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   BGH, 16.03.2017 - VII ZR 197/16   

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https://dejure.org/2017,6560
BGH, 16.03.2017 - VII ZR 197/16 (https://dejure.org/2017,6560)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2017 - VII ZR 197/16 (https://dejure.org/2017,6560)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2017 - VII ZR 197/16 (https://dejure.org/2017,6560)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 BGB, § 817 S 2 Halbs 1 BGB, § 1 Abs 2 Nr 2 SchwarzArbG
    Werkvertrag: Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsverbot durch nachträgliche Vertragsänderung

  • IWW

    § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG, § ... 134 BGB, §§ 812, 398 BGB, § 817 Satz 2 Halbsatz 1 BGB, § 286 ZPO, § 564 Satz 1 ZPO, § 634 Nr. 3 und 4, §§ 636, 280, 281, 346, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 18 UStG, § 25 Abs. 3 EStG, § 370 AO, § 1 Abs. 2 SchwarzArbG, § 125 BGB, § 139 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit von auf "Schwarzarbeit" gerichteter Werkverträge; Einigung auf "Schwarzarbeit" durch die Vertragsparteien nach Vertragsschluss und noch vor Durchführung der Arbeiten; Nachträgliche Abänderung eines Werkvertrages; Rückerstattung geleisteten Werklohns

  • Betriebs-Berater

    Werkvertrag - keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 134, 817 Satz 2 Halbs. 1; SchwarzArbG § 1 Abs. 2 Nr. 2
    Nichtigkeit eines ursprünglich wirksamen Werkvertrags wegen Schwarzarbeit auch bei nachträglicher (teilweiser) Ohne-Rechnung-Abrede

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nachträgliche Schwarzarbeitvereinbarung führt zur Nichtigkeit des Werkvertrages / kein Anspruch auf Mängelbeseitigung

  • rewis.io

    Werkvertrag: Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsverbot durch nachträgliche Vertragsänderung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 134; BGB § 817 S. 2; SchwarzArbG § 1 Abs. 2 Nr. 2
    Unwirksamkeit eines Werkvertrags bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nichtiger Werkvertrag auch bei nachträglicher (teilweiser) Schwarzgeldabrede

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeit von auf "Schwarzarbeit" gerichteter Werkverträge; Einigung auf "Schwarzarbeit" durch die Vertragsparteien nach Vertragsschluss und noch vor Durchführung der Arbeiten; Nachträgliche Abänderung eines Werkvertrages; Rückerstattung geleisteten Werklohns

  • datenbank.nwb.de

    Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch die nachträgliche Schwarzgeldabrede führt zum Verlust der Mängelansprüche!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nichtigkeit eines zunächst gesetzmäßigen Werkvertrags durch gegen Schwarzarbeitsverbot verstoßende nachträgliche Änderung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit eines Werkvertrags wegen Verstoßes gegen das SchwarzArbG infolge einer Vertragsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auch bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit können keinerlei Ansprüche aus dem Werkvertrag abgeleitet werden

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Keine Recht bei Schwarzarbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Brauchen Sie eine Rechnung?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Ansprüche bei nachträglich vereinbarter Schwarzarbeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachträgliche Vereinbarung von Schwarzarbeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Auch keine Gewährleistung bei nachträglich vereinbarter Schwarzarbeit

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Werkvertrag ist auch bei nachträglicher Ohne-Rechnung-Abrede wegen Verstoß gegen SchwarzArbG nichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nichtigkeit des Vertrags und Wegfall der Ansprüche bei nachträgl. Vereinbarungen von Schwarzarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ohne-Rechnung-Abrede oder "Schwarzgeld-Abrede" kann sehr teuer werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Finger weg von Schwarzarbeit - und wenn doch, dann gibt es vor Gericht kein Recht!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwarzgeldabrede - Nichtigkeit auch bei nachträglicher Vereinbarung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nichtigkeit aufgrund des SchwarArbG wird noch umfassender

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Durch nachtägliche Ohne-Rechnung-Abrede kann ein zunächst wirksamer Werkvertrag unwirksam werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Nichtigkeit von zunächst wirksamen Werkverträge durch nachträgliche "Ohne-Rechnung-Abrede"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Gewährleistungs- und Rückzahlungsansprüche bei Schwarzarbeit

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Keine Chance, wenn ein Teil der Vergütung schwarz geflossen ist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit? Keine Gewährleistung, kein Schadensersatzanspruch

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Auch nachträgliche Schwarzgeldabrede ist nichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwarzkauf und Nichtigkeit beim Immobiliengeschäft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche vereinbarte Schwarzarbeit begründet keine Ansprüche

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Teil-Schwarzgeldabrede: Auftraggeber verliert alle Mängelansprüche

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Auch bei später Vereinbarung von Schwarzarbeit gibt es keine Gewährleistung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Ohne-Rechnung-Abrede führt zu Nichtigkeit des gesamten Vertrages

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit auch bei nachträglicher Ohne-Rechnung-Abrede?

Besprechungen u.ä. (5)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Auch eine erst nachträglich getroffene "Ohne-Rechnung-Abrede" macht einen Werkvertrag unwirksam

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtigkeit des Gesamtvertrags bei nachträglicher "Ohne-Rechnung"-Abrede, Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG; keine Gewährleistungsansprüche, keine Rückforderung gezahlten Werklohns aus § 812 Abs. 1 Alt. 1, § 817 Satz 2 BGB

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nichtigkeit bei nachträglicher Ohne-Rechnung-Abrede (§ 134 BGB)

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 41 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nachträgliche Schwarzarbeitsabrede

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträgliche Teil-Schwarzgeldabrede: Auftraggeber verliert alle Mängelansprüche! (IBR 2017, 246)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 214, 228
  • NJW 2017, 1808
  • ZIP 2017, 1119
  • ZIP 2017, 23
  • MDR 2017, 564
  • NZBau 2017, 350
  • NZM 2017, 381
  • VersR 2017, 772
  • WM 2017, 2160
  • BB 2017, 897
  • DB 2017, 1018
  • BauR 2017, 1199
  • ZfBR 2017, 453
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

    Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - VII ZR 197/16
    Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrages, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13, BGHZ 198, 141 Rn. 13; Urteil vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14, BGHZ 206, 69 Rn. 10).

    Ziel des Gesetzes ist es, die Schwarzarbeit schlechthin zu verbieten und den Leistungsaustausch zwischen den "Vertragspartnern" zu verhindern (BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13, BGHZ 198, 141 Rn. 15, 17).

    Es will nicht nur den tatsächlichen Vorgang der Schwarzarbeit eindämmen, sondern im Interesse der wirtschaftlichen Ordnung den zugrunde liegenden Rechtsgeschäften die rechtliche Wirkung nehmen (BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13, BGHZ 198, 141 Rn. 17).

    Eine isolierte Prüfung nur der Ohne-Rechnung-Abrede erfolgt nicht (BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13, BGHZ 198, 141 Rn. 29).

  • BGH, 11.06.2015 - VII ZR 216/14

    Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - VII ZR 197/16
    Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrages, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13, BGHZ 198, 141 Rn. 13; Urteil vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14, BGHZ 206, 69 Rn. 10).

    Einen Bereicherungsanspruch hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14, BGHZ 206, 69 Rn. 12-17) verneint, § 817 Satz 2 Halbsatz 1 BGB.

  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - VII ZR 197/16
    Sie dient damit auch dem Schutz gesetzestreuer Unternehmer und Arbeitnehmer (BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 Rn. 19).

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass ein einheitlicher Werkvertrag allenfalls dann als teilwirksam angesehen werden könnte, wenn die Parteien dem zuzüglich Umsatzsteuer vereinbarten Teilwerklohn konkrete zu erbringende Einzelleistungen zugeordnet hätten (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 Rn. 13 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 10.11.2015 - 10 U 14/15

    Architektenvertrag: Nichtigkeit des gesamten Vertrags bei "Schwarzgeldabrede";

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - VII ZR 197/16
    Vielmehr liegt mit der Änderung des Ursprungsvertrags Schwarzarbeit vor, die zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags führt (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, BauR 2016, 669 = NZBau 2016, 173; Popescu, ZfBR 2015, 3, 5; BeckOGK/Kober, BGB, Stand: 1. Februar 2017, § 634 Rn. 47.2).
  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 68/65

    Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - VII ZR 197/16
    Dieser Fall ist nicht vergleichbar mit Fällen, in denen Parteien einen Vertrag schließen und wissen, dass ein Teil ihrer Abmachungen wegen Nichtbeachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Form unwirksam ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1966 - V ZR 68/65, BGHZ 45, 376).
  • BGH, 24.04.2008 - VII ZR 42/07

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - VII ZR 197/16
    cc) An dem Ergebnis ändert sich nichts dadurch, dass die Ohne-Rechnung-Abrede auch im Hinblick auf einen Verstoß gegen steuerrechtliche Verbotsvorschriften isoliert unwirksam sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2008 - VII ZR 42/07, BGHZ 176, 198 Rn. 7 f. m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97

    Rechtsfolgen der Beurkundung eines aufschiebend bedingt gewollten Vertrages als

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - VII ZR 197/16
    Der Grundsatz, dass bei Kenntnis der Parteien von der Formunwirksamkeit eines Teils ihrer Abmachungen das Rechtsgeschäft lediglich von den übrigen Vertragsbestimmungen gebildet wird, hat außerdem nur dort Sinn, wo ein Vertrag sich grundsätzlich in wirksame und unwirksame Abreden aufteilen lässt und sich damit die Frage stellt, ob § 139 BGB anwendbar ist oder wegen fehlenden Rechtsbindungswillens nicht eingreift (BGH, Urteil vom 13. November 1998 - V ZR 379/97, NJW 1999, 351, juris Rn. 9).
  • KG, 08.08.2017 - 21 U 34/15

    Werkvertrag: Annahme der Nichtigkeit wegen Schwarzgeldabrede;

    Dieser Verstoß führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrages, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH, Urteil vom 16. März 2017, VII ZR 197/16, Rn. 15; BGH; Urteil vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14, BGHZ 206, 69 Rn. 10; Urteil vom 1. August 2013, VII ZR 6/13, BGHZ 198, 141 Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2023 - 29 U 115/22

    Keine Kenntnis des Vertragspartners von Verstoß gegen Schwarzarbeitergesetz

    Denn zur Begründung führt der 4. Senat des OLG Frankfurt am Main an, der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 16.03.2017 (Az. VII ZR 197/16) zu § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG 2004 unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien ausgeführt, dass es Ziel des im Jahr 2004 reformierten Gesetzes sei, Schwarzarbeit im Sinne der Legaldefinition des § 1 Abs. 2 SchwarzArbG schlechthin zu verbieten und vor allem jeglichen Leistungsaustausch zwischen den Vertragspartnern im Interesse der wirtschaftlichen Ordnung und zur Verhinderung oder zumindest zur Einschränkung von Wettbewerbsverzerrungen zu unterbinden (OLG Frankfurt a.M., a.a.O.).

    Keinen anderen Zweck misst der Bundesgerichtshof aber auch dem SchwarzArbG in der Fassung seit 2004 zu (BGH, Urt. v. 16.3.2017 - VII ZR 197/16, NJW 2017, 1808 Rn. 18).

    Darüber hinaus liegt die Entscheidung des 4. Senats des OLG Frankfurt am Main auch insoweit nicht auf der Linie der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach dieser weiterhin bei der Prüfung der Nichtigkeit des Vertrages aufgrund eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG 2004 auf ein subjektives Element (auch) beim Auftragnehmer in Form der Kenntnis und Ausnutzung des Gesetzesverstoßes abstellt (BGH, Urt. v. 16.3.2017 - VII ZR 197/16 NJW 2017, 1808 Rn. 15; Urt. v. 11.6.2015 - VII ZR 216/14, NZBau 2015, 551 Rn. 10; Urt. v. 1.8.2013 - VII ZR 6/13, NZBau 2013, 627 Rn. 23).

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2017 - 21 U 21/16

    Gewährleistungsansprüche des Bestellers bei einer "Ohne-Rechnung-Abrede"

    Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrages, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (vgl. BGH, Urteil vom 1.8.2013, VII ZR 6/13, zitiert nach juris Rz 13; Urteil vom 11.6.2015, VII ZR 216/14, zitiert nach juris Rz 10; Urteil vom 16.3.2017, VII ZR 197/16, zitiert nach juris Rz. 15; OLG Hamm, Urteil vom 7.06.2016, 24 U 152/15, BeckRS 2016, 112660 Rz. 43).Zur Schwarzarbeit zählt gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG auch die Erbringung und Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen, wenn dabei von einem Steuerpflichtigen eine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebende steuerliche Pflicht nicht erfüllt wird.

    Ebenso unwirksam sind sie, wenn ein zunächst nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Vertrag nachträglich so abgeändert wird, dass er nunmehr von dem Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG erfasst wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2017 - VII ZR 197/16 -, Rn. 17, juris).

  • OLG Hamm, 06.10.2020 - 21 U 108/18

    Ansprüche für die Einstellung und den Beritt von Pferden

    Ein zunächst nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Vertrag kann auch dann nach § 1 II Nr. 2 SchwarzArbG, § 134 BGB nichtig sein, wenn er nachträglich so abgeändert wird, dass er nunmehr von dem Verbot des § 1 II Nr. 2 SchwarzArbG erfasst wird (BGH, NJW 2017, 1808).
  • OLG Hamm, 06.02.2023 - 2 U 78/22

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Kaufvertrags über ein Sportstudio gegen

    Nicht allein die Eindämmung der Steuerhinterziehung und damit die Verfolgung eines fiskalischen Zwecks sei geboten, sondern ebenso auch die Verhinderung von oder zumindest die Einschränkung der damit einhergehenden Wettbewerbsverzerrung, womit auch dem Schutz gesetzestreuer Unternehmer gedient werde (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2017 - VII ZR 197/16, NJW 2017, 1808, 1810).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2021 - 2 U 63/20

    Rechtsfolgen der Abrede einer Barzahlung ohne Rechnungsstellung bei einem

    Dem entspricht es, die Nichtigkeitsfolge jedenfalls dann eintreten zu lassen, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13, NJW 2013, 3167, 3168 Rn. 13; BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14, NJW 2015, 2406 Rn. 10; BGH, Urteil vom 16. März 2017 - VII ZR 197/16, NJW 2017, 1808, 1809 Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juli 2017 - 21 U 21/16, BeckRS 2017, 140430 Rn. 25; OLG Hamm, Urteil vom 18. Oktober 2017 - I-12 U 115/16, NJW-RR 2018, 273 Rn. 19).
  • LG Krefeld, 13.02.2020 - 5 O 87/18

    Planungsvertrag aufgrund von Schwarzgeldabrede nach § 134 BGB nichtig

    So hat zum Zwecke der Bekämpfung von Schwarzarbeit der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit mehrfach entschieden, dass ein solcher unter Verstoß gegen das SchwarzArbG geschlossener Vertrag insgesamt nach § 134 BGB nichtig ist und beiden Parteien eines solchen Vertrages keinerlei Ansprüche mehr zustehen, auch nicht unter bereicherungsrechtlichen Aspekten - jedenfalls dann, wenn wie vorliegend der Unternehmer vorsätzlich gegen das SchwarzArbG verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (so BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14 -, BGHZ 206, 69-74; Urteil vom 16. März 2017 - VII ZR 197/16 -, BGHZ 214, 228-235, jeweils zitiert nach juris und mit weiteren Nachweisen).

    Weiter weist der Bundesgerichtshof ausdrücklich darauf hin, das SchwarzArbG diene nicht allein der Verhinderung von Steuerhinterziehung, sondern wolle auch die mit der Schwarzarbeit einhergehende Wettbewerbsverzerrung verhindern oder zumindest einschränken; es diene daher auch dem Schutz gesetzestreuer Unternehmer und Arbeitnehmer (BGH, Urteil vom 16. März 2017 - VII ZR 197/16 -, BGHZ 214, 228-235, Rn. 21, juris mit weiteren Nachweisen).

  • KG, 23.12.2019 - 21 U 75/17

    Schadensersatzansprüche aus einem Hauskaufvertrag Sachmängel aufgrund einer

    Dabei kommt es nicht darauf an, wann eine solche Abrede getroffen wurde, da dies auch noch nachträglich erfolgen kann (BGH, Urteil vom 16.03.2017, VII ZR 197/16, NJW 2017, 1808).
  • BGH, 31.07.2018 - 4 StR 282/18

    Rücktritt (Darstellung des Rücktrittshorizontes in den Urteilsfeststellungen)

    Soweit sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen lässt, kann das Urteil einer sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht standhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169; vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17, NStZ-RR 2018, 10; vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, JuS 2017, 550; vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 und vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03, StraFo 2003, 206; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 596/19

    Versuch; Rücktritt (Urteilsfeststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten)

    Soweit sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen lässt, kann das Urteil einer sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht standhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169; vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17, NStZ-RR 2018, 10; vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, JuS 2017, 550; vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 und vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03, StraFo 2003, 206; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - 5 U 18/20

    Vergütung für Sanierungsarbeiten an einem Gebäude Schadensersatzansprüche wegen

  • LG Wuppertal, 04.04.2019 - 7 O 258/18

    Wegfall Werklohnanspruch bei nach Vertragsschluss getroffener

  • OLG Naumburg, 30.08.2018 - 2 U 1/18

    Gefahr in Verzug: Auftraggeber muss keine Mängelbeseitigungsfrist setzen!

  • LG Köln, 17.12.2019 - 4 O 77/19
  • OLG Zweibrücken, 08.06.2021 - 5 U 106/20

    Schadensersatz nach kaufmännischem Gewährleistungsrecht; Kein Schadensersatz nach

  • LG Potsdam, 16.05.2023 - 6 O 341/21

    Indizien sprechen für Schwarzarbeit: Leugnen allein hilft nicht!

  • LG Düsseldorf, 10.04.2017 - 5 O 253/15

    Verstoß gegen Schwarzarbeitsgesetz: Kein Kostenvorschuss bei Mängeln!

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