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   BGH, 30.10.1961 - VII ZR 138/60   

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https://dejure.org/1961,2651
BGH, 30.10.1961 - VII ZR 138/60 (https://dejure.org/1961,2651)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1961 - VII ZR 138/60 (https://dejure.org/1961,2651)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1961 - VII ZR 138/60 (https://dejure.org/1961,2651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DB 1962, 98
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.10.1955 - VI ZR 145/54

    Finanzierungsmandat eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 30.10.1961 - VII ZR 138/60
    Dieser rechtlichen Beurteilung würde auch ein etwaiger Wille des Beklagten, hieraus ein Privatgeschäft zu seinem Nutzen zu machen, nicht entgegenstehen, den die Vereinbarung würde als wesentlichen Bestandteil auch dann immer noch die Hilfe für die Klägerin, also die Wahrnehmung ihrer Interessen im Vergleichsverfahren, behalten und könnte infolgedessen auch nicht aus dem Rahmen des allgemeinen Anwaltsvertrags gelöst werden (vgl. dazu auch BGHZ 18, 340, 345).

    Denn dem Zweck der Bestimmung des § 93 Abs. 2 Satz 5 RAGebO a.F. ist, wie bereits der VI. Zivilsenat (BGHZ 18, 340, 348) entschieden hat, zu entnehmen, daß zwar der gerichtliche Schutz für die dem Anwalt untersagte Gebührenvereinbarung entfallen, die Gültigkeit des Anwaltsvertrags aber in der Regel nicht in Zweifel gezogen werden solle, da andernfalls der Mandant seine Ansprüche aus dem Vertrag verlieren würde und damit seine Interessen ernstlich gefährdet würden.

  • RG, 18.06.1920 - II 65/20

    Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz.

    Auszug aus BGH, 30.10.1961 - VII ZR 138/60
    Das entspricht auch der Auffassung des Reichsgerichts, wonach § 139 BGB bei Verstoß gegen ein Gesetz, das den Schutz eines Vertragspartners zum Inhalt hat, nicht anwendbar ist, da sonst der Geschützte sein Recht aus dem Vertrag verlieren und sich damit der durch das Gesetz angestrebte Schutz vielfach in sein Gegenteil verkehren würde (RGZ 146, 116, 119 - Nichtigkeit eines Wettbewerbsverbots für einen Handlungsgehilfen - vgl. auch RGZ 100, 39, 40 und 104, 105, 107).
  • RG, 23.02.1922 - VI 637/21

    Zwangsbewirtschaftungsbestimmungen im besetzten Gebiet.

    Auszug aus BGH, 30.10.1961 - VII ZR 138/60
    Das entspricht auch der Auffassung des Reichsgerichts, wonach § 139 BGB bei Verstoß gegen ein Gesetz, das den Schutz eines Vertragspartners zum Inhalt hat, nicht anwendbar ist, da sonst der Geschützte sein Recht aus dem Vertrag verlieren und sich damit der durch das Gesetz angestrebte Schutz vielfach in sein Gegenteil verkehren würde (RGZ 146, 116, 119 - Nichtigkeit eines Wettbewerbsverbots für einen Handlungsgehilfen - vgl. auch RGZ 100, 39, 40 und 104, 105, 107).
  • BGH, 11.06.1952 - II ZR 277/51

    Kauf nach Probe

    Auszug aus BGH, 30.10.1961 - VII ZR 138/60
    Die Folgen dieser von ihm verschuldeten Unaufklärbarkeit hat er wegen der von ihm begangenen Vertragsverletzung zu tragen und zwar in der Weise, daß nunmehr ihn nach Treu und Glauben die Beweislast trifft und etwaige Zweifel zu seinen Lasten gehen müssen (vgl. hierzu auch RGZ 60, 146, 152; 128, 121, 125; BGHZ 6, 224, 227; 30, 226, 232; Urteil des VI. Zivilsenats vom 16. April 1955 = LM Nr. 2 zu § 282 ZPO).
  • BGH, 22.06.1959 - III ZR 52/58

    Pflichten des Armenanwalts

    Auszug aus BGH, 30.10.1961 - VII ZR 138/60
    Die Folgen dieser von ihm verschuldeten Unaufklärbarkeit hat er wegen der von ihm begangenen Vertragsverletzung zu tragen und zwar in der Weise, daß nunmehr ihn nach Treu und Glauben die Beweislast trifft und etwaige Zweifel zu seinen Lasten gehen müssen (vgl. hierzu auch RGZ 60, 146, 152; 128, 121, 125; BGHZ 6, 224, 227; 30, 226, 232; Urteil des VI. Zivilsenats vom 16. April 1955 = LM Nr. 2 zu § 282 ZPO).
  • BGH, 15.12.1960 - VII ZR 141/59

    Berufspflichten des Rechtsbeistands

    Auszug aus BGH, 30.10.1961 - VII ZR 138/60
    Denn er hat in standeswidriger, wenn nicht sogar sittenwidriger Weise seine eigenen wirtschaftlichen Interessen mit dem Gegenstand seiner Betreuung verquickt und damit seine Unabhängigkeit, die oberstes Gebot für die Berufstätigkeit des Anwalts ist, aufgegeben, ja sogar die Gefahr geschaffen, gegen die Interessen der Klägerin tätig zu werden (vgl. dazu auch das Urteil des Senats in BGHZ 34, 64 zu dem ähnlich gelagerten Fall eines Erfolgshonorars in Form eines Streitanteils).
  • BGH, 23.10.1958 - VII ZR 169/57

    Ausschluß der Rückforderung nach § 817 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 30.10.1961 - VII ZR 138/60
    Hierbei waren gegebenenfalls die in BGHZ 28, 255 aufgestellten Grundsätze zu berücksichtigen.
  • RG, 13.02.1905 - VI 228/04

    Ist die in allgemeiner Gütergemeinschaft oder in Errungenschaftsgemeinschaft

    Auszug aus BGH, 30.10.1961 - VII ZR 138/60
    Die Folgen dieser von ihm verschuldeten Unaufklärbarkeit hat er wegen der von ihm begangenen Vertragsverletzung zu tragen und zwar in der Weise, daß nunmehr ihn nach Treu und Glauben die Beweislast trifft und etwaige Zweifel zu seinen Lasten gehen müssen (vgl. hierzu auch RGZ 60, 146, 152; 128, 121, 125; BGHZ 6, 224, 227; 30, 226, 232; Urteil des VI. Zivilsenats vom 16. April 1955 = LM Nr. 2 zu § 282 ZPO).
  • RG, 28.03.1930 - III 236/29

    Zur Beweislastverteilung und Beweiswürdigung in Arztprozessen.

    Auszug aus BGH, 30.10.1961 - VII ZR 138/60
    Die Folgen dieser von ihm verschuldeten Unaufklärbarkeit hat er wegen der von ihm begangenen Vertragsverletzung zu tragen und zwar in der Weise, daß nunmehr ihn nach Treu und Glauben die Beweislast trifft und etwaige Zweifel zu seinen Lasten gehen müssen (vgl. hierzu auch RGZ 60, 146, 152; 128, 121, 125; BGHZ 6, 224, 227; 30, 226, 232; Urteil des VI. Zivilsenats vom 16. April 1955 = LM Nr. 2 zu § 282 ZPO).
  • RG, 11.12.1934 - III 111/34

    1. Zum Begriff des dauernden Dienstverhältnisses mit festen Bezügen. 2. Ist die

    Auszug aus BGH, 30.10.1961 - VII ZR 138/60
    Das entspricht auch der Auffassung des Reichsgerichts, wonach § 139 BGB bei Verstoß gegen ein Gesetz, das den Schutz eines Vertragspartners zum Inhalt hat, nicht anwendbar ist, da sonst der Geschützte sein Recht aus dem Vertrag verlieren und sich damit der durch das Gesetz angestrebte Schutz vielfach in sein Gegenteil verkehren würde (RGZ 146, 116, 119 - Nichtigkeit eines Wettbewerbsverbots für einen Handlungsgehilfen - vgl. auch RGZ 100, 39, 40 und 104, 105, 107).
  • BGH, 19.06.1980 - III ZR 91/79

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant - Verzicht

    Sollen gesetzliche Vorschriften einen Beteiligten vor Benachteiligungen schützen, wie hier das anwaltliche Gebühren- und Standesrecht, so beschränkt sich die Nichtigkeit entsprechend dem Schutzzweck des Gesetzes auf die unzulässige Abrede; § 139 BGB ist insoweit nicht anwendbar (BGH Urteil vom 30. Oktober 1961 - VII ZR 138/60 = JZ 1962, 369; RGZ 146, 116, 119; vgl. auch BGHZ 18, 340, 348 f.).
  • BGH, 31.05.1965 - VII ZR 114/63

    Begründetheit einer Revision wegen Abstandnahme von einem zuvor anhängigen

    Die Nichtigkeit eines Honorarvertrags hat auch nach deutschem Recht in der Regel nicht die Nichtigkeit des gesamten Anwaltsvertrags zur Folge (BGHZ 18, 340, 348 [BGH 26.10.1955 - VI ZR 145/54]; Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1961 - VII ZR 138/60 S. 16 f).
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