Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1970 - VII ZR 130/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,170
BGH, 08.01.1970 - VII ZR 130/68 (https://dejure.org/1970,170)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1970 - VII ZR 130/68 (https://dejure.org/1970,170)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1970 - VII ZR 130/68 (https://dejure.org/1970,170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Tachomanipulation

§ 818 BGB, Saldotheorie, Ausnahme bei arglistiger Täuschung

Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Bereicherungsanspruch des Käufers nach Anfechtung des Kaufvertrags und Untergang der Kaufsache

  • Prof. Dr. Lorenz

    Privilegierte Haftung beim Wandelungsrecht analog § 327 S. 2 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung - Rückwirkende Vernichtung eines Kaufvertrages durch die Anfechtung - Anforderungen an den Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Saldotheorie - Arglistige Täuschung (unverschuldeter Untergang)

Papierfundstellen

  • BGHZ 53, 144
  • NJW 1970, 656
  • MDR 1970, 408
  • DB 1970, 392
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 15.10.1904 - V 104/04

    Rücktritt ohne Rückgabe

    Auszug aus BGH, 08.01.1970 - VII ZR 130/68
    In Wirklichkeit geht die Rechtsprechung des Reichsgerichts (Nachweise über sie RGRK BGB 11. Aufl. Anm. 25 vor § 812 BGB) aber weiter und hat in der Tat einen Bereicherungsanspruch gegen den Täuschenden auch in Fällen zuerkannt, in denen nach der Saldotheorie kein "Überschuß" und damit keine Bereicherung mehr vorhanden war (vgl. z.B. RGZ 59, 92; Warn 1910 Nr. 406; in diesen Entscheidungen wird der Anspruch des getäuschten Grundstückskäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises bejaht, obschon das gekaufte Grundstück bei ihm zwangsversteigert worden war und nicht zurückgewährt werden konnte, und der Täuschende wird darauf verwiesen, etwaige anstelle des Anspruchs auf Grundstücksrückgabe getretene Entschädigungsansprüche geltend zu machen).

    Aber der Gedanke des Berufungsgerichts, der Betrüger dürfe - auch bei der Abwicklung nach der Anfechtung durch seinen Vertragsgegner - nicht besser stehen als ein Rücktrittsschuldner, leuchtet ein (vgl. hierzu auch schon RGZ 59, 92).

  • BGH, 11.07.1968 - VII ZR 41/66

    Abschluss und Reichweite eines Vorvertrages zu einem Architektenvertrag -

    Auszug aus BGH, 08.01.1970 - VII ZR 130/68
    § 327 Satz 2 BGB kommt also auch dem zugute, der mit Recht den Rücktritt erklärte Diesen Standpunkt hat auch der erkennende Senat im Urteil VII ZR 41/66 vom 11. Juli 1968 schon eingenommen; er bleibt dabei.
  • BGH, 16.10.1963 - VIII ZR 97/62
    Auszug aus BGH, 08.01.1970 - VII ZR 130/68
    In diesem Sinn drückt sich allerdings die von Berufungsgericht und Revision angeführte Entscheidung des Reichsgerichts in SA 88 Nr. 84 aus (vgl. hierzu auch BGH NJW 1964, 39).
  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Das machen schon die zahlreichen zur Anwendung der "Saldotheorie" erlassenen Entscheidungen deutlich (vgl. etwa BGHZ 1, 75, 81; 9, 333, 335; LM Nr. 11 zu § 818 Abs. 3 BGB; neuerdings BGHZ 53, 144, 145).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Zwar kann die Rückforderung, wenn es um die Rückabwicklung eines gegenseitigen Vertrages geht, nach der Saldotheorie (vgl. BGHZ 53, 144, 147; 57, 137, 146; Senat, BGHZ 116, 251; Senatsurt. v. 14. Juli 2000, V ZR 320/98, NJW 2000, 3128, 3130 und V ZR 82/99, NJW 2000, 3064) nur auf Ausgleich der beiderseitigen Vermögensverschiebungen gerichtet werden.

    Aus diesem Grunde lehnt der Bundesgerichtshof die Anwendung der Saldotheorie auf die Rückgewähransprüche der arglistig getäuschten Vertragspartei ab (BGHZ 53, 144, 147; 57, 137, 148; BGH, Urt. v. 2. Mai 1990, VIII ZR 139/89, NJW 1990, 2880, 2882).

  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

    Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages, den der Käufer wegen arglistiger Täuschung erfolgreich angefochten hat, nachdem das gekaufte Kraftfahrzeug durch einen von ihm selbst allein verschuldeten Unfall zerstört worden war (Fortführung von BGHZ 53, 144).

    (Ein solcher Fall lag dem Urteil des Senats BGHZ 53, 144 zugrunde; doch bestand damals kein Anlaß, Ausführungen zum Anspruchsgrund der unerlaubten Handlung zu machen, weil der dortige Beklagte und Revisionskläger durch das Urteil des Berufungsgerichts, das Ansprüche aus unerlaubter Handlung verneint hatte, nicht beschwert war.).

    Der Senat hat in BGHZ 53, 144 einen Fall entschieden, bei dem, ebenso wie nach dem hier unterstellten Sachverhalt, der Käufer eines Kraftwagens den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung erfolgreich angefochten hatte, nachdem der von ihm gefahrene Wagen bei einem Verkehrsunfall zerstört worden war.

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil zeitlich vor der Entscheidung BGHZ 53, 144 liegt, hat das Problem durchaus erkannt und erwogen, ob es hier die Zweikondiktionen- oder die Saldotheorie anwenden solle.

    Bereits in seinem Urteil BGHZ 53, 144 hat der Senat (S. 149 aaO) die (von ihm dort offen gelassene) Frage aufgeworfen, ob die Anwendung der Zweikondiktionentheorie statt der Saldotheorie in den Fällen einer am Käufer verübten arglistigen Täuschung sich nicht aus § 819 BGB ergibt.

    Ausgangspunkt für die Beurteilung des vorliegenden Falles muß vielmehr, ebenso wie in dem in BGHZ 53, 144 entschiedenen Fall, die Zweikondiktionentheorie sein.

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Danach beschränkt sich die Funktion der §§ 812 ff. BGB nicht auf die Abschöpfung noch vorhandener Vermögenswerte; vielmehr ist die Kondiktion ein eigenständiges Instrument zur Korrektur irregulärer Vermögenszuordnungen, das allein den gutgläubigen Bereicherungsschuldner vor Vermögenseinbußen schützt (§ 818 Abs. 3 BGB), während es dem Bösgläubigen wirtschaftliche Verlustrisiken zuweist (§ 818 Abs. 4, § 819 BGB; vgl. BGHZ 53, 144 ; 55, 128 und 57, 137 ; Lieb, in: MünchKommBGB, 3. Aufl., § 818 Rn. 47 ff.; Lorenz, in: Staudinger, BGB, 1999, § 818 Rn. 1; Sprau, in: Palandt, BGB, 62. Aufl., § 818 Rn. 27 ff.; H.P. Westermann, in: Erman, BGB, 10. Aufl., § 818 Rn. 2; zur risikozuweisenden Wirkung des Bruttoprinzips im strafrechtlichen Verfallrecht vgl. Katholnigg, JR 1994, S. 353, 356 und BayObLG, NStZ-RR 1997, S. 339).
  • BGH, 30.11.1983 - VIII ZR 190/82

    Rückabwicklung der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

    Das Risiko des Wertverlustes oder gar des unverschuldeten Untergangs der geleisteten Sache trifft umgekehrt auch den Verkäufer, und zwar in noch höherem Maße, wenn dem Käufer die Vorschrift des § 327 Satz 2 BGB zugute gehalten wird (dazu BGHZ 53, 144, 148 f) [BGH 08.01.1970 - VII ZR 130/68], der Verkäufer dagegen ab Empfang der Leistung haften soll (Staudinger/Kaduk a.a.O. § 347 Rdn. 25; MünchKomm-Janßen a.a.O. § 347 Rdn. 16.; Palandt/Heinrichs a.a.O. § 347 Anm. 2; Krüger a.a.O. S. 87 f).
  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 82/99

    Bereicherungsausgleich durch Saldierung; Erstattung von Zinsen

    Einer der Fälle, in denen die Saldierung hinter die Interessen des Getäuschten zurücktritt (BGHZ 53, 144; 57, 137, 146 f: Unvermögen des Getäuschten, die empfangene Leistung herauszugeben), liegt schließlich nicht vor.
  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 396/00

    Umfang der Haftung des Käufers auf Rückgabe eines mit einer Grundschuld

    Die Beklagten, die den Rücktritt nicht zu vertreten haben, haften nach dem Grundgedanken des § 327 Satz 2 BGB a.F. (BGHZ 53, 144, 148 ff; Senat, Urt. v. 31. Oktober 1986, V ZR 166/85, WM 1987, 47, 48) für die Rückgewähr der empfangenen Leistungen lediglich nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung.
  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 202/76

    Zu altes Auto - Verhältnis zwischen § 119 BGB und § 459 BGB <Fassung bis

    Nach der Saldotheorie ist dann nicht nur der Empfänger der untergegangenen oder entwerteten Leistung in dem entsprechenden Umfang nicht mehr bereichert; er kann auch diesen Verlust nicht auf den anderen Teil überwälzen und von diesem die dort noch vorhandene Gegenleistung herausverlangen, obwohl er selbst nichts mehr zu bieten hat (BGHZ 53, 144, 145 mit weiteren Nachweisen; 57, 137, 147/148).
  • OLG Brandenburg, 20.04.2023 - 10 U 50/22

    Anfechtung eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug wegen arglistiger Täuschung;

    Im Rahmen des Anspruchs aus §§ 812 Abs. 1, 123, 142 BGB, ist die sog. Saldotheorie zugunsten der Klägerin dahingehend eingeschränkt, dass sie als Bereicherungsgläubigerin - etwaige - Zurückbehaltungsrechte bzw. Gegenansprüche der Beklagten nicht bereits - etwa im Rahmen eines Antrages auf eine Zug-um-Zug-Verurteilung - zu berücksichtigen hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1970 - VII ZR 130/68 -, BGHZ 53, 144-149, Rn. 17; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2013 - I-22 U 62/13 -, Rn. 159, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. März 1992 - 15 U 260/91, NJW-RR 1992, 1144, beck-online).
  • LG Limburg, 09.06.2017 - 2 O 197/16

    Jedenfalls ein gewerblicher Kraftfahrzeughändler muss vor Kaufvertragsschluss

    c) Den Käufer trifft bei einer nicht verschuldeten Verschlechterung des Fahrzeugs im Falle der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nach Arglistanfechtung keine Wertersatzpflicht für den geringeren Wert des Fahrzeugs (vgl. BGH, Urt. v. 08.01.1970 - VII ZR 130/68).

    Den Käufer trifft bei einer nicht verschuldeten Verschlechterung des Fahrzeugs im Falle der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nach Arglistanfechtung keine Wertersatzpflicht für den geringeren Wert des Fahrzeugs (BGH, Urt. v. 08.01.1970 - VII ZR 130/68).

  • LG Karlsruhe, 15.05.2013 - 6 O 375/12

    Motorradkaufvertrag: Anfechtung eines ebay-Kaufvertrages wegen Arglist

  • BGH, 02.12.1994 - V ZR 193/93

    Verzugsschaden des Käufers einer Eigentumswohnung bei Verzug des Verkäufers mit

  • BGH, 09.10.1980 - VII ZR 332/79

    Ansprüche des Verkäufers bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages und

  • BGH, 06.05.1985 - VIII ZR 119/84

    Bestätigung eines formgebundenen Rechtsgeschäfts; Unzulässige Rechtsausübung

  • BGH, 04.12.1996 - VIII ZR 360/95

    Rückabwicklung eines langjährig durchgeführten Getränkelieferungs- und

  • OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 12 U 29/21

    Rückforderung der an einen Apotheker geleisteten Darlehensbeträge;

  • BGH, 26.10.1979 - V ZR 88/77

    Schwarzkauf I - § 815 BGB

  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 56/98

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages; Ausgleich für wertsteigernde

  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 166/85

    Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes - Serienmäßig hergestellter Dampfkessel -

  • OLG Celle, 10.05.2023 - 16 U 420/22
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2004 - 19 U 111/04

    Bauträgervertrag: Unterschreiten des erforderlichen Schallschutzes einer

  • BGH, 02.05.1990 - VIII ZR 139/89

    Eurocard - Einordnung der Zahlung mit Kreditkarte als Forderungskauf, zur Frage

  • BGH, 20.02.1998 - V ZR 319/96

    Haftung des Neuvermögens einer politischen Partei der ehemaligen DDR für

  • OLG Köln, 30.04.2020 - 25 U 20/19
  • OLG Köln, 17.12.1998 - 1 U 42/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils; arglistiges Verschweigen eines Mietrückstandes im

  • BGH, 01.10.1970 - VII ZR 224/68

    Bereicherungsanspruch des Bestellers gegen den Unternehmer auf Rückgewähr

  • LG Düsseldorf, 20.07.2009 - 5 O 259/05

    Arglist bei Angaben ins Blaue hinein im Hinblick auf einen Unfallschaden;

  • BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 123/75

    Mietzahlungen als notwendige Aufwendungen auf die Kaufsache i.R.d. Betriebs einer

  • LG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 15 S 4/07
  • LAG Hamm, 14.09.1998 - 19 Sa 2456/97

    Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung aus zwischen Arbeitgeber und

  • KG, 09.10.1995 - 12 U 1926/92

    Nichtigkeit eines Arztpraxis-Veräußerungsvertrags bei fehlender Einwilligung der

  • LG Düsseldorf, 09.09.1986 - 4 O 320/79

    Patent auf ein Verfahren und einer Vorrichtung zur fortlaufenden Herstellung von

  • LG Duisburg, 27.02.2002 - 3 O 162/01

    Arglistige Täuschung bei fehlendem Hinweis auf die Reimporteigenschaft eines

  • BGH, 30.09.1970 - I ZR 71/69

    Verkauf eines beweglichen Imbissgeschäfts - Vertragliche Mitwirkungspflicht des

  • LG Augsburg, 21.06.1978 - 4 S 178/76

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht