Rechtsprechung
BGH, 21.03.2013 - VII ZR 210/12 |
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Pauschale Bezugnahme auf Anlagen: Klage unschlüssig! (IBR 2013, 321)
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 31.05.2011 - 3 O 612/10
- OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11
- BGH, 21.03.2013 - VII ZR 210/12
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 10.05.2019 - 21 U 64/18
Bauvertrag: Abgrenzung eines Mangels von einer Hinweispflichtverletzung des …
Denn auf die Verletzung einer Hinweispflicht könne nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der streitgegenständliche Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses wegen Mängeln nicht gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/12, Juris).Denn auf die Verletzung einer Hinweispflicht könne nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der streitgegenständliche Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses wegen Mängeln nicht gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/12, Juris).
Daher ist auch der Hinweis der Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Verletzung einer Hinweispflicht keinen Anspruch nach § 634 Abs. 3 BGB begründen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/12, Juris), zwar im Grundsatz zutreffend, aber zur Beurteilung des geltend gemachten Anspruchs nicht zielführend.
- OLG Frankfurt, 26.03.2019 - 21 U 64/18
Hauswand muss frei von Flecken sein!
Denn auf die Verletzung einer Hinweispflicht könne nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der streitgegenständliche Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses wegen Mängeln nicht gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/12).Daher ist auch der Hinweis der Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Verletzung einer Hinweispflicht keinen Anspruch nach § 634 Abs. 3 BGB begründen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/12), zwar im Grundsatz zutreffend, aber zur Beurteilung des geltend gemachten Anspruchs nicht zielführend.
- AG Gelsenkirchen, 31.05.2016 - 211 C 348/15
Auszugsübergabeprotokoll ohne Beanstandung = Einverständnis mit Mietereinbauten!
Die pauschale Bezugnahme auf zu den Akten gereichte Unterlagen ersetzt genügt nicht den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Sachvortrag (vgl. BGH Beschl. v. 21.3.2013 - Az: VII ZR 210/12; Nichtzulassungsbeschluss zu OLG Zweibrücken, Urteil v. 20.6.2012 - Az: 1 U 105/11; OLG Hamm Urteil vom 14. Juni 1995 - 12 U 142/94).