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   BGH, 15.01.2020 - VII ZR 123/17   

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https://dejure.org/2020,1429
BGH, 15.01.2020 - VII ZR 123/17 (https://dejure.org/2020,1429)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2020 - VII ZR 123/17 (https://dejure.org/2020,1429)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - VII ZR 123/17 (https://dejure.org/2020,1429)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Herstellung einer Beschichtung in einer Waschstraße i.R.e. Werkvertrags

  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Nichtberücksichtigung eines Angriffsmittels wegen offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift; Präklusion bei nicht wiederholtem Beweisantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VOB/B § 8 Abs. 3 Nr. 1 .2
    Schadensersatzansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Herstellung einer Beschichtung in einer Waschstraße i.R.e. Werkvertrags

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Nichtberücksichtigung eines Angriffsmittels wegen offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift; Präklusion bei nicht wiederholtem Beweisantrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweisantritt muss nicht wiederholt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die willkürlich angenommene Präklusion

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisantritt muss nicht wiederholt werden! (IBR 2020, 215)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.2019 - VII ZR 182/18

    Anspruch auf Schadensersatz im Zusammenhang mit einer angeblich zweckwidrigen

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - VII ZR 123/17
    Bleibt ein Angriffsmittel einer Partei deswegen unberücksichtigt, weil der Tatrichter es in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift zu Unrecht zurückgewiesen hat, so ist zugleich das rechtliche Gehör der Partei (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - VII ZR 182/18 Rn. 15 m.w.N., BauR 2019, 1207 = NZBau 2019, 365).
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