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   BGH, 25.09.1980 - VII ZR 301/79   

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https://dejure.org/1980,1506
BGH, 25.09.1980 - VII ZR 301/79 (https://dejure.org/1980,1506)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1980 - VII ZR 301/79 (https://dejure.org/1980,1506)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1980 - VII ZR 301/79 (https://dejure.org/1980,1506)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formungültiges Schenkungsversprechen als Rechtsgrund für einen Schuldbeitritt - Anforderungen an die Einigung über die Unentgeltlichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 47
  • ZIP 1980, 983
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.10.1971 - VIII ZR 188/70

    Fremdfinanzierung der Übernahme eines Lebensmittelgeschäfts - Übernahme der

    Auszug aus BGH, 25.09.1980 - VII ZR 301/79
    Hierbei kann das eigene wirtschaftliche (oder auch rechtliche) Interesse des sich verpflichtenden Vertragspartners daran, daß die Verbindlichkeit des Schuldners getilgt wird, einen wichtigen Anhaltspunkt für das Vorliegen eines Schuldbeitritts geben (vgl. BGH Urteile vom 8. Juni 1961 - VII ZR 222/60 = Betrieb 1961, 1390; vom 27. Oktober 1971 - VIII ZR 188/70 = MDR 1972, 138, 139).
  • BGH, 08.06.1961 - VII ZR 222/60
    Auszug aus BGH, 25.09.1980 - VII ZR 301/79
    Hierbei kann das eigene wirtschaftliche (oder auch rechtliche) Interesse des sich verpflichtenden Vertragspartners daran, daß die Verbindlichkeit des Schuldners getilgt wird, einen wichtigen Anhaltspunkt für das Vorliegen eines Schuldbeitritts geben (vgl. BGH Urteile vom 8. Juni 1961 - VII ZR 222/60 = Betrieb 1961, 1390; vom 27. Oktober 1971 - VIII ZR 188/70 = MDR 1972, 138, 139).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 19.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage;

    Typisch für die Bürgschaft ist deshalb ein auf die Person des Schuldners bezogenes Sicherungsinteresse des Dritten, während Motiv für den Schuldbeitritt typischerweise ein spezifisches Eigeninteresse des Dritten am Hauptschuldverhältnis ist (BGH, Urteil vom 25. September 1980 - VII ZR 301/79 - NJW 1981, 47).

    Hierfür ist nicht nur die ausdrückliche Bezeichnung im Vertrage maßgeblich, sondern auch der Umstand, dass der Kläger als - zudem im Unternehmen mitarbeitender - Gesellschafter persönlich an der Gewährung der Subvention und an der Erfüllung des damit verbundenen Subventionszwecks interessiert war; wie erwähnt, ist der entscheidende Unterschied des Schuldbeitritts zur Bürgschaft darin zu sehen, dass den Beitretenden ein spezifisches Eigeninteresse am Hauptschuldverhältnis leitet, während beim Bürgen ein auf die Person des Schuldners bezogenes Sicherungsinteresse im Vordergrund steht (BGH, Urteil vom 25. September 1980 - VII ZR 301/79 - NJW 1981, 47).

  • BGH, 03.09.2020 - III ZR 56/19

    Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer insolventen GmbH persönlich auf

    Das eigene wirtschaftliche (oder auch rechtliche) Interesse des sich verpflichtenden Vertragspartners daran, dass die Verbindlichkeit des Schuldners getilgt wird, kann einen wichtigen Anhaltspunkt für das Vorliegen eines Schuldbeitritts geben (BGH, Urteile vom 25. September 1980 - VII ZR 301/79, NJW 1981, 47 und vom 19. September 1985 - VII ZR 338/84, NJW 1986, 580; Palandt/Grüneberg aaO Überbl.
  • LG Leipzig, 26.01.2005 - 1 S 5846/04

    Haftung für Mietrückstände; Vertragspartnerschaft als Mieter; Kriterium des

    Nur ein solches wirtschaftliches oder rechtliches Interesse wäre ein gewichtiges Indiz für einen Schuldbeitritt (BGH, NJW 1981, 47; Nörr/Scheyhing/Pöggeler "Suggestionen", 2. Aufl., S. 58; Palandt/Heinrichs, 62. Aufl., Überb vor § 414 Rdn. 4).
  • BGH, 19.09.1985 - VII ZR 338/84

    Schuldbeitritt

    Zum Schuldbeitritt des Geschäftsführers einer zahlungsunfähigen GmbH gegenüber einem Gläubiger der GmbH (im Anschluß an Senatsurteil NJW 1981, 47).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, kann bei der Auslegung einer mehrdeutigen Erklärung das eigene wirtschaftliche (oder auch rechtliche) Interesse des sich verpflichtenden Vertragspartners daran, daß die Verbindlichkeit des Schuldners getilgt wird, einen wichtigen Anhaltspunkt für das Vorliegen eines Schuldbeitritts geben (BGH NJW 1981, 47).

  • BVerwG, 12.03.2018 - 10 B 25.17

    Anspruchsnormenkonkurrenz; Bürge; Bürgschaft; Einrede; Fördervertrag;

    Dafür spricht ferner, dass der Kläger als Gesellschafter-Geschäftsführer ein spezifisches Eigeninteresse am Hauptschuldverhältnis, nämlich an der Gewährung der in Aussicht stehenden Zuwendung besitzt (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1980 - VII ZR 301/79 - NJW 1981, 47; BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 3 C 19.10 - BVerwGE 139, 125 Rn. 20).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 13.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage;

    Typisch für die Bürgschaft ist deshalb ein auf die Person des Schuldners bezogenes Sicherungsinteresse des Dritten, während Motiv für den Schuldbeitritt typischerweise ein spezifisches Eigeninteresse des Dritten am Hauptschuldverhältnis ist (BGH, Urteil vom 25. September 1980 - VII ZR 301/79 - NJW 1981, 47).

    Hierfür ist nicht nur die ausdrückliche Bezeichnung im Vertrage maßgeblich, sondern auch der Umstand, dass der Kläger als - zudem im Unternehmen mitarbeitender - Gesellschafter persönlich an der Gewährung der Subvention und an der Erfüllung des damit verbundenen Subventionszwecks interessiert war; wie erwähnt, ist der entscheidende Unterschied des Schuldbeitritts zur Bürgschaft darin zu sehen, dass den Beitretenden ein spezifisches Eigeninteresse am Hauptschuldverhältnis leitet, während beim Bürgen ein auf die Person des Schuldners bezogenes Sicherungsinteresse im Vordergrund steht (BGH, Urteil vom 25. September 1980 - VII ZR 301/79 - NJW 1981, 47).

  • OVG Thüringen, 21.12.2011 - 3 KO 629/08

    Haftungsbescheid gegen ehemalige Gesellschafterin einer OHG

    Typisch für die Bürgschaft ist deshalb ein auf die Person des Schuldners bezogenes Sicherungsinteresse des Dritten, während Motiv für den Schuldbeitritt typischerweise ein spezifisches Eigeninteresse des Dritten am Hauptschuldverhältnis ist (BGH, Urteil vom 25. September 1980 - VII ZR 301/79 - NJW 1981, 47).
  • OLG Stuttgart, 07.07.2016 - 2 U 181/15

    Werkvertrag: Schadenersatzanspruch aufgrund von Mängeln; Abgrenzung zwischen

    Dabei kann das eigene wirtschaftliche Interesse des Beitretenden an der Erfüllung der Hauptverpflichtung Indiz für einen Schuldbeitritt sein (BGH vom 25.9. 1980 - VII ZR 301/79 - NJW 1981, 47; OLG Düsseldorf vom 14.6. 2007 - 10 U 19/07 - MDR 2088, 77).
  • OLG Hamburg, 10.06.1998 - 5 U 175/97

    Wie unterscheiden sich (formloser) Schuldbeitritt und (formbedürftige)

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  • LG Berlin, 15.08.2002 - 62 S 119/02

    Unterzeichnung eines Mietvertrags durch Minderjährigen und dessen Eltern;

    Bei der Auslegung einer mehrdeutigen Erklärung kann das eigene wirtschaftliche (oder auch rechtliche) Interesse des sich verpflichtenden Vertragspartners daran, dass die Verbindlichkeit des Schuldners getilgt wird, einen wichtigen Anhaltspunkt für das Vorliegen eines Schuldbeitritts geben (BGH NJW 1981, 47).
  • OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01

    GmbH; Gesellschafter; Haftung; Betriebsaufspaltung; Betriebsgrundstück;

  • BGH, 20.05.1987 - VIII ZR 282/86

    Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises für ein Boot - Rückzahlungvereinbarung mit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2007 - 1 O 52/07

    Rechtsweg für subventionsrechtliche Haftungserklärung

  • OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 12 U 120/02

    Feststellung der Unglaubwürdigkeit eines Zeugen wegen Bestehen eines

  • OLG Brandenburg, 08.08.2001 - 14 U 117/00

    Zustandekommen eines Vertrages über Stomlieferung

  • OLG Dresden, 10.07.2001 - 2 U 632/01
  • LAG Köln, 19.01.2001 - 12 Sa 1178/00

    Anspruch auf eine restliche tarifliche Sonderzahlung; Formnichtigkeit einer

  • LAG Köln, 09.10.1997 - 5 Sa 859/97

    Übernahme der Verpflichtung zur Zahlung eines Monatsgehalts; Voraussetzungen

  • BGH, 19.09.1985 - VII ZR 388/84

    Schuldbeitritt - GmbH-Geschäftsführer - Zahlungsunfähige GmbH

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