Rechtsprechung
   BGH, 04.07.2013 - VII ZR 165/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17971
BGH, 04.07.2013 - VII ZR 165/12 (https://dejure.org/2013,17971)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2013 - VII ZR 165/12 (https://dejure.org/2013,17971)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - VII ZR 165/12 (https://dejure.org/2013,17971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,17971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 398 ZPO, § 543 ZPO, § 544 ZPO, § 637 Abs 3 BGB
    Anspruch auf rechtliches Gehör im Zivilprozess: Übergehen von Beweisangeboten zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen und für die Richtigkeit des Aufnahmedatums vorgelegter Beweisfotos

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der gerichtlichen Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Bestimmung des Umfangs der zu leistenden Innenputzarbeiten; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei gerichtlichen Übergehen von entscheidungserheblichen Beweisanerbieten einer Partei

  • rewis.io

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Zivilprozess: Übergehen von Beweisangeboten zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen und für die Richtigkeit des Aufnahmedatums vorgelegter Beweisfotos

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 637 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Überprüfung der gerichtlichen Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Bestimmung des Umfangs der zu leistenden Innenputzarbeiten; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei gerichtlichen Übergehen von entscheidungserheblichen Beweisanerbieten einer Partei

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweisangebot übergangen: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisangebot übergangen: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt! (IBR 2013, 656)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1726
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.2011 - VII ZR 87/11

    Sachmängelhaftung beim Werkvertrag: Abweichung des Werks von der vereinbarten

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZR 165/12
    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen (d.h. seine Glaubwürdigkeit) noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit (d.h. die Glaubhaftigkeit) seiner Aussage betreffen (BGH, Beschluss vom 21. März 2012 - XII ZR 18/11, NJW-RR 2012, 704 Rn. 7; siehe auch Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87  11, BauR 2012, 115 = NZBau 2011, 746 Rn. 16; Beschluss vom 14. Mai 2013 - XI ZR 274  12, juris Rn. 14).
  • BGH, 21.03.2012 - XII ZR 18/11

    Beweisaufnahme im Berufungsverfahren: Erneute Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZR 165/12
    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen (d.h. seine Glaubwürdigkeit) noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit (d.h. die Glaubhaftigkeit) seiner Aussage betreffen (BGH, Beschluss vom 21. März 2012 - XII ZR 18/11, NJW-RR 2012, 704 Rn. 7; siehe auch Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87  11, BauR 2012, 115 = NZBau 2011, 746 Rn. 16; Beschluss vom 14. Mai 2013 - XI ZR 274  12, juris Rn. 14).
  • BGH, 05.01.2017 - VII ZR 184/14

    Werklohnforderung bei Vereinbarung auf Stundenlohnbasis: Darlegungslast

    Eine nochmalige Vernehmung kann allenfalls dann unterbleiben, wenn das Rechtsmittelgericht sich auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12, BauR 2013, 1726 Rn. 12).
  • BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20

    Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung

    Eine erneute Vernehmung kann in diesem Fall nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12 -, BauR 2013, 1726 Rn. 12, vom 2. August 2017 - VII ZR 155/15 - NJW-RR 2017, 1101 Rn. 14 und vom 20. November 2018 - II ZR 196/16 - MDR 2019, 567 Rn. 25, jeweils m.w.N.), der der Senat folgt, allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit noch das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen.
  • VerfGH Berlin, 16.12.2015 - VerfGH 116/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird verletzt, wenn das Gericht Zeugen nicht anhört, die von der Partei zur Erschütterung der Glaubhaftigkeit der Aussagen vernommener Zeugen bzw. zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit dieser Zeugen benannt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12 -, juris Rn. 9).

    Der Vortrag des Beschwerdeführers war zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Zeugen K. T. auch erheblich (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013, a. a. O.).

  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 269/12

    Begriff der Bezugsfertigkeit bei gegenseitiger Bauverpflichtung; Rüge der

    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen, noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013  VII ZR 165/12, BauR 2013, 1726 Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 02.08.2017 - VII ZR 155/15

    Berufung im Werklohnprozess: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten

    Eine nochmalige Vernehmung kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht lediglich auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12, BauR 2013, 1726 Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.2014 - IX ZR 31/13

    Inanspruchnahme der Gesellschafter einer Anwaltssozietät auf Schadensersatz wegen

    In all diesen Fällen kann die nochmalige Vernehmung eines Zeugen nur unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH, Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87/11, NJW 2011, 3780 Rn. 16; Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12, BauR 2013, 1726 Rn. 12).
  • VerfG Brandenburg, 21.06.2019 - VfGBbg 30/18

    Zu den Anforderungen des Gehörsanspruchs (Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB 1992) an die

    N., vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12 -, BeckRS 2013, 12816, Rn. 12, vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09 -, NJW-RR 2009, 129, Rn. 5, Urteil vom 18. Oktober 2006 - IV ZR 130/05 -, NJW 2007, 372, 374 Rn. 23).
  • VerfG Brandenburg, 22.03.2019 - VfGBbg 38/18

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Beruhenszusammenhang;

    Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann auch verletzt sein, wenn das Gericht Zeugen nicht anhört, die von der Partei zur Erschütterung der Glaubhaftigkeit der Aussagen vernommener Zeugen bzw. zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit dieser Zeugen benannt worden sind (VerfGH Berlin, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 116/15 -, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12 -, Rn. 9, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht