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   BGH, 10.07.1975 - VII ZR 243/73   

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https://dejure.org/1975,825
BGH, 10.07.1975 - VII ZR 243/73 (https://dejure.org/1975,825)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1975 - VII ZR 243/73 (https://dejure.org/1975,825)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1975 - VII ZR 243/73 (https://dejure.org/1975,825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abtretung von Gewährleistungsansprüchen - Zahlung von restlichem Werklohn - Voraussetzungen für den Eintritt der Interventionswirkung - Vorliegen von Mängeln an einem Bau

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungspflicht des Auftragnehmers: Einhaltung der Allgemeinen Technischen Vorschriften im Leistungsverzeichnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 4
    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

Papierfundstellen

  • BauR 1975, 420
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.11.1952 - III ZR 72/52

    Streitverkündung

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - VII ZR 243/73
    Der Wirksamkeit der in jenem Prozeß vorgenommenen Streitverkündung steht nicht entgegen, daß die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits damals Streitgenossen waren (BGHZ 8, 72, 78; Stein/Jonas, 19. Aufl., § 72 ZPO Anm. 13; Baumbach/Lauterbach, 33. Aufl., § 72 ZPO Anm. 2; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., § 48 II 2).

    An die Beurteilung der diese Entscheidung tragenden Umstände ist der Richter gebunden (BGHZ 8, 72, 82; 16, 217, 229).

  • BGH, 04.02.1955 - I ZR 105/53

    Führung des Gegenbeweises gegen eine öffentliche Urkunde

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - VII ZR 243/73
    Infolge der aus den §§ 74 Abs. 3, 68 ZPO sich ergebenden und von Amts wegen zu berücksichtigenden Interventionswirkung (vgl. BGHZ 16, 217, 228) kommen dem Kläger die Gründe zugute, aus denen die Klage dort durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts gegenüber dem jetzigen Kläger abgewiesen worden ist.

    An die Beurteilung der diese Entscheidung tragenden Umstände ist der Richter gebunden (BGHZ 8, 72, 82; 16, 217, 229).

  • BGH, 18.12.1961 - III ZR 181/60

    Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - VII ZR 243/73
    Für den Eintritt der Interventionswirkung ist allein entscheidend, ob er im Augenblick der Streitverkündung (am 2. August 1972) einen Anspruch auf Schadloshaltung für den Fall erheber zu können glaubte, daß die Entscheidung des Rechtsstreits einen in ihren tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen für ihn ungünstigen Ausgang nehmen würde (BGHZ 36, 212, 216; BGH Urteil vom 28. Mai 1962 - III ZR 25/61 = VersR 1962, 952).
  • BGH, 28.05.1962 - III ZR 25/61

    Verjährungsunterbrechung durch Streitverkündung - Wirksamkeit der

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - VII ZR 243/73
    Für den Eintritt der Interventionswirkung ist allein entscheidend, ob er im Augenblick der Streitverkündung (am 2. August 1972) einen Anspruch auf Schadloshaltung für den Fall erheber zu können glaubte, daß die Entscheidung des Rechtsstreits einen in ihren tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen für ihn ungünstigen Ausgang nehmen würde (BGHZ 36, 212, 216; BGH Urteil vom 28. Mai 1962 - III ZR 25/61 = VersR 1962, 952).
  • BGH, 03.12.1964 - VII ZR 61/63

    Hinweispflicht des Auftragnehmers auf Mängel der Planung

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - VII ZR 243/73
    Im übrigen hat der Senat erst kürzlich wieder hervorgehoben, daß der Bauunternehmer für Mängel seines Werks, die ihre Ursache in fehlerhafter Planung des Architekten haben, gemäß §§ 4 Nr. 3, 13 Nr. 3 VOB dann haftet, wenn er die Planung als unsachgemäß erkannt und eine schriftliche Mitteilung seiner Bedenken unterlassen hat oder wenn er die Planung als unsachgemäß hätte erkennen müssen (Urteil vom 22. Mai 1975 - VII ZR 204/74 - mit Hinweisen auf die Urteile VersR 1965, 245, 246; NJW 1973, 518).
  • BGH, 15.12.1969 - VII ZR 148/67

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aufgrund verjährter Ansprüche

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - VII ZR 243/73
    Dabei wird es berücksichtigen müssen, daß auch ein verjährter Mängelbeseitigungsanspruch dem Auftraggebe ein Zurückbehaltungsrecht gibt, sofern nur der Mangel rechtzeitig angezeigt worden ist (BGHZ 53, 122).
  • BGH, 22.02.1971 - VII ZR 243/69

    Geltendmachung des Mängelbeseitigungsanspruchs gegenüber dem Werklohnanspruch des

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - VII ZR 243/73
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 55, 354) nimmt es zwar an, daß die Abtretung der Gewährleistungsansprüche an die Käufer einem derartigen Recht nicht entgegenstehen würde; die Voraussetzungen hierfür hält es jedoch nicht für gegeben, weil der Kläger sich hinsichtlich der Isolierung an die Leistungsbeschreibung gehalten habe, ein dem Erfüllungsanspruch vergleichbarer Mängelbeseitigungsanspruch aus § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB (B) daher nicht bestehe.
  • BGH, 18.01.1973 - VII ZR 88/70

    Hinweispflichten des Auftragnehmers bei erkannten Planungsmängeln

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - VII ZR 243/73
    Im übrigen hat der Senat erst kürzlich wieder hervorgehoben, daß der Bauunternehmer für Mängel seines Werks, die ihre Ursache in fehlerhafter Planung des Architekten haben, gemäß §§ 4 Nr. 3, 13 Nr. 3 VOB dann haftet, wenn er die Planung als unsachgemäß erkannt und eine schriftliche Mitteilung seiner Bedenken unterlassen hat oder wenn er die Planung als unsachgemäß hätte erkennen müssen (Urteil vom 22. Mai 1975 - VII ZR 204/74 - mit Hinweisen auf die Urteile VersR 1965, 245, 246; NJW 1973, 518).
  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - VII ZR 243/73
    Nur wenn der Kläger auch dann noch nachzubessern hat, ist die Beklagte Zug um Zug gegen Beseitigung der Isoliermängel zu verurteilen (BGHZ 61, 42).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - VII ZR 243/73
    Da der Kläger eine vertragliche Aufklärungspflicht verletzt hat, trifft ihn das Risiko der Unaufklärbarkeit des Ursachenzusammenhangs jedenfalls insoweit, als in Frage steht, wie die Beklagte gehandelt hätte, wenn der Kläger sie pflichtgemäß ins Bild gesetzt hätte (BGHZ 61, 118, 122; BGH NJW 1975, 824, 825).
  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

  • BGH, 27.02.1975 - VII ZR 138/74

    Haftung des Unternehmers aus positiver Vertragsverletzung neben

  • BGH, 10.04.1975 - VII ZR 183/74

    Anforderungen an Belehrung durch den Auftragnehmer

  • BGH, 22.05.1975 - VII ZR 204/74

    Bezeichnung der zu verwendenden Baustoffe durch den Architekten

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    War das nicht der Fall, so kann eine Verantwortlichkeit des Unternehmers für diesen Mangel ebenso wenig angenommen werden, wie in dem Fall, dass die Bedenken erteilt und der Besteller sich gleichwohl für die Errichtung des funktionsuntauglichen Werks entschieden hätte (BGH, Urteil vom 10. Juli 1975 - VII ZR 243/73, BauR 1975, 419, 420; Urteil vom 10. November 1977 - VII ZR 252/75, BauR 1978, 139, 142).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis

    (3) Ein Bedenkenhinweis gegenüber der Planung des Architekten kann demgegenüber nur dann zur Haftungsfreistellung des Unternehmers führen, wenn die vertraglich vereinbarte Planung des Architekten fehlerhaft ist (BGH, Urteil vom 10. Juli 1975 - VII ZR 243/73, BauR 1975, 420).
  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 8/10

    Haftung des Architekten: Mitverschulden des Bauherrn bei Kenntnis der

    Eine Haftungsbefreiung des Architekten kann im Falle einer bindenden Planungsvorgabe auch dann eintreten, wenn er seine Bedenkenhinweispflichten zwar verletzt hat, jedoch gleichzeitig feststeht, dass der Auftraggeber trotz der an sich notwendigen Hinweise auf Durchführung der bedenklichen Leistung bestanden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1975 - VII ZR 243/73, BauR 1975, 420, 421).
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