Rechtsprechung
BGH, 10.10.2013 - VII ZR 269/12 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (10)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 398 Abs 1 ZPO, § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO
Begriff der Bezugsfertigkeit bei gegenseitiger Bauverpflichtung; Rüge der unterlassenen erneuten Anhörung eines Zeugen durch das Berufungsgericht trotz Mehrdeutigkeit des protokollierten Inhalts der Aussage im ersten Rechtszug - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer erneuten Beweisaufnahme bei Zweifeln an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Erforderlichkeit einer erneuten Beweisaufnahme bei Zweifeln an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gegenseitige Bauverpflichtung: Was bedeutet "Bezugsfertigkeit"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gegenseitige Bauverpflichtung: Was bedeutet "Bezugsfertigkeit"? (IBR 2014, 48)
Verfahrensgang
- LG München I, 28.02.2012 - 13 HKO 7120/11
- OLG München, 26.07.2012 - 13 U 1092/12
- OLG München, 29.08.2012 - 13 U 1092/12
- BGH, 10.10.2013 - VII ZR 269/12
Papierfundstellen
- BauR 2014, 141
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 05.01.2017 - VII ZR 184/14
Werklohnforderung bei Vereinbarung auf Stundenlohnbasis: Darlegungslast …
aa) Will das Berufungsgericht die Aussagen eines Zeugen anders würdigen als die Vorinstanz, muss es den in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals vernehmen, § 529 Abs. 1 Nr. 1, § 398 Abs. 1 ZPO, anderenfalls verletzt es das Verfahrensgrundrecht nach Art. 103 Abs. 1 GG (BGH…, Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87/11, BauR 2012, 115 Rn. 15 f. = NZBau 2011, 746; Beschluss vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 269/12, BauR 2014, 141 Rn. 7 f.). - OLG Koblenz, 02.05.2019 - 2 U 1482/18
Verwirkung eines Anspruchs auf Maklercourtage wegen Falschinformation
die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilt, seine Aussage anders gewichtet, sie für ergänzungsbedürftig hält (…BGH Beschluss vom 05.04.2006 - IV ZR 253/05, VersR 2006, 949 Rn. 2) oder das Erstgericht die Aussagen unvollständig gewürdigt hat (BGH Beschl. v. 10.10.2013 - VII ZR 269/12, BeckRS 2013, 18984 Rn 13). - OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17
Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders
Zweifel können ferner bei verfahrensfehlerfreier Tatsachenfeststellung aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung erwachsen, wenn das Erstgericht die Aussagen unvollständig gewürdigt hat (BGH BauR 2014, 141) oder das Berufungsgericht das Beweisergebnis anders würdigt (BGH BeckRS 2016, 10120; BGH NJW 2005, 1583), insbesondere die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilt, seine Aussage anders gewichtet oder sie für ergänzungsbedürftig hält (BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin; BGH NJW 2004, 1876).
- BGH, 21.03.2018 - VII ZR 170/17
Entfallen der Bindung des Berufungsgerichts an die Tatsachenfeststellungen des …
Dieses Gebot kann sich auch auf die erneute Vernehmung von Zeugen erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 269/12, BauR 2014, 141 Rn. 8 m.w.N.). - BGH, 02.08.2017 - VII ZR 155/15
Berufung im Werklohnprozess: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten …
a) Das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Rechtsmittelgericht, erstinstanzlich vernommene Zeugen erneut zu vernehmen, wenn es deren protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder würdigen will (BGH…, Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87/11, BauR 2012, 115 Rn. 16 = NZBau 2011, 746; Beschluss vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 269/12, BauR 2014, 141 Rn. 8). - OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - 15 U 52/17
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Vorschubeinrichtung zum …
Zweifel können ferner erwachsen, wenn das Gericht erster Instanz die Aussagen von Zeugen unvollständig gewürdigt hat (BGH BauR 2014, 141), die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugens vollständig fehlt oder die Glaubhaftigkeit der Aussage fehlerhaft gewürdigt worden ist (BGH GRUR 2016, 1260 - Yttrium-Aluminium-Grant; BGH NJW 2014, 2897) oder das Berufungsgericht die Aussage eines Zeugens für ergänzungsbedürftig hält (BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin; BGH NJW 2004, 1876). - OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 270/13
Anlageberatung: Verjährung von Ansprüchen wegen Verschweigens von Rückvergütungen
Die erneute Vernehmung eines bereits in erster Instanz gehörten Zeugen, die grundsätzlich gemäß § 398 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Berufungsgerichts steht, muss zwar erfolgen, wenn das erstinstanzliche Gericht die Aussage nur zum Teil oder gar nicht gewürdigt hat, diese aber nach ihrem protokollierten Inhalt mehrdeutig ist (BGH BauR 2014, 141 m. w. N.). - LAG Hessen, 01.12.2014 - 17 Sa 757/14
Tätlicher Angriff eines Arbeitskollegen als wichtiger Grund einer …
Solche Zweifel können sich auch aus vorgebrachten Bedenken gegenüber der Glaubwürdigkeit eines vernommenen Zeugen ergeben (…BGH 3. Juni 2014 - VI ZR 394/13 - a.a.O.), ebenso, wenn das erstinstanzliche Gericht die Aussage nur zum Teil oder gar nicht gewürdigt hat, diese aber nach ihrem protokollierten Inhalt mehrdeutig ist (BGH 10. Oktober 2013 - VII ZR 269/12 - zitiert nach [...]).
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