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   BGH, 22.09.2005 - VII ZR 310/04   

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https://dejure.org/2005,30347
BGH, 22.09.2005 - VII ZR 310/04 (https://dejure.org/2005,30347)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2005 - VII ZR 310/04 (https://dejure.org/2005,30347)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2005 - VII ZR 310/04 (https://dejure.org/2005,30347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Architekten aus Organisationsverschulden bei Planungsmängeln? (IBR 2006, 155)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Entgegen der unzutreffenden Ansicht des OLG Düsseldorf (Urteile vom 30. März 2004, BauR 2004, 1331 = NZBau 2004, 454; vom 30. November 2004, NZBau 2005, 402 = IBR 2006, 155 mit Anm. Finken und vom 20. Juli 2007, NZBau 2008, 392) gilt dies aber nur, wenn der Architekt die Herbeiführung des von ihm geschuldeten Werkerfolgs arbeitsteilig organisiert hat (vgl.Senatsbeschluss vom 22. September 2005 - VII ZR 310/04, zitiert von Finken, aaO über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OLG Düsseldorf vom 30. November 2004).
  • OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 22 U 119/10

    Geltung der 30jährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB a.F. bei

    Dies gilt aber nur, wenn der Architekt die Herbeiführung des von ihm geschuldeten Werkerfolgs arbeitsteilig organisiert hat (BGH 22.9.2005 - VII ZR 310/04 -).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2006 - 22 U 49/06

    Werkvertrag: Haftung über die 5-jährige Verjährungsfrist hinaus bei

    Soweit der BGH in seinem Beschluss vom 22.09.2005, VII ZR 310/04 (veröffentlicht in ibr-online und IBR 2006, 155), von einer "rechtlichen Fehlerhaftigkeit der Überlegung des Berufungsgerichts zu einer dreißigjährigen Verjährungsfrist im Hinblick auf ein angebliches Organisationsverschulden des Beklagten" gesprochen hat, ist nicht davon auszugehen, dass der BGH damit die von dem OLG Düsseldorf vorgenommene Anwendung der Grundsätze über das Organisationsverschulden auf den Bereich der Planung missbilligen wollte.
  • OLG Naumburg, 12.05.2006 - 10 U 8/06

    Keine 30-jährige Verjährung bei nur fahrlässigem Organisationsverschulden eines

    Diese Grundsätze sind nicht auf die Haftung eines Architekten übertragbar (so wohl auch BGH in seinem Nichtannahmebeschluss vom 22.09.2005, AZ: VII ZR 310/04).
  • OLG Köln, 30.06.2006 - 3 U 144/05

    Organisationsverschulden des Architekten?

    Der nicht nachgelassene Schriftsatz des Klägers vom 14.06.2006 gibt zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung keinen Anlass; die angeführte Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30.11.2004 - 23 U 73/04 - steht der vorstehenden Auffassung des Senats auf der Grundlage der späteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.09.2005 - VII ZR 310/04 - nicht entgegen.
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