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   BGH, 24.08.2016 - VII ZR 248/15   

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BGH, 24.08.2016 - VII ZR 248/15 (https://dejure.org/2016,27879)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2016 - VII ZR 248/15 (https://dejure.org/2016,27879)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2016 - VII ZR 248/15 (https://dejure.org/2016,27879)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 321a ZPO
    Anhörungsrüge: Geltendmachung von Zulassungsgründen außerhalb der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung

  • IWW

    § 321a ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachweis eines fehlenden Zurkenntnisnehmens des Beklagtenvorbringens des Beklagten im Rahmen der Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Anhörungsrüge: Geltendmachung von Zulassungsgründen außerhalb der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis eines fehlenden Zurkenntnisnehmens des Beklagtenvorbringens des Beklagten im Rahmen der Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 321a
    Nachweis eines fehlenden Zurkenntnisnehmens des Beklagtenvorbringens des Beklagten im Rahmen der Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Anhörungsrüge: Geltendmachung von Zulassungsgründen außerhalb der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen: Hat eine Anhörungsrüge Erfolg?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.07.2013 - I ZR 141/12

    Notwendigkeit einer Rüge von neuen und eigenständigen Verletzungen des

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - VII ZR 248/15
    c) Mit der Anhörungsrüge können keine Zulassungsgründe nachträglich geltend gemacht werden, die nicht in der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung vorgetragen sind (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - I ZR 141/12, juris Rn. 3).

    Das Vorbringen des Beklagten, aus dem  nach Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung und nach Ablauf der Frist hierfür  ergangenen Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 24. Juni 2016  19 U 181/15 (Anlage 1 zum Schriftsatz vom 14. Juli 2016) ergebe sich, dass zum Zeitpunkt des Erlasses des Senatsbeschlusses vom 29. Juni 2016  VII ZR 248/15 die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gegeben gewesen seien, ist deshalb zur Begründung der Anhörungsrüge ungeeignet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013  I ZR 141/12, juris Rn. 3).

  • BGH, 17.04.2007 - XI ZR 343/05

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - VII ZR 248/15
    Es kann im Streitfall dahinstehen, ob aus einer nachträglichen Divergenz im Einzelfall ein Zulassungsgrund resultieren kann, etwa wenn die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochtene Entscheidung des Berufungsgerichts von einer nach Ablauf der Frist für die Nichtzulassungsbeschwerdebegründung ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs abweicht und auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2007  IX ZB 8/06, ZInsO 2007, 663 Rn. 2, zur vergleichbaren Problematik bei § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. April 2007  XI ZR 343/05, BeckRS 2007, 08332).
  • BGH, 27.04.2016 - VII ZR 47/15

    Anhörungsrüge: Rüge neuer Gehörsverletzung gegen den eine

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - VII ZR 248/15
    a) Nach der vom Bundesverfassungsgericht geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2016  VII ZR 47/15, juris Rn. 2; Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07, NJW 2008, 923 Rn. 5; BVerfG, NJW 2008, 2635, 2636, juris Rn. 15 ff.).
  • BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - VII ZR 248/15
    a) Nach der vom Bundesverfassungsgericht geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2016  VII ZR 47/15, juris Rn. 2; Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07, NJW 2008, 923 Rn. 5; BVerfG, NJW 2008, 2635, 2636, juris Rn. 15 ff.).
  • BGH, 26.04.2007 - IX ZB 8/06

    Beschwerdeberechtigung des Schuldners im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - VII ZR 248/15
    Es kann im Streitfall dahinstehen, ob aus einer nachträglichen Divergenz im Einzelfall ein Zulassungsgrund resultieren kann, etwa wenn die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochtene Entscheidung des Berufungsgerichts von einer nach Ablauf der Frist für die Nichtzulassungsbeschwerdebegründung ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs abweicht und auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2007  IX ZB 8/06, ZInsO 2007, 663 Rn. 2, zur vergleichbaren Problematik bei § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. April 2007  XI ZR 343/05, BeckRS 2007, 08332).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - VII ZR 248/15
    a) Nach der vom Bundesverfassungsgericht geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2016  VII ZR 47/15, juris Rn. 2; Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07, NJW 2008, 923 Rn. 5; BVerfG, NJW 2008, 2635, 2636, juris Rn. 15 ff.).
  • OLG Köln, 24.06.2016 - 19 U 181/15

    Anspruch des VU auf Rückzahlung von Bestandspflegeprovision nach Beendigung des

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - VII ZR 248/15
    Das Vorbringen des Beklagten, aus dem  nach Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung und nach Ablauf der Frist hierfür  ergangenen Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 24. Juni 2016  19 U 181/15 (Anlage 1 zum Schriftsatz vom 14. Juli 2016) ergebe sich, dass zum Zeitpunkt des Erlasses des Senatsbeschlusses vom 29. Juni 2016  VII ZR 248/15 die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gegeben gewesen seien, ist deshalb zur Begründung der Anhörungsrüge ungeeignet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013  I ZR 141/12, juris Rn. 3).
  • BGH, 05.12.2018 - VII ZR 159/16

    Unzulässigkeit einer gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2018 - VII ZR 206/17 Rn. 2; Beschluss vom 29. März 2017 - VII ZR 262/15 Rn. 2; Beschluss vom 24. August 2016 - VII ZR 248/15 Rn. 2; Beschluss vom 27. April 2016 - VII ZR 47/15 Rn. 2; Beschluss vom 8. Oktober 2015 - VII ZR 238/14 Rn. 2; BVerfG, NJW 2008, 2635, juris Rn. 15 ff.).
  • BGH, 21.03.2018 - VII ZR 182/15

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2017 - VII ZR 262/15 Rn. 2, Beschluss vom 24. August 2016 - VII ZR 248/15 Rn. 2; Beschluss vom 27. April 2016 - VII ZR 47/15 Rn. 2; Beschluss vom 8. Oktober 2015 - VII ZR 238/14 Rn. 2; BVerfG, NJW 2008, 2635, 2636, juris Rn. 15 ff.).
  • BGH, 05.10.2016 - VII ZB 51/15

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde durch den BGH

    1. Nach der vom Bundesverfassungsgericht geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2016  VII ZR 248/15 Rn. 2; Beschluss vom 27. April 2016  VII ZR 47/15 Rn. 2; Beschluss vom 20. November 2007  VI ZR 38/07, NJW 2008, 923 Rn. 5; BVerfG, NJW 2008, 2635, 2636, juris Rn. 15 ff.).
  • BGH, 05.07.2018 - VII ZR 248/16

    Rüge einer neuen und eigenständigen Verletzung des rechtlichen Gehörs i.R.d.

    Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, nur neue und eigenständige Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2017 - VII ZR 262/15 Rn. 2; Beschluss vom 24. August 2016 - VII ZR 248/15 Rn. 2; Beschluss vom 27. April 2016 - VII ZR 47/15 Rn. 2; Beschluss vom 8. Oktober 2015 - VII ZR 238/14 Rn. 2; BVerfG, NJW 2008, 2635, juris Rn. 15 ff.).
  • BGH, 29.03.2017 - VII ZR 262/15

    Rüge von neuen und eigenständigen Verletzungen i.R.e. Anhörungsrüge gegen einen

    Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - VII ZR 248/15 Rn. 2; Beschluss vom 27. April 2016 - VII ZR 47/15 Rn. 2; Beschluss vom 8. Oktober 2015 - VII ZR 238/14 Rn. 2; BVerfG, NJW 2008, 2635, 2636, juris Rn. 15 ff.).
  • BGH, 31.07.2018 - VII ZR 206/17

    Anhörungsrüge gegen einen die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss

    Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2017 - VII ZR 262/15 Rn. 2; Beschluss vom 24. August 2016 - VII ZR 248/15 Rn. 2; Beschluss vom 27. April 2016 - VII ZR 47/15 Rn. 2; Beschluss vom 8. Oktober 2015 - VII ZR 238/14 Rn. 2; BVerfG, NJW 2008, 2635, juris Rn. 15 ff.).
  • BGH, 11.04.2018 - VII ZR 82/15

    Rüge von neuen und eigenständigen Verletzungen i.R.d. Anhörungsrüge

    Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2017 - VII ZR 262/15 Rn. 2; Beschluss vom 24. August 2016 - VII ZR 248/15 Rn. 2; Beschluss vom 27. April 2016 - VII ZR 47/15 Rn. 2; Beschluss vom 8. Oktober 2015 - VII ZR 238/14 Rn. 2; BVerfG, NJW 2008, 2635, 2636, juris Rn. 15 ff.).
  • BGH, 05.06.2018 - VII ZR 122/15

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge gem. Art. 103 Abs. 1 GG gegen die

    Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2017 - VII ZR 262/15 Rn. 2; Beschluss vom 24. August 2016 - VII ZR 248/15 Rn. 2; Beschluss vom 27. April 2016 - VII ZR 47/15 Rn. 2; Beschluss vom 8. Oktober 2015 - VII ZR 238/14 Rn. 2; BVerfG, NJW 2008, 2635, juris Rn. 15 ff.).
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