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   BGH, 11.06.2015 - VII ZR 216/14   

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https://dejure.org/2015,13297
BGH, 11.06.2015 - VII ZR 216/14 (https://dejure.org/2015,13297)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2015 - VII ZR 216/14 (https://dejure.org/2015,13297)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14 (https://dejure.org/2015,13297)
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Volltextveröffentlichungen (25)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 817 S 2 Halbs 1 BGB, § 1 Abs 2 Nr 2 SchwarzArbG
    Nichtigkeit eines Werkvertrages mit Schwarzlohnabrede: Bereicherungsrechtliche Rückforderung gezahlten Werklohns

  • verkehrslexikon.de

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung gezahlten Werklohns bei Schwarzlohnabrede

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 134, 280, 281, 633, 634 Nr. 4, 812 Abs. 1 S. 1, 817 S. 1; SchwarzArbG § 1 Abs. 2 Nr. 2
    Kein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch des Bestellers bei verbotener Schwarzarbeit

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das SchwarzArbG nichtig, steht dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zu.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlungsanspruch eines Bestellers bei einer Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitergesetz

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Rückforderung des Werklohns bei Schwarzarbeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auch bei Mängeln kein Anspruch auf Rückzahlung von Schwarzarbeiterwerklohn

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Anspruch auf Rückzahlung des Werklohns bei mangelhafter Schwarzarbeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Nichtigkeit eines Werkvertrages mit Schwarzlohnabrede: Bereicherungsrechtliche Rückforderung gezahlten Werklohns

  • wertermittlerportal
  • ra.de
  • kanzlei-kotz.de

    Schwarzarbeit - bei Mängeln kein Werklohnrückzahlungsanspruch

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; BGB § 817 S. 2 Halbs. 1; SchwarzArbG § 1 Abs. 2 Nr. 2
    Kein Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung geleisteten Werklohns bei Nichtigkeit des Vertrags wegen "Schwarzarbeit"

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schwarzarbeit: Barzahlung auf Rechnung ohne Mehrwertsteuerausweis führt zum Verlust der Mängelrechte und begründet auch keinen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlungsanspruch eines Bestellers bei einer Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitergesetz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Schwarz" bezahlter Auftragnehmer muss Vergütung nicht zurückerstatten!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Bereicherungsanspruch des Bestellers bei Nichtigkeit des Werkvertrags wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (42)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bei Schwarzarbeit kein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Werklohns aus ungerechtfertigter Bereicherung auch wenn Werkleistung mangelhaft ist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwarzarbeit - und der bereits gezahlte Werklohn

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zur Schwarzarbeit und mangelhaften Werkleistung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mängelgewährleistung: Keine Rückzahlung für Mängel bei Schwarzarbeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Rückzahlung bei mangelhafter Schwarzarbeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pfusch bei der Schwarzarbeit - Ein Bauherr, der Steuern hinterzieht, bekommt vom schlecht arbeitenden Auftragnehmer kein Geld zurück

  • Jurion (Kurzinformation)

    Besteller kann bei Verstoß gegen das SchwarzArbG nicht Rückzahlung des gezahlten Werklohns verlangen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Entgeltrückforderung bei mangelhafter Schwarzarbeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Rückzahlungsanspruch bei mangelhafter Schwarzarbeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Rückzahlungsanspruch bei Schwarzarbeit

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schwarzarbeit: Kein Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Werklohns

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Ungerechtfertigte Bereicherung liegt nicht vor - Kein Rückzahlungsanspruch bei Schwarzarbeit

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Kein Rückzahlungsanspruch bei Schwarzarbeit bei mangelhafter Arbeitsleistung

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Wer auf eine Schwarzgeldabrede auf einen aus diesem Grunde nichtigen Bauvertrag zahlt, ist sein Geld für immer los und hat auch keine Gewährleistungsansprüche!

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Finger weg von Schwarzarbeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGH bleibt hart - bei Schwarzarbeit gibt es keine Gewährleistungsansprüche

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bei Schwarzarbeit gibt es kein Geld zurück

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Rückzahlung von Schwarzgeld

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Mangelhafte Schwarzarbeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit: Kein Geld zurück bei Mängeln

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Entgelt für Schwarzarbeit muss bei Mängeln nicht zurückgezahlt werden

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Keine Rückzahlung des Entgelts bei mangelhafter Schwarzarbeit

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Baumängel: Bei Schwarzarbeit bleiben Bauherren auf den Kosten sitzen

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Keine Rückzahlung des Entgelts bei mangelhafter Schwarzarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Geld zurück bei Mängeln der Schwarzarbeit!

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Rückzahlungsanspruch von Werklohn bei Schwarzarbeit

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit - Kein Rückzahlungsanspruch bei mangelhafter Werkleistung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Bereicherungsausgleich bei Schwarzarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Rückzahlung von Schwarzgeld

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwarz bezahlter Auftragnehmer darf Vergütung behalten

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    BGH bleibt hart - bei Schwarzarbeit gibt es keine Gewährleistungsansprüche

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Geld zurück bei schlechter Schwarzarbeit

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Keine Rückzahlung des Entgelts bei mangelhafter Schwarzarbeit

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Keine Rückzahlung des Entgelts bei mangelhafter Schwarzarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit: Rückzahlungsanspruch bei Mängeln?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kein Entgelt für Schwarzarbeit bei Mängeln des Werkvertrages

Besprechungen u.ä. (9)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Werklohnrückzahlung bei Schwarzarbeit Jan Singbartl, Johannes Rübbeck; ZJS 2016, 87)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Besteller steht wegen verbotener Schwarzarbeit kein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch zu

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Rückzahlungsansprüche bei Schwarzarbeit

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Rückzahlungsanspruch des Bestellers bei Schwarzarbeit

  • ruhr-uni-bochum.de PDF (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Kein Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung schwarz gezahlten Werklohns

  • anwalt-weymann.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Werkvertragsrecht unter Berücksichtigung der Schwarzarbeitsproblematik (RA Harald Weymann; ZAP 2016, 119-128)

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Kein Rückzahlungsanspruch bei mangelhafter Werkleistung über Schwarzarbeit aus Vertrag oder ungerechtfertigter Bereicherung

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 37 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Rückzahlungsanspruch bei schwarz gezahltem Werklohn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Schwarz" bezahlter Auftragnehmer muss Vergütung nicht zurückerstatten! (IBR 2015, 405)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 206, 69
  • NJW 2015, 2406
  • ZIP 2015, 1444
  • ZIP 2015, 49
  • MDR 2015, 12
  • MDR 2015, 823
  • NZBau 2015, 551
  • NZA 2015, 941
  • NZM 2015, 705
  • NJ 2015, 432
  • VersR 2015, 1134
  • WM 2016, 375
  • DB 2015, 1777
  • BauR 2015, 1655
  • BauR 2017, 947
  • ZfBR 2015, 675
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - VII ZR 216/14
    Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23. Juli 2004 nichtig, steht dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zu (Fortführung von BGH, Urteil vom 10. April 2014, VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1).

    Dies ist ausreichend, um einen zur Nichtigkeit des Vertrages führenden Verstoß gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 Rn. 13; Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13, BGHZ 198, 141 Rn. 23).

    § 817 Satz 2 Halbs. 1 BGB ist daher nicht einschränkend auszulegen, wenn der Unternehmer für die von ihm aufgrund eines nichtigen Vertrags erbrachte Werkleistung einen Bereicherungsanspruch gegen den Besteller geltend macht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 Rn. 20 ff.).

    bb) § 817 Satz 2 Halbs. 1 BGB findet auch dann Anwendung, wenn der Besteller in Ausführung eines solchen gemäß § 134 BGB nichtigen Werkvertrags seine Leistung erbringt, indem er ohne Rechnung mit Steuerausweis den vereinbarten Betrag bezahlt (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 Rn. 19).

    Wer bewusst das im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz enthaltene Verbot missachtet, soll nach der Intention des Gesetzgebers schutzlos bleiben und veranlasst werden, das verbotene Geschäft nicht abzuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 Rn. 27; Urteil vom 5. Mai 1992 - X ZR 134/90, BGHZ 118, 182, 193, juris Rn. 40).

    Der Ausschluss eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs mit der ihm zukommenden abschreckenden Wirkung ist ein geeignetes Mittel, die in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck kommende Zielsetzung des Gesetzgebers mit den Mitteln des Zivilrechts zu fördern (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, aaO Rn. 29 m.w.N.).

  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

    Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - VII ZR 216/14
    Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrages, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13, BGHZ 198, 141 Rn. 13).

    Dies ist ausreichend, um einen zur Nichtigkeit des Vertrages führenden Verstoß gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 Rn. 13; Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13, BGHZ 198, 141 Rn. 23).

    b) Dem Kläger als Besteller stehen aufgrund eines Vertrages, der wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG in Verbindung mit § 134 BGB nichtig ist, keine Mängelansprüche gegen den Unternehmer zu (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13, BGHZ 198, 141 Rn. 27).

  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 134/90

    Nichtigkeit von Verträgen bei sexualbezogenen Kontaktanzeigen

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - VII ZR 216/14
    Wer bewusst das im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz enthaltene Verbot missachtet, soll nach der Intention des Gesetzgebers schutzlos bleiben und veranlasst werden, das verbotene Geschäft nicht abzuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 Rn. 27; Urteil vom 5. Mai 1992 - X ZR 134/90, BGHZ 118, 182, 193, juris Rn. 40).
  • BGH, 16.03.2017 - VII ZR 197/16

    Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

    Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrages, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13, BGHZ 198, 141 Rn. 13; Urteil vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14, BGHZ 206, 69 Rn. 10).

    Einen Bereicherungsanspruch hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14, BGHZ 206, 69 Rn. 12-17) verneint, § 817 Satz 2 Halbsatz 1 BGB.

  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 7/15

    Ausschluss bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche: Teilnichtigkeit von

    Die Erwägungen, die im Falle eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG zur umfassenden Versagung bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche führen, gelten insoweit nicht in gleicher Weise (Abgrenzung zu BGH, 10. April 2014, VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 und BGH, 11. Juni 2015, VII ZR 216/14, BGHZ 206, 69).

    Soweit der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs dann in den weiteren Urteilen vom 10. April 2014 (VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1) und vom 11. Juni 2015 (VII ZR 216/14, BGHZ 206, 69) ferner entschieden hat, dass im Falle eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG dem Unternehmer wie auch dem Besteller wegen bereits erbrachter Leistungen bereicherungsrechtliche Ansprüche aufgrund des Rückforderungsverbots des § 817 Satz 2 BGB zu versagen sind, lag dem die Erwägung zugrunde, dass durch das SchwarzArbG nicht allein einer Steuerhinterziehung begegnet und damit ein fiskalischer Zweck verfolgt, sondern vielmehr auch die mit der Schwarzarbeit einhergehende Wettbewerbsverzerrung verhindert oder zumindest eingeschränkt werden soll.

    Entsprechend dieser gesetzlichen Zielsetzung verstößt nicht nur die vertragliche Vereinbarung der Parteien gegen ein gesetzliches Verbot, sondern auch die in Ausführung dieser Vereinbarung erfolgende Leistungserbringung (BGH, Urteile vom 10. April 2014 aaO Rn. 19 und vom 11. Juni 2015 aaO Rn. 15).

  • OLG Stuttgart, 10.11.2015 - 10 U 14/15

    Architektenvertrag: Nichtigkeit des gesamten Vertrags bei "Schwarzgeldabrede";

    Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrags, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14 -, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 01. August 2013 - VII ZR 6/13 -, BGHZ 198, 141-150, Rn. 13) .

    d) Die Nichtigkeit des Werkvertrags zwischen den Parteien schließt Mängelansprüche des Bestellers gegen den Unternehmer aus (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14 -, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 01. August 2013 - VII ZR 6/13 -, BGHZ 198, 141-150, Rn. 27).

  • OLG Hamm, 21.03.2023 - 21 U 116/21

    Rückforderung verlorener Online-Glücksspieleinsätze wegen fehlender Konzession

    Dies gilt für bereicherungsrechtliche Ansprüche sowohl des Werkunternehmers als auch des Bestellers, der sich auf den Abschluss eines gegen das Verbot des § 1 II Nr. 2 SchwArbG verstoßenden Werkvertrags eingelassen hat (NJW 2015, 2406, 2407).
  • OLG Hamm, 18.10.2017 - 12 U 115/16

    "Ohne-Rechnung-Abrede" führt zur Vertragsnichtigkeit

    Die Nichtigkeit des Architektenvertrages führt dazu, dass Mängelansprüche der Klägerin gegen den Beklagten ausgeschlossen sind (vgl. BGH, NJW 2015, S. 2406 f. Rn. 11; zitiert nach juris.de).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 63/18

    Wirksamkeit eines durch ein Scheingeschäft verdeckten Rechtsgeschäfts

    Ein Nichtigkeit des i.S.v. 117 Abs. 2 BGB verdeckten Geschäfts über Werkleistungen der Beklagten (in Bezug auf das Objekt ...") folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des BGH zu sog.  "Ohne-Rechnung-Geschäften" bzw. zu Werkverträgen unter Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG (vgl. vgl.  BGH, Urteil vom 11.06.2015, VII ZR 216/14, NJW 2015, 2406; BGH, Urteil vom 10.04.2014, VII ZR 241/13, NJW 2014, 1805; BGH, Urteil vom 01.08.2013, VII ZR 6/13, NJW 2013, 3167; Palandt-Sprau, a.a.O., § 631, Rn 4 mwN; Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 134, Rn 13/22/23; § 138, Rn 44 mwN; Palandt-Sprau, a.a.O., § 817, Rn 11 mwN; PK-BGB-Nassal, 8. Auflage 2017, § 134, Rn 210-213; PK-BGB-Martinek, 7. Auflage Stand 12/2015, § 817, Rn 39-40.1. mwN; BeckOK-Wendtland, a.a.O., § 134, Rn 7/29 mwN; Staudinger-Sack/Seibel, a.a.O., § 134, Rn 287 mwN; Staudinger-Singer, a.a.O., § 117, Rn 27 mwN; Münchener Kommentar-Armbrüster, a.a.O., § 134, Rn 59 mwN).

    Entsprechend dieser gesetzlichen Zielsetzung verstößt nicht nur eine solche vertragliche Vereinbarung der Parteien gegen ein gesetzliches Verbot, sondern auch die in Ausführung dieser Vereinbarung erfolgende Erbringung von Werkleistungen (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.20143, dort Rn 19; Urteil vom 11.06.2015, a.a.O., dort Rn 15).

  • OLG Hamm, 07.06.2016 - 24 U 152/15

    Begriff der Schwarzarbeit; Rechtsfolgen der Vereinbarung der Erbringung von

    Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrags, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH NZBau 2013, 627, Tz. 13; NJW 2014, 1805, Tz. 13; NJW 2015, 2406, Tz. 10; OLG Stuttgart NZBau 2016, 173, 175, Tz. 40).
  • OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 12 U 190/21

    Sittenwidrige Leistung bei Schwarzgeldabrede

    Nach neuer Rechtsprechung hat weder der vorleistende Unternehmer einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Wertersatz für seine geleistete Arbeit noch hat der Auftraggeber einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch, wenn er dem Unternehmer die vereinbarte Vergütung bereits gezahlt hat (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14 -, BGHZ 206, 69-74; BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13 -, BGHZ 201, 1-11, Rn. 19 und 27).

    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14 -, BGHZ 206, 69-74) hat bislang lediglich einen Fall entschieden, in dem Werklohn für eine von einem Unternehmer bereits erbrachte Leistung gezahlt wurde.

    Aus Sicht des Senats steht der Schutzzweck dieser Norm einer solchen Ausnahme aber entgegen: Der BGH hat ausgeführt, dass entsprechend der Zielsetzung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes nicht nur die § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG widersprechende vertragliche Vereinbarung der Parteien gegen ein gesetzliches Verbot verstoße, sondern auch die in Ausführung dieser Vereinbarung erfolgende Leistungserbringung durch den Unternehmer (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14 -, BGHZ 206, 69-74, Rn. 15).

  • KG, 05.09.2017 - 7 U 136/16

    Bereicherungsanspruch: Nichtigkeit eines Grundstückkaufvertrags bei deutlichem

    b) Ein lediglich einseitiger Verstoß gegen dieses Gesetz führt nur dann zur Nichtigkeit des Werkvertrages, wenn der Auftraggeber den Verstoß kennt und ihn bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt (BGH, a.a.O.; BGH, NJW 2014, 1805; BGH, NJW 2015, 2406; BGH, Urt. v. 25.1.2001 - VII ZR 43/83, juris; Palandt/Ellenberger, BGB, 76. Aufl., § 134 Rn 22; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rn 1959).
  • KG, 08.08.2017 - 21 U 34/15

    Werkvertrag: Annahme der Nichtigkeit wegen Schwarzgeldabrede;

    Dieser Verstoß führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrages, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH, Urteil vom 16. März 2017, VII ZR 197/16, Rn. 15; BGH; Urteil vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14, BGHZ 206, 69 Rn. 10; Urteil vom 1. August 2013, VII ZR 6/13, BGHZ 198, 141 Rn. 13).
  • OLG Bamberg, 29.06.2016 - 8 U 63/15

    Nichtigkeit von Werkverträgen bei Verstoß gegen das SchwarzArbG

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2017 - 21 U 21/16

    Gewährleistungsansprüche des Bestellers bei einer "Ohne-Rechnung-Abrede"

  • LG Duisburg, 12.02.2016 - 10 O 449/13

    Schadensersatzanspruch wegen mangelhafter Werkleistung von Estricharbeiten und

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2016 - 23 U 110/15

    Rechtsfolgen der Beschäftigung von Schwarzarbeitern durch einen Bauunternehmer

  • OLG Hamm, 06.10.2020 - 21 U 108/18

    Ansprüche für die Einstellung und den Beritt von Pferden

  • OLG Frankfurt, 06.03.2023 - 29 U 115/22

    Keine Kenntnis des Vertragspartners von Verstoß gegen Schwarzarbeitergesetz

  • OLG Saarbrücken, 10.11.2021 - 2 U 63/20

    Rechtsfolgen der Abrede einer Barzahlung ohne Rechnungsstellung bei einem

  • OLG Stuttgart, 14.12.2016 - 10 U 109/16

    Werklohnklage: Einwand der Nichtigkeit des Werkvertrages bei einer

  • OLG Köln, 25.11.2016 - 6 U 92/16

    Abgrenzung zwischen Schuldanerkenntnis und Anerkenntnisvertrag

  • OLG Zweibrücken, 31.07.2015 - 2 U 10/15

    Schwarzarbeit wegen Nichteintragung in die Handwerksrolle; Nichtigkeit des

  • LG Karlsruhe, 19.05.2017 - 10 O 23/16

    Zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Anwaltsregressprozess

  • LG Siegen, 21.07.2016 - 5 O 52/10

    Ohne-Rechnung-Abrede; Schwarzarbeit

  • OLG Celle, 09.03.2017 - 16 U 169/16

    Verletzung von Pflichten aus einem Architektenvertrag; Nichtigkeit eines

  • LG Krefeld, 13.02.2020 - 5 O 87/18

    Planungsvertrag aufgrund von Schwarzgeldabrede nach § 134 BGB nichtig

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2016 - 22 U 76/16

    Wer nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, bekommt gar nichts!

  • LG Siegen, 29.12.2015 - 5 OH 17/15

    Kein selbständiges Beweisverfahren wegen Mängeln bei (teilweiser) Schwarzarbeit!

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