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   BGH, 10.10.2013 - VII ZR 19/12   

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https://dejure.org/2013,30098
BGH, 10.10.2013 - VII ZR 19/12 (https://dejure.org/2013,30098)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2013 - VII ZR 19/12 (https://dejure.org/2013,30098)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - VII ZR 19/12 (https://dejure.org/2013,30098)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 AGBG vom 09.12.1976, § 24 AGBG vom 09.12.1976, § 157 BGB, § 640 BGB, § 55 AIHonO vom 04.03.1991
    Ingenieurvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf zwei Jahre; Auslegung einer Klausel über den Verjährungsbeginn

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Verkürzung der Verjährungsfrist auf zwei Jahre für Gewährleistungsansprüche für auf Bauwerke bezogene Planungsleistungen und Überwachungsleistungen; Vereinbarung einer Teilabnahme der zu erbringenden Leistungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf zwei Jahre; Vereinbarung einer Teilabnahme

  • rewis.io

    Ingenieurvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf zwei Jahre; Auslegung einer Klausel über den Verjährungsbeginn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Verkürzung der Verjährungsfrist auf zwei Jahre für Gewährleistungsansprüche für auf Bauwerke bezogene Planungsleistungen und Überwachungsleistungen; Vereinbarung einer Teilabnahme der zu erbringenden Leistungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Verkürzung der Gewährleistung auf zwei Jahre!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AGB-mäßige Verkürzung der Gewährleistungsfristen eines Bauingenieurs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer AGB-mäßigen Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche im Baurecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer AGB-mäßigen Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche im Baurecht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Verjährungsfristverkürzung in Ingenieurvertrag

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Verkürzung der Verjährung in AGB ist unwirksam

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Abkürzung von Gewährleistungsfristen auf 2 Jahre?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer AGB-mäßigen Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche im Baurecht

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zur Abkürzung der Verjährungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Ingenieurs

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf 2 Jahre für auf Bauwerke bezogene Planungs- und Überwachungsleistungen auch gegenüber j.P. des öffentlichen Rechts unwirksam

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Zahlung auf Teilschlussrechnung rettet nicht unwirksame Abnahmeklausel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Architekten und Ingenieure: Verkürzung der Verjährungsfrist auf 2 Jahre unwirksam

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen in Ingenieurverträgen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen in Ingenieurverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkürzung der Verjährungsfrist durch AGB unzulässig

Besprechungen u.ä. (3)

  • lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Architekten: Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Leistungsphase 9!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verkürzung der Verjährungsfrist auf zwei Jahre in Formular-Ingenieurvertrag! (IBR 2013, 751)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsfrist beginnt erst mit Abnahme der Leistungsphase 9! (IBR 2013, 752)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 206
  • MDR 2013, 1453
  • NZBau 2014, 47
  • NJ 2014, 71
  • BauR 2014, 127
  • ZfBR 2014, 50
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Die Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln soll vor Klauseln schützen, bei denen das auf einen gegenseitigen Interessenausgleich gerichtete dispositive Gesetzesrecht - wie hier - durch einseitige Gestaltungsmacht des Klauselverwenders außer Kraft gesetzt wird (BGH, Urteile vom 19. November 2009 - III ZR 108/08, BGHZ 183, 220 Rn. 13, vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12, NJW 2014, 206 Rn. 27 und vom 13. Mai 2014 - XI ZR 405/12, BGHZ 201, 168 Rn. 60 mwN).

    Ob eine solche vom Verwender in Anspruch genommene einseitige Gestaltungsmacht sich aus dessen besonderer Erfahrung auf dem betreffenden Geschäftsfeld ergibt oder auf wirtschaftlicher Überlegenheit beruht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. März 2014 - VII ZR 248/13, BGHZ 200, 326 Rn. 30), ist dabei nicht entscheidend (vgl. BGH Urteil vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12, NJW 2014, 206 Rn. 27).

    (bbb) Unabhängig davon kommt es nach der gebotenen überindividuellen und generalisierenden Betrachtungsweise nicht darauf an, ob der Vertragspartner des Verwenders aufgrund seiner Verhandlungsmacht im Einzelfall die Möglichkeit gehabt hätte, für ihn günstigere, der Gesetzeslage entsprechende Vereinbarungen zu treffen (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12, NJW 2014, 206 Rn. 27).

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 233/16

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Die Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln soll vor Klauseln schützen, bei denen das auf einen gegenseitigen Interessenausgleich gerichtete dispositive Gesetzesrecht - wie hier - durch einseitige Gestaltungsmacht des Klauselverwenders außer Kraft gesetzt wird (BGH, Urteile vom 19. November 2009 - III ZR 108/08, BGHZ 183, 220 Rn. 13, vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12, NJW 2014, 206 Rn. 27 und vom 13. Mai 2014 - XI ZR 405/12, BGHZ 201, 168 Rn. 60 mwN).

    Ob eine solche vom Verwender in Anspruch genommene einseitige Gestaltungsmacht sich aus dessen besonderer Erfahrung auf dem betreffenden Geschäftsfeld ergibt oder auf wirtschaftlicher Überlegenheit beruht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. März 2014 - VII ZR 248/13, BGHZ 200, 326 Rn. 30), ist dabei nicht entscheidend (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12, NJW 2014, 206 Rn. 27).

    (bbb) Unabhängig davon kommt es nach der gebotenen überindividuellen und generalisierenden Betrachtungsweise nicht darauf an, ob der Vertragspartner des Verwenders aufgrund seiner Verhandlungsmacht im Einzelfall die Möglichkeit gehabt hätte, für ihn günstigere, der Gesetzeslage entsprechende Vereinbarungen zu treffen (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12, NJW 2014, 206 Rn. 27).

  • BGH, 20.03.2018 - X ZR 25/17

    Stornierung der Flugbuchung kann wirksam ausgeschlossen werden

    Vor diesem Hintergrund macht die Eröffnung von Wahlmöglichkeiten zwischen mehreren vorformulierten Vertragsbedingungen die vom Vertragspartner gewählte Alternative grundsätzlich noch nicht zur Individualabrede (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12, NJW 2014, 206 Rn. 19; Urteil vom 7. Februar 1996 - IV ZR 16/95, NJW 1996, 1676, 1677).
  • BGH, 20.03.2014 - VII ZR 248/13

    Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit von Regelungen zur

    Der Zweck der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach §§ 305 ff. BGB besteht darin, zum Ausgleich ungleicher Verhandlungspositionen und damit zur Sicherung der Vertragsfreiheit Schutz und Abwehr gegen die Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht durch den Verwender zu gewährleisten (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12, BauR 2014, 127 Rn. 27 = NZBau 2014, 47; MünchKommBGB/Basedow, 6. Aufl., vor §§ 305 ff., Rn. 4 ff.).
  • BGH, 20.02.2014 - VII ZR 26/12

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den planenden und

    Hat der Architekt auch die Leistungen der Phase 9 des § 15 Abs. 2 HOAI übernommen, ist sein Werk erst dann vollendet, wenn auch diese Leistungen erbracht sind (BGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12, BauR 2014, 127 Rn. 29 = NZBau 2014, 47; vom 20. Oktober 2005 - VII ZR 155/04, aaO Rn. 12 und vom 10. Februar 1994 - VII ZR 20/93, aaO S. 114).
  • BGH, 08.09.2016 - VII ZR 168/15

    Zulässigkeit eines Grundurteils: Inanspruchnahme eines Ingenieurs auf

    Dem strikten Klauselverbot des § 309 Nr. 8 b) ff) BGB kommt im Rahmen des § 307 BGB Indizwirkung für die Unwirksamkeit einer entsprechenden Klausel zu (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12, BauR 2014, 127 Rn. 21 = NZBau 2014, 47; Urteil vom 8. März 1984 - VII ZR 349/82, BGHZ 90, 273, 277 f., juris Rn. 22 ff.; je zu § 11 Nr. 10 f), § 9 AGBG).

    Dies gilt auch für die Erleichterung der Verjährung bezüglich bauwerksbezogener Leistungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Ingenieurs, die gegenüber einem Unternehmer verwendet werden (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - VII ZR 109/97, BauR 1999, 670, juris Rn. 8; Urteil vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12, BauR 2014, 127 Rn. 21 = NZBau 2014, 47).

    Wird ein Ingenieur mit Leistungen gemäß § 73 HOAI a.F. einschließlich solchen der Leistungsphase 9 beauftragt, hat er seine Leistungen vertragsgemäß erst erbracht, wenn auch die Leistungen gemäß Leistungsphase 9 erfüllt sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12, BauR 2014, 127 Rn. 29 = NZBau 2014, 47, bezüglich eines Ingenieurs, der mit Leistungen gemäß § 55 HOAI a.F. einschließlich Leistungsphase 9 beauftragt ist).

    Bei Beauftragung mit Leistungen einschließlich Leistungsphase 9 des § 73 HOAI a.F. kann daher eine Abnahme grundsätzlich erst angenommen werden, wenn auch die dieser Leistungsphase entsprechenden Leistungen erbracht sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12, aaO).

    Diese Bestimmung legt vielmehr den Beginn der Verjährungsfrist für den Fall einer Abnahme der bis zur Leistungsphase 8 zu erbringenden Leistungen fest (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12, aaO Rn. 29; Urteil vom 27. Januar 2011 - VII ZR 186/09, BGHZ 188, 128 Rn. 55; Urteil vom 11. Mai 2006 - VII ZR 300/04, BauR 2006, 1332, 1333, juris Rn. 13 = NZBau 2006, 519, je zu vergleichbaren Klauseln).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 152/15

    Formularmäßige Vereinbarung eines "einmaligen laufzeitabhängigen

    Die Eröffnung von Wahlmöglichkeiten zwischen mehreren vorformulierten Vertragsbedingungen macht die vom Kunden gewählte Alternative grundsätzlich noch nicht zur Individualabrede (Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Auflage, § 305 Rn. 11 unter Hinweis auf u.a. BGH, Urt. v. 10.10.2013 - VII ZR 19/12, NJW 2014, 206 ff./juris Tz. 19; Urt. v. 6.12.2002 - V ZR 220/02, NJW 2003, 1313 ff./juris Tz. 6).

    Ebenso wenig wird eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwenders dadurch zu einer Individualabrede, dass der Vertragspartner des Verwenders auch ein ihm unterbreitetes Alternativangebot mit abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hätte annehmen können (BGH NJW 2014, 206/juris Tz. 20).

  • BGH, 10.01.2019 - VII ZR 184/17

    Prüfung der Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Planung und

    Als Sachwalter des Bestellers schuldet er im Rahmen seines jeweils übernommenen Aufgabengebiets die unverzügliche und umfassende Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener Mängel des Bauwerks sowie die sachkundige Unterrichtung des Bestellers vom Ergebnis der Untersuchung und der sich daraus ergebenden Rechtslage (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12 Rn. 34, BauR 2014, 127 = NZBau 2014, 47; Urteil vom 26. Oktober 2006 - VII ZR 133/04 Rn. 10, BauR 2007, 423 = NZBau 2007, 108).
  • BGH, 13.03.2018 - XI ZR 291/16

    Wahl eines Darlehensnehmers zwischen einer Darlehensvariante ohne

    Die Eröffnung einer Wahlmöglichkeit zwischen mehreren vorformulierten Vertragsbedingungen begründet danach grundsätzlich noch keine Individualabrede (BGH, Urteile vom 3. Juli 1985 - IVa ZR 246/83, WM 1985, 1208, 1209 und vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12, NJW 2014, 206 Rn. 19 f.).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2016 - 6 U 56/16

    Formularmäßige Vereinbarung einer sog. Zins-Cap-Prämie beim Abschluss eines

    Die Eröffnung von Wahlmöglichkeiten zwischen mehreren vorformulierten Vertragsbedingungen macht die vom Kunden gewählte Alternative grundsätzlich noch nicht zur Individualabrede (Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Auflage, § 305 Rz. 11 unter Hinweis auf u.a. BGH, Urt. v. 10.10.2013, VII ZR 19/12, juris Rz. 19 = NJW 2014, 206 ff.; Urt. v. 06.12.2002, V ZR 220/02, juris Rz. 6 = NJW 2003, 1313 ff.).

    Ebenso wenig wird eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwenders dadurch zu einer Individualabrede, dass der Vertragspartner des Verwenders auch ein ihm unterbreitetes Alternativangebot mit abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hätte annehmen können (BGH, Urt. v. 10.10.2013, VII ZR 19/12, juris Rz. 20 = NJW 2014, 206).

  • OLG Brandenburg, 21.12.2016 - 4 U 30/15

    Architektenhaftung: Sekundärhaftung des mit der Bauüberwachung beauftragten

  • LG Köln, 07.02.2017 - 11 S 15/16
  • OLG Brandenburg, 03.12.2014 - 4 U 40/14

    Architektenvertrag: Voraussetzungen einer konkludenten Abnahme; Beginn der

  • OLG Köln, 31.10.2018 - 11 U 166/17

    Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten bei Durchgriffshaftung wegen Baumängeln!

  • OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15

    Musterklauseln der Architektenkammer sind AGB des Architekten!

  • OLG Stuttgart, 11.12.2018 - 12 U 91/18

    Architektenhaftung: Verjährungsbeginn bei vereinbarter Teilabnahme von

  • OLG München, 31.07.2015 - 13 U 1818/13

    Gymnasium Neufahrn bei Freising: Baufirma und Architekt zu Schadensersatz in

  • LG Bonn, 14.03.2018 - 13 O 223/16

    Gewährleistungfrist kann für "die komplette Außenhaut" nicht auf 10 Jahre

  • OLG Köln, 11.04.2018 - 16 U 140/12

    Werklohn und Schadensersatzansprüche wegen Mängeln

  • OLG Bamberg, 25.08.2017 - 8 U 93/17

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Architektenhaftung

  • OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15

    Haftung des Architekten für Schäden am Bauwerk

  • OLG München, 07.04.2021 - 9 U 7047/20

    Beginn der Gewährleistungsfristen: Abnahmeprotokoll geht Bauvertrag vor!

  • OLG Celle, 25.09.2014 - 5 U 75/12

    "Fremden" Mangel ermittelt: Keine Sachwalterhaftung des Bauüberwachers!

  • OLG Jena, 02.08.2019 - 4 U 217/16

    Teilannahme durch Bezahlung der Teilschlussrechnung!

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