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   BGH, 10.02.2011 - VII ZR 155/09   

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https://dejure.org/2011,3233
BGH, 10.02.2011 - VII ZR 155/09 (https://dejure.org/2011,3233)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2011 - VII ZR 155/09 (https://dejure.org/2011,3233)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - VII ZR 155/09 (https://dejure.org/2011,3233)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 379 S 2 ZPO, § 402 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Rechtliches Gehör: Zulassung des Zeugenbeweises trotz verspäteter Zahlung des Auslagenvorschusses mangels Verfahrensverzögerung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Zulassung des Zeugenbeweises trotz verspäteter Zahlung des Auslagenvorschusses

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Präklusion eines für eine Verzögerung eines Rechtsstreits nicht kausalen, verspäteten Vorbringens mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör; Verzögerung eines Verfahrens durch nicht fristgerechte Einzahlung eines Vorschusses bei mangelnder Kausalität der ...

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör: Zulassung des Zeugenbeweises trotz verspäteter Zahlung des Auslagenvorschusses mangels Verfahrensverzögerung

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör: Zulassung des Zeugenbeweises trotz verspäteter Zahlung des Auslagenvorschusses mangels Verfahrensverzögerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Präklusion eines für eine Verzögerung eines Rechtsstreits nicht kausalen, verspäteten Vorbringens mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör; Verzögerung eines Verfahrens durch nicht fristgerechte Einzahlung eines Vorschusses bei mangelnder Kausalität der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verfahrensverzögerung durch verspätete Vorschusseinzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Sachverständigengutachten und der verspätet gezahlten Auslagenvorschuss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verspätete Zahlung von Sachverständigenvorschuss: Darf der Beweisantrag zurückgewiesen werden? (IBR 2011, 1474)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 526
  • MDR 2011, 561
  • NZBau 2011, 419
  • NJ 2011, 258
  • FamRZ 2011, 639
  • BauR 2011, 1216
  • BauR 2011, 883
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - VII ZR 155/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 75, 302) sei eine Präklusion nur zulässig, wenn sich ohne weitere Erwägung aufdränge, dass das Verfahren früher beendet werde, als dies bei einem ungestörten Verlauf zu erwarten wäre.

    Da aber allein dieser Zweck, die Abwehr pflichtwidriger Verfahrensverzögerungen, die Einschränkung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs verfassungsrechtlich rechtfertigt, liegt in einem solchen Rechtsmissbrauch zugleich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 75, 302).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - VII ZR 155/09
    Diese Beurteilung, auf deren Grundlage das Berufungsgericht letztlich unter fehlerhafter Anwendung des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO den Beweisantrag endgültig zurückweist, findet im Prozessrecht keine Stütze, so dass ein Verstoß gegen den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör vorliegt (BVerfGE 69, 141, 143 f.; BVerfG, Beschluss vom 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03, Rn. 11).
  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - VII ZR 155/09
    Diese Beurteilung, auf deren Grundlage das Berufungsgericht letztlich unter fehlerhafter Anwendung des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO den Beweisantrag endgültig zurückweist, findet im Prozessrecht keine Stütze, so dass ein Verstoß gegen den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör vorliegt (BVerfGE 69, 141, 143 f.; BVerfG, Beschluss vom 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03, Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 24.01.1968 - 7 U 124/67

    Fehlende Bezeichnung als Ausschlußfrist; Ausschlußwirkung; Einzahlung des

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - VII ZR 155/09
    Die vom Berufungsgericht erwähnte und von der Nichtzulassungsbeschwerde herangezogene Entscheidung des OLG Frankfurt (OLGZ 1968, S. 436, 438) betrifft eine erstmalige Anforderung des Vorschusses während der Beweisaufnahme und ist mittlerweile überholt.
  • OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08

    Rechtliches Gehör im Zivilprozess: Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - VII ZR 155/09
    Insoweit sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Präklusion von Parteivortrag oder Beweisanträgen anwendbar (OLG Frankfurt, NJW-RR 2009, 792; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 12 U 200/08, bei beck-online).
  • OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08

    Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises wegen verspäteter Vorschusszahlung

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - VII ZR 155/09
    Insoweit sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Präklusion von Parteivortrag oder Beweisanträgen anwendbar (OLG Frankfurt, NJW-RR 2009, 792; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 12 U 200/08, bei beck-online).
  • BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11

    Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer

    Da aber allein dieser Zweck, die Abwehr pflichtwidriger Verfahrensverzögerungen, die Einschränkung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs verfassungsrechtlich rechtfertigt, liegt in einem solchen Rechtsmissbrauch zugleich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 75, 302, 316 f.; BVerfG, NJW 1995, 1417; BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - VII ZR 43/04, NJW-RR 2005, 1296, 1297; Beschluss vom 10. Februar 2011 - VII ZR 155/09, NJW-RR 2011, 526 Rn. 7; Deppenkemper in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 296 Rn. 15; Zöller/Greger, aaO; Musielak/Huber, ZPO, 9. Aufl., § 296 Rn. 17; Leipold in Stein/Jonas, aaO Rn. 66 ff.; MünchKommZPO/Prütting, 4. Aufl., § 296 Rn. 81 f.; Hk-ZPO/Saenger, 4. Aufl., § 296 Rn. 19).
  • BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 97/15

    Zurückweisung der Berufung wegen verspäteter Einzahlung des Auslagenvorschusses

    b) Auch gemäß § 379 Satz 2, § 402 ZPO durfte das Berufungsgericht nicht von der Beweiserhebung absehen, weil - wie ausgeführt - die Frist zur Zahlung des Auslagenvorschusses unter den gegebenen Umständen zu kurz bemessen (vgl. Musielak/Voit/Huber, ZPO, aaO, § 402 Rn. 14) und die verspätete Zahlung des Auslagenvorschusses offenkundig nicht kausal für eine Verzögerung war (siehe BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011 - VII ZR 155/09, NJW-RR 2011, 526 Rn. 7).

    b) Auch gemäß § 379 Satz 2, § 402 ZPO durfte das Berufungsgericht nicht von der Beweiserhebung absehen, weil - wie ausgeführt - die Frist zur Zahlung des Auslagenvorschusses unter den gegebenen Umständen zu kurz bemessen (vgl. Musielak/Voit/Huber, ZPO, aaO, § 402 Rn. 14) und die verspätete Zahlung des Auslagenvorschusses offenkundig nicht kausal für eine Verzögerung war (siehe BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011 - VII ZR 155/09, NJW-RR 2011, 526 Rn. 7).

  • AG Zeitz, 18.09.2018 - 4 C 357/17

    Unterbleiben der Beauftragung eines Sachverständigen aufgrund Nichtzahlung des

    Nach der Rechtsprechung des BGH liegt eine Verzögerung i.S.v. § 379 S.2 ZPO (lediglich) dann nicht vor, wenn das Verfahren bei Durchführung der Beweisaufnahme nicht länger dauern würde, als es bei rechtzeitiger Einzahlung des Vorschusses gedauert hätte (NJW-RR 2011, 526, beck-online).
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