Rechtsprechung
BGH, 04.07.2013 - VII ZR 165/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 398 ZPO, § 543 ZPO, § 544 ZPO, § 637 Abs 3 BGB
Anspruch auf rechtliches Gehör im Zivilprozess: Übergehen von Beweisangeboten zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen und für die Richtigkeit des Aufnahmedatums vorgelegter Beweisfotos - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Überprüfung der gerichtlichen Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Bestimmung des Umfangs der zu leistenden Innenputzarbeiten; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei gerichtlichen Übergehen von entscheidungserheblichen Beweisanerbieten einer Partei
- rewis.io
Anspruch auf rechtliches Gehör im Zivilprozess: Übergehen von Beweisangeboten zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen und für die Richtigkeit des Aufnahmedatums vorgelegter Beweisfotos
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 637 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1
Überprüfung der gerichtlichen Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Bestimmung des Umfangs der zu leistenden Innenputzarbeiten; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei gerichtlichen Übergehen von entscheidungserheblichen Beweisanerbieten einer Partei - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beweisangebot übergangen: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beweisangebot übergangen: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt! (IBR 2013, 656)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 24.05.2011 - 3 O 33/09
- OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 23 U 77/11
- BGH, 04.07.2013 - VII ZR 165/12
Papierfundstellen
- BauR 2013, 1726
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.09.2011 - VII ZR 87/11
Sachmängelhaftung beim Werkvertrag: Abweichung des Werks von der vereinbarten …
Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZR 165/12
Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen (d.h. seine Glaubwürdigkeit) noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit (d.h. die Glaubhaftigkeit) seiner Aussage betreffen (BGH…, Beschluss vom 21. März 2012 - XII ZR 18/11, NJW-RR 2012, 704 Rn. 7; siehe auch Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87 11, BauR 2012, 115 = NZBau 2011, 746 Rn. 16;… Beschluss vom 14. Mai 2013 - XI ZR 274 12, juris Rn. 14). - BGH, 21.03.2012 - XII ZR 18/11
Beweisaufnahme im Berufungsverfahren: Erneute Vernehmung eines Zeugen
Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZR 165/12
Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen (d.h. seine Glaubwürdigkeit) noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit (d.h. die Glaubhaftigkeit) seiner Aussage betreffen (BGH, Beschluss vom 21. März 2012 - XII ZR 18/11, NJW-RR 2012, 704 Rn. 7;… siehe auch Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87 11, BauR 2012, 115 = NZBau 2011, 746 Rn. 16;… Beschluss vom 14. Mai 2013 - XI ZR 274 12, juris Rn. 14).
- BGH, 05.01.2017 - VII ZR 184/14
Werklohnforderung bei Vereinbarung auf Stundenlohnbasis: Darlegungslast …
Eine nochmalige Vernehmung kann allenfalls dann unterbleiben, wenn das Rechtsmittelgericht sich auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12, BauR 2013, 1726 Rn. 12). - BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20
Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung
Eine erneute Vernehmung kann in diesem Fall nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12 -, BauR 2013, 1726 Rn. 12…, vom 2. August 2017 - VII ZR 155/15 - NJW-RR 2017, 1101 Rn. 14 …und vom 20. November 2018 - II ZR 196/16 - MDR 2019, 567 Rn. 25, jeweils m.w.N.), der der Senat folgt, allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit noch das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen. - VerfGH Berlin, 16.12.2015 - VerfGH 116/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch …
Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird verletzt, wenn das Gericht Zeugen nicht anhört, die von der Partei zur Erschütterung der Glaubhaftigkeit der Aussagen vernommener Zeugen bzw. zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit dieser Zeugen benannt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12 -, juris Rn. 9).Der Vortrag des Beschwerdeführers war zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Zeugen K. T. auch erheblich (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013, a. a. O.).
- BGH, 10.10.2013 - VII ZR 269/12
Begriff der Bezugsfertigkeit bei gegenseitiger Bauverpflichtung; Rüge der …
Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen, noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 VII ZR 165/12, BauR 2013, 1726 Rn. 12 m.w.N.). - BGH, 02.08.2017 - VII ZR 155/15
Berufung im Werklohnprozess: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten …
Eine nochmalige Vernehmung kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht lediglich auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12, BauR 2013, 1726 Rn. 12 m.w.N.). - BGH, 20.11.2014 - IX ZR 31/13
Inanspruchnahme der Gesellschafter einer Anwaltssozietät auf Schadensersatz wegen …
In all diesen Fällen kann die nochmalige Vernehmung eines Zeugen nur unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH…, Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87/11, NJW 2011, 3780 Rn. 16; Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12, BauR 2013, 1726 Rn. 12). - VerfG Brandenburg, 21.06.2019 - VfGBbg 30/18
Zu den Anforderungen des Gehörsanspruchs (Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB 1992) an die …
N., vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12 -, BeckRS 2013, 12816, Rn. 12, vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09 -, NJW-RR 2009, 129, Rn. 5, Urteil vom 18. Oktober 2006 - IV ZR 130/05 -, NJW 2007, 372, 374 Rn. 23). - VerfG Brandenburg, 22.03.2019 - VfGBbg 38/18
Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Beruhenszusammenhang; …
Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann auch verletzt sein, wenn das Gericht Zeugen nicht anhört, die von der Partei zur Erschütterung der Glaubhaftigkeit der Aussagen vernommener Zeugen bzw. zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit dieser Zeugen benannt worden sind (VerfGH Berlin…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 116/15 -, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12 -, Rn. 9, juris).