Rechtsprechung
BGH, 04.07.2007 - VII ZB 68/06 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
ZPO § 850 b
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Jurion
Zwangsvollstreckung wegen einer ärztlichen Honorarforderung; Zugehörigkeit einmaliger, auf Erstattung der Kosten für ärztliche Behandlungsmaßnahmen im Krankheitsfall gerichteter Ansprüche des Schuldners zu den Bezügen i.S.d. § 850b Abs. 1 Nr. 4 Zivilprozessordnung (ZPO); Möglichkeit der Pfändung von Ansprüchen des Schuldners auf Erstattung der Kosten für künftige ärztliche Behandlungsmaßnahmen gegen einen Krankenversicherer
- zvi-online.de
ZPO § 850b
Unbilligkeit der Pfändung von Erstattungsansprüchen der privaten Krankenversicherung für künftige ärztliche Behandlungen - WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 11,50 €)
Zur Pfändung von Kostenerstattungsansprüchen gegen einen Krankenversicherer für ärztliche Behandlungsmaßnahmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 850b
Pfändbarkeit von Ansprüchen des Schuldners gegen einen privaten Krankenversicherer - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einmalige Ansprüche gegen Versicherungsträger als Bezüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)
Forderungspfändung - Erstattung von Arztkosten: Das ist zu beachten
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)
Forderungspfändung - Erstattung von Arztkosten: Das ist zu beachten
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 11,50 €) (Entscheidungsbesprechung)
Pfändung gegen privaten Krankenversicherungsträger
Sonstiges
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH v. 04.07.2007, Az.: VII ZB 68/06 (Forderungspfändung - Unbillige Pfändung von Krankenversicherungsleistungen)" von RA Michael Freitag, original erschienen in: FoVo 2008, 21 - 23.
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 21.12.2005 - 35a M 2438/05
- LG Bonn, 01.06.2006 - 4 T 46/06
- BGH, 04.07.2007 - VII ZB 68/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1510
- MDR 2007, 1219
- VersR 2007, 1435
- WM 2007, 2017
- Rpfleger 2007, 557
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13
Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung: …
Zu den in § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO genannten Bezügen zählen nämlich auch die Leistungsansprüche aus einer privaten Krankheitskostenversicherung, die auf Erstattung von Kosten für ärztliche Behandlungsmaßnahmen im Krankheitsfall gerichtet sind (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 68/06, VersR 2007, 1435 Rn. 12). - VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 09.1161
Unterbliebene Verwendung von Erstattungszahlungen der Beihilfestelle und einer …
Noch nicht erfüllte Ansprüche auf Erstattungsleistungen einer privaten Krankenkasse sind nach § 850 b Abs. 2 ZPO - nur - für den Leistungserbringer pfändbar, der (in dieser Höhe) zugunsten einer versicherten Person Heilbehandlungsmaßnahmen durchgeführt hat (BGH vom 4.7.2007 Az. VII ZB 68/06 RdNr. 13).Darüber hinaus unterliegen auch Erstattungsleistungen privater Krankenversicherungen in der Regel keiner Zweckbindung; sie werden insbesondere unabhängig davon gewährt, ob der Schuldner die Kosten bereits bezahlt hat oder nicht (BGH vom 4.7.2007, a.a.O., RdNr. 10).
Wurden Erstattungsleistungen eines Krankenversicherers nicht zur Begleichung der Kosten derjenigen Heilbehandlungsmaßnahme verwendet, im Hinblick auf die die Versicherungsleistung beantragt und bewilligt wurde, so muss der betroffene Heilbehandler versuchen, seine Forderungen wie jeder andere Gläubiger des Patienten beizutreiben (vgl. BGH vom 4.7.2007, a.a.O., RdNr. 14).
- OLG Frankfurt, 24.04.2013 - 7 U 142/12
Krankenversicherungsbeiträge als Neuverbindlichkeiten weder Insolvenzforderungen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (B. v. 4.7.2007, Az. VII ZB 68/06) sind nach dieser Vorschrift künftige Ansprüche auf Ersatz von Kosten für künftige Heilbehandlungen grundsätzlich nicht pfändbar.
- OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 12 W 68/12
Zur Einordnung der privaten Krankenversicherung als insolvenzfreies …
Es sei nicht zu rechtfertigen, dem Gemeinschuldner die Möglichkeit abzuschneiden, ärztliche Behandlung in der Gewissheit in Anspruch nehmen zu können, dass die entstehenden Kosten im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages gedeckt seien (BGH, VII ZB 68/06, NJW-RR 2007, 2017). - LG Dortmund, 19.01.2012 - 2 O 449/10
Pfändungsschutz für Leistungen aus einer privaten Krankheitskostenversicherung …
Zu den Bezügen aus einer Krankenkasse im Sinne dieser Vorschrift gehören auch einmalige Ansprüche des Schuldners gegen einen privaten Krankenversicherungsträger, die auf Erstattung von Kosten für ärztliche Behandlungsmaßnahmen im Krankheitsfall gerichtet sind (BGH NJW-RR 2007, 1510;… Prölss in Prölss Martin, VVG, 28. Auflage, § 17 Rdnr. 4;… Fausten in Langheid/ Wandt, Münchener Kommentar VVG, § 17 Rdnr. 15;… Zöller/Stöber, ZPO, § 850 b Rdnr. 9). - LG Hamburg, 05.07.2017 - 326 T 91/16
Feststellungsantrag des Insolvenzverwalters: Pfändbarkeit von …
Auch die Ansprüche auf Erstattung der Kosten für ärztliche Behandlungsmaßnahmen durch eine private Krankenkasse könnten für pfändbar erklärt werden (BGH MDR 2007, 1219). - LG Frankenthal, 09.09.2015 - 2 S 389/14
Verbraucherinsolvenzverfahren: Pfändbarkeit von Krankenhaustagegeld
Die zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VersR 2007, 1435) betrifft nicht das Krankenhaustagegeld, sondern Versicherungsleistungen, die die Erstattung von Heilbehandlungskosten abdecken sollten (Gleiches gilt für Landgericht Hannover RPfl 1995, 511). - SG Detmold, 30.09.2015 - S 18 P 85/15
Verpflichtung zur Zahlung rückständiger Beiträge zur privaten …
Diese teilweise Unpfändbarkeit der Bezüge aus Krankenversicherungen ergibt sich aus § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO (BGH, Beschluss vom 04.07.20007, VII ZB 68/06; vgl. zur Problematik bei Beitragsforderungen zur privaten Krankenversicherung: AG Kiel, ZInsO, 2012, 226; LG Dortmund, Urteil vom 19.01.2012, 2 O 449/10).