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   BGH, 20.02.2014 - VII ZR 26/12   

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https://dejure.org/2014,4087
BGH, 20.02.2014 - VII ZR 26/12 (https://dejure.org/2014,4087)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2014 - VII ZR 26/12 (https://dejure.org/2014,4087)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - VII ZR 26/12 (https://dejure.org/2014,4087)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 634a Abs 1 Nr 2 BGB, § 640 Abs 1 S 1 BGB
    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den planenden und bauüberwachenden Architekten: Konkludente Abnahme eines Schwimmbades

  • ra-skwar.de

    Werkvertrag - Abnahme, konkludente

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 640 Abs. 1 S. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkludente Abnahme von Architektenleistungen durch die Entgegennahme von angeforderten Bauunterlagen ; Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Architekten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konkludente Werkabnahme bei im Wesentlichen mangelfreier Fertigstellung; Verhalten des Auftraggebers als Billigung der erbrachten Leistungen; Abfordern von Bauplänen zur Archivierung; Sekundärhaftung des Architekten; Werkvertrag; Verjährung von Ansprüchen aus Bauvertrag

  • rewis.io

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den planenden und bauüberwachenden Architekten: Konkludente Abnahme eines Schwimmbades

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635; BGB § 640 Abs. 1 S. 1
    Konkludente Abnahme von Architektenleistungen durch die Entgegennahme von angeforderten Bauunterlagen; Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Architekten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann wird die Architektenleistung abgenommen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die konkludente Abnahme im Werkvertragsrecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Konkludente Abnahme setzt nicht zwingend Vollendung des Werkes voraus

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Abnahme der Architektenleistung

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Noch einmal: Zur konkludenten Abnahme des Architektenwerks

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Verjährungsbeginn ohne vollständige Leistungserbringung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Konkludente Abnahme setzt nicht zwingend Vollendung des Werkes voraus

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Werkvertrag - Zur konkludenten Abnahme

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Zahlung der Schlussrechnung = Abnahme des Architektenwerkes?

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Noch einmal: Zur konkludenten Abnahme des Architektenwerks

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Die Abnahme im Werkvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann wird eine Planerleistung schlüssig abgenommen? (IBR 2014, 216)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 458
  • VersR 2015, 1257
  • BauR 2014, 1023
  • ZfBR 2014, 362
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • BGH, 21.02.2019 - I ZR 98/17

    HHole (for Mannheim) - Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in

    Eine solche kann auch vorliegen, wenn die Leistung Mängel hat oder noch nicht vollständig fertiggestellt ist (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - VII ZR 26/12, VersR 2015, 1257 Rn. 18).
  • BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15

    Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu

    Erforderlich ist ein tatsächliches Verhalten des Bestellers, das geeignet ist, seinen Abnahmewillen dem Unternehmer gegenüber eindeutig zum Ausdruck zu bringen (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - VII ZR 26/12, BauR 2014, 1023 Rn.15).

    Ob eine konkludente Abnahme vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - VII ZR 26/12, BauR 2014, 1023 Rn. 15).

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20

    Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem sogenannten

    Unbeachtlich ist der auf Vermutungen gestützte Sachvortrag einer Partei erst dann, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie zwar in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, aber aufs Geratewohl gemacht, gleichsam "ins Blaue" aufgestellt, mit anderen Worten, aus der Luft gegriffen sind und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20 Rn. 22, WM 2021, 1609; Beschluss vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19 Rn. 8, ZIP 2020, 486; Urteil vom 20. Februar 2014 - VII ZR 26/12 Rn. 26, BauR 2014, 1023; Urteil vom 14. Januar 1993 - VII ZR 185/91, BGHZ 121, 210, juris Rn. 26).
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