Rechtsprechung
BGH, 25.03.2010 - VII ZR 160/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei behaupteter Widerlegung der Vermutung eines sittlich verwerflichen Gewinnstrebens
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rewis.io
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei behaupteter Widerlegung der Vermutung eines sittlich verwerflichen Gewinnstrebens
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Spekulativ überhöhter Einheitspreis: Vermutung der Sittenwidrigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (3)
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsanmerkung)
Ab wann ist ein Einheitspreis sittenwidrig?
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Spekulativ überhöhter Einheitspreis - Es bleibt dabei: 800-fache Überhöhung des abgeleiteten EP ist sittenwidrig
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Spekulativ überhöhter Einheitspreis: Wie wird Vermutung der Sittenwidrigkeit widerlegt? (IBR 2010, 256)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 23.08.2005 - 3 O 1867/02
- OLG Jena, 19.09.2006 - 5 U 899/05
- BGH, 18.12.2008 - VII ZR 201/06
- OLG Jena, 11.08.2009 - 5 U 899/05
- BGH, 25.03.2010 - VII ZR 160/09
Papierfundstellen
- NZBau 2010, 367
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.03.2013 - VII ZR 116/12
Mehrmengenvergütung beim VOB-Vertrag: Vermutung und deren Entkräftung für ein …
Der Auftragnehmer ist regelmäßig nur in der Lage, die sittlich verwerfliche Gesinnung bei der Preisbildung zu widerlegen, indem er den hohen Preis nachvollziehbar so erläutert, dass eine sittlich verwerfliche Gesinnung ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - VII ZR 160/09, NZBau 2010, 367). - OLG München, 20.07.2010 - 13 U 4489/08
VOB-Vertrag: Sittenwidrige Überhöhung eines neu zu vereinbarenden Einheitspreises …
Hierbei bedarf es Angaben zur Preisbildung durch den Auftragnehmer, die den Schluss auf ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben ausschließen (BGH, IBR 2010, 256).