Rechtsprechung
   BGH, 01.10.2009 - VII ZR 183/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2685
BGH, 01.10.2009 - VII ZR 183/08 (https://dejure.org/2009,2685)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2009 - VII ZR 183/08 (https://dejure.org/2009,2685)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - VII ZR 183/08 (https://dejure.org/2009,2685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines privatrechtlichen Benutzungsverhältnisses zwischen einem Besitzer von zu beseitigenden Tierkörpern und einem mit der Tierkörperbeseitigung beliehenen Unternehmer; Pflicht zur Erstattung der angefallenen Umsatzsteuer durch den Besitzer von zu beseitigenden ...

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1; ; UStG § ... 10 Abs. 1; ; UStG § 13a Abs. 1; ; LTierKBG § 8; ; LTierKBG § 8 Abs. 1 S. 2; ; LTierKBG § 8 Abs. 1 S. 3; ; LTierKBG § 8 Abs. 3; ; LTierKBG § 8 Abs. 4 S. 2; ; LTierKBG § 9 Abs. 2; ; TierKBG § 16 Abs. 1; ; AGTierNebG NRW § 6 Abs. 3; ; AGTierNebG NRW § 6 Abs. 5 S. 1; ; AGTierNebG NRW § 6 Abs. 6 S. 2; ; AGTierNebG NRW § 6 Abs. 7 S. 3; ; BGB § 133 A; ; BGB § 133 C; ; BGB § 157 G

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen eines privatrechtlichen Benutzungsverhältnisses zwischen einem Besitzer von zu beseitigenden Tierkörpern und einem mit der Tierkörperbeseitigung beliehenen Unternehmer; Pflicht zur Erstattung der angefallenen Umsatzsteuer durch den Besitzer von zu beseitigenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsrecht - Tierkörperbeseitigung - Rechtsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgelt in der Tierkörperbeseitigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 14
  • NVwZ 2010, 400 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 01.10.2009 - VII ZR 183/08
    Zwischen dem Besitzer von gemäß §§ 8, 9 TierNebG i.V.m. §§ 1, 3 AGTierNebG NRW zu beseitigenden Tierkörpern und einem mit der Tierkörperbeseitigung beliehenen Unternehmer entsteht ein privatrechtliches Benutzungsverhältnis (Anschluss an BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, NJW 2005, 2919, 2920).

    Der Entgeltanspruch ergibt sich aus dem zwischen den Parteien bestehenden privatrechtlichen Benutzungsverhältnis (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, NJW 2005, 2919, 2920).

    Diese objektive Auslegung, die der Senat wegen der offensichtlichen Verwendung der Entgeltlisten über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus selbst vornehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - VII ZR 221/91, BGHZ 121, 173, 178; Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, BGHZ 163, 321, 323 ff.), führt hinsichtlich der Frage der Kostentragung der Umsatzsteuer auf den durch den Kreis zu leistenden Entgeltanteil zu dem Ergebnis, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Umsatzsteuer insgesamt zu zahlen.

  • EuGH, 25.07.1991 - C-202/90

    Ayuntamiento de Sevilla / Recaudadores de las Zonas primera y segunda

    Auszug aus BGH, 01.10.2009 - VII ZR 183/08
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ergibt sich aus Art. 4 Abs. 5 Satz 1 der 6. EG-Richtlinie, dass ein Beliehener dann als Nichtsteuerpflichtiger zu behandeln ist, wenn zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Die Tätigkeit muss durch eine öffentliche Einrichtung ausgeübt werden und die Vornahme der Tätigkeit muss im Rahmen öffentlicher Gewalt erfolgen (EuGH, EuGHE 1991, I-4247; EuGHE 2000, I-6355).

    Eine öffentliche Einrichtung im Sinne der 6. EG-Richtlinie liegt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften dann vor, wenn diese organisatorisch in die öffentliche Verwaltung eingegliedert ist (EuGH, EuGHE 1991, I-4247; EuGHE 2000, I-6355).

    Eine juristische Person des Privatrechts, die wie die Klägerin nicht in die öffentliche Verwaltung eingegliedert ist, ist auch als Beliehene keine öffentliche Einrichtung im Sinne von Art. 4 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie (EuGH, EuGHE 1991, I-4247; EuGHE 1989, 3233).

  • EuGH, 12.09.2000 - C-359/97

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus BGH, 01.10.2009 - VII ZR 183/08
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ergibt sich aus Art. 4 Abs. 5 Satz 1 der 6. EG-Richtlinie, dass ein Beliehener dann als Nichtsteuerpflichtiger zu behandeln ist, wenn zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Die Tätigkeit muss durch eine öffentliche Einrichtung ausgeübt werden und die Vornahme der Tätigkeit muss im Rahmen öffentlicher Gewalt erfolgen (EuGH, EuGHE 1991, I-4247; EuGHE 2000, I-6355).

    Eine öffentliche Einrichtung im Sinne der 6. EG-Richtlinie liegt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften dann vor, wenn diese organisatorisch in die öffentliche Verwaltung eingegliedert ist (EuGH, EuGHE 1991, I-4247; EuGHE 2000, I-6355).

  • EuGH, 17.10.1989 - 231/87

    Ufficio distrettuale delle imposte dirette di Fiorenzuola d'Arda e.a / Comune di

    Auszug aus BGH, 01.10.2009 - VII ZR 183/08
    Eine juristische Person des Privatrechts, die wie die Klägerin nicht in die öffentliche Verwaltung eingegliedert ist, ist auch als Beliehene keine öffentliche Einrichtung im Sinne von Art. 4 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie (EuGH, EuGHE 1991, I-4247; EuGHE 1989, 3233).

    Die Vornahme von Tätigkeiten im Rahmen öffentlicher Gewalt beurteilt sich danach, ob diese im Rahmen eigens für sie geltender rechtlicher Regelungen ausgeübt werden (EuGH, EuGHE 1989, 3233).

  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 221/91

    Zurückhaltung der Sicherheit auch bei verjährten Gewährleistungsansprüchen -

    Auszug aus BGH, 01.10.2009 - VII ZR 183/08
    Diese objektive Auslegung, die der Senat wegen der offensichtlichen Verwendung der Entgeltlisten über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus selbst vornehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - VII ZR 221/91, BGHZ 121, 173, 178; Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, BGHZ 163, 321, 323 ff.), führt hinsichtlich der Frage der Kostentragung der Umsatzsteuer auf den durch den Kreis zu leistenden Entgeltanteil zu dem Ergebnis, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Umsatzsteuer insgesamt zu zahlen.
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 330/07

    Zur Wirksamkeit einer Lastschriftklausel in formularmäßigen Mitgliedsverträgen

    Auszug aus BGH, 01.10.2009 - VII ZR 183/08
    Es liegen damit nämlich Allgemeine Geschäftsbedingungen vor, die nach ihrem Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen sind, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 166/06, MDR 2007, 518; Urteil vom 29. Mai 2008 - III ZR 330/07, MDR 2008, 964, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06

    "Neuwagenkauf"; Auslegung von Klauseln in einem Neuwagen-Kaufvertrag;

    Auszug aus BGH, 01.10.2009 - VII ZR 183/08
    Es liegen damit nämlich Allgemeine Geschäftsbedingungen vor, die nach ihrem Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen sind, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 166/06, MDR 2007, 518; Urteil vom 29. Mai 2008 - III ZR 330/07, MDR 2008, 964, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2003 - V R 36/01

    Abgrenzung umsatzsteuerrechtliches Entgelt - Entschädigung/Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 01.10.2009 - VII ZR 183/08
    Entgegen den Ausführungen des Beklagten ist der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 16. Januar 2003 (BFH, DStRE 2003, 681, 682) nichts anderes zu entnehmen.
  • EuGH, 15.07.2004 - C-144/02

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BGH, 01.10.2009 - VII ZR 183/08
    Diese Zahlung muss daher gerade für die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung geleistet werden, wobei der Preis der Leistung in den Grundzügen festliegen muss (EuGH, EuGHE 2001, I-9115; EuGHE 2004, I-6985).
  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 416/97

    Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich der Pflicht zur Tragung der

    Auszug aus BGH, 01.10.2009 - VII ZR 183/08
    Dementsprechend kann die Klägerin die von ihr abzuführende Umsatzsteuer vom Beklagten nur insoweit erstattet verlangen, als hierfür eine sonstige gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2000 - V ZR 416/97, DStRE 2000, 559).
  • EuGH, 22.11.2001 - C-184/00

    Office des produits wallons

  • BFH, 04.06.1992 - V R 31/88

    Umsatzsteuerpflicht bei Übernahme von Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften

  • BFH, 04.06.1992 - V R 33/89

    Übernahme der Tierkörperbeseitigung mi Sinne einer steuerbaren Leistung

  • BFH, 09.10.2003 - V R 51/02

    Abgrenzung von Entgelt und Zuschuss

  • BFH, 04.06.1992 - V R 22/90

    Umsatzsteuerpflicht bei Übernahme von Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

  • BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 30/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausapotheke - Arzneimittelpreisvereinbarung

    Kap Revision, RdNr 456; vgl auch BAG vom 5.5.1955 - 2 AZR 356/54 - juris RdNr 6 mwN; zu der mit § 162 SGG vergleichbaren Regelung des § 545 Abs. 1 ZPO in der bis zum 31.8.2009 geltenden Fassung vgl BGH vom 5.7.2005 - X ZR 60/04 - BGHZ 163, 321, juris RdNr 21; BGH vom 21.8.2008 - X ZR 80/07 - juris RdNr 8; BGH vom 1.10.2009 - VII ZR 183/08 - juris RdNr 48; zu der ab dem 1.9.2009 geltenden Fassung des § 545 Abs. 1 ZPO vgl BGH vom 9.6.2010 - VIII ZR 294/09 - juris RdNr 11) .
  • BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 13/21 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelpreisvereinbarung gemäß § 129a SGB 5 zwischen

    Kap Revision, RdNr 456; vgl auch BAG vom 5.5.1955 - 2 AZR 356/54 - juris RdNr 6 mwN; zu der mit § 162 SGG vergleichbaren Regelung des § 545 Abs. 1 ZPO in der bis zum 31.8.2009 geltenden Fassung vgl BGH vom 5.7.2005 - X ZR 60/04 - BGHZ 163, 321, juris RdNr 21; BGH vom 21.8.2008 - X ZR 80/07 - juris RdNr 8; BGH vom 1.10.2009 - VII ZR 183/08 - juris RdNr 48; zu der ab dem 1.9.2009 geltenden Fassung des § 545 Abs. 1 ZPO vgl BGH vom 9.6.2010 - VIII ZR 294/09 - juris RdNr 11) .
  • BFH, 02.09.2010 - V R 23/09

    Leistungsaustausch zwischen gesetzlich zuständiger Körperschaft und Beliehenem

    Eine öffentliche Beleihung oder "Bestallung" (EuGH-Urteil C-359/97 in Slg. 2000, 6355, BFH/NV Beilage 2001, 25 Rdnr. 55) allein, aufgrund der ein privater Unternehmer bei der Vornahme von Amtshandlungen öffentliche Gewalt ausübt, erlaubt nicht die Nichteinbeziehung der wirtschaftlichen Tätigkeit in die Steuerpflicht, wenn der Unternehmer die Tätigkeiten mangels Eingliederung in die öffentliche Verwaltung nicht als Einrichtung des öffentlichen Rechts, sondern in Form einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit ausübt (EuGH-Urteile C-359/97 in Slg. 2000, I-6355, BFH/NV Beilage 2001, 25 Rdnr. 55, und Kommission gegen Niederlande in Slg. 1987, 1471 Rdnr. 22; vgl. auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 1. Oktober 2009 VII ZR 183/08, Umsatzsteuer-Rundschau 2010, 737), wie z.B. im Rahmen eines freien Berufes oder --wie im Streitfall die Klägerin-- im Rahmen einer (selbständigen) gewerblichen Tätigkeit.
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11

    Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

    In jedem Falle entsteht (nur) im Fall des § 3 Abs. 2 des Gesetzes ein Rechtsverhältnis zwischen dem privaten Betreiber und dem Nutzer (vgl. BGH, Urteil vom 01.09.2009 - VII ZR 183/08).
  • BGH, 24.01.2011 - X ZB 33/08

    Deformationsfelder

    c) Der Grundsatz von Treu und Glauben beherrscht über den Wortlaut der Norm (§ 242 BGB) hinaus das gesamte Rechtsleben (z.B. BGH, Urteil vom 23. September 1982 - VII ZR 183/08, BGHZ 85, 48) und kann prinzipiell jedem Recht sozialethische Grenzen setzen (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 242 Rn. 2).
  • LG Berlin, 23.11.2009 - 67 S 111/09

    Kündigung wegen Mietrückständen

    Erst nach Ausgleich der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten durch den Auftraggeber ist der Verzugsschuldner zur Zahlung dieses Betrages und nicht nur zur Freistellung von diesen Kosten zu verurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 01.10.2009, VII ZR 183/08 ).

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage des Bestehens eines Zahlungsanspruchs vor Ausgleich der Gebührenrechnung durch den Mandanten bereits in der genannten Entscheidung vom 01.10.2009, VII ZR 183/08 , entschieden.

  • LAG Thüringen, 11.02.2015 - 6 Sa 260/14

    Teilweise Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter

    Entgegen der Ansicht der Klägerin liegt in dem Verhalten der Schuldnerin auch kein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB, wonach jedermann bei Ausübung von Rechten und Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln hat (BGH 23.09.1982, VII ZR 183/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht