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   BGH, 17.11.1960 - VII ZR 236/59   

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https://dejure.org/1960,1429
BGH, 17.11.1960 - VII ZR 236/59 (https://dejure.org/1960,1429)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1960 - VII ZR 236/59 (https://dejure.org/1960,1429)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1960 - VII ZR 236/59 (https://dejure.org/1960,1429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 307
  • MDR 1961, 135
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 22.02.1967 - VIII ZR 215/64

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Maklers auf Zahlung einer Provision -

    In seiner Freiheit, abzuschließen oder nicht, ist er auch nicht schon dadurch beschränkt, daß er einen "Alleinauftrag" erteilt oder dem Makler das Objekt "fest an die Hand" gegeben hat (BGH Urt. v. 17. November 1960 - VII ZR 236/59 = NJW 1961, 307 Nr. 3 und Urt. v. 22. April 1964 - VIII ZR 225/62 = BGH Warn 1964 Nr. 115 = NJW 1964, 1467 Nr. 2).
  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71

    Maklerprovision bei Alleinauftrag

    Allein aus der Erteilung eines Alleinauftrags würde noch nicht folgen, daß der Auftraggeber nicht selbst einen Interessenten suchen und mit diesem ohne Hinzuziehung des Maklers abschließen darf (BGH LM BGB § 652 Nr. 8 - NJW 1961, 307).
  • BGH, 04.02.1976 - IV ZR 115/74

    Anspruch eines Immobilienmaklers auf Zahlung von Maklerlohn oder Schadensersatz

    Unklarheiten gehen grundsätzlich zu Lasten des Maklers, der eine von ihm angestrebte weiterreichende vertragliche Bindung nicht eindeutig zum Ausdruck gebracht hat (BGH, Urteil vom 17. November 1960 - VII ZR 236/59 = LM Nr. 8 zu § 652 BGB; Urteil vom 8. Mai 1973 - IV ZR 158/71 = WM 1973, 682, 683; OLG Düsseldorf in MDR 1973, 582; Palandt/Thomas, BGB, 34. Aufl., § 652 Anm. 10 B a; Soergel/Mormann, BGB, 10. Aufl., § 652 Rdn. 24; anderer Ansicht Schwerdtner, Maklerrecht, 1974 Rdn. 221 sowie Werner in Juristische Analysen 1970 S. 353, 363 ff).

    Vielmehr müssen alle, für die Auslegung entscheidungserheblichen Umstände gemäß §§ 133, 157 BGB mitberücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 17. November 1960 - VII ZR 236/59 = LM Nr. 8 zu § 652 BGB), die im Einzelfall eine weitergehende Auslegung rechtfertigen können.

  • LG Bonn, 08.09.1995 - 1 O 324/95

    Anspruch eines Maklers auf Zahlung von Aufwendungsersatz nach nicht erfolgreicher

    Allein aus der Erteilung eines Alleinauftrages folgt jedoch nicht, daß der Auftraggeber nicht selbst einen Interessenten suchen und mit diesem ohne Hinzuziehung des Maklers abschließen darf (BGH NJW 1961, 307; BGHZ 60, 377, 382).

    Wie bereits ausgeführt, bedeutet der Alleinauftrag kein Verbot von Eigengeschäften oder Direktabschlüssen (BGH NJW 1961, 307, OLG Celle BB 1968, 149; Palandt-Thomas, BGB, 53. Aufl., § 652, Rdnr. 61) mit der Folge, dass die Abschlussfreiheit des Auftraggebers vom Alleinauftrag unberührt bleibt (BGH WM 1972, 444).

  • BGH, 03.03.1965 - VIII ZR 266/63

    Verwendung des Ausdrucks "Alleinauftrag" in einem Mäklervertrag - Ausnutzen der

    Das BGH-Urteil vom 17. November 1960 - VII ZR 236/59 - LM BGB § 652 Nr. 8 steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 32/72

    Alleinbeauftragung von Maklern - Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Allein aus der Erteilung eines Alleinauftrags würde noch nicht folgen, daß der Auftraggeber nicht selbst einen Interessenten suchen und mit diesem ohne Hinzuziehung des Maklers abschließen darf (BGH LM BGB § 652 Nr. 8 = NJW 1961, 307).
  • BGH, 24.06.1968 - VIII ZR 188/66

    Anspruch eines Maklers auf eine Bearbeitungsprovision - Vertragsabschluss mit

    Allerdings ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, daß es hier, was die Revision selbst nicht in Abrede stellt, einer klaren und bestimmten Vereinbarung im Sinne der Klägerin bedurfte, wenn sie diesen Anspruch mit Erfolg erheben will (vgl. BGH Urt. v. 17. November 1960 - VII ZR 236/59 = LM BGB § 652 Nr. 8).
  • BGH, 22.10.1969 - IV ZR 799/68

    Nachweis zur Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages - Zustandekommen eines

    Hiermit ist das Berufungsgericht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1961, 307) gefolgt.
  • BGH, 22.04.1964 - VIII ZR 224/62

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 17. November 1960 (VII ZR 236/59 - NJW 1961, 307 = LM BGB § 652 Nr. 8) angenommen, für das Wort "Alleinauftrag" habe sich noch kein eindeutiger Sprachgebrauch gebildet, Es besage nach seinem sprachlichen Gehalt zunächst nur, daß neben dem beauftragten Makler kein weiterer Makler beauftragt werden solle.
  • BGH, 13.02.1961 - VII ZR 13/60

    Rechtsmittel

    Sie ist um so weniger zu beanstanden, als die Annahme, es handele sich bei derartigen Abreden um die Vereinbarung einer Vertragsstrafe, unter den gegebenen Umständen regelmäßig nicht zutrifft (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 17. November 1960 - VII ZR 236/59 - insoweit nicht veröffentlicht).
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