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   BGH, 10.10.2013 - VII ZR 248/11   

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https://dejure.org/2013,31371
BGH, 10.10.2013 - VII ZR 248/11 (https://dejure.org/2013,31371)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2013 - VII ZR 248/11 (https://dejure.org/2013,31371)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 248/11 (https://dejure.org/2013,31371)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 552 ZPO
    Materiell-rechtlich bindende Vereinbarung über einen Rechtsmittelverzicht: Zulässigkeit des trotzdem eingelegten Rechtsmittels

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begehren der Zahlung von Restwerklohn für Montagearbeiten an einem Bauvorhaben im Rahmen des Beschwerdeverfahrens

  • rewis.io

    Materiell-rechtlich bindende Vereinbarung über einen Rechtsmittelverzicht: Zulässigkeit des trotzdem eingelegten Rechtsmittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 278 Abs. 6
    Begehren der Zahlung von Restwerklohn für Montagearbeiten an einem Bauvorhaben im Rahmen des Beschwerdeverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertraglicher Rechtsmittelverzicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 139
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.04.2001 - VI ZR 258/00

    Würdigung des Sachverhalts durch das Revisionsgericht; Unrichtigkeit eines

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - VII ZR 248/11
    Das Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Revisionsgericht von Amts wegen selbständig zu prüfen und notfalls im Wege des Freibeweises festzustellen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. April 2001 - VI ZR 258/00, NJW 2001, 2722 Rn. 13 f. bei juris m.w.N.).
  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 110/88

    Zulässigkeit einer Revision bei vertraglicher Verpflichtung zur Rücknahme des

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - VII ZR 248/11
    Hält sich die Partei nicht an eine in dieser Hinsicht wirksam eingegangene Verpflichtung, kann der Vertragspartner dies im Wege der Einrede geltend machen; denn zu seinem vorausgegangenen rechtsgeschäftlichen Verhalten darf sich niemand prozessual in Widerspruch setzen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1989 - II ZR 110/88, NJW-RR 1989, 802 Rn. 8 bei juris m.w.N.).
  • BGH, 17.01.2024 - VII ZB 22/23

    eEB erbringt vollen Zugangsbeweis!

    Diese Frist, deren Einhaltung das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen selbständig zu prüfen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 248/11 Rn. 6, BauR 2014, 139), begann gemäß § 222 Abs. 1 ZPO, § 187 Abs. 1 BGB am 13. Juni 2023, da der Beschluss des Berufungsgerichts vom 6. Juni 2023 dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Klägers am 12. Juni 2023 zugestellt worden ist, und endete gemäß § 222 Abs. 1 ZPO, § 188 Abs. 2 Fall 2 BGB mit Ablauf des 12. Juli 2023.
  • BGH, 24.10.2017 - X ARZ 326/17

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Gericht eines anderen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber ein im Wege eines Vergleichs erklärter Rechtsmittelverzicht wirksam, denn Parteien eines Rechtsstreits können materiell-rechtlich bindende Vereinbarungen über einen Rechtsmittelverzicht treffen (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 248/11, IBRRS 2013, 464).
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