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   BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11   

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https://dejure.org/2011,848
BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11 (https://dejure.org/2011,848)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2011 - VII ZR 29/11 (https://dejure.org/2011,848)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - VII ZR 29/11 (https://dejure.org/2011,848)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO, § 234 Abs 1 S 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ingangsetzung der Wiedereinsetzungsfrist bei ausbleibender Reaktion des Gerichts auf einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Sicherstellung der Nachfrage nach Stellung eines Antrags auf Fristverlängerung und ausbleibender Reaktion des Gerichts durch geeignete Organisationsmaßnahmen

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO, § 234 ZPO
    Kein blindes Vertrauen auf Stattgabe eines Antrags auf Fristverlängerung

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ingangsetzung der Wiedereinsetzungsfrist bei ausbleibender Reaktion des Gerichts auf einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ingangsetzung der Wiedereinsetzungsfrist bei ausbleibender Reaktion des Gerichts auf einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233; ZPO § 234 Abs. 1 S. 2
    Pflicht des Rechtsanwalts zur Sicherstellung der Nachfrage nach Stellung eines Antrags auf Fristverlängerung und ausbleibender Reaktion des Gerichts durch geeignete Organisationsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Reaktion auf Berufungsverlängerungsantrag: Nachfragen!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristenkontrolle: Pflichten bei Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristverlängerungsanträge und die Nachfrage bei Gericht

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Vorkehrungen bei Fristverlängerungsantrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nach Antrag auf Berufungsfristverlängerung: Rechtsanwalt muss rechtzeitig nachfragen! (IBR 2012, 113)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 159
  • MDR 2011, 1496
  • FamRZ 2012, 126
  • DB 2011, 2717
  • AnwBl 2012, 196
  • ZfBR 2012, 140
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.12.2013 - X ZR 24/13

    Zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"

    Kontrollfähig sind dagegen Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen modifizieren, einschränken oder aushöhlen (BGH, Urteile vom 19. November 1991 - X ZR 63/90, BGHZ 116, 119; vom 16. November 1999 - KZR 12/97, BGHZ 143, 128, 138; vom 18. April 2002 - III ZR 199/01, NJW 2002, 2386; vom 22. November 2012 - VII ZR 222/12, NJW 2012, 159 Rn. 16; vgl. auch Ulmer/Brandner/Hensen/Fuchs, AGB-Recht, 11. Aufl., § 307 BGB Rn. 38, 40 mwN).
  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14

    Rechtsanwaltshaftung wegen verspäteter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages:

    aa) Nach dem Inhalt dieses eine Seite umfassenden Schriftsatzes, hätte der Beklagte bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen müssen, dass die Klagebegründung als fristgebundene Rechtshandlung versäumt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - XI ZB 33/03, NJW-RR 05, 76, 77; vom 13. Oktober 2011 - VII ZR 29/11, NJW 2012, 159 Rn. 9; Prütting/Gehrlein/Milger, ZPO, 7. Aufl., § 234 Rn. 4).
  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 211/12

    Organisationsverschulden des Rechtsanwalts bei Versäumung der

    Kommt er dem nicht nach, wird die Wiedereinsetzungsfrist spätestens zu dem Zeitpunkt in Gang gesetzt, zu dem er eine klärende Antwort auf eine solche Nachfrage erhalten hätte (im Anschluss an BGH Beschluss vom 13. Oktober 2011, VII ZR 29/11, NJW 2012, 159; Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 28. März 2001, XII ZB 100/00, VersR 2002, 1045).

    Denn die Wiedereinsetzungsfrist beginnt, sobald die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter erkannt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können, dass die Begründungsfrist versäumt worden ist (BGH Beschluss vom 13. Oktober 2011 - VII ZR 29/11 - NJW 2012, 159 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 21.02.2023 - VIII ZB 17/22

    Vorliegen eines stillschweigend gestellten Antrags auf Wiedereinsetzung in den

    Diese Frist hat im vorliegenden Fall jedenfalls mit der Zustellung des gerichtlichen Hinweises auf die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist vom 19. August 2021 zu laufen begonnen (vgl. zum Fristbeginn BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - VII ZR 29/11, NJW 2012, 159 Rn. 9 mwN).
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