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   BGH, 13.03.1969 - VII ZR 174/66   

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https://dejure.org/1969,291
BGH, 13.03.1969 - VII ZR 174/66 (https://dejure.org/1969,291)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1969 - VII ZR 174/66 (https://dejure.org/1969,291)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1969 - VII ZR 174/66 (https://dejure.org/1969,291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhebliche Vorteile - Ausgleichszahlungen an Hauptvertreter - Ausgleichsanspruch des Untervertreters - Provisionsvorteile

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des UV bei Beendigung des (echten) Untervertretervertrag, begründeter Anlass, Provisionsverluste des Untervertreters, weitere Tätigkeit für den U als dessen Handlungsgehilfe, Wechsel ins Anstellungsverhältnis zum U, angestellter Vertriebsmitarbeiter, AA bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 89b Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2
    Bemessung des Ausgleichsanspruchs des Untervertreters aufgrund von Ausgleichszahlungen an den Hauptvertreter

Papierfundstellen

  • BGHZ 52, 5
  • NJW 1969, 1021
  • MDR 1969, 566
  • BB 1969, 510
  • DB 1969, 701
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.08.2015 - VII ZR 90/14

    Versicherungsvertretervertrag: Haftende Versicherungsgesellschaft für den

    Der Begriff des Verhaltens des Unternehmers ist weit auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1969 - VII ZR 174/66, BGHZ 52, 5, 8, juris Rn. 14; Urteil vom 28. November 1975 - I ZR 138/74, NJW 1976, 671, juris Rn. 20; jeweils zu § 89b Abs. 3 Satz 1 HGB a.F., der Vorläufervorschrift von § 89b Abs. 3 Nr. 1 HGB).
  • OLG Nürnberg, 28.01.2011 - 12 U 744/10

    Beendeter Handelsvertretervertrag: Ansprüche des Handelsvertreters auf Erteilung

    Auch unverschuldetes, sogar rechtmäßiges Verhalten des Unternehmers genügt; insbesondere sind darunter auch dem Unternehmer zuzurechnende Umstände wie etwa eine Betriebsstilllegung oder Produktionseinschränkungen zu fassen, wenn infolgedessen der Handelsvertreter die Voraussetzungen für eine gewinnbringende Fortsetzung seiner Tätigkeit als nicht mehr gegeben ansehen muss, so dass es ihm nicht zuzumuten ist, die Tätigkeit für den Unternehmer fortzuführen (BGH, Urteil vom 13.03.1969 - VII ZR 174/66, BGHZ 52, 5; Urteil vom 28.11.1975 - I ZR 138/74, NJW 1976, 671; Baumbach/Hopt, HGB 34. Aufl. § 89b Rn. 57 m.w.N.).
  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 188/85

    Voraussetzungen und Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Eigenhändlers

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 52, 5, 12 m.w.N.) ist anerkannt, daß der Handelsvertreter den Ausgleichsanspruch im Fall der Vertragsbeendigung nach Maßgabe der Vorschriften des Absatzes 3 des § 89 b HGB verliert.
  • BGH, 23.05.1984 - I ZR 42/82

    Kündigung eines Untervertretervertrages

    Das Berufungsgericht ist zwar von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 52, 5, 8; BGH Urt. v. 20.11.1969 - VII ZR 175/67, WM 1970, 166) ausgegangen, wonach ein Verhalten des Hauptvertreters, das dem Untervertreter begründeten Anlaß zur Kündigung geben könne, auch darin zu finden sei, daß der Hauptvertreter nach erfolgter Kündigung des Unternehmers dem Untervertreter keine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu für diesen annehmbaren Bedingungen geboten habe.

    Das Berufungsgericht hat noch keine Feststellungen zu den zwischen den Parteien streitigen Behauptungen getroffen, ob die Voraussetzungen der Vorschriften des § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 HGB gegeben seien, ob der Beklagte nämlich durch die Tätigkeit des Klägers einen Kundenstamm erworben habe, und ob der Kläger Provisionsverluste erlitten habe, obwohl er seine Tätigkeit nunmehr unmittelbar für die Firma Ertelt bei den gleichen Kunden ausüben konnte (BGHZ 52, 5, 12).

  • BGH, 28.11.1975 - I ZR 138/74

    Kündigung eines Handelsvertreterverhältnisses ohne begründeteten Anlass -

    Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters ist in seiner Entstehung und in seinem Bestand weitgehend durch Gesichtspunkte der Billigkeit beeinflußt (vgl. BGHZ 52, 5, 7 m.w.N.); Billigkeitserwägungen sind daher auch bei der Auslegung maßgeblich heranzuziehen.

    Daher ist der Begriff des "Verhaltens eines Unternehmers" im Sinne von § 89 b Abs. 3 Satz 1 HGB, will man zu billigen Ergebnissen kommen, weit auszulegen (vgl. BGHZ 52, 5, 8).

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2001 - 16 U 49/00

    AA des HV, begründeter Anlass, Provisionsrückstände des U, Unternehmervorteile,

    a) Die Tatbestandmerkmale "Verhalten des Unternehmers" und "begründeter Anlass" sind unter Billigkeitsgesichtspunkten zu verstehen, und unter Berücksichtigung aller auf Seiten des Handelsvertreters bestehenden Umstände zu prüfen (BGH NJW 76, 671) und zu seinen Gunsten auszulegen (BGHZ 52, 5, 8, 9; BGH NJW 76, 671; Ebenroth/Boujong/Joost HGB, 2001, § 89 b Rdn. 52; Heymann/Sonnenschein/ Weitemeyer, § 89 b Rn 80, 84; MünchKomm HGB von Hoyningen Huenes § 89 b Rn 163; Küstner, Ausgleichsanspruch, Rn. 1146, 1147).

    Die an einen wichtigen Grund im Sinne des § 89 a Abs. 1 HGB zu stellenden Anforderungen müssen nicht vorliegen (BGHZ 52, 5, 7, 8; BGH ZIP 96, 330, 331; BGH NJW 67, 2153; Ebenroth/Boujong/Joost HGB 2001, § 89 b Rdn. 52; Heymann/Sonnenschein/Weitemeyer Rn 84; MünchKomm HGB von Hoyningen Huene Rn. 163; Küstner, Ausgleichsanspruch, Rn. 1145, 1153, 1155).

  • BGH, 21.05.1975 - I ZR 141/74

    Kündigung eines Vertretervertrages aus wichtigem Grund wegen schuldhaftem

    Diesen Gesichtspunkt bei der Beurteilung der Frage, ob ein wichtiger Grund vorliegt, zu berücksichtigen, ist zulässig, weil der Ausgleichsanspruch nicht nur in seiner Bemessung, sondern auch in seiner Entstehung weitgehend durch Gesichtspunkte der Billigkeit beeinflußt wird, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt hat (vgl. BGHZ 24, 214, 222; 45, 268, 270; 52, 5, 7).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2012 - 16 U 10/15

    Feststellung und Anmeldung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs zur

    Es fehlt aus diesen Gründen insoweit teilweise an dem Bestehen von (zukünftigen) Provisionsverlusten im Sinne von § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Mittelsatz HGB (vgl. hierzu BGH Urteil vom 13. März 1969 - VII ZR 174/66 -, NJW 1969, 1021 ; Küstner, in: Küstner/v. Manteuffel/Evers, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 2, Rdnr. 455).
  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 95/82

    Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters für

    Es hätte zuvor die Voraussetzungen des § 89 b Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGB erörtern müssen, ob dem Kläger also tatsächlich durch die Kündigung keine Provisionsverluste entstanden sind (vgl. dazu BGHZ 52, 5, 12).
  • BGH, 14.04.1976 - I ZR 60/75

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Kündigung des Vertragsverhältnisses

    Allgemein ist zu beachten, daß auf schutzwürdige Belange des Handelsvertreters bereits bei der Prüfung der Frage Rücksicht zu nehmen ist, ob ein von ihm verschuldeter wichtiger Grund zur Kündigung des Vertragsverhältnisses vorliegt; denn der Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB ist nicht nur in seiner Bemessung, sondern auch in seiner Entstehung weitgehend von Billigkeitserwägungen abhängig, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (BGHZ 24, 214, 222; 45, 268, 270; 52, 5, 7).
  • LG Köln, 17.02.2005 - 2 O 629/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Ausgleichsanspruchs eines selbstständigen

  • LG München I, 03.03.1985 - 13 HKO 13 377/82

    - Campari 1 -, AA des HV, Neukunde, Begriff, Mitursächlichkeit des HV bei der

  • LG München I, 20.01.1983 - 13 HKO 13 377/82

    - Campari 1 -, AA des HV, Neukunde, Begriff, Mitursächlichkeit des HV bei der

  • BGH, 15.10.1976 - I ZR 132/73

    Streit um das Bestehen des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters bei

  • LG Köln, 17.02.2005 - 2 O 692/04
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