Rechtsprechung
BGH, 08.05.2003 - VII ZR 205/02 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
§ 254 Abs. 1 BGB (Da), § 635 BGB a.F.
Mitverschulden bei eigenem Weiterbau ohne vorherige Prüfung der vom Werkunternehmer erstellten Bauteile - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zweck der vereinbarten Leistung; Haftung eines Nachunternehmers gegenüber seinem Auftraggeber; Ungeeignetheit der Leistung des Vorunternehmers; Ungeprüfte Übernahme des Werkes des Auftragnehmers; In eigenen Angelegenheiten obliegende Sorgfaltspflicht; Mitverschulden für ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Prüfungspflicht für Auftraggeber bei Erbringung weiterer Bauleistungen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254 Abs. 1 § 635 (a.F.)
Prüfungspflicht des auf dem Gewerk seines Auftragnehmers aufbauenden Auftraggebers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sorgfaltspflichten des Auftraggebers
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Mangelhaftigkeit des Werks des Nachunternehmers infolge mangelhafter Leistungen des Vorunternehmers: Haftung des Nachunternehmers wegen ungeprüfter Übernahme der Leistungen des Vorunternehmers?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Haftung - Wie haftet der Auftraggeber für Eigenleistungen?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Boden schlecht gefräst - Zur Prüfungspflicht, wenn ein Handwerksbetrieb Vorarbeiten in Auftrag gibt
Besprechungen u.ä. (2)
- maas-anwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)
Prüfungs- und Hinweispflicht des Hauptunternehmers auch gegenüber dem vorleistenden Subunternehmer!
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Prüfungs- und Hinweispflicht des Hauptunternehmers auch gegenüber dem vorleistenden Subunternehmer! (IBR 2003, 351)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1238
- MDR 2003, 1107
- NZBau 2003, 495
- WM 2003, 1444
- DB 2003, 2488
- BauR 2003, 1213
- ZfBR 2003, 560
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85
Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden …
Auszug aus BGH, 08.05.2003 - VII ZR 205/02
a) Zu Unrecht meint die Revision, das Berufungsgericht habe die vom Senat entwickelten Grundsätze zur Haftung eines Nachunternehmers gegenüber seinem Auftraggeber in den Fällen nicht beachtet, in denen das Werk des Nachunternehmers mangelhaft war, weil die Leistung des Vorunternehmers für sein Werk ungeeignet war und der Nachunternehmer seine Verpflichtung verletzt hat, auf Bedenken hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1986 - VII ZR 48/85 - NJW 1987, 643 = BauR 1987, 79 = ZfBR 1987, 32).
- OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 84/10
Pflicht des Architekten zur Berücksichtigung von Grundwasserständen
Nach der Entscheidung des BGH (Urt. v. 08.05.2003 - VII ZR 205/02, NJW-RR 2003, 878) liegt ein Mitverschulden vor, wenn ein Auftraggeber, der selbst auf dem Gewerk seines Auftragnehmers aufbaut und weitere Bauleistungen erbringt, die Leistungen des Auftragnehmers ungeprüft übernimmt und er bei der gebotenen Prüfung einen Fehler des Vorgewerks hätte feststellen können.Nach der Entscheidung des BGH (Urt. v. 08.05.2003 - VII ZR 205/02, NJW-RR 2003, 878) liegt ein Mitverschulden vor, wenn ein Auftraggeber, der selbst auf dem Gewerk seines Auftragnehmers aufbaut und weitere Bauleistungen erbringt, die Leistungen des Auftragnehmers ungeprüft übernimmt und er bei der gebotenen Prüfung einen Fehler des Vorgewerks hätte feststellen können.
- OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 22 U 73/17
Pflichten eines Entsorgungsunternehmens aus einem Vertrag über die "Entsorgung …
Im Werkvertragsrecht ist der Sub-/Nachunternehmer des Hauptunternehmers regelmäßig als dessen Erfüllungsgehilfe anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.1976, VII ZR 96/74, BGHZ 66, 43; BGH, Urteil vom 23.04.1981, VII ZR 196/80, NJW 1981, 1779;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1318 mwN in Fn 296;… Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 278, Rn 39;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 63 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 12.03.1992, VII ZR 5/91, BGHZ 117, 318; vgl. auch BGH, Urteil vom 08.05.2003, VII ZRE 205/02, BauR 2003, 1213). - OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 43/20
Sachmängelhaftung eines Fußbodenverlegers: Umfang der Überprüfungspflicht im …
Allerdings sind die Vorgaben aus der DIN nicht abschließend (vgl. BGH IBR 2001, 415; IBR 2003, 351), weshalb z.B. Hinweise auf Feuchtigkeit, weitere Prüfungen hätten indizieren können.
- OLG Hamm, 31.03.2015 - 24 U 30/14
Kürzung des Vorschussanspruchs des Auftraggebers wegen mitbeseitigter von ihm zu …
Den Besteller kann eine Mitverantwortung an der Schadensentstehung nach § 254 BGB treffen, wenn er auf dem Gewerk des Unternehmers aufbaut und selbst weitere Bauleistungen erbringt (vgl. BGH, BauR 2003, 1213, juris Rdnr. 17). - OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 171/07
Mängelhaftung beim VOB-Bauvertrag: Vergütungsanspruch des Unternehmers nach …
Nichts anderes folgt aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.05.2003 (BauR 2003, 1213 ff). - OLG München, 07.08.2007 - 13 U 2063/05
Zur Notwendigkeit einer Dachneueindeckung
Danach ist hier nicht von einer sog. "gleichstufigen Verbundenheit" beider Beklagter im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht bzw. davon auszugehen, im Ergebnis sei ein einheitlicher Erfolg geschuldet (BGH BauR 2003, 1213, 1214; BauR 2003, 1379, 1380; Kniffka, BauR 2005, 274;… Werner/Pastor a.a.O., Rn. 1527 ff.). - LG Koblenz, 08.02.2007 - 4 O 167/06
Verlegereife des Estrichs ist zu prüfen!
Kommt der Unternehmer dieser Prüfungs- und Hinweispflicht nicht nach und wird dadurch das Gesamtwerk beeinträchtigt, so ist seine Werkleistung mangelhaft (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1238).