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   BGH, 10.10.2013 - VII ZR 269/12   

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https://dejure.org/2013,29889
BGH, 10.10.2013 - VII ZR 269/12 (https://dejure.org/2013,29889)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2013 - VII ZR 269/12 (https://dejure.org/2013,29889)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 269/12 (https://dejure.org/2013,29889)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 398 Abs 1 ZPO, § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO
    Begriff der Bezugsfertigkeit bei gegenseitiger Bauverpflichtung; Rüge der unterlassenen erneuten Anhörung eines Zeugen durch das Berufungsgericht trotz Mehrdeutigkeit des protokollierten Inhalts der Aussage im ersten Rechtszug

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer erneuten Beweisaufnahme bei Zweifeln an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil

  • rewis.io

    Begriff der Bezugsfertigkeit bei gegenseitiger Bauverpflichtung; Rüge der unterlassenen erneuten Anhörung eines Zeugen durch das Berufungsgericht trotz Mehrdeutigkeit des protokollierten Inhalts der Aussage im ersten Rechtszug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Erforderlichkeit einer erneuten Beweisaufnahme bei Zweifeln an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegenseitige Bauverpflichtung: Was bedeutet "Bezugsfertigkeit"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gegenseitige Bauverpflichtung: Was bedeutet "Bezugsfertigkeit"? (IBR 2014, 48)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 141
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.02.2007 - V ZR 200/06

    Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts im

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - VII ZR 269/12
    d) Der Senat macht von der auch im Verfahren nach § 544 Abs. 7 ZPO bestehenden Möglichkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - V ZR 200/06, NJW-RR 2007, 1221 Rn. 12) des § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO Gebrauch, die Sache an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts zurückzuverweisen.
  • BGH, 25.06.2013 - XI ZR 210/12

    Erneute Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz bei mangelnder Aussage über die

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - VII ZR 269/12
    Bestehen allerdings Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil, ist in aller Regel eine erneute Beweisaufnahme geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2013  XI ZR 210/12, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 09.02.2010 - XI ZR 140/09

    Berufungsverfahren: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Zeugenvernehmung

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - VII ZR 269/12
    Es ist unschädlich, dass die Beschwerde nicht ausdrücklich die Verletzung der § 398 Abs. 1, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO rügt; es genügt, dass sie die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts unter dem Gesichtspunkt der Mehrdeutigkeit des protokollierten Inhalts beanstandet und hierin eine Verletzung des Anspruchs der Klägerin auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG sieht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - XI ZR 140/09, BKR 2010, 515, 516).
  • BGH, 13.01.1992 - II ZR 63/91

    Haftung der Vorgründungsgesellschafter einer GmbH - Falsche Würdigung von

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - VII ZR 269/12
    Vor allem muss das Berufungsgericht einen im ersten Rechtszug vernommenen Zeugen dann erneut hören, wenn das erstinstanzliche Gericht die Aussage nur zum Teil oder gar nicht gewürdigt hat, diese aber nach ihrem protokollierten Inhalt mehrdeutig ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1992 - II ZR 63/91, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 04.07.2013 - VII ZR 165/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Zivilprozess: Übergehen von Beweisangeboten zur

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - VII ZR 269/12
    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen, noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013  VII ZR 165/12, BauR 2013, 1726 Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2012 - XII ZR 18/11

    Beweisaufnahme im Berufungsverfahren: Erneute Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - VII ZR 269/12
    Das gilt insbesondere für die erneute Vernehmung von Zeugen, die grundsätzlich gemäß § 398 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Berufungsgerichts steht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2012  XII ZR 18/11, NJW-RR 2012, 704 Rn. 6).
  • BGH, 05.01.2017 - VII ZR 184/14

    Werklohnforderung bei Vereinbarung auf Stundenlohnbasis: Darlegungslast

    aa) Will das Berufungsgericht die Aussagen eines Zeugen anders würdigen als die Vorinstanz, muss es den in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals vernehmen, § 529 Abs. 1 Nr. 1, § 398 Abs. 1 ZPO, anderenfalls verletzt es das Verfahrensgrundrecht nach Art. 103 Abs. 1 GG (BGH, Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87/11, BauR 2012, 115 Rn. 15 f. = NZBau 2011, 746; Beschluss vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 269/12, BauR 2014, 141 Rn. 7 f.).
  • OLG Koblenz, 02.05.2019 - 2 U 1482/18

    Maklerlohn: Verwirkung wegen Falschinformationen über erkennbar wesentliche

    die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilt, seine Aussage anders gewichtet, sie für ergänzungsbedürftig hält (BGH Beschluss vom 05.04.2006 - IV ZR 253/05, VersR 2006, 949 Rn. 2) oder das Erstgericht die Aussagen unvollständig gewürdigt hat (BGH Beschl. v. 10.10.2013 - VII ZR 269/12, BeckRS 2013, 18984 Rn 13).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17

    Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders

    Zweifel können ferner bei verfahrensfehlerfreier Tatsachenfeststellung aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung erwachsen, wenn das Erstgericht die Aussagen unvollständig gewürdigt hat (BGH BauR 2014, 141) oder das Berufungsgericht das Beweisergebnis anders würdigt (BGH BeckRS 2016, 10120; BGH NJW 2005, 1583), insbesondere die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilt, seine Aussage anders gewichtet oder sie für ergänzungsbedürftig hält (BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin; BGH NJW 2004, 1876).
  • BGH, 21.03.2018 - VII ZR 170/17

    Entfallen der Bindung des Berufungsgerichts an die Tatsachenfeststellungen des

    Dieses Gebot kann sich auch auf die erneute Vernehmung von Zeugen erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 269/12, BauR 2014, 141 Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 4 U 132/17

    Ansprüche aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag

    So können Zweifel insbesondere dann erwachsen, wenn das Gericht erster Instanz die Aussage von Zeugen unvollständig würdigt (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013, Az. VII ZR 269/12, BeckRS 2013, 18984 Rdnr. 8) oder aber die Aussage eines oder mehrerer Zeugen ergänzungsbedürftig ist.

    In der Summe begründen die Fehler des Landgerichts bei der Durchführung der Beweisaufnahme - Unterlassen der persönlichen Anhörung des Klägers gemäß § 141 ZPO, getrennte Vernehmung der wechselseitigen Zeugen ohne den Versuch der Aufklärung von Widersprüchen durch Vorhalte und Gegenüberstellung der Zeugen - einen wesentlichen, da die Wiederholung der Beweisaufnahme erforderlich machenden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2013, Az. XI ZR 210/12, zitiert nach juris, Rdnr. 9 m. w. Nachw.; Beschluss vom 10. Oktober 2013, Az. VII ZR 269/12, BeckRS 2013, 18984 Rdnr. 8) Mangel im Sinne von § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO, der auf Rüge zur Aufhebung des Urteils führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2013, Az. VI ZR 119/13, NJW 2014, 74, 75 Rdnr. 7 m. w. Nachw.).

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - 15 U 52/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Vorschubeinrichtung zum

    Zweifel können ferner erwachsen, wenn das Gericht erster Instanz die Aussagen von Zeugen unvollständig gewürdigt hat (BGH BauR 2014, 141), die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugens vollständig fehlt oder die Glaubhaftigkeit der Aussage fehlerhaft gewürdigt worden ist (BGH GRUR 2016, 1260 - Yttrium-Aluminium-Grant; BGH NJW 2014, 2897) oder das Berufungsgericht die Aussage eines Zeugens für ergänzungsbedürftig hält (BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin; BGH NJW 2004, 1876).
  • BGH, 02.08.2017 - VII ZR 155/15

    Berufung im Werklohnprozess: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten

    a) Das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Rechtsmittelgericht, erstinstanzlich vernommene Zeugen erneut zu vernehmen, wenn es deren protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder würdigen will (BGH, Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87/11, BauR 2012, 115 Rn. 16 = NZBau 2011, 746; Beschluss vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 269/12, BauR 2014, 141 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2018 - 5 U 135/16

    Ersatz von Mietausfallschaden im Rahmen der Sanierung eines Schwimmbades

    Deren protokollierte Aussagen sind auch nicht mehrdeutig (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - VII ZR 269/12, juris, Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 270/13

    Anlageberatung: Verjährung von Ansprüchen wegen Verschweigens von Rückvergütungen

    Die erneute Vernehmung eines bereits in erster Instanz gehörten Zeugen, die grundsätzlich gemäß § 398 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Berufungsgerichts steht, muss zwar erfolgen, wenn das erstinstanzliche Gericht die Aussage nur zum Teil oder gar nicht gewürdigt hat, diese aber nach ihrem protokollierten Inhalt mehrdeutig ist (BGH BauR 2014, 141 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2022 - 24 U 119/21

    1. Die Behauptung des Klägers, der Beklagte habe im Innenverhältnis der Parteien

    Zweifel selbst bei verfahrensfehlerfreier Tatsachenfeststellung können sich aus der Möglichkeit einer unterschiedlichen Bewertung der Beweisaufnahme ergeben (BGH NJW-RR 2017, 75) oder wenn das Berufungsgericht das Beweisergebnis anders würdigt (BGHZ 162, 313 = NJW 2005, 1583; BGH VersR 2017, 702), insbesondere die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilt, seine Aussage anders gewichtet, sie für ergänzungsbedürftig hält (BGH VersR 2006, 949) oder das Erstgericht die Aussagen unvollständig gewürdigt hat (BGH BauR 2014, 141).
  • LAG Hessen, 01.12.2014 - 17 Sa 757/14

    Tätlicher Angriff eines Arbeitskollegen als wichtiger Grund einer

  • OLG Braunschweig, 04.02.2021 - 4 U 7/21

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen geltend gemachter

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