Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2007 - VII ZR 105/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1102
BGH, 25.01.2007 - VII ZR 105/06 (https://dejure.org/2007,1102)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2007 - VII ZR 105/06 (https://dejure.org/2007,1102)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - VII ZR 105/06 (https://dejure.org/2007,1102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Schiedsklausel contra Gerichtsstandsvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schließt eine Gerichtsstandsvereinbarung eine nachrangig geltende Schiedsabrede aus? (IBR 2007, 286)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1719
  • MDR 2007, 789
  • DNotZ 2007, 613
  • NZBau 2007, 301
  • SchiedsVZ 2007, 273
  • WM 2007, 698
  • BauR 2007, 741
  • ZfBR 2007, 336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.1986 - III ZR 200/85

    Auslegung eines Auftragsschreibens durch das Gericht - Lieferungsbedingungen, die

    Auszug aus BGH, 25.01.2007 - VII ZR 105/06
    Die mit "Gerichtsstand" überschriebene Ziff. X. der FLB-Bedingungen regelt die örtliche Zuständigkeit eines staatlichen Gerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1986 - III ZR 200/85, zitiert nach Juris).

    So ist die Klausel zu verstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1986 - III ZR 200/85, aaO).

    Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Schiedsvereinbarungsklausel in diesen Bedingungen ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1986 - III ZR 200/85, aaO; Zöller/Geimer, ZPO, 26. Aufl., § 1031, Rdn 9).

  • OLG Brandenburg, 20.06.2001 - 13 U 27/01

    Voraussetzungen einer Klage bei werkvertraglich vereinbarter Schiedsklausel

    Auszug aus BGH, 25.01.2007 - VII ZR 105/06
    Ein geringer Anwendungsbereich verbleibt im Übrigen gemäß § 1033 ZPO auch bei Vereinbarung eines Schiedsgerichts (vgl. Brandenburgisches OLG, BauR 2002, 1890, 1891).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2015 - 21 U 178/14

    Anforderungen an die Feststellung einer Schiedsgerichtsabrede in einem

    Demgegenüber hat eine solche Regelung nicht zugleich auch den Inhalt, dass für Rechtsstreitigkeiten die staatlichen Gerichte ausschließlich zuständig sind, so dass eine Schiedsgerichtsvereinbarung der vom Kläger verwendeten Gerichtsstandsvereinbarung nicht widerspricht und bei wechselseitigen Vertragsbedingungen neben der vom Kläger verwendeten Klausel zur örtlichen Zuständigkeit grundsätzlich Geltung beanspruchen kann (BGH, NZBau 2007, 301 sowie OLG Brandenburg (Vorinstanz), BeckRS 2006, 05564; Musielak, ZPO, 2014, § 1031 Rdnr. 6).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 14 Sch 4/09

    Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens

    Ein Ausschluss einer Schiedsvereinbarung ist damit weder dem Wortlaut noch dem Sinn dieser Gerichtsstandsvereinbarung zu entnehmen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1719).
  • LG Karlsruhe, 31.10.2022 - 10 O 129/22

    Auslegung und Transparenzkontrolle von unklaren Gerichtsstandsvereinbarungen in

    Namentlich der BGH neigt dazu, es bei der positiven Begründung eines (weiteren) Wahlgerichtsstandes bewenden zu lassen, wenn besondere Umstände nicht erkennbar sind, da für einen gleichzeitigen Ausschluss anderer Gerichtsstände Anhaltspunkte erkennbar sein müssten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1972 - VIII ZR 118/71 -, BGHZ 59, 116-124, Rn. 16; BGH, Beschluss vom 16. August 1995 - X ARZ 699/95 -, Rn. 7, juris; BGH, Urteil vom 25. Januar 2007 - VII ZR 105/06 -, Rn. 21, juris; OLG Köln, Beschluss vom 22. März 2005 - 5 W 36/05 -, Rn. 2, juris).
  • OLG München, 23.12.2015 - 34 SchH 10/15

    Abgrenzung von Schiedsvereinbarung und Schiedsgutachtenvereinbarung

    d) Für die Auslegung dessen, was mit § 11 der Werkverträge gewollt war, liefert auch die Gerichtsstandsvereinbarung in § 14 ein - wenn auch nicht ausschlaggebendes (BGHZ 52, 30/35; NJW-RR 2007, 1719 f.) - Indiz.
  • OLG Stuttgart, 10.09.2009 - 1 SchH 1/09

    Schiedsvereinbarung: Widersprüchlichkeit wegen einer Gerichtsstandsvereinbarung

    Ohnehin unberührt bleibt die Zuständigkeit in den Fällen der §§ 1032 Abs. 2, 1033, 1040 Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1719).

    Erhebt bei der gegebenen Vertragslage eine Partei vor den staatlichen Gerichten Klage und wendet die andere Partei nicht oder nicht rechtzeitig die Einrede des Schiedsvertrags ein, so sind die staatlichen Gericht zur Entscheidung berufen; in diesem Fall kommt für die örtliche Zuständigkeit gegebenenfalls der Regelung des § 17 maßgebliche und die Zuständigkeit begründende Bedeutung zu (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1719).

  • OLG Frankfurt, 03.06.2019 - 26 SchH 3/19

    Zur Treuwidrigkeit eines Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO

    Die Gerichtsstandsvereinbarung kann damit in Übereinstimmung der von der Antragsgegnerin zitierten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 25.01.2007, VII ZR 105/06, Rn. 20 f., zit. nach juris) - ohne einen Widerspruch zur Schiedsklausel - so ausgelegt werden, dass sie keine funktionelle Zuständigkeit der staatlichen Gerichte begründen, sondern die örtliche Zuständigkeit der staatlichen Gerichte in den Fällen regeln soll, in denen die staatlichen Gerichte auch bei Vereinbarung einer Streitentscheidung durch ein Schiedsgericht zuständig sind.
  • OLG Hamburg, 15.06.2009 - 6 Sch 2/09

    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Prozesskostensicherheit für das Verfahren

    Der BGH hat durch Urteil vom 25.1.2007 (VII ZR 105/06) entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners, nach der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und über seine Wirksamkeit das für den Sitz des Vertragspartners zuständige Gericht ist, nicht dahin auszulegen ist, dass ausschließlich das staatliche Gericht zuständig ist und die Vereinbarung eines Schiedsgerichts in nachrangig geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des anderen Vertragspartners ausgeschlossen ist (Leitsatz zitiert nach juris).
  • OLG München, 07.06.2013 - 34 SchH 9/12

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung

    Die Vereinbarung ergibt vielmehr auch dann einen Sinn, wenn sie nur für den Fall gelten soll, dass ausnahmsweise die staatlichen Gerichte zuständig sind (vgl. BGH WM 2007, 698; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl. Rn. 389).
  • OLG Hamburg, 19.04.2010 - 6 SchH 2/09

    Internationaler Transportvertrag: Vereinbarung über den Ort des

    Der BGH hat durch Urteil vom 25.1.2007 (VII ZR 105/06) entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners, nach der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und über seine Wirksamkeit das für den Sitz des Vertragspartners zuständige Gericht ist, nicht dahin auszulegen ist, dass ausschließlich das staatliche Gericht zuständig ist und die Vereinbarung eines Schiedsgerichts in nachrangig geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des anderen Vertragspartners ausgeschlossen ist (Leitsatz zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2012 - 26 Sch 16/11
    Erforderlich ist eine schriftliche und unmissverständliche Bezugnahme auf das die Schiedsabrede enthaltene Dokument, wobei ein ausdrücklicher Hinweis auf die Schiedsabrede in dem in Bezug nehmenden Dokument ebenso wenig erforderlich ist wie eine Kenntnis des anderen Teils vom Inhalt des in Bezug genommenen Schriftstückes (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1719, 1720; Musielak -Voit, ZPO, 8. Aufl., § 1031 Rz. 6; Zöller-Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 1031 Rz. 9).
  • LG Krefeld, 31.07.2007 - 5 O 283/06

    Einwendungen gegen eine Schiedsvereinbarung greifen nicht durch; Wirksamkeit

  • OLG Frankfurt, 27.02.2012 - 26 SchH 18/11

    Zuständigkeit des Schiedsgerichts bei Schiedsklausel in Partnerschaftsvertrag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht