Rechtsprechung
BGH, 25.10.2012 - VII ZR 146/11 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Schweigt der Provider auf eine Anfrage der DENIC, darf diese die Domain nicht einfach übertragen
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 275 BGB
Internet-Domain: Voraussetzungen eines Providerwechsels nach den Domainbedingungen der Domain-Registrierungsstelle DENIC eG; Erfüllungsverpflichtung nach sukzessivem Abschluss mehrerer Domainverträge - IWW
- stroemer.de
Gewinn.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestehen eines autorisierten Auftrags des Domaininhabers als Voraussetzung für einen Providerwechsel nach den Domainbedingungen der Domain-Registrierungsstelle DENIC eG von 2004
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zu den Voraussetzungen und zur Durchführung eines Providerwechsels nach den Domainbedingungen der Domain-Registrierungsstelle DENIC eG; zur Geltung des Prioritätsprinzips, wenn die Domainregistrierungsstelle DENIC eG sukzessive mehrere Domainverträge bezüglich derselben ...
- rewis.io
Internet-Domain: Voraussetzungen eines Providerwechsels nach den Domainbedingungen der Domain-Registrierungsstelle DENIC eG; Erfüllungsverpflichtung nach sukzessivem Abschluss mehrerer Domainverträge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 275 Abs. 1
Bestehen eines autorisierten Auftrags des Domaininhabers als Voraussetzung für einen Providerwechsel nach den Domainbedingungen der Domain-Registrierungsstelle DENIC eG von 2004 - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schweigen des Providers auf DENIC-Anfrage
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bedingungen der Domain-Registrierungsstelle DENIC eG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Bei mehreren Verträgen über dieselbe Domain muss DENIC den zeitlich ersten Vertrag erfüllen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Schweigen des Providers auf Anfrage der DENIC bedeutet keine Zustimmung zum Providerwechsel des Domainhabers
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Schweigen des Providers auf Anfrage der DENIC bedeutet keine Zustimmung zum Providerwechsel
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schweigen zum Domain-Providerwechsel
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Domaininhaber muss auch bei Providerwechsel zwischen DENIC-Mitgliedern Auftrag erteilen
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Domainrecht: Keine Aufgabe der Domain-Registrierung durch Schweigen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Domainverlust durch Schweigen?
Besprechungen u.ä.
- lexea.de (Entscheidungsbesprechung)
Domainrecht - Beim Streit über die wirksame Registrierung einer Domain gilt das Prioritätsprinzip
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.07.2010 - 7 O 33/09
- OLG Frankfurt, 09.06.2011 - 16 U 159/10
- BGH, 25.10.2012 - VII ZR 146/11
Papierfundstellen
- BGHZ 195, 195
- NJW 2013, 152
- MDR 2013, 15
- GRUR 2013, 309
- WM 2013, 2004
- MMR 2013, 30
- K&R 2013, 46
- JR 2013, 563
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 04.05.2022 - XII ZR 64/21
Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios
Rechtliche Unmöglichkeit ist gegeben, wenn ein geschuldeter Erfolg aus Rechtsgründen nicht herbeigeführt werden kann oder nicht herbeigeführt werden darf (BGHZ 195, 195 = NJW 2013, 152 Rn. 33 mwN). - BGH, 01.07.2014 - VI ZR 345/13
Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines …
Der Beklagten ist aufgrund dieser Bestimmung die Herbeiführung des geschuldeten Erfolges rechtlich unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB, vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, BGHZ 195 Rn. 33;… vom 21. Januar 2010 - Xa ZR 175/07, WM 2010, 410 Rn. 23; zur fehlenden Befugnis zur Auskunftserteilung vgl. auch BGH, Urteil vom 4. April 1979 - VIII ZR 118/78, NJW 1979, 2351, 2353). - BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13
Erbvertrag: Herausgabeanspruch des Vertragserben gegen einen Dritten bei …
Solange dagegen die Möglichkeit besteht, dass der Dritte dem Schuldner die Verfügungsmacht wieder einräumt oder der Verfügung zustimmt, steht sein Unvermögen nicht fest (BGH, Versäumnisurteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 181 f.; Urteil vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, BGHZ 195, 195 Rn. 33).
- LG Frankfurt/Main, 16.11.2017 - 24 O 37/17
Klage eines israelischen Staatsbürgers gegen kuwaitische Fluggesellschaft …
Rechtliche Unmöglichkeit ist gegeben, wenn ein geschuldeter Erfolg aus Rechtsgründen nicht herbeigeführt werden kann oder nicht herbeigeführt werden darf (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Januar 2010 - Xa ZR 175/07, NZG 2010, 310 Rn. 23; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11 -, BGHZ 195, 195-207, Rn. 33). - BGH, 18.07.2014 - V ZR 178/13
Zur Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer …
Darlegungs- und beweispflichtig für sein Unvermögen ist in diesem Fall der Schuldner, hier also die Klägerin; die fehlende Verfügungsmacht indiziert die Unmöglichkeit nicht (eingehend Senat, Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 181 ff.; zuletzt etwa noch BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, NJW 2013, 152 Rn. 33). - LG Freiburg, 27.04.2021 - 9 S 41/20
Fitnessstudiovertrag: Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung wegen der …
Das Verbot der Leistungserbringung aus rechtlichen Gründen führte nach 275 Abs. 1 BGB zum Ausschluss der Leistungspflicht (vgl. BGH, NJW 2013, 152 Rn. 33;… speziell zu den Verordnungen im Rahmen des Lockdowns (vgl. Lorenz, in: Schmidt, COVID-19, 2. Aufl. 2020, § 1 Rn. 22, beck-online). - BGH, 19.01.2018 - V ZR 273/16
Verpflichtung der Vertragspartner zur Mitwirkung an der Erreichung und …
Unvermögen liegt danach vielmehr nur und erst dann vor, wenn feststeht, dass der Schuldner die Verfügungsmacht nicht mehr erlangen und zur Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs auch nicht auf die Sache einwirken kann, etwa, weil der Erwerber, der das beschränkte dingliche Recht an dem erworbenen Grundstück einräumen könnte, sich aller Voraussicht nach dieser Mitwirkung verweigern wird (vgl. Senat, Urteile vom 21. Juni 1974 - V ZR 164/72, BGHZ 62, 388, 393 f., vom 20. November 1981 - V ZR 155/80, WM 1982, 206, 208, vom 7. Oktober 1983 - V ZR 261/81, NJW 1984, 479 und vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 182; BGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, NJW-RR 2005, 1534, 1535, vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, BGHZ 195, 195 Rn. 33…, vom 4. Dezember 2012 - II ZR 159/10, WM 2013, 320 Rn. 41 …und vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, WM 2015, 687 Rn. 25). - OLG Celle, 09.07.2014 - 4 U 24/14
Rechtsfolgen des Handelns unter Nutzung eines fremden Accounts bei der …
Solange dagegen die Möglichkeit besteht, dass der Dritte dem Schuldner die Verfügungsmacht wieder einräumt oder der Verfügung zustimmt, steht sein Unvermögen nicht fest (vgl. BGH…, Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, juris Rn. 33). - BGH, 06.07.2017 - I ZB 11/16
Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: Unvereinbarkeit der …
Verpflichtet sich ein Schuldner gegenüber zwei Gläubigern zu einer Leistung, die er nur einmal erbringen kann, führt dies nicht ohne Weiteres zu einem Ausschluss des Anspruchs auf Leistung aus beiden Verträgen oder auch nur aus einem der Verträge (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, BGHZ 195, 195 Rn. 33;… Staudinger/Caspers, BGB [2014], § 275 Rn. 67).Verpflichtet sich ein Schuldner zwei Gläubigern zur Verschaffung eines Gegenstands, ist ihm die aus dem einen Vertrag geschuldete Leistung erst unmöglich, wenn er den anderen Vertrag erfüllt hat und die Verfügungsmacht über den Gegenstand nicht mehr erlangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 181 f.; BGHZ 195, 195 Rn. 33 mwN).
- OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14
Zug-um-Zug-Verurteilung: Hinreichende Bestimmtheit der Gegenleistung
In Fällen, in denen die derzeitige Rechtslage die Bewirkung des geschuldeten Erfolgs nicht erlaubt, die dazu erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen aber noch grundsätzlich hergestellt werden können, liegt ein Unvermögen im Sinne des § 275 Abs. 1 BGB dementsprechend nur dann vor, wenn feststeht, dass Dritte, die an der Herstellung der erforderlichen Rechtslage mitwirken müssten, sich dem aller Voraussicht nach verweigern würden (vgl. BGH NJW-RR 2013, 363; BGH NJW 2013, 152;… MünchKommBGB/Ernst, 6. Aufl., § 275 Rn. 42, 51). - LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19
Fortführung der kirchlichen Zusatzversorgung durch weltlichen Arbeitgeber
- OLG Celle, 14.11.2014 - 2 U 111/14
Vermieter erwirbt kein Eigentum: Vertragsstrafe auch ohne vereinbarte Obergrenze …
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - 21 Sa 1374/20
Kündigung aus wichtigem Grund - Kündigungserklärungsfrist - Bestellung einer …
- LG Mönchengladbach, 12.11.2018 - 1 O 79/18
Abriss Nachbarwand Schadenersatz
- LG Frankfurt/Main, 27.07.2010 - 7 O 33/09
Reagiert ein Provider auf Providerwechsel-Antrag nicht und zieht die Domain um, …