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   BGH, 24.03.2011 - VII ZR 146/10   

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https://dejure.org/2011,4413
BGH, 24.03.2011 - VII ZR 146/10 (https://dejure.org/2011,4413)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2011 - VII ZR 146/10 (https://dejure.org/2011,4413)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2011 - VII ZR 146/10 (https://dejure.org/2011,4413)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 649 S 1 BGB, § 649 S 2 BGB
    Werkvertrag: Kündigung eines Vertrags über die Erstellung und Pflege eines Internetpräsenz mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Bemessung der dem Unternehmer nach der Kündigung zustehenden Vergütung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 307; BGB § 649
    Werkvertrag über Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz jederzeit kündbar

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Kündigung eines Werkvertrags "jederzeit" durch den Besteller im Falle des Abschlusses eines Vertrags mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Begründung des Anteils der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten Leistungen und vertragsbezogene ...

  • rewis.io

    Werkvertrag: Kündigung eines Vertrags über die Erstellung und Pflege eines Internetpräsenz mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Bemessung der dem Unternehmer nach der Kündigung zustehenden Vergütung

  • ra.de
  • rewis.io

    Werkvertrag: Kündigung eines Vertrags über die Erstellung und Pflege eines Internetpräsenz mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Bemessung der dem Unternehmer nach der Kündigung zustehenden Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 649; ZPO § 559 Abs. 1 S. 1
    Möglichkeit der Kündigung eines Werkvertrags "jederzeit" durch den Besteller im Falle des Abschlusses eines Vertrags mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Begründung des Anteils der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten Leistungen und vertragsbezogene ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 649 ; ZPO § 559 Abs. 1 S. 1
    Möglichkeit der Kündigung eines Werkvertrags "jederzeit" durch den Besteller im Falle des Abschlusses eines Vertrags mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Begründung des Anteils der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten Leistungen und vertragsbezogene ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begründung des Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Verträge mit der Euroweb Internet GmbH // Aktuelle Rechtsprechung des BGH zu Kündigung und Vergütung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 648
  • ZfBR 2011, 470
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - VII ZR 146/10
    Maßgebend sind die Aufwendungen, die sich auf der Grundlage der vertraglichen Abreden der Parteien unter Berücksichtigung der Kalkulation des Unternehmers ergeben (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 198/94, BGHZ 131, 362).

    Erst wenn er eine diesen Anforderungen genügende Abrechnung vorgelegt hat, ist es Sache des Auftraggebers darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere Ersparnisse erzielt hat, als er sich anrechnen lassen will (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 198/94, BGHZ 131, 362; Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365).

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 277/97

    Darlegung ersparter Aufwendungen

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - VII ZR 146/10
    Sie ergeben sich daraus, welche Angaben der Besteller zur Wahrung seines Interesses an sachgerechter Verteidigung benötigt (BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 277/97, BGHZ 140, 263).
  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - VII ZR 146/10
    Dementsprechend muss der Unternehmer zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat (BGH, Urteil vom 7. November 1996 - VII ZR 82/95, BauR 1997, 304 = ZfBR 1997, 78).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - VII ZR 146/10
    Erst wenn er eine diesen Anforderungen genügende Abrechnung vorgelegt hat, ist es Sache des Auftraggebers darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere Ersparnisse erzielt hat, als er sich anrechnen lassen will (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 198/94, BGHZ 131, 362; Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 133/10

    Kündigung eines "Internet-System-Vertrags"

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - VII ZR 146/10
    Der Senat hat sich in seinem beiden Parteien bekannten Urteil vom 27. Januar 2011 (VII ZR 133/10 - bei juris, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) bereits mit einem von der Klägerin vertriebenen "Internet-System-Vertrag" befasst.
  • BGH, 08.01.2015 - VII ZR 6/14

    Bestellerkündigung eines Werkvertrags über Internet-Dienstleistungen: Berechnung

    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 24. März 2011 - VII ZR 146/10, ZfbR 2011, 470, 471 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2013 - 5 U 58/13

    Ansprüche bei vorzeitiger Kündigung eines Internet-System-Vertrages

    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urt. v. 24.03.2011, VII ZR 164/10; MDR 2011, 648 f).

    Allerdings mussten ihre Angaben so konkret sein, dass es der Klägerin möglich war, ihrerseits vorzutragen, dass und in welcher Höhe die Beklagte tatsächlich Ersparnisse erzielt hat (vgl. BGH MDR 2011, 648).

    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urt. v. 24.03.2011, VII ZR 164/10; MDR 2011, 648 f).

    Allerdings mussten ihre Angaben so konkret sein, dass es der Klägerin möglich war, ihrerseits vorzutragen, dass und in welcher Höhe die Beklagte tatsächlich Ersparnisse erzielt hat (vgl. BGH MDR 2011, 648).

  • OLG Dresden, 29.06.2022 - 22 U 1689/20

    Ansprüche aus einem gekündigten Vertrag über eine Fassadenreinigung Vergütung für

    Erst danach ist es Sache des Bestellers, darzulegen und zu beweisen, dass dem Unternehmer weitere Vorteile entstanden oder die angegebenen Ersparnisse höher ausgefallen sind (BGHZ 131, 362; BGH, Urteile vom 24. März 2011 - VII ZR 146/10 -, MDR 2011, 648 ; und vom 10. Oktober 1996 - VII ZR 250/94 -, NJW 1997, 259 ; Lührmann/Raab, in: Langen, Werk- und Bauvertragsrecht, 2020, § 648 BGB Rn. 26; Retzlaff, a.a.O., § 648 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2013 - 5 U 135/12

    Anforderungen an die Darlegung ersparter Aufwendungen durch den Auftraggeber bei

    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urt. v. 24.03.2011, VII ZR 164/10; MDR 2011, 648 f).

    Allerdings müssen ihre Angaben so konkret sein, dass es dem Beklagten möglich ist, seinerseits vorzutragen, dass und in welcher Höhe die Klägerin tatsächlich Ersparnisse erzielt hat (vgl. BGH MDR 2011, 648).

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 5 U 36/12

    Ansprüche gegen den Inhaber einer Tanzschule aus einem Internet-System-Vertrag

    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urt. v. 24.03.2011, VII ZR 164/10; MDR 2011, 648 f).

    Allerdings müssen ihre Angaben so konkret sein, dass es dem Beklagten möglich ist, seinerseits vorzutragen, dass und in welcher Höhe die Klägerin tatsächlich Ersparnisse erzielt hat (vgl. BGH MDR 2011, 648).

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 23 U 149/14

    Zulässigkeit der sog. freien Kündigung eines Werkvertrages durch den Auftraggeber

    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung soviel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (zu allem BGH MDR 2011, 648 = ZfBR 2011, 470 m. w. Nachw.).
  • OLG Koblenz, 04.02.2014 - 3 U 819/13

    Werkvertrag: Außerordentliche Kündigung des Bestellers bei zu Unrecht geforderten

    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 24. März 2011 - VII ZR 146/10 -, juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LG Düsseldorf, 12.10.2016 - 41 O 120/15

    Rückzahlungsanspruch des Bestellers bzgl. geleisteter Vorauszahlungen aus einem

    Erst wenn er eine diesen Anforderungen genügende Abrechnung vorgelegt hat, ist es Sache des Bestellers, darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere Ersparnisse erzielt hat, als er sich anrechnen lassen will (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24.03.2011, MDR 2011, 648).

    So hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach einen Anspruch aus § 649 S. 2 BGB zugesprochen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24.03.2011, MDR 2011, 648; Urteil vom 08.01.2015, MDR 2015, 325).

  • OLG Dresden, 20.03.2015 - 6 U 967/14

    Bauvertrag "frei" gekündigt: AGK sowie Wagnis und Gewinn sind nicht erspart!

    Der Unternehmer, hier also die Klägerin, muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller, hier der Beklagten, eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (vgl. BGH, Urt. v. 24.03.2011 - VII ZR 146/10, ZfBR 2011, 470, 471 m.w.N.; BGH, Urt. v. 08.01.2015 - VII ZR 6/14, NSW BGB § 631, Rn. 20, zit. nach juris).
  • OLG Dresden, 16.05.2017 - 6 U 4/17

    Wie ist nach freier Kündigung abzurechnen?

    Der Unternehmer, hier also die Klägerin, muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller, hier der Beklagten, eine sachgerechte Rechtswahrung möglich wird (vgl. BGH, Urt. v. 24.03.2011 - VII ZR 146/10, ZfBR 2011, 470, 471 m.w.N.; BGH, Urt. v. 08.01.2015 - VII ZR 6/14).
  • LG Düsseldorf, 16.08.2013 - 6 O 348/11

    Vergütung aus einem als Werkvertrag einzuordnenden Internet-System-Vertrag

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