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   BGH, 18.01.2017 - VII ZR 181/16   

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https://dejure.org/2017,1904
BGH, 18.01.2017 - VII ZR 181/16 (https://dejure.org/2017,1904)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2017 - VII ZR 181/16 (https://dejure.org/2017,1904)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - VII ZR 181/16 (https://dejure.org/2017,1904)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 634 Nr 4 BGB, Art 103 Abs 1 GG
    Gehörsverstoß des Berufungsgerichts im Bauprozess: Nichteingehen auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, § 634 Nr. 4, § 636 BGB, § 633 Abs. 1 BGB, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen mangelhaften Aushubs der Baugrube; Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht als Gebot des rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Gehörsverstoß des Berufungsgerichts im Bauprozess: Nichteingehen auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hinweispflicht des Bauunternehmers auf Abweichungen zwischen mündlicher Vorgabe und überlassener Bauzeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch wegen mangelhaften Aushubs der Baugrube; Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht als Gebot des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzanspruch wegen mangelhaften Aushubs der Baugrube; Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht als Gebot des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de

    Gehörsverstoß des Berufungsgerichts im Bauprozess: Nichteingehen auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht vorgetragen: Nichtberücksichtigung ist Gehörsverstoß!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und der wesentliche Kern des Parteivortrags

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung der Hinweispflicht vorgetragen: Nichtberücksichtigung ist Gehörsverstoß! (IBR 2017, 232)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 884
  • ZfBR 2017, 259
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 18.01.2017 - VII ZR 181/16
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15, IHR 2016, 124, juris Rn. 7; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13 Rn. 6; Beschluss vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3; BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 338/09

    Rechtliches Gehör: Auseinandersetzung mit dem zentralen Verteidigungsvorbringen

    Auszug aus BGH, 18.01.2017 - VII ZR 181/16
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15, IHR 2016, 124, juris Rn. 7; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13 Rn. 6; Beschluss vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3; BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.2016 - VII ZR 28/15

    Handelsvertretervertrag: Verjährung des Provisionsanspruchs und des

    Auszug aus BGH, 18.01.2017 - VII ZR 181/16
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15, IHR 2016, 124, juris Rn. 7; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13 Rn. 6; Beschluss vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3; BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2014 - VII ZR 187/13

    Beendigung eines Handelsvertretervertrages hinsichtlich eines Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 18.01.2017 - VII ZR 181/16
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15, IHR 2016, 124, juris Rn. 7; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13 Rn. 6; Beschluss vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3; BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 11.10.2017 - VII ZR 46/15

    Kündigung eines VOB-Vertrags durch den öffentlichen Auftraggeber aus wichtigem

    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2017 - VII ZR 181/16, BauR 2017, 884 Rn. 19; vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15 Rn. 7; vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 05.12.2018 - 7 U 120/15

    Der Bauherr muss sich die Kenntnis seines fachkundigen, vor Ort tätigen

    Von den Kosten des Berufungsrechtszuges sowie des Revisionsverfahrens vor dem Bundesgerichtshof VII ZR 181/16 tragen die Klägerin 72% und der Beklagte 28%.

    Nach Aufhebung des am 02.06.2016 verkündeten, die Berufung der Klägerin zurückweisenden Senatsurteils durch den Bundesgerichtshof (BGH VII ZR 181/16) mit Beschluss vom 18. Januar 2017 hat der Senat Termin bestimmt und ergänzend die Parteien persönlich angehört.

  • OLG Schleswig, 10.08.2017 - 7 U 120/15

    Erdbauunternehmer muss auf widersprüchliche Höhenangaben hinweisen!

    Von den Kosten des Berufungsrechtszuges sowie des Revisionsverfahrens vor dem Bundesgerichtshof VII ZR 181/16 tragen die Klägerin 72% und der Beklagte 28%.

    Nach Aufhebung des am 02.06.2016 verkündeten, die Berufung der Klägerin zurückweisenden Senatsurteils durch den Bundesgerichtshof (BGH VII ZR 181/16) mit Beschluss vom 18. Januar 2017 hat der Senat Termin bestimmt und ergänzend die Parteien persönlich angehört.

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