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   BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56   

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BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56 (https://dejure.org/1957,90)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1957 - VII ZR 204/56 (https://dejure.org/1957,90)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1957 - VII ZR 204/56 (https://dejure.org/1957,90)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 24, 15
  • NJW 1957, 791
  • DB 1957, 355
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 16.01.1925 - VI 248/24

    Auslegung eines Schiedsspruchs

    Auszug aus BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56
    Denn für die Auslegung und Tragweite eines gerichtlichen Urteils, dem insoweit ein Schiedsspruch gleichzustellen ist (RGZ 110, 50), kann es nicht auf die Behauptungen der Parteien ankommen; es ist vielmehr Sache des Gerichts, diese Auslegung selbständig vorzunehmen.

    Zwar ist auch das Revisionsgericht unbeschränkt befugt, einen Schiedsspruch selbst auszulegen (RGZ 110, 50); doch zwingt das nicht zu der Annahme, daß es dazu in jedem Fall auch verpflichtet wäre.

  • BGH, 17.10.1956 - IV ZR 137/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56
    Dem steht die Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 17. Oktober 1956 (NJW 1956, 1920) nicht entgegen.
  • RG, 27.09.1920 - IV 2/20

    Letztwillige Anordnung eines Schiedsgerichts; Zulässigkeit einer Ernennung eines

    Auszug aus BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56
    Nach der Rechtsprechung ist dem § 1026 ZPO genügt, wenn sich die Schiedsabrede auch ohne Bezeichnung der einzelnen Ansprüche und Anspruchsgründe auf ein bestimmtes, zwischen den Parteien bestehendes Rechtsverhältnis bezieht (RGZ 90, 308: Alle Streitigkeiten der Gesellschafter aus dem Gesellschaftsvertrag; RGZ 100, 76: Alle Streitigkeiten aus der Auseinandersetzung eines bestimmten Nachlasses).
  • RG, 25.01.1898 - II 340/97

    Schiedsspruch

    Auszug aus BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56
    Auch das Reichsgericht geht in der angeführten Entscheidung hiervon aus, wenn es das scheinbare Abweichen von seinen früheren Entscheidungen (RGZ 8, 377; 40, 418; JW 1911, 51) damit begründet, daß in den früher entschiedenen Fällen die Auslegung nicht nur aus dem Inhalt des Schiedsspruchs allein, sondern "im Zusammenhang mit dem Vertragswillen der Parteien, d.h. an der Hand des Schiedsvertrags", zu erfolgen hatte.
  • RG, 02.06.1931 - VII 529/30

    1. Ist ein Schiedsgericht zuständig zur Entscheidung über Gegenansprüche, die der

    Auszug aus BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56
    Eine Nachprüfung der durch das Berufungsgericht getroffenen Auslegung ist also darauf beschränkt, ob gegen Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen worden ist, oder gesetzliche Vorschriften nicht beachtet worden sind (RGZ 133, 16 [19]).
  • RG, 08.07.1932 - VII 49/32

    1. Ist der Konkursverwalter durch einen vom Gemeinschuldner geschlossenen

    Auszug aus BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56
    Die Schiedsabrede ist weder ein gegenseitiger Vertrag im Sinne des § 17 KO noch ein Auftrag im Sinne des § 23 KO (vgl. RG VII 463/05 Urteil vom 17. April 1906 = Nachschlagewerk des RG Nr. 26 zu § 274 ZPO; RGZ 137, 109).
  • RG, 26.01.1883 - III 381/82

    Steht dem Revisionsgerichte darüber, ob ein Schiedsspruch alle dem

    Auszug aus BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56
    Auch das Reichsgericht geht in der angeführten Entscheidung hiervon aus, wenn es das scheinbare Abweichen von seinen früheren Entscheidungen (RGZ 8, 377; 40, 418; JW 1911, 51) damit begründet, daß in den früher entschiedenen Fällen die Auslegung nicht nur aus dem Inhalt des Schiedsspruchs allein, sondern "im Zusammenhang mit dem Vertragswillen der Parteien, d.h. an der Hand des Schiedsvertrags", zu erfolgen hatte.
  • BGH, 16.09.2015 - VIII ZR 17/15

    Bestimmung des international zuständigen Gerichts für eine Kaufpreiszahlungsklage

    Dass der Kläger, der aus dem lange vor Einleitung des Insolvenzverfahrens in nicht anfechtbarer Weise geschlossenen Integrationsvertrag von der Beklagten Erfüllung begehrt, in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter an die darin getroffene Gerichtsstandsvereinbarung gebunden ist, steht ebenfalls außer Frage (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1957 - VII ZR 204/56, BGHZ 24, 15, 18; vom 10. Juli 2003 - IX ZR 119/02, BGHZ 155, 371, 376 f.; Musielak/Voit/Heinrich, aaO, § 19a Rn. 6; Gottwald/Eckardt, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 32 Rn. 34; jeweils mwN; ferner auch EuGH, Urteile vom 9. November 2000 - C-387/98, NJW 2001, 501 Rn. 22 ff. - Coreck; vom 21. Mai 2015 - C-352/13, juris Rn. 65 - CDC Hydrogen Peroxide).
  • BGH, 21.12.2023 - I ZB 37/23

    Fehlentscheidungen in der Sache sind bei Schiedssprüchen hinzunehmen!

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist unbeschränkt dazu befugt, einen Schiedsspruch auszulegen; das gilt auch für einen ausländischen Schiedsspruch (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1957 - VII ZR 204/56, BGHZ 24, 15 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 8. November 2007 - III ZB 95/06, SchiedsVZ 2008, 40 [juris Rn. 14]; Beschluss vom 29. Januar 2009 - III ZB 88/07, BGHZ 179, 304 [juris Rn. 17] mwN; Beschluss vom 30. November 2011 - III ZB 19/11, [juris Rn. 8]; Beschluss vom 31. März 2016 - I ZB 76/15, SchiedsVZ 2016, 343 [juris Rn. 24]).
  • BGH, 29.01.2009 - III ZB 88/07

    Vollstreckbarerklärung eines nach Insolvenzeröffnung ergangenen Schiedsspruchs

    Die Antragsgegner waren als Insolvenzverwalter an die Schiedsabreden der früheren Schiedsbeklagten gebunden (vgl. BGHZ 24, 15, 18 ; Senatsbeschluss vom 20. November 2003 - III ZB 24/03 - ZInsO 2004, 88, m.w.N.).

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist unbeschränkt dazu befugt, einen Schiedsspruch auszulegen (BGHZ 24, 15, 20) .

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   VG Berlin, 24.05.1978 - VII ZR 204.56   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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