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   BGH, 24.11.2005 - VII ZB 76/05   

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https://dejure.org/2005,892
BGH, 24.11.2005 - VII ZB 76/05 (https://dejure.org/2005,892)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2005 - VII ZB 76/05 (https://dejure.org/2005,892)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2005 - VII ZB 76/05 (https://dejure.org/2005,892)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kosten eines Schiedsgutachten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosten eines Schiedsgutachten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kostentragung für Schiedsgutachten bei nachfolgendem Prozess

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsgutachten: Keine Erstattung der Kosten als Prozesskosten! (IBR 2006, 118)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 212
  • MDR 2006, 657
  • NZBau 2006, 173
  • SchiedsVZ 2006, 217
  • Rpfleger 2006, 164
  • BauR 2006, 555
  • ZfBR 2006, 234
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51

    Nachprüfung eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - VII ZB 76/05
    Dies ist anzunehmen, wenn ein Sachverständiger die im Verhältnis der Parteien bestehenden Ansprüche und Verbindlichkeiten rechtsgestaltend festlegen oder Tatbestandselemente solcher Ansprüche für die Parteien vorbehaltlich einer gerichtlichen Nachprüfung verbindlich feststellen soll (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1952 - II ZR 104/51, BGHZ 6, 335, 339).

    Die Verfahrensgarantien einer gerichtlichen Beweisaufnahme gelten für die Erstattung eines Schiedsgutachtens nicht (BGH, Urteil vom 25. Juni 1952 - II ZR 104/51, BGHZ 6, 335, 340 f.).

  • BGH, 08.06.1988 - VIII ZR 105/87

    Erlaß eines Grundurteils vor Erstellung eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - VII ZB 76/05
    Daher ist eine vor Einholung des Schiedsgutachtens erhobene Klage, die auf den Anspruch gestützt wird, dessen Inhalt oder dessen Voraussetzungen durch ein Schiedsgutachten festgestellt werden sollen, als derzeit unbegründet abzuweisen (vgl. BGH, Urteil 8. Juni 1988 - VIII ZR 105/87, NJW-RR 1988, 1405 m. w. Nachw.).
  • BGH, 17.01.2002 - VII ZR 488/00

    Anforderungen an die Darlegung eines Baumangels (mangelhafte Abdichtung)

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - VII ZB 76/05
    Die Darlegung der Ursachen der Mangelerscheinung ist dagegen für den schlüssigen Vortrag einer auf Ersatz von Mangelbeseitigungskosten gerichteten Klage nicht erforderlich (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 17. Januar 2002 - VII ZR 488/00, BauR 2002, 784, 785 = ZfBR 2002, 357 f. = NZBau 2002, 335, 336 und vom 6. Dezember 2001 - VII ZR 241/00, BauR 2002, 613, 617 = ZfBR 2002, 345, 347 = NZBau 2002, 338, 340).
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers;

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - VII ZB 76/05
    Die Darlegung der Ursachen der Mangelerscheinung ist dagegen für den schlüssigen Vortrag einer auf Ersatz von Mangelbeseitigungskosten gerichteten Klage nicht erforderlich (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 17. Januar 2002 - VII ZR 488/00, BauR 2002, 784, 785 = ZfBR 2002, 357 f. = NZBau 2002, 335, 336 und vom 6. Dezember 2001 - VII ZR 241/00, BauR 2002, 613, 617 = ZfBR 2002, 345, 347 = NZBau 2002, 338, 340).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - VII ZB 76/05
    Die Kosten eines Privatgutachtens wären danach nur erstattungsfähig, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse ohne Inanspruchnahme eines Sachverständigen zu einem sachgerechtem Vortrag nicht in der Lage wäre (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235, 238 m. Nachw.).
  • OLG Koblenz, 09.10.2002 - 14 W 606/02

    Innerprozessuales Schiedsgutachten

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - VII ZB 76/05
    Sie sind in der Regel nicht als notwendige Kosten des Rechtsstreits anzusehen, weil die Einholung des Schiedsgutachtens mit der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs nicht in unmittelbarem Zusammenhang steht (vgl. OLG München, JurBüro 1989, 1123, 1124; OLG Düsseldorf, JurBüro 1999, 367, 368; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 210; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 91 Rn. 13 Schiedsgutachten; Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 91 Rn. 60; MünchKommZPO-Belz, 2. Aufl., § 91 Rn. 85; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 91 Rn. 79 m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 1/99

    Erstattung des Schiedsgutachterhonorars)

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - VII ZB 76/05
    Sie sind in der Regel nicht als notwendige Kosten des Rechtsstreits anzusehen, weil die Einholung des Schiedsgutachtens mit der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs nicht in unmittelbarem Zusammenhang steht (vgl. OLG München, JurBüro 1989, 1123, 1124; OLG Düsseldorf, JurBüro 1999, 367, 368; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 210; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 91 Rn. 13 Schiedsgutachten; Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 91 Rn. 60; MünchKommZPO-Belz, 2. Aufl., § 91 Rn. 85; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 91 Rn. 79 m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.09.2012 - XI ZR 56/11

    VOB-Vertrag: Entstehung des Rechts des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines

    Damit war der Kläger - anders als die Revisionserwiderung meint - auch zur ordnungsgemäßen Geltendmachung dieses Baumangels in einem Klageverfahren in der Lage, da dies keine vorprozessuale Klärung der Mangelursachen erfordert, sondern eine objektive Beschreibung der Mangelerscheinungen ausreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2005 - VII ZB 76/05, NJW-RR 2006, 212 Rn. 18; BGH, Urteil vom 17. Januar 2002 - VII ZR 488/00, NZBau 2002, 335, 336).
  • BGH, 11.03.2021 - VII ZR 196/18

    Schiedswesen: Klageerhebung vor Einholung eines als Anspruchsvoraussetzung

    Eine vor Einholung des Schiedsgutachtens erhobene Klage, die auf den Anspruch gestützt wird, dessen Inhalt oder dessen Voraussetzungen durch ein Schiedsgutachten festgestellt werden sollen, ist daher nicht als endgültig, sondern allenfalls als verfrüht, also "als zur Zeit unbegründet" abzuweisen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 24. November 2005 - VII ZB 76/05, BauR 2006, 555 = NZBau 2006, 173).

    Eine vor Einholung des Schiedsgutachtens erhobene Klage, die auf den Anspruch gestützt wird, dessen Inhalt oder dessen Voraussetzungen durch ein Schiedsgutachten festgestellt werden sollen, ist daher nicht als endgültig, sondern allenfalls als verfrüht, also "als zur Zeit unbegründet" abzuweisen (allg. Meinung; vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 24. November 2005 - VII ZB 76/05, BauR 2006, 555 = NZBau 2006, 173, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 - VIII ZR 105/87, NJW-RR 1988, 1405, juris Rn. 32 m.w.N.; Grüneberg in Palandt, BGB, 80. Aufl., § 317 Rn. 3).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 5 U 114/16

    Auslegung eines Bauträgervertrages hinsichtlich des zu erbringenden

    Die Schiedsvereinbarung erlaubt die Erhebung der prozesshindernden Einrede gemäß § 1032 Abs. 1 ZPO, wohingegen sich die Wirkung der Schiedsgutachtenabrede darin erschöpft, dass das Prozessgericht gehindert ist, die vom Schiedsgutachter getroffenen oder zu treffenden Tatsachenfeststellungen selbst vorzunehmen und die ohne Einholung des vorgesehenen Schiedsgutachtens erhobene Klage als zur Zeit unbegründet abzuweisen ist (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 212; 1988, 1405; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1061; OLG Zweibrücken, NJW 1971, 943; KG, IBR 2005, 719; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage, Rn. 539, 542; a. A.: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 2. Teil, Rn. 38 f.: die Beweisaufnahme hat vor dem staatlichen Gericht durch den von den Parteien festgelegten Schiedsgutachter zu erfolgen).
  • OLG München, 03.08.2016 - 34 SchH 9/15

    Geltendmachung der Geschäftsgebühr für das Aufforderungsschreiben zur

    Danach kann im Verfahren nach § 104 ZPO bei unmittelbarer Prozessbezogenheit der vorgerichtlichen Anwaltstätigkeit auch eine hierfür angefallene Geschäftsgebühr festgesetzt werden (bejahend: BGH NJW 2014, 3163/3164 - Vertretung vor der Vergabekammer; OLG Köln NJW-RR 2010, 431 - Vertretung im notwendigen Schlichtungsverfahren; verneinend: BGH NJW 2006, 2560 - anwaltliches Mahnschreiben; BGH Rpfleger 2006, 165/166 - Abmahnung; 2006, 164/165 - Kosten des Schiedsgutachtens; NJW 2008, 1323 - Anspruchsabwehr; NJW 2008, 2040 - Abwehr einer Abmahnung; OLG Frankfurt NJW 2005, 759 - Abmahnung; vgl. Zöller/Herget § 104 Rn. 21 "Außergerichtliche Anwaltskosten" und "Geschäftsgebühr").
  • LG Mannheim, 08.10.2010 - 7 O 20/10

    Kartellrecht: Wirksamkeit einer Endschaftsbestimmung in einem Konzessionsvertrag

    Zwar ist eine Klage, mit der ein Anspruch geltend gemacht wird, dessen Inhalt oder dessen Voraussetzungen durch ein Schiedsgutachten festgestellt werden sollen - ggf. nach Setzung einer Frist zur Beibringung des ausstehenden Schiedsgutachtens entsprechend §§ 356, 431 ZPO - als derzeit unbegründet abzuweisen (BGH NJW-RR 1988, 1405; BGH NJW-RR 2006, 212 (213)).
  • OLG Koblenz, 27.05.2015 - 14 W 346/15

    Auslegung der Kostenregelung in einem gerichtlichen Vergleich hinsichtlich der

    Das steht im Einklang mit der allgemeinen Handhabung, auch die Kosten eines Schiedsgutachtens nicht als Prozesskosten einzuordnen (BGH MDR 2006, 657 ; Senat JurBüro 2003, 210 ; Herget in Zöller, ZPO , 30. Aufl., § 91 Rn 13).
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