).
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