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   BGH, 28.07.2011 - VII ZR 180/10   

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https://dejure.org/2011,1780
BGH, 28.07.2011 - VII ZR 180/10 (https://dejure.org/2011,1780)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2011 - VII ZR 180/10 (https://dejure.org/2011,1780)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10 (https://dejure.org/2011,1780)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 322 Abs 1 ZPO, § 522 Abs 2 S 2 ZPO
    Umfang und Zeitpunkt der materiellen Rechtskraft: Klage abweisendes Urteil mangels Fälligkeit des Zahlungsanspruchs

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitlicher Rahmen für die materielle Rechtskraft einer fehlenden Fälligkeit im Falle der Abweisung eines Zahlungsanspruchs als noch nicht fällig

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werklohnansprüche; nicht abgenommene und nicht abnahmefähige Leistung; Bauabnahme

  • Betriebs-Berater

    Zur Abweisung eines Zahlungsanspruchs als noch nicht fällig

  • rewis.io

    Umfang und Zeitpunkt der materiellen Rechtskraft: Klage abweisendes Urteil mangels Fälligkeit des Zahlungsanspruchs

  • ra.de
  • rewis.io

    Umfang und Zeitpunkt der materiellen Rechtskraft: Klage abweisendes Urteil mangels Fälligkeit des Zahlungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 322 Abs. 1; ZPO § 522 Abs. 2
    Zeitlicher Rahmen für die materielle Rechtskraft einer fehlenden Fälligkeit im Falle der Abweisung eines Zahlungsanspruchs als noch nicht fällig

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivilprozess - Zahlungsanspruch abgewiesen: Was erwächst in Rechtskraft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der noch nicht fällige Zahlungsanspruch

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Eintritt materieller Rechtskraft bei Berufungszurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abweisung eines Zahlungsanspruchs als (noch) nicht fällig: Umfang der Rechtskraft? (IBR 2011, 618)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1528
  • ZIP 2011, 2080 (Ls.)
  • MDR 2011, 1252
  • NZBau 2011, 670
  • BB 2011, 2177
  • BauR 2011, 1846
  • ZfBR 2011, 759
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.04.1989 - V ZR 263/86

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung - Vereinbarung einer Schwarzgeldzahlung -

    Auszug aus BGH, 28.07.2011 - VII ZR 180/10
    Im Falle der Abweisung eines Zahlungsanspruchs als (noch) nicht fällig erwächst in materielle Rechtskraft, dass der Kläger bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gegen den Beklagten keinen zur Zahlung fälligen Anspruch hatte (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. Oktober 1989, V ZR 263/86, WM 1989, 1897).

    aa) Im Falle der Abweisung eines Zahlungsanspruchs als (noch) nicht fällig erwächst in materielle Rechtskraft, § 322 Abs. 1 ZPO, dass der Kläger bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im Vorprozess gegen den Beklagten keinen zur Zahlung fälligen Anspruch hatte (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1989  V ZR 263/86, WM 1989, 1897 Rn. 17 bei juris).

    Das hat präjudizielle Wirkungen in dem Sinne, dass die im Vorprozess entschiedene Rechtsfolge im nachfolgenden Prozess einer erneuten rechtlichen Würdigung nicht zugänglich ist (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, aaO m.w.N.).

  • BGH, 06.10.1989 - V ZR 283/86

    Urteil - Abweisung einer Zahlungsklage - Rechtskraftwirkung

    Auszug aus BGH, 28.07.2011 - VII ZR 180/10
    Im Falle der Abweisung eines Zahlungsanspruchs als (noch) nicht fällig erwächst in materielle Rechtskraft, dass der Kläger bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gegen den Beklagten keinen zur Zahlung fälligen Anspruch hatte (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. Oktober 1989, V ZR 263/86, WM 1989, 1897).

    aa) Im Falle der Abweisung eines Zahlungsanspruchs als (noch) nicht fällig erwächst in materielle Rechtskraft, § 322 Abs. 1 ZPO, dass der Kläger bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im Vorprozess gegen den Beklagten keinen zur Zahlung fälligen Anspruch hatte (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1989  V ZR 263/86, WM 1989, 1897 Rn. 17 bei juris).

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus BGH, 28.07.2011 - VII ZR 180/10
    Soweit ein Klageanspruch rechtskräftig abgewiesen ist, ist es den Parteien versagt, sich in einem zweiten Prozess zu dieser Feststellung in Widerspruch zu setzen (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91, BGHZ 117, 1, 4).
  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 81/06

    Begründetheit von Gewährleistungsansprüchen des Nachunternehmers gegen seinen

    Auszug aus BGH, 28.07.2011 - VII ZR 180/10
    Es seien die Rechtsgrundsätze entsprechend anwendbar, die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 28. Juni 2007 - VII ZR 81/06 - aufgestellt habe.
  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

    Auszug aus BGH, 28.07.2011 - VII ZR 180/10
    Der Zahlungsklage in Höhe von 3.894,22 EUR steht nicht der Einwand entgegen, über denselben Streitgegenstand sei im Vorprozess bereits umfassend entschieden worden (ne bis in idem, vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1985 - V ZR 233/83, BGHZ 93, 287; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., vor § 322 Rn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.2016 - V ZR 258/15

    Berufungszurückweisung durch Beschluss: Nichtberücksichtigung von neuem

    Bei einer Entscheidung über die Berufung durch Beschluss sind die bis zum Ablauf der nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu bestimmenden Frist zur Stellungnahme auf den Hinweis über die beabsichtigte Zurückweisung vorgetragenen Tatsachen nach Maßgabe der §§ 529, 531 ZPO von dem Berufungsgericht zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10, NJW-RR 2011, 1528 Rn. 13).
  • BGH, 24.09.2014 - XII ZB 111/13

    Verfahren auf Kindesunterhalt: Versäumnisbeschluss des Beschwerdegerichts im

    Vielmehr entschied das Gericht auf der Grundlage der erstinstanzlichen Feststellungen unter Berücksichtigung der hiergegen in der Berufungsinstanz vorgebrachten Angriffe nach §§ 513 Abs. 1, 529 ZPO (vgl. BGH Urteil vom 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10 - NJW-RR 2011, 1528 Rn. 13 zum anstelle des Schlusses der mündlichen Verhandlung maßgeblichen Zeitpunkt).
  • BGH, 10.11.2020 - XI ZR 426/19

    Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion bei Fehlen von Zwischenüberschriften in der

    Vorsorglich weist der Senat für ein etwaiges Folgeverfahren darauf hin, dass aus der Abweisung des Rückgewähranspruchs als derzeit unbegründet lediglich in Rechtskraft erwächst, dass der Kläger gegen die Beklagte bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung keinen zur Zahlung fälligen Anspruch hatte (vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897, 1899 und 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10, NJW-RR 2011, 1528 Rn. 12), nicht dagegen, dass die Beklagte einem solchen Anspruch nicht weitere Einreden und Einwendungen entgegenhalten kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, juris Rn. 27).
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 608/20

    Die Rechtsfolgen des Widerrufs eines mit einem Kaufvertrag verbundenen

    Vorsorglich weist der Senat für ein etwaiges Folgeverfahren darauf hin, dass aus der Abweisung des Rückgewähranspruchs als derzeit unbegründet lediglich in Rechtskraft erwächst, dass der Kläger gegen die Beklagte bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung keinen zur Zahlung fälligen Anspruch hatte (vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897, 1899 und vom 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10, NJW-RR 2011, 1528 Rn. 12), nicht dagegen, dass die Beklagte einem solchen Anspruch nicht weitere Einreden und Einwendungen entgegenhalten kann.
  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18

    Karenzentschädigung - Auskunft - Gewinnanrechnung

    Soweit das Landesarbeitsgericht im Urteil vom 15. April 2014 (- 1 Sa 208/13 -) über die Erfüllung der Voraussetzungen des klageweise geltend gemachten Anspruchs entschieden hat, sind sie Teil des in Rechtskraft erwachsenden Entscheidungssatzes und im jetzigen Prozess einer erneuten rechtlichen Würdigung entzogen (vgl. BGH 7. September 2017 - III ZR 618/16 - Rn. 23, BGHZ 215, 344; 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10 - Rn. 12; Zöller/Vollkommer ZPO 32. Aufl. Vor § 322 Rn. 58) .
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZB 49/13

    Unzulässigkeit einer erneuten Werklohnklage nach Abweisung einer ersten Klage

    Die Fälligkeit des Anspruchs kann daher im Folgeprozess nur aufgrund von nach dem Erstprozess entstandenen neuen Tatsachen angenommen werden (BGH, Urteil vom 28. Juli 2007 - VII ZR 180/10, BauR 2011, 1846 Rn. 12 = NZBau 2011, 670).

    Das ist im Zivilprozess grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (BGH, Urteil vom 28. Juli 2007 - VII ZR 180/10, aaO Rn. 13).

  • BGH, 16.09.2016 - V ZR 3/16

    Wohnungseigentumssache: Berücksichtigung einer nach Ablauf der gesetzten Frist,

    Ob das Gericht nach Fristablauf, aber vor Erlass des Zurückweisungsbeschlusses eingehenden neuen Tatsachenvortrag der Parteien nach Maßgabe der §§ 529, 531 ZPO berücksichtigen muss, hat der Bundesgerichtshof bislang offen gelassen (BGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10, NJW-RR 2011, 1528 Rn. 13 aE; vgl. auch Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZR 258/15 Rn.14, juris; gegen eine Ausschlusswirkung PG/Lemke, ZPO, 7. Aufl., § 522 Rn. 39; MüKoZPO/Rimmelspacher, 5. Aufl., § 522 Rn. 27).
  • BGH, 09.12.2022 - V ZR 72/21

    Rechtskraft eines Urteils betreffend die Abweisung eine Klage wegen des fehlenden

    (1) Geklärt ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass bei der Abweisung einer Zahlungsklage als derzeit unbegründet gemäß § 322 Abs. 1 ZPO in Rechtskraft erwächst, dass der Kläger bis zu dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung keinen zur Zahlung fälligen Anspruch gegen den Beklagten hatte (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897, 1898; BGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10, NJW-RR 2011, 1528 Rn. 12; Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13, NJW 2014, 1306 Rn. 11).

    (c) Soweit das Gericht des Vorprozesses bei einer Klageabweisung als zurzeit unbegründet wegen des fehlenden Eintritts von aufschiebenden Bedingungen in den Entscheidungsgründen das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs - mit Ausnahme des Eintritts von aufschiebenden Bedingungen - bejaht hat, ist es dem Beklagten aufgrund der Rechtskraftwirkung dieses Urteils im Folgeprozess mithin verwehrt, Einwendungen und Einreden gegen das Bestehen des Anspruchs geltend zu machen, die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung bzw. dem diesem entsprechenden Zeitpunkt des Vorprozesses entstanden sind (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt BGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10, NJW-RR 2011, 1528 Rn. 13; Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13, NJW 2014, 1306 Rn. 11).

  • BGH, 30.03.2021 - XI ZR 193/20

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Vorsorglich weist der Senat für ein etwaiges Folgeverfahren darauf hin, dass aus der Abweisung des Rückgewähranspruchs als derzeit unbegründet lediglich in Rechtskraft erwächst, dass der Kläger gegen die Beklagte bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung keinen zur Zahlung fälligen Anspruch hatte (vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897, 1899 und 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10, NJW-RR 2011, 1528 Rn. 12), nicht dagegen, dass die Beklagte einem solchen Anspruch nicht weitere Einreden und Einwendungen entgegenhalten kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, WM 2020, 2321 Rn. 27).
  • BGH, 16.10.2020 - V ZR 98/19

    Auslegung des Sicherungsvertrags hinsichtlich Entfallens des Sicherungszwecks;

    Die materielle Rechtskraft wird auf den unmittelbaren Streitgegenstand des Urteils, d. h. auf die Rechtsfolge beschränkt, die aufgrund eines bestimmten Sachverhaltes am Schluss der mündlichen Verhandlung den Gegenstand der Entscheidung bildet (vgl. Senat, Urteil vom 29. September 2017 - V ZR 19/16, BGHZ 216, 83 Rn. 15; BGH, Urteil vom 25. Februar 1985 - VIII ZR 116/84, BGHZ 94, 29, 33; Urteil vom 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10, NJW-RR 2011, 1528 Rn. 13).
  • OLG München, 17.01.2012 - 9 U 1817/07

    Parteifähigkeit einer im Handelsregister gelöschten Gesellschaft bei möglichem

  • OLG Frankfurt, 21.04.2017 - 29 U 180/16

    Rechtskraftwirkung des eine Werklohnklage teils endgültig, teils als derzeit

  • OLG Karlsruhe, 27.04.2016 - 7 U 92/15

    Verlängerte Vollstreckungsgegenklage: Bereicherungsrechtliche Rückforderung der

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2014 - 11 Sa 533/13

    Offene und verdeckte Teilklage

  • OLG Koblenz, 11.05.2016 - 5 U 1270/15

    Leistung wird durch Nutzung abgenommen! Wenn auch erst nach sechs bis acht Wochen

  • BGH, 02.08.2023 - VII ZR 21/23

    Erteilung einer Schlussrechnung über erbrachte Leistungen für den Umbau eines

  • BGH, 14.02.2023 - VIII ZR 268/21

    Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer nach dem

  • BGH, 13.03.2023 - VIa ZR 797/22

    Inanspruchnahme eines Automobilherstellers wegen der Verwendung unzulässiger

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2016 - 7 U 92/15

    Verlängerte Vollstreckungsgegenklage; Präklusion; Einwendungen; Rücktritt;

  • OLG Koblenz, 11.04.2016 - 5 U 1270/15

    Leistung wird durch Nutzung abgenommen! Wenn auch erst nach sechs bis acht Wochen

  • KG, 28.10.2021 - 20 U 88/21

    Anspruch des Patienten auf Löschung von Daten über eine medizinische Behandlung

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