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   BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13   

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https://dejure.org/2014,6480
BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13 (https://dejure.org/2014,6480)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2014 - VII ZR 241/13 (https://dejure.org/2014,6480)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13 (https://dejure.org/2014,6480)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 817 S 2 BGB, § 818 Abs 2 BGB, § 1 Abs 2 Nr 2 SchwarzArbG vom 23.07.2004
    Schwarzgeldabrede für Bauhandwerkerleistungen: Bereicherungsrechtlicher Wertersatzanspruch des Schwarzarbeiters

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wertersatz für erbrachte Bauleistungen bei Nichtigkeit des Werkvertrages wegen Schwarzarbeit

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein bereicherungsrechtlicher Wertersatzanspruch des Unternehmers bei Schwarzarbeit

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf Werklohn bei Schwarzarbeit

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    SchwarzArbG § 1 Abs. 2 Nr. 2; BGB §§ 812, 817, 818
    Kein bereicherungsrechtlicher Wertersatzanspruch des Unternehmers bei seinerseitigem Verstoß gegen ein Verbotsgesetz (hier: Schwarzarbeit)

  • RA Kotz

    Folgen einer Schwarzgeldabrede

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Anspruch auf Werklohn bei Schwartzarbeit

  • rewis.io

    Schwarzgeldabrede für Bauhandwerkerleistungen: Bereicherungsrechtlicher Wertersatzanspruch des Schwarzarbeiters

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; BGB § 818 Abs. 2; BGB § 817 S. 2; SchwarzArbG § 1 Abs. 2 Nr. 2
    Bei Schwarzarbeit hat der Werkunternehmer für erbrachte Leistungen keinen Anspruch auf Wertersatz gegen den Besteller

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertersatz für erbrachte Bauleistungen bei Nichtigkeit des Werkvertrages wegen Schwarzarbeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Zahlungsansprüche eines Unternehmers bei Nichtigkeit eines Werkvertrags wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (58)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

  • ferner-alsdorf.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Schwarzarbeit: Folgen der Nichtigkeit des Vertrages mit Schwarzgeldabrede - keine Gewährleistung und Wertersatz

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit: Lukrativ, aber auch riskant

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Bezahlung bei Schwarzarbeit auch wenn nur ein Teil der Leistung ohne Rechnung geleistet wurde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unbezahlte Schwarzarbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Werklohn für Schwarzarbeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vereinbarte Schwarzarbeit - Handwerker hat keinen Anspruch auf Bezahlung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit - Kein Anspruch auf Bezahlung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Bezahlung bei Schwarzarbeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Bezahlung für Schwarzarbeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Unternehmers auf Wertersatz bei Schwarzarbeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Für Schwarzarbeit gibt es keinen Vergütungsanspruch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Kohle für Schwarzarbeit - Aus einem nichtigen Werkvertrag ist kein Anspruch auf Werklohn abzuleiten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Bezahlung von Schwarzarbeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Werklohnrisiko bei Schwarzarbeit des Handwerkers!

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schwarzarbeit: Kein Anspruch des Unternehmers auf Wertersatz

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Kein Werklohn bei Schwarzarbeit

  • derwesten.de (Pressebericht, 10.04.2014)

    Kein Lohn für Schwarzarbeit - Was das BGH-Urteil bedeutet

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Kein Werklohn bei Schwarzarbeit

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Kein Vergütungsanspruch des Schwarzarbeiters

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schwarzarbeiter - kein Anspruch auf Bezahlung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit - besser nicht am falschen Ende sparen - Beauftragung "ohne Rechnung"

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch bei Schwarzarbeit

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt!

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wer schwarz arbeitet hat weder Anspruch auf Bezahlung noch auf Wertersatz für erbrachte Leistungen

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Cash auf die Kralle - BGH zu Schwarzarbeit am Bau

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Keine Vergütung und kein Wertersatz bei Schwarzarbeit

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Zahlungsanspruch des Unternehmers bei Schwarzarbeit

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Vorsicht, Handwerker und Bauunternehmer - jetzt können Geschäfte "ohne Rechnung" für den Auftragnehmer noch teurer werden als bisher!

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    "Ohne Rechnung” ist gefährlich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Geld für Schwarzarbeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGH knallhart: Für Schwarzarbeit keinerlei Anspruch auf Bezahlung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit muss nicht bezahlt werden!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeiter haben keinen Anspruch mehr

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit am Bau

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Kein Werklohn bei Schwarzarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hat ein Schwarzarbeiter Anspruch auf Vergütung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Lohn bei Schwarzarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Lohn bei Schwarzarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Werklohnanspruch des Werkunternehmers bei Schwarzarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Bezahlung bei Schwarzarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Bezahlungspflicht bei Schwarzarbeit

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Bei Schwarzarbeit gibt es weder Geld zurück noch Schadenersatz

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Kein Werklohn bei Schwarzarbeit

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Kein Werklohn bei Schwarzarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit: Anspruch auf Vergütung, Wertersatz oder Gewährleistung?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bezahlung für Schwarzarbeit nicht einklagbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kann ein Schwarzarbeiter Bezahlung seiner Werkleistung verlangen?

Besprechungen u.ä. (10)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Weder Werklohn noch Wertersatz bei Schwarzarbeit

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch eines Unternehmers auf Wertersatz bei Schwarzarbeit

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Zahlungsansprüche des Unternehmers bei Schwarzarbeit durch "Ohne-Rechnung-Abrede"

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte; Kein Vergütungsanspruch und kein Wertersatz

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Vorsicht, Handwerker und Bauunternehmer - jetzt können Geschäfte "ohne Rechnung" für den Auftragnehmer noch teurer werden als bisher!

  • anwalt-weymann.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Werkvertragsrecht unter Berücksichtigung der Schwarzarbeitsproblematik (RA Harald Weymann; ZAP 2016, 119-128)

  • law-journal.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Schwarzarbeit-Urteile - § 817 S. 2 BGB zwischen Kodifikation und Case Law

  • hanoverlawreview.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schwarzarbeiterfall und Bereicherungsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt! (IBR 2014, 327)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 201, 1
  • NJW 2014, 1805
  • ZIP 2013, 1920
  • ZIP 2014, 1027
  • MDR 2014, 650
  • NZBau 2014, 425
  • NZA 2014, 784
  • NZM 2014, 596
  • VersR 2014, 1013
  • WM 2014, 1643
  • DB 2014, 1131
  • BauR 2014, 1141
  • BauR 2017, 947
  • ZfBR 2014, 470
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13
    Der vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 31. Mai 1990 (VII ZR 336/89, BGHZ 111, 308) vertretenen Auffassung, der Ausschluss eines Bereicherungsanspruchs sei bei einem Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unbillig, sei nicht zu folgen.

    (1) Bei der Anwendung des den Leistenden hart treffenden Rückforderungsverbotes des § 817 Satz 2 BGB kann, wie der Senat in seinem Urteil vom 31. Mai 1990 (VII ZR 336/89, BGHZ 111, 308, 312) ausgeführt hat, nicht außer Betracht bleiben, welchen Zweck das in Frage stehende Verbotsgesetz verfolgt.

    (1) Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 31. Mai 1990 (VII ZR 336/89, aaO) unter Geltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes in der damals gültigen Fassung allerdings die Versagung des Bereicherungsanspruchs als unbillig angesehen.

    (2) Entgegen der im Urteil vom 31. Mai 1990 (VII ZR 336/89, aaO) zum Ausdruck gekommenen Auffassung hat sich die Annahme des Senats, der Ausschluss vertraglicher Ansprüche verbunden mit der Gefahr einer Strafverfolgung und der Nachzahlung von Steuern und Sozialabgaben bei Bekanntwerden der Schwarzarbeit entfalte bereits die vom Gesetzgeber gewünschte generalpräventive Wirkung, nicht bewahrheitet.

  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13
    Dass ihr Anspruch auf Wertersatz aus Leistungskondiktion gegenüber dem Beklagten zu 1 wegen § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen ist, ändert daran nichts (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1961 - VII ZR 207/60, BGHZ 36, 30, 32).
  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 134/90

    Nichtigkeit von Verträgen bei sexualbezogenen Kontaktanzeigen

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13
    Wer bewusst gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstößt, soll nach der Intention des Gesetzgebers schutzlos bleiben und veranlasst werden, das verbotene Geschäft nicht abzuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1992 - X ZR 134/90, BGHZ 118, 182, 193).
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13
    In einem solchen Fall ist wie bei einer irrtümlichen Eigenleistung auf den objektiven Empfängerhorizont abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1963 - VII ZR 285/61, BGHZ 40, 272, 276 ff.; MünchKommBGB/Schwab, 6. Aufl., § 812 Rn. 179, 184).
  • BGH, 11.01.1971 - VIII ZR 261/69

    Jungbullen - Gutgläubiger Kauf einer gestohlenen Sache, Verarbeitung,

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13
    Für einen bereicherungsrechtlichen Anspruch müssen aufgrund der in § 951 BGB enthaltenen Rechtsgrundverweisung jedoch sämtliche Voraussetzungen eines Bereicherungsanspruchs aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllt sein (BGH, Urteil vom 13. Mai 1955 - V ZR 36/54, BGHZ 17, 236, 238 f.; Urteil vom 11. Januar 1971 - VIII ZR 261/69, BGHZ 55, 176, 177; Staudinger/Gursky, BGB, Neubearbeitung 2011, § 951 Rn. 1).
  • BGH, 13.05.1955 - V ZR 36/54

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13
    Für einen bereicherungsrechtlichen Anspruch müssen aufgrund der in § 951 BGB enthaltenen Rechtsgrundverweisung jedoch sämtliche Voraussetzungen eines Bereicherungsanspruchs aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllt sein (BGH, Urteil vom 13. Mai 1955 - V ZR 36/54, BGHZ 17, 236, 238 f.; Urteil vom 11. Januar 1971 - VIII ZR 261/69, BGHZ 55, 176, 177; Staudinger/Gursky, BGB, Neubearbeitung 2011, § 951 Rn. 1).
  • BGH, 14.07.1993 - XII ZR 262/91

    Beschränkung eines Bereicherungsanspruchs wegen überhöhter Gewinnausschüttungen

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13
    Der Ausschluss des Rückforderungsanspruchs setzt einen beiderseitigen Gesetzesverstoß nicht voraus, sondern greift auch, wenn lediglich der Leistende verwerflich gehandelt hat (BGH, Urteil vom 29. April 1968 - VII ZR 9/66, BGHZ 50, 90, 91; Urteil vom 14. Juli 1993 - XII ZR 262/91, NJW-RR 1993, 1457, 1458; Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl., § 817 Rn. 12; Bamberger/Roth/Ch. Wendehorst, BGB, 3. Aufl., § 817 Rn. 11).
  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

    Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13
    Dies reicht, wie der Senat mit Urteil vom 1. August 2013 (VII ZR 6/13, BGHZ 198, 141) entschieden hat, aus, um einen zur Nichtigkeit des Vertrags führenden Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot anzunehmen.
  • OLG Schleswig, 16.08.2013 - 1 U 24/13

    Schwarzgeldabrede II - Keine Zahlung für Handwerkerleistungen bei teilweiser

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13
    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in MDR 2013, 1399 veröffentlicht ist, vertritt die Auffassung, der Klägerin stehe ein Anspruch auf Zahlung restlichen Werklohns nicht zu, weil zwischen den Parteien kein wirksamer Werkvertrag geschlossen worden sei.
  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 72/05

    Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13
    (2) § 817 Satz 2 BGB ist darüber hinaus auch dann einschränkend auszulegen, wenn die Aufrechterhaltung des verbotswidrig geschaffenen Zustandes mit Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar ist und deshalb von der Rechtsordnung nicht hingenommen werden kann (vgl. Tiedtke, DB 1990, 2307; BGH, Urteile vom 10. November 2005 - III ZR 72/05, NJW 2006, 45 Rn. 11 f. und vom 13. März 2008 - III ZR 282/07, NJW 2008, 1942 Rn. 8 ff.; Staudinger/Lorenz, BGB, Neubearbeitung 2007, § 817 Rn. 10).
  • BGH, 29.04.1968 - VII ZR 9/66

    Bereicherungsanspruch bei unerlaubter Rechtsberatung

  • BGH, 30.04.1992 - III ZR 151/91

    Nichtigkeit des Prüfungsauftrages bei früherer Mitwirkung des Abschlußprüfers

  • BGH, 13.03.2008 - III ZR 282/07

    Kondiktionssperre in Bezug auf Zuwendungen im Rahmen von "Schenkkreisen"

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97

    Rechtsfolgen der Beurkundung eines aufschiebend bedingt gewollten Vertrages als

  • BGH, 16.03.2017 - VII ZR 197/16

    Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

    Sie dient damit auch dem Schutz gesetzestreuer Unternehmer und Arbeitnehmer (BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 Rn. 19).

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass ein einheitlicher Werkvertrag allenfalls dann als teilwirksam angesehen werden könnte, wenn die Parteien dem zuzüglich Umsatzsteuer vereinbarten Teilwerklohn konkrete zu erbringende Einzelleistungen zugeordnet hätten (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 Rn. 13 m.w.N.).

  • BGH, 11.06.2015 - VII ZR 216/14

    Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt

    Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23. Juli 2004 nichtig, steht dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zu (Fortführung von BGH, Urteil vom 10. April 2014, VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1).

    Dies ist ausreichend, um einen zur Nichtigkeit des Vertrages führenden Verstoß gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 Rn. 13; Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13, BGHZ 198, 141 Rn. 23).

    § 817 Satz 2 Halbs. 1 BGB ist daher nicht einschränkend auszulegen, wenn der Unternehmer für die von ihm aufgrund eines nichtigen Vertrags erbrachte Werkleistung einen Bereicherungsanspruch gegen den Besteller geltend macht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 Rn. 20 ff.).

    bb) § 817 Satz 2 Halbs. 1 BGB findet auch dann Anwendung, wenn der Besteller in Ausführung eines solchen gemäß § 134 BGB nichtigen Werkvertrags seine Leistung erbringt, indem er ohne Rechnung mit Steuerausweis den vereinbarten Betrag bezahlt (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 Rn. 19).

    Wer bewusst das im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz enthaltene Verbot missachtet, soll nach der Intention des Gesetzgebers schutzlos bleiben und veranlasst werden, das verbotene Geschäft nicht abzuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 Rn. 27; Urteil vom 5. Mai 1992 - X ZR 134/90, BGHZ 118, 182, 193, juris Rn. 40).

    Der Ausschluss eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs mit der ihm zukommenden abschreckenden Wirkung ist ein geeignetes Mittel, die in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck kommende Zielsetzung des Gesetzgebers mit den Mitteln des Zivilrechts zu fördern (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, aaO Rn. 29 m.w.N.).

  • BGH, 10.01.2019 - IX ZR 89/18

    Verstoß eines Rechtsanwalts gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender

    Der Bundesgerichtshof hat die Anwendung des § 817 Satz 2 BGB abgelehnt, wenn Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes die Gewährung eines Bereicherungsanspruchs des Leistenden zwingend erfordern, weil das Verbotsgesetz vor allem zu seinem Schutz erlassen worden ist, oder wenn die Aufrechterhaltung des verbotswidrig geschaffenen Zustandes mit Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar ist und deshalb von der Rechtsordnung nicht hingenommen werden kann (BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 Rn. 21 f).
  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 7/15

    Ausschluss bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche: Teilnichtigkeit von

    Die Erwägungen, die im Falle eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG zur umfassenden Versagung bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche führen, gelten insoweit nicht in gleicher Weise (Abgrenzung zu BGH, 10. April 2014, VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 und BGH, 11. Juni 2015, VII ZR 216/14, BGHZ 206, 69).

    aa) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts rechtfertigt die von ihm angeführte Entscheidung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. April 2014 (VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1) keine abweichende Beurteilung.

    Soweit der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs dann in den weiteren Urteilen vom 10. April 2014 (VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1) und vom 11. Juni 2015 (VII ZR 216/14, BGHZ 206, 69) ferner entschieden hat, dass im Falle eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG dem Unternehmer wie auch dem Besteller wegen bereits erbrachter Leistungen bereicherungsrechtliche Ansprüche aufgrund des Rückforderungsverbots des § 817 Satz 2 BGB zu versagen sind, lag dem die Erwägung zugrunde, dass durch das SchwarzArbG nicht allein einer Steuerhinterziehung begegnet und damit ein fiskalischer Zweck verfolgt, sondern vielmehr auch die mit der Schwarzarbeit einhergehende Wettbewerbsverzerrung verhindert oder zumindest eingeschränkt werden soll.

    Entsprechend dieser gesetzlichen Zielsetzung verstößt nicht nur die vertragliche Vereinbarung der Parteien gegen ein gesetzliches Verbot, sondern auch die in Ausführung dieser Vereinbarung erfolgende Leistungserbringung (BGH, Urteile vom 10. April 2014 aaO Rn. 19 und vom 11. Juni 2015 aaO Rn. 15).

  • OLG Braunschweig, 23.02.2023 - 9 U 3/22

    Rückforderung gegen Veranstalter unerlaubten Online-Glücksspiels;

    In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall habe dieser eine teleologische Reduktion des § 817 Satz 2 BGB abgelehnt, weil das Schwarzarbeitergesetz in erster Linie der Wahrung öffentlicher Belange diene (BGH, NJW 2014, 1805 [BGH 10.04.2014 - VII ZR 241/13] ).

    Dies steht auch in Übereinstimmung mit der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den "Schwarzarbeiter-Fällen" (BGH NJW 2014, 1805).

    Auch dort geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die Aufrechterhaltung des verbotswidrig geschaffenen Zustands nicht den ordnungspolitischen Zielen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zuwiderliefe (BGH NJW 2014, 1805, 1806 [BGH 10.04.2014 - VII ZR 241/13] , Rn. 22).

    Der Ausschluss eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs - bei Vorliegen der objektiven und subjektiven (vgl. BGH, aaO, Rn. 26: "bewusst") Voraussetzungen des § 817 Satz 2 BGB - mit der ihm zukommenden abschreckenden Wirkung sei vielmehr ein geeignetes Mittel, die in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck kommende Zielsetzung des Gesetzgebers mit den Mitteln des Zivilrechts zu fördern (BGH NJW 2014, 1805, 1807 [BGH 10.04.2014 - VII ZR 241/13] , Rn. 29).

  • LG Saarbrücken, 06.11.2014 - 3 O 260/11

    Vergabe eines öffentlichen Auftrags: Nichtigkeit bei kollusivem Zusammenwirken

    Ein beidseitiger Gesetzesverstoß ist für die Anwendung der Vorschrift nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 10.4.2014, VII ZR 241/13, Juris Rn. 18 = NJW 2014, 1805 ff.).

    Insofern sind die in jüngeren Entscheidungen des BGH zu Vergütungs- bzw. Gewährleistungsansprüchen in Fällen von Schwarzarbeit aufgestellten Grundsätze (für den Verlust von Gewährleistungsansprüchen: BGH Urteil vom 1.8.2013, VII ZR 6/13, Juris Rn. 27 = NJW 13, 3167 ff.; für den Verlust von Vergütungsansprüchen: BGH, Urteil vom 10.4.2014, VII ZR 241/13, Juris Rn. 27 = NJW 2014, 1805 ff.) auf die vorliegende Konstellation eines kollusiven Zusammenwirkens von Auftraggeber- und Auftragnehmerseite bei der Umgehung von Vergaberechtsvorschriften zu übertragen.

    Eine generalpräventive Wirkung und Abschreckung der Beteiligten könne nur dann erreicht werden, wenn die Parteien" schutzlos bleiben und veranlasst werden, das verbotene Geschäft nicht abzuschließen" (BGH, Urteil vom 10.4.2014, aaO, Juris Rn. 27).

    Der Ausschluss des bereicherungsrechtlichen Anspruches sei "mit der ihm zukommenden abschreckenden Wirkung... ein geeignetes Mittel, die... Zielsetzung des Gesetzgebers mit den Mitteln des Zivilrechts zu fördern" (BGH, Urteil vom 10.4.2014, aaO, Juris Rn. 29).

    Der Präventionsgedanke fordert damit in der Regel gerade einen Ausschluss der Rückforderung des Geleisteten (BGH, Urteil vom 10.4.2014 aaO, Juris Rn. 19 ff. = NJW 2014, 1805 ff.; BGH, Urteil vom 1.8.2013, aaO; schon zuvor: OLG Saarbrücken, Urteil vom 1.12.1999, 1 U 298/99 (-56), Juris-Rn. 32 f. für einen Fall der Schwarzarbeit; Schwab aaO Rn. 11 f.; unter dem Gesichtspunkt der Präventionswirkung wohl auch das Abschlussprüferurteil des BGH, Urteil vom 30.4.1992, III ZR 151/91, Juris Rn. 31 = BGHZ 118, 142, in dem § 817, Satz 2 BGB bei gesetzeswidrigem Abschlussprüfervertrag angewandt wurde; "Kontaktanzeige": BGH, NJW 92, 2021 mit dem Argument, dass das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel sonst durch die Gewährung eines bereicherungsrechtlichen Wertersatzanspruchs weitgehend unterlaufen werde und damit Anreize zu gesetzwidrigem Handeln entstünden; auch schon zu früheren BGH Entscheidungen: Armgardt, "Der Kondiktionsausschluss des § 817 Satz 2 BGB im Licht der neuesten Rechtsprechung des BGH", NJW 2006, 2070, 2072).

    Die Rechtsprechung macht zur Vermeidung von unbilligen Ergebnissen Einschränkungen in der Anwendung des § 817, S. 2 BGB, wenn der Sinn und Zweck des in Frage stehenden Verbotsgesetzes die Gewährung eines Rückforderungsanspruches zwingend erfordern (BGH, Urteil vom 10.4.2014, aaO Juris Rn. 21; Schwab in Münchner Kommentar, BGB, 6. Auflage, § 817 Rn. 20).

    Dies kann der Fall sein, wenn das Verbotsgesetz vor allem zum Schutz des Leistenden erlassen worden ist (BGH, Urteil vom 10.4.2014, aaO).

    Es muss in diesen Fällen also nach dem Sinn der Verbotsnorm gefragt werden und ob dieser am ehesten Geltung verschafft werden kann, wenn § 817 S. 2 BGB angewandt wird oder wenn dies unterbleibt (BGH Urteil vom 10.4.2014 aaO; Lorenz in Staudinger, 2007, § 817 Rn. 14; inhaltlich auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.08.2008, 6 W 55/08, Juris Rn. 15; BGH "Schenkkreis" aaO; BAG, NJW 1957, 726).

    Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass die vom Gesetzgeber angestrebte generalpräventive Wirkung nicht erreicht werden kann, wenn dem Schwarzarbeiter ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz eingeräumt wird (in Abkehr von der früheren Rechtsprechung zur Schwarzarbeit: BGH, Urteil vom 10.4.2014, aaO Juris Rn. 25).

    Zwischen den Parteien soll kein Wertausgleich erfolgen, da bei einem bewussten Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben nach der Intention des Gesetzgebers die Beteiligten rechtlich gerade schutzlos bleiben und so veranlasst werden sollen, das verbotene Geschäft nicht abzuschließen (BGH, Urteil vom 10.4.2014, aaO, Juris Rn. 27; Schwab in Münchener Kommentar, BGB, 6. Auflage, § 817 Rn. 13).

    Der BGH vertritt die Auffassung, dass der Geschäftsführer den rechtlich missbilligten Arbeitseinsatz nicht im Sinne des § 670 BGB für erforderlich halten darf (BGH, Urteil vom 10.4.2014, aaO, Juris Rn. 14; schon zuvor: BGH, Urteil 25.06.1962, VII ZR 120/61, Juris Rn. 32ff. = BGHZ 37, 258, 263f.).

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 11/17

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    Ein von der Rechtsordnung nicht gebilligter Zustand darf nicht durch Ausschluss des Rückforderungsrechts legalisiert werden (vgl. BAG 3. November 2004 - 5 AZR 592/03 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 112, 299; BGH 10. April 2014 - VII ZR 241/13 - Rn. 21 f., BGHZ 201, 1) .
  • OLG Stuttgart, 10.11.2015 - 10 U 14/15

    Architektenvertrag: Nichtigkeit des gesamten Vertrags bei "Schwarzgeldabrede";

    Dies ist ausreichend, um einen zur Nichtigkeit des Vertrags führenden Verstoß gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. SchwarzArbG anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13 -, BGHZ 201, 1-11- juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 01. August 2013 - VII ZR 6/13 -, BGHZ 198, 141-150, Rn 23).

    Nach der zutreffenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, könnte der Architektenvertrag allenfalls als teilwirksam angesehen werden, wenn die Parteien dem zuzüglich Umsatzsteuer vereinbarten Teilwerklohn konkrete von dem Beklagten zu erbringende Teil-Leistungen zugeordnet hätten (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13 -, BGHZ 201, 1-11 Rn. 13; Staudinger/Roth, BGB, 2015, § 139 Rn. 64; MüKoBGB/Busche, 7. Aufl., § 139 Rn. 25).

    Wer das im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz enthaltene Verbot bewusst missachte, solle nach der Intention des Gesetzgebers schutzlos bleiben und veranlasst werden, das verbotene Geschäft nicht abzuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13 - BGHZ 201, 1 -11, Rn. 27; BGH, Urteil vom 05. Mai 1992 - X ZR 134/90 - BGHZ 118, 182, 193 - juris, Rn. 40).

  • OLG Hamm, 07.06.2016 - 24 U 152/15

    Begriff der Schwarzarbeit; Rechtsfolgen der Vereinbarung der Erbringung von

    Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrags, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH NZBau 2013, 627, Tz. 13; NJW 2014, 1805, Tz. 13; NJW 2015, 2406, Tz. 10; OLG Stuttgart NZBau 2016, 173, 175, Tz. 40).

    Nach der zutreffenden Ansicht in Rechtsprechung und Fachliteratur, der sich der Senat anschließt, könnte der Werkvertrag allenfalls als teilwirksam angesehen werden, wenn die Parteien dem zuzüglich Umsatzsteuer vereinbarten Teilwerklohn konkrete von der Klägerin zu erbringende Teilleistungen zugeordnet hätten (BGH NJW 2014, 1805, Tz. 13; OLG Schleswig, Urteil vom 16.08.2013 - 1 U 24/13, zit. nach juris, Tz. 30; OLG Stuttgart NZBau 2016, 173, 175, Tz. 45; Jerger, NZBau 2014, 415, 416; Staudinger/Roth [2015] BGB § 139 Rn 64).

    Wer bewusst gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstößt, soll nach der Intention des Gesetzgebers schutzlos bleiben und veranlasst werden, das verbotene Geschäft nicht abzuschließen (BGH NJW 2014, 1805, 1806, Tz. 27).

    Der Klägerin steht ferner kein Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu, weil sie ihre Aufwendungen im Hinblick auf den mit der Ausführung des Geschäfts verbundenen Verstoß gegen das Verbotsgesetz des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nicht für erforderlich halten durfte (vgl. BGH NJW 2014, 1805, Tz. 14).

    Wie vorstehend bereits dargelegt, soll derjenige, der bewusst gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstößt, nach der Intention des Gesetzgebers schutzlos bleiben und veranlasst werden, das verbotene Geschäft nicht abzuschließen (vgl. BGH NJW 2014, 1805, 1806, Tz. 27).

    Denn § 817 S. 2 BGB hat zur Folge, dass ein Schwarzarbeitergeschäft mit einem großen Risiko behaftet ist (BGH NJW 2014, 1805, 1807, Tz. 29).

  • OLG Dresden, 27.10.2022 - 10 U 736/22

    Rückzahlung verlorener Glücksspieleinsätze Angebot der Teilnahme an

    Dem Leistenden kann daher trotz § 817 Satz 2 BGB ein Bereicherungsanspruch zustehen, wenn Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes die Gewährung eines solchen Anspruchs zwingend erfordern, etwa wenn das Verbotsgesetz vor allem zum Schutz des Leistenden erlassen worden ist (BGH, Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 241/13 -, BGHZ 201, 1-11, Rn. 21 m.w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 21.03.2023 - 21 U 116/21

    Rückforderung verlorener Online-Glücksspieleinsätze wegen fehlender Konzession

  • BGH, 01.10.2020 - IX ZR 247/19

    Auslegung der Genussrechtsbedingungen hinsichtlich des Angebots einer Kombination

  • OLG Hamm, 17.08.2022 - 30 U 319/18

    Unwirksamkeit eines Vertrags wegen Verstoßes gegen das SchwarzArbG

  • OLG Hamm, 06.02.2023 - 2 U 78/22

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Kaufvertrags über ein Sportstudio gegen

  • OLG München, 29.10.2014 - 7 U 4279/13

    Vertretung widerstreitender Interessen durch eine Rechtsanwalts-GmbH:

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2020 - 21 U 34/19

    Schwarzgeldabrede im WhatsApp-Chat: Kein Werklohn

  • LG München I, 27.10.2021 - 40 O 590/21

    Unwirksame Autoverpfändung

  • OLG Schleswig, 22.03.2018 - 7 U 48/16

    Haftung des Architekten bei Fehlern in der Grobkostenschätzung und teilweisem

  • KG, 05.09.2017 - 7 U 136/16

    Bereicherungsanspruch: Nichtigkeit eines Grundstückkaufvertrags bei deutlichem

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 63/18

    Wirksamkeit eines durch ein Scheingeschäft verdeckten Rechtsgeschäfts

  • OLG Schleswig, 07.01.2019 - 7 U 103/18

    Gesamtnichtigkeit eines Werkvertrages wegen Schwarzarbeit: Indizien für

  • OLG Schleswig, 14.08.2014 - 7 U 16/08

    30.000 Euro "schwarz" erhalten: 205.000 Euro Vergütung verloren!

  • OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 12 U 190/21

    Sittenwidrige Leistung bei Schwarzgeldabrede

  • OLG Dresden, 06.04.2023 - 8 U 1883/22

    Unzulässige Vermittlung von Anwaltsverträgen im Internet

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2020 - 22 U 73/20

    Honorar für Planungsleistungen für ein Mehrfamilienhaus Nichtigkeit eines

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2016 - 22 U 76/16

    Wer nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, bekommt gar nichts!

  • OLG Hamm, 06.10.2020 - 21 U 108/18

    Ansprüche für die Einstellung und den Beritt von Pferden

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 613/16

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

  • LG Potsdam, 16.05.2023 - 6 O 341/21

    Indizien sprechen für Schwarzarbeit: Leugnen allein hilft nicht!

  • OLG Bamberg, 29.06.2016 - 8 U 63/15

    Nichtigkeit von Werkverträgen bei Verstoß gegen das SchwarzArbG

  • OLG Brandenburg, 16.12.2015 - 4 U 77/14

    Sittenwidrigkeit eines Beratungsvertrags: Verfahrensfehlerhafte Beteiligung einer

  • LG Siegen, 21.07.2016 - 5 O 52/10

    Ohne-Rechnung-Abrede; Schwarzarbeit

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2017 - 21 U 21/16

    Gewährleistungsansprüche des Bestellers bei einer "Ohne-Rechnung-Abrede"

  • VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 1228/17

    Sicherstellung von Bargeld, das mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Drogengeschäften

  • LG Krefeld, 17.05.2018 - 5 O 35/17

    Rückzahlung der Dienstleistungsvergütung i.R.e. nichtigen Dienstleistungsvertrags

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2019 - 5 U 47/19

    Gewährleistungsansprüche aus dem Kauf eines gebrauchten Pkw; Nichtiger

  • OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 12 U 169/15

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer sogenannten doppelseitigen Anwaltstreuhand

  • LAG Hessen, 19.01.2015 - 16 Sa 1091/14

    Soweit die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich überschritten wird, bewahrt

  • OLG Saarbrücken, 10.11.2021 - 2 U 63/20

    Rechtsfolgen der Abrede einer Barzahlung ohne Rechnungsstellung bei einem

  • OLG Stuttgart, 14.12.2016 - 10 U 109/16

    Werklohnklage: Einwand der Nichtigkeit des Werkvertrages bei einer

  • OLG Stuttgart, 24.05.2016 - 12 U 169/15

    Treuhandvertrag: Herausgabe- und Schadenersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2015 - 19 U 2/14

    "Schwarzplaner" geht leer aus!

  • SG München, 18.03.2015 - S 5 AL 51/13

    Gewährung von Insolvenzgeld

  • OLG Köln, 02.03.2016 - 17 U 103/14

    Rechtsfolgen der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages zu einem niedrigeren

  • OLG Köln, 25.11.2016 - 6 U 92/16

    Abgrenzung zwischen Schuldanerkenntnis und Anerkenntnisvertrag

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - L 3 R 486/12

    Betriebsprüfung - Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers - Schätzung der

  • LG Hagen, 05.10.2023 - 8 O 231/22

    Online-Glücksspiel: Keine deliktischen Ansprüche gegen den Casino-Betreiber

  • OLG Jena, 26.05.2015 - 5 U 833/14

    "Schwarzgeld" muss nicht zurückgezahlt werden!

  • KG, 06.03.2021 - 14 U 111/19
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - 5 U 18/20

    Vergütung für Sanierungsarbeiten an einem Gebäude Schadensersatzansprüche wegen

  • LG Duisburg, 12.02.2016 - 10 O 449/13

    Schadensersatzanspruch wegen mangelhafter Werkleistung von Estricharbeiten und

  • LG Flensburg, 29.05.2020 - 2 S 5/19

    Vergütungsanspruch aus Werkvertrag: Vertragsnichtigkeit bei Indizien für

  • KG, 06.03.2020 - 14 U 111/19

    Insolvenzrechtliche Rückforderung von aufgrund von Genussrechten geleisteter

  • LG Erfurt, 11.03.2019 - 10 O 1069/12

    Schwarzgeldabrede vernichtet alle Ansprüche!

  • OLG Schleswig, 21.09.2018 - 7 U 47/18

    Werkvertrag mit Schwarzarbeitsvereinbarung: Indizien für das Vorliegen einer

  • OLG Brandenburg, 17.02.2022 - 10 U 19/21

    Rückzahlung eines Darlehens; Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung;

  • LG Wuppertal, 04.04.2019 - 7 O 258/18

    Wegfall Werklohnanspruch bei nach Vertragsschluss getroffener

  • OLG Köln, 13.04.2015 - 19 U 155/14

    Gewährleistungsansprüche aus einem "schwarz" abgeschlossenen Werkvertrag

  • OLG Celle, 09.03.2017 - 16 U 169/16

    Verletzung von Pflichten aus einem Architektenvertrag; Nichtigkeit eines

  • OLG Stuttgart, 11.01.2017 - 10 U 109/16

    Werklohnklage: Einwand der Nichtigkeit des Werkvertrages bei einer

  • LG Krefeld, 13.02.2020 - 5 O 87/18

    Planungsvertrag aufgrund von Schwarzgeldabrede nach § 134 BGB nichtig

  • LG Wuppertal, 27.10.2021 - 17 O 389/20
  • OLG Jena, 26.03.2015 - 5 U 833/14

    "Schwarzgeld" muss nicht zurückgezahlt werden!

  • LG Siegen, 29.12.2015 - 5 OH 17/15

    Kein selbständiges Beweisverfahren wegen Mängeln bei (teilweiser) Schwarzarbeit!

  • LG Lübeck, 02.11.2016 - 17 O 305/15

    Umsatzmiete: Keine Rückforderung bei beiderseitigen Verstößen gegen

  • LG Bochum, 04.06.2018 - 6 O 18/18
  • LG Dortmund, 16.03.2018 - 12 O 317/16

    Anspruch des Insolvenzverwalters gegen den Insolvenzschuldner auf Erteilung der

  • LG Mannheim, 16.05.2014 - 8 O 84/13

    Schwarzgeldabrede am Bau: Weder Vergütungs- noch Mängelansprüche!

  • VG Mainz, 15.08.2022 - 1 K 17/22

    Voraussetzungen für die Sicherstellung von Bargeld; Einwand der unzulässigen

  • LG Hannover, 20.12.2021 - 11 O 270/20

    Schwarzgeldabrede - Nichtigkeit Werkvertrag

  • SG Osnabrück, 20.05.2014 - S 43 AL 74/11
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