Rechtsprechung
BGH, 26.11.1997 - VII ZR 22/97 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wann ist ein Kündigungsschreiben zugegangen?
Papierfundstellen
- MDR 1998, 337
- JR 1998, 366
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
Zugang eines Kündigungsschreibens
Wenn auch eine allgemeine Pflicht, Empfangsvorkehrungen zu treffen, nicht besteht und der Empfänger einer Benachrichtigung über die Niederlegung einer Zustellung auch nicht ohne weiteres gehalten ist, das für ihn niedergelegte Schriftstück zeitnah abzuholen, so kann sich aus dem Bestehen von Rechtsbeziehungen zwischen dem Erklärenden und dem Erklärungsempfänger und der besonderen Art solcher Beziehungen doch ergeben, daß der Erklärungsempfänger, wenn er das niedergelegte Schriftstück nicht abholt, sich so behandeln lassen muß, als sei es in seinen Machtbereich gelangt (BGH 3. November 1976 - VII ZR 140/75 - BGHZ 67, 271 277, ff.; 26. November 1997 - VII ZR 22/97 - BHGZ 137, 205). - OLG Rostock, 24.08.2020 - 3 U 18/19
Mietverhältnis: Kündigungsgrund; Zugang der Kündigungserklärung; Erledigung in …
Zugegangen ist die Kündigungserklärung im Sinne des § 130 BGB jedoch erst, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann (BGH, Urt. v. 26.11.1997, VII ZR 22/97, BGHZ 137, 205;… Staudinger-BGB/Rolfs, § 542, Rn. 32;… Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., § 542, Rn. 71;… Palandt-BGB/Ellenberger, 79. Aufl., § 130 Rn. 21).