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   BGH, 16.10.2014 - VII ZR 176/12   

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https://dejure.org/2014,34129
BGH, 16.10.2014 - VII ZR 176/12 (https://dejure.org/2014,34129)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2014 - VII ZR 176/12 (https://dejure.org/2014,34129)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - VII ZR 176/12 (https://dejure.org/2014,34129)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 649 S 2 BGB
    Bauvertrag: Berechnung des Werklohnanspruchs im Fall eines vom Besteller teilweise gekündigten Pauschalpreisvertrages

  • IWW

    § 522 Abs. 2 ZPO, § 531 Abs. 2 ZPO, § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO, § 564 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Werklohnanspruchs eines Unternehmers bei einem vom Besteller teilweise gekündigten Pauschalpreisvertrag

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berechnung des Restwerklohnanspruchs nach teilweise gekündigtem Pauschalpreisvertrag durch Abzug nicht erbrachter geringfügiger Leistung von der Gesamtvergütung

  • rewis.io

    Bauvertrag: Berechnung des Werklohnanspruchs im Fall eines vom Besteller teilweise gekündigten Pauschalpreisvertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 649 S. 2
    Berechnung des Werklohnanspruchs eines Unternehmers bei einem vom Besteller teilweise gekündigten Pauschalpreisvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung und geringfügige Restleistungen: Wie ist Pauschalvertrag abzurechnen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werkvertrag: Zum Werklohnanspruch bei noch ausstehender minimaler Teilleistung

  • IWW (Kurzinformation)

    Werklohnberechnung beim gekündigten Pauschalvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der teilweise nichterfüllte Pauschalpreisvertrag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Werklohnberechnung bei Kündigung eines noch nicht ganz erfüllten Pauschalpreisvertrages

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Höhe der Vergütung bei vom Besteller gekündigtem Pauschalpreisvertrag

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vereinfachte Abrechnung bei gekündigtem Pauschalpreisvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Höhe der Vergütung bei vom Besteller gekündigtem Pauschalpreisvertrag

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Werkvertrag: Zum Werklohnanspruch bei noch ausstehender minimaler Teilleistung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn der Besteller einen Pauschalpreisvertrag nach teilweiser Erstellung des Werkes kündigt

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Nach Kündigung durch Auftraggeber: Pauschalpreisvertrag richtig abrechnen

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abrechnung eines teilweise gekündigten Pauschalpreisvertrags

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nach Kündigung durch Auftraggeber: Pauschalpreisvertrag richtig abrechnen

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abrechnung eines teilweise gekündigten Pauschalpreisvertrags

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vereinfachte Abrechnung bei gekündigtem Pauschalpreisvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gekündigter Pauschalpreisvertrag: Abrechnung von "oben nach unten" zulässig? (IBR 2014, 728)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3778
  • MDR 2014, 1439
  • NZBau 2015, 27
  • NJ 2015, 74
  • WM 2014, 2380
  • BauR 2015, 109
  • ZfBR 2015, 52
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

    Auszug aus BGH, 16.10.2014 - VII ZR 176/12
    Der Werklohnanspruch des Unternehmers kann im Fall eines vom Besteller teilweise gekündigten Pauschalpreisvertrags, sofern lediglich ganz geringfügige Leistungen ausstehen und keine kalkulatorischen Verschiebungen zu Lasten des Bestellers verdeckt werden können, auch auf die Weise berechnet werden, dass die nicht erbrachte Leistung bewertet und von der Gesamtvergütung abgezogen wird (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Mai 2000, VII ZR 53/99, BauR 2000, 1182 = NZBau 2000, 375).

    Der Unternehmer muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2002 - VII ZR 263/01, BauR 2002, 1695 f. = NZBau 2002, 613; Urteil vom 4. Mai 2000 - VII ZR 53/99, BauR 2000, 1182, 1186 = NZBau 2000, 375 - insoweit in BGHZ 144, 242 nicht abgedruckt; Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 91/98, BauR 1999, 632, 633 f. m.w.N.).

    Das Berufungsgericht verkennt jedoch, dass für den Fall, dass lediglich noch ganz geringfügige Leistungen ausstehen, der Werklohnanspruch, sofern keine kalkulatorischen Verschiebungen zu Lasten des Auftraggebers verdeckt werden können, auch auf die Weise berechnet werden kann, dass die nicht erbrachte Leistung bewertet und von der Gesamtvergütung abgezogen wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2000 - VII ZR 53/99, BauR 2000, 1182, 1187 = NZBau 2000, 375 - insoweit in BGHZ 144, 242 nicht abgedruckt; Urteil vom 16. Januar 1986 - VII ZR 138/85, BGHZ 96, 392, 394).

  • BGH, 16.01.1986 - VII ZR 138/85

    Ablehnung der Erfüllung eines Bauvertrages durch den Konkursverwalter

    Auszug aus BGH, 16.10.2014 - VII ZR 176/12
    Das Berufungsgericht verkennt jedoch, dass für den Fall, dass lediglich noch ganz geringfügige Leistungen ausstehen, der Werklohnanspruch, sofern keine kalkulatorischen Verschiebungen zu Lasten des Auftraggebers verdeckt werden können, auch auf die Weise berechnet werden kann, dass die nicht erbrachte Leistung bewertet und von der Gesamtvergütung abgezogen wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2000 - VII ZR 53/99, BauR 2000, 1182, 1187 = NZBau 2000, 375 - insoweit in BGHZ 144, 242 nicht abgedruckt; Urteil vom 16. Januar 1986 - VII ZR 138/85, BGHZ 96, 392, 394).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98

    Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht

    Auszug aus BGH, 16.10.2014 - VII ZR 176/12
    Der Unternehmer muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2002 - VII ZR 263/01, BauR 2002, 1695 f. = NZBau 2002, 613; Urteil vom 4. Mai 2000 - VII ZR 53/99, BauR 2000, 1182, 1186 = NZBau 2000, 375 - insoweit in BGHZ 144, 242 nicht abgedruckt; Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 91/98, BauR 1999, 632, 633 f. m.w.N.).
  • BGH, 25.07.2002 - VII ZR 263/01

    Anforderungen an das Vorbringen zur Abrechnung von erbrachten Leistungen bei

    Auszug aus BGH, 16.10.2014 - VII ZR 176/12
    Der Unternehmer muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2002 - VII ZR 263/01, BauR 2002, 1695 f. = NZBau 2002, 613; Urteil vom 4. Mai 2000 - VII ZR 53/99, BauR 2000, 1182, 1186 = NZBau 2000, 375 - insoweit in BGHZ 144, 242 nicht abgedruckt; Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 91/98, BauR 1999, 632, 633 f. m.w.N.).
  • KG, 10.07.2018 - 21 U 30/17

    Bauvertrag: Ermittlung des Mehrvergütungsanspruchs eines Bauunternehmers aufgrund

    Diese können - genau wie bei einer (Teil-) Kündigung nach § 649 BGB - ohne Herleitung aus der Gesamtkalkulation "von oben herab" von der Gesamtpauschale abgezogen werden, wenn die entfallene Leistung relativ geringfügig ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014, VII ZR 176/12).
  • KG, 16.02.2018 - 21 U 66/16

    Bauprozess auf große Kündigungsvergütung des Bauunternehmers: Vorbehaltsurteil

    Der Unternehmer kann sich dann darauf beschränken, nur die nicht erbrachten Leistungen zu bewerten und von der Gesamtvergütung abzuziehen (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014, VII ZR 176/12 m.w.N.).

    Sodann sind die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen und der Wert der ersparten Aufwendungen in ihrem Verhältnis zum Wert der geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen (BGH, Urteil vom 16.10.2014, VII ZR 176/12; Urteil vom 25.7.2002, VII ZR 263/01; Urteil vom 4.5.2000, VII ZR 53/99).

    Denn wenn hierdurch keine "kalkulatorischen Verschiebungen zu Lasten des Bestellers verdeckt werden können" kann die Kündigungsvergütung auch in der Form berechnet werden, dass allein die nicht erbrachten Leistungen berechnet werden und von der Gesamtvergütung abgezogen werden ("Abrechnung von oben", BGH, Urteil vom 16.10.2014, VII ZR 176/12).

    Mit dem BGH ist diese Geringfügigkeitsschwelle bei rund 5 % bezogen auf die Gesamtleistung nicht überschritten (vgl. im Urteil vom 16.10.2014, VII ZR 176/12: 5.015,- ? : 110.000,- ?).

  • OLG Celle, 08.01.2020 - 14 U 96/19

    Folgen eines Verstoßes gegen die Formvorschriften des § 7 Abs. 1 HOAI für

    Die Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen und deren Bewertung muss den Besteller in die Lage versetzen, sich sachgerecht zu verteidigen (BGH, Urteil vom 16.10.2014 - VII ZR 176/12, Rn. 10; Urteil vom 6.3.2014 - VII ZR 349/12, Rn. 21; Urteil vom 25.7.2002 - VII ZR 263/01, Rn. 9; Urteil vom 4.5.2000 - VII ZR 53/99, Rn. 47, alle zitiert nach juris).
  • BGH, 18.01.2024 - VII ZR 34/23

    Höhe der Bauhandwerkersicherung nach Kündigung

    Der Unternehmer muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 - VII ZR 176/12 Rn. 10, BauR 2015, 109 = NZBau 2015, 27; Urteil vom 4. Mai 2000 - VII ZR 53/99, BGHZ 144, 242, juris Rn. 47).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2023 - 10 U 91/22

    Anspruch des Unternehmers auf Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des

    Der Unternehmer muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 - VII ZR 176/12, juris Rn. 10).
  • KG, 26.07.2019 - 21 U 3/19

    Klage eines Werkunternehmers nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrages auf

    Wird ein solcher gekündigt, hat der Unternehmer zur Darlegung seiner Vergütung grundsätzlich die erbrachten und die nicht erbrachten Leistungen voneinander abzugrenzen und die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen und der Wert der ersparten Aufwendungen in ihrem Verhältnis zum Wert der geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen (BGH, Urteil vom 16.10.2014, VII ZR 176/12; Urteil vom 25.7.2002, VII ZR 263/01; Urteil vom 4.5.2000, VII ZR 53/99; KG, Teilurteil vom 16. Februar 2018 - 21 U 66/16, Rn. 87).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2019 - 13 U 230/18

    Bauvertrag: Schweigen auf eine Auftragsbestätigung; Geltendmachung von

    Es ist in der Rechtsprechung nämlich anerkannt, dass für den Fall, dass lediglich noch ganz geringfügige Leistungen ausstehen, der Werklohnanspruch, sofern keine kalkulatorischen Verschiebungen zu Lasten des Auftraggebers verdeckt werden können, auch auf die Weise berechnet werden kann, dass die nicht erbrachte Leistung bewertet und von der Gesamtvergütung abgezogen wird (vgl. BGH, Urteil vom 16.10.2014 - VII ZR 176/12 -, juris; NJW 2014, 3778, juris Rdn. 11 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 19.02.2020 - 2 U 177/12

    Abbrucharbeiten - VOB-Vertrag: Voraussetzungen der Schlussrechnungsreife;

    Die Klägerin rechnete in ihrer Schlussrechnung vom 14.06.2011 lediglich die erbrachten Leistungen ab; sie machte insbesondere keinen entgangenen Gewinn für die nicht erbrachten Leistungen geltend (vgl. BGH, Urteil v. 29.06.1995, VII ZR 184/95, BauR 1995, 691, in juris Tz. 9 m.w.N.; BGH, Urteil v. 20.01.2000, VII ZR 97/99, BauR 2000, 726, in juris Tz. 10; BGH, Urteil v. 16.10.2014, VII ZR 176/12, BauR 2015, 109, in juris Tz. 10).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2014 - 19 U 122/13

    Wann ist die Schlussrechnung prüfbar?

    Der Unternehmer muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen (vgl. BGH, Urt. vom 16.10.2014, VII ZR 176/12).
  • OLG Celle, 06.10.2021 - 14 U 153/20

    Anspruch auf Rückzahlung von überzahlten Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen

    Die Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen und deren Bewertung muss den Auftraggeber in die Lage versetzen, sich sachgerecht zu verteidigen (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.2014 - VII ZR 176/12 - juris Rn 10; Urt. v. 06.03.2014 - VII ZR 349/12 - juris Rn 21; Urt. v. 25.07.2002 - VII ZR 263/01 - juris Rn 9; Urt. v. 04.05.2000 - VII ZR 53/99 - juris Rn 47).
  • OLG Dresden, 11.11.2020 - 1 U 722/20

    Auftragnehmer kann für Nachträge auch die übliche Vergütung verlangen!

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2019 - 22 U 140/16

    Zahlung restlichen Werklohns für Innenputzarbeiten an einem Bauvorhaben Kündigung

  • OLG Hamburg, 08.01.2020 - 4 U 134/18

    Werklohnklage: Auswirkung einer Schiedsgutachterklausel auf die Zulässigkeit der

  • KG, 20.12.2016 - 7 U 123/15

    Klage auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung bei VOB-Vertrag:

  • OLG Köln, 01.03.2023 - 11 U 253/21

    Rückzahlung von geleisteten Vorschusszahlungen und Abschlagszahlungen nach

  • OLG Hamburg, 08.01.2020 - 4 U 133/18

    Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags: Urkalkulation nach

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