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   BGH, 29.06.1995 - VII ZR 201/94   

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https://dejure.org/1995,1182
BGH, 29.06.1995 - VII ZR 201/94 (https://dejure.org/1995,1182)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1995 - VII ZR 201/94 (https://dejure.org/1995,1182)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - VII ZR 201/94 (https://dejure.org/1995,1182)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra-felsmann.de

    §§ 651a, 651f BGB
    Yachtcharter - Reiserecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 651a, 651f Abs. 2
    Anwendung des Reisevertragsrechts auf Charter einer Hochseeyacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 651a, 651f Abs. 2
    Vorliegen einer Reiseveranstaltung oder eines Chartervertrages über eine Hochseeyacht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 130, 128
  • NJW 1995, 2629
  • MDR 1995, 995
  • WM 1995, 1934
  • BB 1995, 2134
  • DB 1995, 2524
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 163/84

    Zur Rechtsnatur eines auf die Bereitstellung einer Ferienimmobilie gerichteten

    Auszug aus BGH, 29.06.1995 - VII ZR 201/94
    Der Senat wendet das Reisevertragsrecht entsprechend auf Fälle an, in denen nicht eine Gesamtheit von Reiseleistungen geschuldet wird, sondern lediglich eine einzelne Reiseleistung, welche darin besteht, daß ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung zu Urlaubszwecken bereitgestellt wird (Senatsurteile vom 9. Juli 1992 - VII ZR 7/92 - BGHZ 119, 152, und vom 17. Januar 1985 - VII ZR 163/84 - NJW 1985, 906).

    Der Veranstalter verspricht mit ihr eine bestimmte Gestaltung der Reise, zum Beispiel der Urlaubsreise und dort dann auch der erhofften Urlaubsfreude (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 1985 aaO. S. 907).

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus BGH, 29.06.1995 - VII ZR 201/94
    Der Senat wendet das Reisevertragsrecht entsprechend auf Fälle an, in denen nicht eine Gesamtheit von Reiseleistungen geschuldet wird, sondern lediglich eine einzelne Reiseleistung, welche darin besteht, daß ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung zu Urlaubszwecken bereitgestellt wird (Senatsurteile vom 9. Juli 1992 - VII ZR 7/92 - BGHZ 119, 152, und vom 17. Januar 1985 - VII ZR 163/84 - NJW 1985, 906).

    Diese Rechtsprechung beruht darauf, daß die Interessenlage der Beteiligten unter allen wesentlichen Gesichtspunkten derjenigen gleicht, die bei einem Reisevertrag gemäß § 651 a BGB, also einem Vertrag über eine Gesamtheit von Reiseleistungen, gegeben ist (Senat aaO. BGHZ 119, 164 [BGH 09.07.1992 - VII ZR 7/92]).

  • BGH, 12.01.2016 - X ZR 4/15

    Zur Haftung des Reiseveranstalters für Zusatzleistungen am Urlaubsort

    In diesem Zusammenhang kann auch von Bedeutung sein, dass es den Reisevertrag gerade kennzeichnet, dass der Reiseveranstalter nicht nur einzelnen Leistungen, sondern die Reise selbst als Gesamtheit von Reiseleistungen als eigene Leistung zu erbringen verspricht (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 1973, aaO; vom 29. Juni 1995 - VII ZR 201/94, BGHZ 130, 128 unter III 4 a; vom 14. Dezember 1999 - X ZR 122/97, RRa 2000, 85 unter I 2 a).
  • BGH, 15.07.2008 - X ZR 93/07

    Zur Bemessung der Minderung des Reisepreises bei Beinahe-Absturz auf dem Rückflug

    Dieses Ergebnis kann auch nicht mit der synallagmatischen Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung überspielt werden; die Herausnahme mangelfreier Teilleistungen aus der Berechnung des Minderungsbetrags kann im Einzelfall vielmehr schon deshalb ausscheiden, weil es für die Minderung im Ergebnis auf die Mangelhaftigkeit der Reise insgesamt und nicht allein auf die Mangelfreiheit einzelner Teilleistungen ankommt (vgl. BGHZ 130, 128, 132).
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Er vermittelt nicht nur Fremdleistungen, sondern übernimmt selbst die Haftung für deren Erfolg, soweit dieser von seinen Leistungen abhängt (BGH, Urt. v. 17.01.1985 - VII ZR 163/84, NJW 1985, 906, 907; BGHZ 130, 128, 132).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 171/97

    Sicherungsschein - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Zu ihrer Bereitstellung ist die Beklagte auch vertraglich verpflichtet; sie übernimmt aus der Sicht des Kunden die Haftung für den Erfolg des Urlaubs, soweit dieser von den angebotenen Leistungen abhängt (vgl. BGHZ 130, 128, 132).
  • AG Köln, 13.09.2021 - 133 C 611/20

    Reisemangel, Corona, Reiseabbruch

    Der Veranstalter trägt grundsätzlich unabhängig von der Ursache des Fehlers die Gefahr des Gelingens einer Pauschalreise (BGH, Urteil vom 23.09.1982 - VII ZR 301/81, in: NJW 1983, 33, 34; Urteil vom 20.03.1986 - VII ZR 182/85, in: NJW 1986, 1748, 1749 f.; Urteil vom 29.06.1995 - VII ZR 201/94, in: NJW 1995, 2629, 2630; Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15, in: NJW 2017, 958 Rz. 6; Sprau , in: Palandt, 78. Aufl. 2019, § 651i Rn. 7).
  • OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01

    Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Reiseveranstaltung)

    Er vermittelt nicht nur Fremdleistungen, sondern übernimmt selbst die Haftung für den Erfolg der Reise, soweit dieser von seinen Leistungen abhängt (BGHZ 130, 128 ; BGH NJW 2000, 1189).
  • OLG Frankfurt, 19.06.1997 - 6 U 138/96

    Anwendung des Reisevertragsrechts auf Vermietung von Ferienunterkünften

    Damit wären zwar die §§ 651 a ff. BGB nicht unmittelbar anwendbar, weil § 651 a Abs. 1 Satz 1 BGB voraussetzt, dass der Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen erbringt, also mindestens zwei Reiseleistungen entsprechend einer typischen Pauschalreise (BGH, NJW 1992, 3158, 3160; 1995, 2629, 2630; vgl. auch Art. 1 und 2 der EG-Richtlinie 90/314).

    Abgesehen davon, dass die Rechtsprechung diesen Schluss nur beim Reisevermittler im Gewand eines Reiseveranstalters gezogen hat, ist entscheidend, dass auch die nur analoge Anwendung des Reisevertragsrechts eine Reiseveranstaltung als Gegenstand der Vertragspflicht voraussetzt und Reisevertragsrecht daher nicht, auch nicht analog, zum Tragen kommt, wenn eine sonstige Leistung , wie beispielsweise eine mietvertragliche, geschuldet wird (BGH, NJW 1995, 2629, 2630).

    Dass die Beklagte dabei die vertraglich vorgesehene Reiseleistung in eigener Verantwortung übernimmt, folgt notwendig aus ihrer Stellung als Leistungsträger und zeigt, dass der BGH dieses Kriterium zu Recht nur bei der Abgrenzung von Reisevermittlung und Reiseveranstaltung herangezogen hat (NJW 1992, 3158, 3160; 1995, 2629, 2630; ebenso NJW 1985, 906; ferner Seyderhelm, § 651 a Rdn. 23).

  • LG Stuttgart, 25.01.2007 - 12 O 488/06

    Reisevertrag: Vorliegen von Reiseleistungen bei Beschaffung von Flugtickets und

    Die Rechtsprechung befürwortet die analoge Anwendung dieser Vorschriften bei Vorliegen auch nur einer einzelnen Reiseleistung (BGHZ 119, 152, 163; 130, 128, 131; BGH NJW 1985, 906, 907) und begründet dies mit derselben Interessenlage wie beim Erwerb einer Gesamtheit von Reiseleistungen.

    Es ist zudem entscheidend, ob nach dem Gesamteindruck und Auftreten eine bestimmte Gestaltung der Reise versprochen wird oder ob sich die Leistung in der bloßen Bereitstellung erschöpft (BGHZ 130, 128, 132).

  • OLG Köln, 15.09.2003 - 16 U 25/03

    Reiserecht - Kündigung eines Ferienhausmietvertrages wegen unzureichender Zahl

    Voraussetzung hierfür ist es weiter, dass Gegenstand des Vertrages nicht lediglich die bloße Erbringung einer Teilleistung aus einem der Bereiche Transport, Aufenthalt und Gestaltung der Urlaubstage ist, sondern auch die erfolgreiche Gestaltung der Reise, wenn auch beschränkt auf das einzelne Ferienhaus (vgl. BGHZ 119, 152 = NJW 1992 334; BGHZ 130, 128 = NJW 1995, 2629).
  • LG Düsseldorf, 09.10.2015 - 22 S 89/15

    Rückerstattung des Reisepreises wegen Reisemängeln einer gebuchten Türkeireise

    Der Sache nach trifft den Reiseveranstalter somit eine Garantie- bzw. Erfolgshaftung (h. M: sog. weiter Mangelbegriff; vgl. BGH, NJW 1983, S. 33, 34; NJW 1986, S. 1748, 1749; NJW 1995, S. 2629, 2630; Führich , Reiserecht, 7. Auflage 2015, § 7 Rn. 3; MüKo-BGB/ Tonner , 6. Auflage 2012, § 651c Rn. 3; A. Staudinger , in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, § 651c Rn. 9).
  • LG Hamburg, 16.11.2004 - 312 O 911/04
  • AG Herne-Wanne, 27.03.1998 - 3 C 5/98

    Sitzplatz bei den Backstreet Boys - §§ 325 BGB <Fassung bis 31.12.01>, §

  • OLG Düsseldorf, 24.04.1997 - 18 U 135/96

    Begriff des Reiseveranstalters

  • AG Wetzlar, 12.04.2005 - 31 C 342/03

    Reisepreisminderung bei Verunreinigungen eines "luxuriösen Anwesens"

  • AG Trier, 24.03.2000 - 32 C 48/00

    Zur Rechtsnatur eines auf die Bereitstellung einer Ferienimmobilie direkt vom

  • OLG Köln, 04.02.2000 - 6 U 99/99

    Schüleraustausch-Verein als Reiseveranstalter - allgemeine Geschäftsbedingungen

  • AG Münster, 28.06.2013 - 28 C 2302/10

    Ferienhausmiete / Veranstaltereigenschaft / Abhilfe / Rückzahlung Reisepreis /

  • AG Leer, 06.08.2008 - 70 C 1299/07

    Ferienwohnung / Raumabtrennungen durch Vorhänge / Nutzlos aufgewendete

  • AG Düsseldorf, 29.12.2006 - 41 C 194/06

    Anspruch auf Schmerzengeld und Rückerstattung des Reisepreises bei Verletzungen

  • AG Euskirchen, 24.07.2006 - 13 C 484/06
  • OLG Karlsruhe, 13.11.1997 - 4 U 102/97
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